Politisches

Für ein Berlin ohne Nazis

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Die RAV-Geschäftsstelle beschwert sich – berechtigt:

Es war desaströs: Am 12. März liefen 2000-3000 Nazis durch Berlin. Die wenigen Gegendemonstrant*innen konnten nur machtlos zuschauen.

Und weist darauf hin:

Morgen, am 7.5.2016 werden wieder tausende Rechtsextreme in Berlin erwartet.

Es wird dazu aufgerufen, an der Demonstration und begleitenden Protestaktionen unter dem Motto „Für ein solidarisches Berlin – Der rassistischen Offensive entgegentreten“ teilzunehmen und klare Positionen zu zeigen.

Treff um 13 h am Hackeschen Markt.

Auch der Flüchtlingsrat Berlin e.V. bittet um Anteilnahme:

Anlass ist ein Aufruf der rechtsextremen Facebook-Seite „Wir für Berlin & Wir für Deutschland“.

Da zu erwarten ist, dass tausende Rechtsextreme dem Aufruf folgen werden, ist es umso wichtiger, dass wir zahlreich vor Ort sind und für Toleranz und Solidarität demonstrieren.

Die Demo-Route im praktischen Westentaschenformat.

Weitere relevante Infos finden sich hier http://nazifrei.berlin/ und unter http://berlin-gegen-nazis.de.

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Freispruch – Verurteilung – Abschiebung

AG Köln TagesschauIn dem vielbeachteten Verfahren vor dem Amtsgericht Köln ging es um die Silvesternacht 2015/2016.

Der 26-jähriger Algerier war u.a. angeklagt, Frauen sexuell belästigt zu haben. Dieser Vorwurf hat sich nach der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Deswegen wurde er insoweit freigesprochen.

Wegen des eingeräumten Ankaufs von gestohlenen Handys (§ 259 StGB) und wegen versuchten (schweren) Diebstahls (§§ 242, 243 StGB) wurden er und sein Bruder zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Und weil sie unerlaubt eingereist sind (und nur deshalb), sollen sie abgeschoben werden.

Viel Rauch um nichts. Aber die Volksseele hatte ja danach verlangt.

Das Video der Tagesschau zum Thema gibt es hier.

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Volksverhetzung: Pegida-Bachmann verurteilt

BachmannDer 43-Jährige Fleischersohn und gelernte Koch mit Abitur Lutz Bachmann, im Nebenberuf auch Pegida-Gründer, hat sich heute vom Amtsgericht Dresden eine fette Geldstrafe gefangen. Nach Medienberichten sollen es 9.600 Euro gewesen sein.

Das Gericht sah den Anklagevorworf als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hitlerdarsteller vorgeworfen, im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft zu haben.

Insgesamt keine zu hohe Sanktion, wie ich meine. Immerhin hat sein Vorstrafenregister schon den Umfang einer kleinstädtischen Bibliothek. Von Delikten wie Diebstahl, Einbruch und Körperverletzung bis Drogenhandel reichen die Eintragungen im BZR. Und nachdem er schon mehr als ein Jahr im Knast verbracht hat, wurde er erneut wegen Handels mit Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Das Dresdner Urteil ist (und wird wohl) nicht rechtskräftig. Und wenn nicht auch die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel einlegt, wird es auch nicht teurer und auch nicht zu einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung kommen.

Und für die schlappen 10.000 Euro wird der Rechtsausleger nach Rechtskraft sicher ein paar Sympatisanten finden, die für ihn zusammen legen. Alles halb so wild in Dresden, nicht wahr?

Übrigens:
Hier ein Zitat aus der mopo24:

Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Bürgern, die sich von meinen Postings angegriffen fühlen. Es waren unüberlegte Äußerungen, die ich so heute nicht mehr tätigen würde. Es tut mir leid, dass ich damit den Interessen unserer Bewegung geschadet haben, und ziehe daraus die Konsequenzen.

Und hier eines aus der Zeit:

Bachmanns Verteidigerin Katja Reichel hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Die betreffenden Facebook-Einträge seien nicht von ihrem Mandanten, sondern von einem Unbekannten verfasst worden. Darüber hinaus seien die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

Darüber wird demnächst eine Kleine Strafkammer noch einmal diskutieren.

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Dashcam gegen Schutzlücke?

637276_web_R_by_Gabi Eder_pixelio.deWelche Auswirkungen Beweismittel haben, von denen besonders Zivilrechtler sagen, sie seien unzulässig, kann in einem Artikel von Michael Mielke in der Morgenpost studiert werden.

Die – verbotene – Video-Aufzeichnung
einer einvernehmlichen Begattung war der Gegenbeweis, der zum Freispruch von einem Vergewaltigungsvorwurf führte.

Und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
vermutlich wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, mittelbarer Freiheitsberaubung udn was-weiß-ich-nicht-noch-alles.

Wenn nun in manchen Männern der Gedanke reift, sich und ihre Wohnungen mit Videokameras auszurüsten und einzurichten, muß man sich nicht wundern.

Wundern
tut sich auch der Hamburger Strafverteidiger Mirko Laudon. Und zwar über den Richter, der vorgibt, in 25 Jahren seiner Richtertätigkeit sei ihm noch kein Fall untergekommen, „in dem so energisch die Unwahrheit gesagt wurde“.

Recherche-Quickie
Ich habe mal eben ein paar wenige Minuten recherchiert. Auf die Schnelle fallen mir auf Vorhalt von Google säckeweise Fälle ein, in dem „energisch die Unwahrheit gesagt wurde“:

Jörg Kachelmann, Ralf Witte, Monika de Montgazon, Andreas Türck, Adolf S. und Bernhard M. (Fall Amelie), Herbert B., Harry Wörz, Horst Arnold, Pascal, Bauer Rupp, Gustl Mollath, Worms, Montessori … habe ich jemanden übersehen?

In den meisten dieser Fälle hätte eine Videoaufzeichnung viel Schaden verhindern können. Ist das wünschenswert?

Alternativen zur Totalüberwachung
Oder wären distanziertere Ermittler, objektive Staatsanwälte und unbefangene Richter (die energisch gesagte Unwahrheiten als solche erkennen) nicht die bessere Lösung?

Ganz nebenbei gefragt:
Welches Organ der Rechtspflege war in der überwiegenden Zahl der Fälle eigentlich die treibende Kraft bei der Aufklärung der Justizirrtümer?

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Bild: © Gabi Eder / pixelio.de

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Presseerklärung zu Staatsanwalt Roman Reusch

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. wendet sich – meiner Ansicht nach zu Recht – gegen die Beförderung des Roman Reusch zum Leitenden Oberstaatsanwalt, der damit bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Chef übernimmt.

Hier die Presseerklärung des Vorstands vom 19.04.2016 (Verlinkungen durch den Blogautor):

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger protestiert gegen die Beförderung von Staatsanwalt Reusch zum Leiter der Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“

Der Tagesspiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 19.04.2016, dass Staatsanwalt Roman Reusch zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert wurde und bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Leiter übernommen hat.

Dieser war im Januar 2008 von seinen Aufgaben als Leiter der „Intensivtäterabteilung“ entbunden worden, nachdem er in einem Spiegel-Interview ein dem geltenden Jugendstrafrecht widersprechendes, fremdenfeindlich durchsetztes Interview gegeben hatte. Die damaligen Besorgnisse einer xenophoben Einstellung von Herrn Reusch werden durch seine Vorstandstätigkeit in dem von Herrn Gauland geführten Landesverband der AfD in Brandenburg eindrucksvoll und aktuell bestätigt.

Vor diesem hinlänglich bekannten Hintergrund der Einstellungen von Herrn Reusch ist die Entscheidung, ihn in verantwortlicher Position staatsanwaltschaftliche Entscheidungen über Auslieferungen treffen zu lassen, vollkommen unverständlich.

Auslieferungsentscheidungen betreffen notwendigerweise auch ausländische Staatsbürger. Ein Beamter, der sich im Spiegel u.a. mit der Äußerung hervorgetan hat, 80% der von ihm betreuten Täter hätten einen Migrationshintergrund und „in diesem Land nicht das Geringste verloren“, ist nach Auffassung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger ungeeignet. Die Beförderung von Staatsanwaltschaft Reusch lässt im Falle ihrer Umsetzung besorgen, dass die Staatsanwaltschaft es billigend in Kauf nimmt, sich in Auslieferungsfragen zum justiziellen Arm der AfD machen zu lassen. Sie beschädigt damit jedwedes potentielle Vertrauen in die Neutralität ihrer Entscheidungen.

In einem kommentierenden Bericht auf Spiegel Online Politik wird die Berliner Senatsverwaltung zitiert:

Doch dürfe die politische Orientierung oder Weltanschauung bei Einstellungen keine Rolle spielen, solange sich diese „im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen“.

Wenn sich jemand aus der Senatsverwaltung einmal mit dem Parteiprogramm, den Ideen und den Äußerungen dieser AfD-Politgrößen auseinander gesetzt hätte, wäre die Entscheidung – gemessen an diesem Grundsatz – sicherlich anders ausgefallen.

An dieser Stelle erinnere ich mich an die Folgen seiner DKP-Mitgliedschaft des Posthauptschaffner Bastian, der für die DKP im Marburger Stadtparlament saß: Das allein reichte, um ihn aus dem Dienst zu katapultieren.

Mit rechtsradikalen Beamten geht man in unserem Staat aus traditionellen Gründen schon seit 70 Jahren anders um.

Update 1:

Aus den Tiefen des Internets soeben ans Tageslicht gehoben:

BVerwG, 10.03.1960 – BVerwG II C 51/56
Amtlicher Leitsatz:

1. Ein Beamter auf Widerruf darf nach § 61 DBG entlassen werden, wenn er durch sein Verhalten Anlaß gegeben hat, an seiner persönlichen oder fachlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu zweifeln.

2. Die politische Betätigung des Beamten kann solche Zweifel rechtfertigen, wenn sie die Besorgnis begründet, der Beamte werde seine Verpflichtung nicht erfüllen, sich durch sein gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung zu bekennen.

Eine in diesem Zusammenhang lesenswerte Entscheidung, auch wenn sie schon etwas angestaubt ist.

Update 2

Newsbuzzters: Den Bock zum Gärtner gemacht.

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Die Sachsen sind nicht gut zu Vögeln

SeidgutzuvögelnEin paar Spaßvögel haben Nahrungsmittel verschenkt. An andere Vögel, die richtigen. Also Vogelfutter.

Das gefiel den sächsischen Ordnungshütern nicht. Sie kennen das aus dem Zoo: Füttern verboten!

Aber den Beamten ging es nicht ums Vögeln, die nicht gefüttert werden sollen, sondern um das Vogelfutter. Das bestand aus ein paar Samen. Nagut, es waren Samen der Cannabispflanze.

Das hat man in Berlin auch schon gesehen. Also das Füttern der Vögel. Am Kottbusser Tor. Weil die sich sonst nur von Fast Food und damit ungesund ernähren. Und wie es der Zufall wollte, blieben ein paar Samen auf den Grünflächen liegen. Und dort machten sie (die Samen kollusiv mit der Erde) das, was ihnen die Evolution (wahlweise: der liebe Gott) beigebracht hat: Die Samen keimten und gediehen prächtig. Bis ein paar Grüne (also Uniformierte) das Grünzeug gerodet haben. Eine Marihuana-Plantage am Kotti – geht ja gar nich!

Vergleichbares wollten die Sachsen frühestmöglich unterbinden. Und zwar nachhaltig. Die Fütterung der Vögel wurde unterbunden und das restliche Vogelfutter via Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aus dem Verkehr (Wortspiel!) gezogen.

Das hätte es gewesen sein können. Aber nicht so in Sachsen (das ist das Bundesland, das gleich neben Bayern liegt).

Es gibt ein Ermittlungsverfahren, ein Angebot, das Verfahren gegen Zahlung einer Auflage wieder einzustellen, ein Mittelfinger der Vogelfreunde und nun zwei Strafbefehle. Das weckt jetzt aber den Raubvogel in den Strafbefehlsverweigerern.

Was jetzt folgt, ist ein öffentliches Strafgerichtsverfahren, in dem geklärt wird, ob das Verteilen von als Vogelfutter deklarierte Cannabissamen (mit anderen Worten: das Samenspenden) nach § 29 Abs. 1 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden muß.

Weitere Informationen und Hintergründe zum Sachverhalt und zum Verfahren können auf der Website gebtdasvogelfutterfrei.de und in einem Blogbeitrag des Piraten und Vogelfütterers Mark Neis nachlesen.

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Bild: © Piraten-Onlineshop (wo dieser Aufkleber und weitere nette Gimmicks bestellt werden können.

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Projekt: Digitalisierter Knast

Auf unseren Seiten über die www.JVA-Moabit.de habe ich einen Beitrag über ein Pilotprojekt (pdf) der Berliner Regierungskoalition geschrieben:

Bekommen die Gefangenen in den Berliner Justizvollzugsanstalten Zugriff auf redube.com Zugang zum Internet?

Dazu macht Rechtsanwalt Jürgen Just, Strafverteidiger aus Hamburg, den folgenden begrüßenswerten Vorschlag:

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Pudding, Torten, Tinte und Wein

Nicht nur Pudding und Sahnetorten sind bewährte Mittel in der politischen Auseinandersetzung. Zaubertinte und Wein gehören auch zu den szentypischen Umgangsformen.

So, jetzt ist aber Schluß mit Lustig. Jetzt wird gearbeitet.

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#TortalerKrieg und das Pudding-Attentat

K1Aus gegebenem Anlaß erinnere ich an die West-Berliner Kommunarden („Kommune I“), Autoren und aktiven Teilnehmer der Studentenbewegung (von denen später leider ein Teil auch in den bewaffneten Kampf abgeglitten ist).

Fritz Teufel, Ulrich Enzensberger, Dieter Kunzelmann, Rainer Langhans und ein paar andere hatten 1967 ein „Attentat“ auf den US-Vizepräsidenten Hubert H. Humphrey vorbereitet. Sie wurden allerdings nach einer Trainingsrunde festgenommen, bevor Sie die geplante Tat umsetzen konnten.

Die verhinderten „Attentäter“ wurden mutmaßlich von einem V-Mann verraten. Ihnen wurde zu Last gelegt,

… Anschläge gegen das Leben oder die Gesundheit des amerikanischen Vizepräsidenten Hubert Humphrey mittels Bomben, mit unbekannten Chemikalien gefüllten Plastikbeuteln oder mit anderen gefährlichen Tatwerkzeugen wie Steinen usw. geplant …

zu haben. Tatsächlich hatten sie sich mit Pudding, Joghurt und Mehl bewaffnet.

Hier ein Zeitdokument:

Die Sahnetorte – auch unter dem Begriff Nazipantorte bekannt geworden – für Frau von Storch („Germany’s next Tortmodel„) steht also in allerbester Tradition.

Ich gratuliere den Clowns und drücke ihnen die Daumen für das nun anstehende – hoffentlich spektakuläre – Ermittlungsverfahren. Wenn die beiden Jungs Hilfe brauchen, läßt sich da bestimmt was arrangieren.

Hier gibt es weitere seriöse Stellungnahmen zum #TortalerKrieg

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Demnächst neu: Strafbarkeit von Internetpropaganda

Gesetzesantrag

Der Bundesrat hat am 26.02.2016 einen Gesetzentwurf zur Verfolgung von Internetpropaganda beschlossen. Damit soll die verfassungswidrige Propaganda im Internet eingedämmt werden. Oder zumindest versucht werden, diesen Mißbrauch der Meinungsäußerungsfreiheit mit dem Mitteln des Strafrechts zu verhindern.

Mit dem Gesetz soll eine Strafverfolgung in Deutschland auch dann möglich sein, wenn das Material, also die Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, aus dem Ausland ins Netz gestellt wird. Das ist derzeit nämlich (noch) nicht möglich.

Anliegen der Autoren des Entwurfs ist es, die Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen zu verhindern. Vermieden werden soll auch die Verharmlosung ihrer Kennzeichen infolge einer allgemeinen Gewöhnung.

Der Entwurf geht nun ins Gesetzgebungsverfahren, wird also der Bundesregierung zur Stellungnahme zugeleitet und von dort aus dann zur weiteren Behandlung in den Bundestag.

Was am Ende davon übrig bleibt, ist die erste Frage. Und es bleibt abzuwarten, was das Ganze dann in der Praxis bringt. Ich habe da so meine Bedenken …

Das sind die Rechtsnormen, die der Entwurf geändert haben möchte:

  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB)
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB)
  • Katalog der Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter (§ 5 StGB)
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