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Kanzlei Hoenig Info
Caffè-Trinker als Steuerhinterzieher
3-2-1: Per eBay-Auktion zum Steuerhinterzieher
Tausende sollen Kaffeesteuer hinterzogen haben. Die wenigsten dürften wissen, dass es eine gesonderte Kaffeesteuer in Deutschland gibt. Dabei ist sie mit 2,19 Euro für ein Kilogramm Röstkaffee und 4,78 Euro für die gleiche Menge löslichen Kaffee so hoch, dass jährlich ungefähr eine Milliarde Euro in die Steuerkasse fließt. EBay-Auktionären, die Kaffee über das Ausland ersteigert haben, sitzt nun der Zoll im Nacken.
meldete Golem.de
Denn beim Kauf von Kaffee muss der Käufer gegebenenfalls selbst die Kaffeesteuer entrichten, sofern der Kaffee aus dem Ausland bezogen wird. […] Europaweit wird die Kaffeesteuer nur in Deutschland, Belgien und Dänemark erhoben.
[…]
Im Kaffeesteuergesetz gibt es keine Freimengen für den Eigenbedarf. Ermittlungsverfahren wegen Hinterziehung der Kaffeesteuer gibt es laut Kaffeeverband im Jahr mehrere tausend Mal.
[…]
„Steuerfrei ist der Kauf für den Privatverbrauch aus dem Ausland über das Internet eigentlich nur für den, der von einer Privatperson kauft und seine Bestellung anschließend selbst im Ausland abholt.“
Und ich habe mich schon gewundert, warum das Kilo Bristot in Bozen unter 6,00 Euro kostet, hier in Deutschland aber nicht unter 10,00 Euro zu bekommen ist.
Telefonat mit dem Finanzamt
Mein heutiger Anruf beim Finanzamt Kreuzberg stimmt mich nachdenklich:
crh:
Guten Tag, Carsten Hoenig. Ich hätte da mal gern ein Problem. Mit meiner Einkommensteuervorauszahlung. Meine Steuernummer lautet …
Sachbearbeiterin:
… 14/349/123456
Da war ich platt – Die Dame hatte die Nummer nicht nur im Kopf, sondern auch völlig spontan und ohne nachzudenken parat.
Was soll ich davon bloß halten??
Straßenraub in Kanzlei-Nähe
Ein 15-jähriger Neuköllner Handtaschenräuber ist in der vergangenen Nacht nach einem vollendeten und einem versuchten Raub festgenommen worden.
Gegen 23 Uhr 35 hatte er am Paul-Lincke-Ufer in Kreuzberg einer 43-Jährigen aus demselben Stadtteil eine Einkaufstüte entrissen. Zehn Minuten später versuchte er, in der Liberdastraße in Neukölln einer 24-Jährigen die Handtasche zu entreißen, scheiterte jedoch an der Gegenwehr seines Opfers und flüchtete ohne Beute. Zivilbeamte des Polizeiabschnitts 54 waren auf diese Tat aufmerksam geworden, nahmen den Flüchtenden nach kurzer Verfolgung fest und überstellten ihn der Kriminalpolizei. Beide Frauen blieben unverletzt.
Quelle: Polizeiticker auf berlin.de
Verdammt nah dran …
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Idylle
Eigentlich viel zu schade, um dort ein Gericht unterzubringen:

(Danke an Helga für das Photo)
Geschützt: Ratten und Schmeißfliegen
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Luftsteuer war Luftnummer
VGH München: Luftsteuer für Balkone ist rechtswidrig
Die von der Landeshauptstadt München erhobene Sondernutzungsgebühr („Luftsteuer“) für Balkone, die in den öffentlichen Straßenraum ragen, ist rechtswidrig. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Die Heranziehung eines einzelnen Wohnungseigentümers als Gesamtschuldner von Sondernutzungsgebühren, die die gesamte Wohnanlage betreffen, bedürfe wegen des damit verbundenen Eingriffs in Freiheits- und Eigentumsgrundrechte einer besonderen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, an der es fehle (Urteil vom 22.11.2006, Az.: 8 BV 05.1918).
Quelle: Beck Aktuell
Ich verstehe ja nun nichts vom Verwaltungsrecht. Aber daß sich der Verwaltungsgerichtshof mit dieser Sache auseinander setzen mußte, zeigt mir, daß da irgendwelche Leute wirklich ernsthaft daran geglaubt haben, aus … Luft Geld zu machen. Ich wundere mich nicht mehr, wenn auch die andere Seite gute Ideen hat, sich dem staatlichen Geldeinsammeln zu entziehen. Und drücke ihr schon fast die Daumen, daß man sie nicht erwischt.
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Versteigerung anwaltlicher Dienstleistung
Hier sucht ein Unternehmen einen Anwalt, der für möglichst kleines Geld das Mahnwesen betreibt.
Rechtsanwalt Thomas Reck, seines Zeichens advocatus ravioli, beschreibt das Phänomen etwas genauer.
Ich warte nun auf die erste Anfrage eines Beschuldigten, der für kleines Geld einen Verteidiger sucht.
Die Trennung von Rauchern und Nichtrauchern …
… in einem Lokal ist das selbe wie die Trennung von wie Pissern und Nichtpissern in einem Schwimmbecken.
Quelle: Footer im usenet
GEZ – zu nichts verpflichtet
Das Verhalten der Gebühreneinzieher erinnert mich doch stark an das Vorgehen der Betreiber von Abo-Fallen. Erst kommt eine Bitte, dann eine Aufforderung und dann die Drohung. Alles recht groß, laut und deutlich geschrieben. Insbesondere die Drohung mit dem

heben die Eintreiber gern hervor. Das Servicetelefon und der Faxanschluß haben jeweils 0180er-Nummern. Und überhaupt:

Und wer liest die letzten vier Zeilen der drei lauten Seiten? Eigentlich niemand, denn im Gegensatz zu der 12 Punkt großen Schrift des Anschreibens

kann man die 5 Punkt Schrift des wichtigsten Hinweises in diesem Dohrbriefen kaum lesen. Jedenfalls nicht ohne Lupe:

Zum Mitschreiben:
… wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.
Also kommen die Drohbriefe eben genau dort hin, wo sie hingehören.
Ein wichtiger Hinweis noch zum Schluß:
Wer schwindelt (und dabei erwischt wird), wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn man nichts sagt, obwohl man was sagen müßte (und dabei erwischt wird), begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die nur auf Antrag verfolgt werden kann (nicht: muß).
