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Kanzlei Hoenig Info
Rauchen verboten in den Kneipen
Nun denn, die Länder-RauchGesundheitsminister haben’s geschafft. Sie konnten sich einigen:
Auch in Gaststätten soll nur noch in extra ausgewiesenen und geschlossenen Nebenräumen geraucht werden.
Geschlossen? Aha! Der Raucher geht also zum Quarzen in die fensterlose Stube. Die Tür läßt sich nur von außen öffnen.
Nun gut, auf diesem Weg wird das Verbot dann irgendwann entbehrlich.
Quelle: taz
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Sensible Zivilisten
Aus dem Protokoll der Sitzung vor der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin:
Die Parteien verhandelten zur Sach- und Rechtslage. Antragsgegnervertreter bittet in das Protokoll aufzunehmen, dass der Antragsteller erklärt habe, der Antragsgegnervertreter habe keine Ahnung.
Ok, der Termin vor der Zivilkammer war einer Verhandlung vor dem Strafgericht nicht ganz unähnlich; endlich ‚mal ein bisschen Leben in dem Hohen Haus. ;-)
Mehr als 80 Prozent der Täter nichtdeutscher Herkunft
In der Direktion 4 (Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg) wurden 271 Tatverdächtige ermittelt, von denen 137 einen deutschen Pass hatten. Doch von diesen 137 stammen laut Polizei nur 48 aus Deutschland. 36 sind aus der Türkei, 34 aus dem Libanon, der Rest kommt aus anderen Staaten. „Nichtdeutsche oder Deutsche nichtdeutscher Herkunft“ machen 82,3 Prozent der Täter aus, heißt es in dem Bericht.
In der Direktion 3 (Mitte) sind 85 Prozent der Täter nichtdeutscher Herkunft.
Die für Neukölln zuständige Direktion 5, die auch für Friedrichshain zuständig ist, kommt auf 71,6 Prozent.
Unter den Vielfachtätern stellen Ausländer dort fast schon 100 Prozent: In der Direktion 5 haben nur drei von 130 Intensivtätern nach Angaben eines Ermittlers einen deutschen Namen.
Quelle: Tagesspiegel, der aus einem Bericht des Landeskriminalamtes zitiert.
Übrigens: Noch viel mehr als 80 Prozent aller Menschen sind Nichtdeutsche.
Finanztest über Juraxx: Flott und falsch
Die März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Tests der Beratungsleistungen der Juraxx-Kette an sechs verschiedenen Standorten. Und kommt zum Ergebnis:
Netter Service, schwache Qualität.
Gut beraten wurde
nur in der Berliner Filiale Kochstraße. In allen anderen Filialen war der Rat zu den beiden Problemen entweder lückenhaft oder falsch.
Ob auch in diesem Zusammenhang „der Berliner“ Recht hat, wenn er sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“?
Schutz vor Kontopfändungen
Schuldnerschutz, erweitert.
Die Bundesregierung will das Sperren von Geldkonten bei Pfändungen erschweren und Schuldnern ermöglichen, leichter über einen Teil ihrer Guthaben weiter zu verfügen. Justizministerin Brigitte Zypries plant, dass Kreditinstitute automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag von 985,15 Euro berücksichtigen. Daraus könnten weiter Überweisungen, Daueraufträge oder Barabhebungen getätigt werden, sagte Zypries am 21.02.2007 bei der Vorlage eines Gesetzentwurfs für einen besseren Schutz bei Kontopfändungen.
Quelle: Beck Aktuell
Das sieht nicht gut aus. Für Gläubiger.
Anwaltssuche: Den richtigen finden
Dabei hilft die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift FINANZtest.
Manchmal ist guter Rat teuer, oft gibts aber auch für viel Geld keinen oder nur falschen Rat. Die Wahl eines Anwalts sollte also gut überlegt sein.
Das will ich meinen!
Themenpaket Anwaltssuche. FINANZtest sagt, wie jeder einen passenden Anwalt für sein Problem findet.
Entweder am Kiosk oder online hier
Selbstverteidigung im Bußgeldverfahren
Um es Betroffenen in einem Bußgeldverfahren zu ermöglichen, sich auch ohne Verteidiger – in begrenztem Rahmen – gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen, haben Rechtsanwalt Tobias Glienke und ich einen kostenlosen eMail-Kurs entwickelt und installiert.
In 9 Lektionen, die der „Teilnehmer“ im Abstand von jeweils drei Tagen übermittelt bekommt, zeigen wir den Gang des Bußgeldverfahrens auf und geben Hinweise, wie man zu seinen eigenen Gunsten Einfluß nehmen kann.
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Die Finanzverwaltung und die Geldbußen
Ich weiß nicht, warum ich mich immer wieder darüber ärgere. Obwohl das Thema auch hier hinreichend bekannt ist. Finanzverwaltungen sind eben dazu eingerichtet, den Bürgern mit allen Mitteln das Geld aus der Tasche zu ziehen und in das Staatssäckel umzuleiten.
Aber es gibt immer wieder neue Varianten, mit denen die Finanzverwaltung es schafft, einem Bürger das letzte bisschen Einsicht, daß ein Staat nicht ohne Steuern leben kann, nahezu mit dem Kantholz rausprügelt.
In einer Steuerstrafsache ist es mit nach zähem Ringen gelungen, die Steuerfahndung zur Einstellung des Verfahrens zu bewegen. Und das, obwohl die Sach- und Rechtslage für meine Mandantin hervorragend aussah. Nur: Ihr fehlten die Nerven für eine Hauptverhandlung.
Nun gut, dann sollte die Auflagenzahlung, die nach § 153 a StPO zu zahlen war, wenigsten einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen. Unsere Kanzlei schlägt in diesen Fällen immer den Jugendhof Brandenburg vor, der sich hervorragend um kleine Jugendliche mit großen Problemen kümmert.
Diesem Vorschlag wurde von der Steuerfahndung in folgender Weise entgegen getreten:
So unterstützenswert der von lhnen benannte Verein auch sein mag, so muss ich lhnen leider mitteilen,dass sämtliche durch brandenburgische Finanzämter verhängte Geldauflagen im Sinne des § 153 a StPO ausschließlich der Landeskasse zugeführt werden. (Erlaß des Ministeriums der Finanzen Brandenburg vom 28.4.1992 III/3 S. 0722 – 1/92)
Wenn es nach mir ginge, wäre das nun der Anlaß für die Mitteilung, daß die Steuerfahndung doch bitte eine Anklageschrift schreiben und das Amtsgericht Königs Wusterhausen dann gleich mal 5 Hauptverhandlungstermine anberaumen mag, um den Sachverhalt gründlich aufzuklären. Aber leider macht die Mandantin da nicht mit.
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Irgendwie unverständlich
Die Rechtsanwältin Grit Andersch aus Berlin Friedrichshain bittet um Übersetzung einer eMail, die sie vor ein paar Tagen bekommen hat.
Sehr geehrter Herr,
Baten wir um seine Erlaubnis zu ihm, durch email die kommerzielle Darstellung zu schicken ihm unserer virtuellen Speicher.
Wir verlangten reagieren Ost-email im Ziel, wenn es von seinem Interesse ist. Wir verlangten unsere zu ihm aufrichtigere Entschuldigungen im gegenüberliegenden Fall.Zu seiner vollständigen Einteilung
Montecristonline.com
Hört sich irgendwie komisch an, oder? ;-)
Bewerbung
Gestern erreichte mich die Bewerbung eines Mitarbeiters einer Geschäftsstelle am Landgericht. Er ist Justizfachangestellter und möchte „da raus“:
Seit längerer Zeit spiele ich mit dem Gedanken, den Öffentlichen Dienst zu verlassen, da ich hier keine Zukunftsperspektive für mich sehe …
Sie werden sich sicherlich fragen, warum ich einen festen und sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst aufgeben möchte. Die verstaubte Bürokratie, die Art und Weise, wie manchmal mit dem Recht, insbesondere in Strafsachen, umgegangen wird usw. verleiden mir die Freude an der Arbeit.
Ich bin froh, daß ich mich bereits vor dem Studium gegen den öffentlichen Dienst entschieden habe. Mir macht mein Job bis heute sehr viel Freude.