Kanzlei Hoenig Info

Kiffer im Krankenhaus

Immer mehr Berliner Kiffer landen im Krankenhaus. Nach Informationen der Techniker-Krankenkasse stieg die Zahl der Klinikeinweisungen von 15- bis 25-jährigen Cannabiskonsumenten zwischen 2000 und 2005 um 160 Prozent auf 269 Fälle pro Jahr an. Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzt. Der Gesundheitsverwaltung ist das Problem bekannt. Experten vermuten, dass die Behandlungszahlen steigen, weil sowohl mehr junge Leute Cannabis nehmen, als auch größere Mengen konsumieren. […]

Quelle: Tagesspiegel

Eine weitere Möglichkeit sehe ich in der Qualität dieses Rauschmittels, die mangels konstanter Kontrolle zu unterschiedlich ist, als daß der Konsument sie einschätzen kann, bevor er die Tüte anzündet; wenn er es dann merkt, ist es dann zu spät.

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Kunst in Bad Saarow

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Gefunden im Garten der Heimbildungsstätte der Caritas in Bad Saarow, in der am Wochenende die Vereinigung Berliner Strafverteidiger eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Heimliche Ermittlungsmethoden“ hatten.

Ich frage mich, ob Frau Wieke im zweiten Beruf Gas- und Wasserinstallateurin ist. ;-)

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Fristen im Zivilrecht

Aus einer Anmerkung meiner Mitarbeiterin in unserem Fristenkalender:

[Mandant] / Kaskoschaden, 507-07, Antwort auf richterliche Fragen!! Zivilrecht – Fristen gelten!! Am 25.10.2007 fällig.

Sie hat wohl ‚mal schlechte Erfahrungen gemacht. ;-)

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eMail von der Bahn

Aktuelle DB Autozug Fahrzeiten

lautet der Betreff einer eMail, die ich heute morgen im Postfach hatte. Ende der kommenden Woche wollen wir mit dem Autoreisezug zum Mountainbiken in die Alpen fahren.

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Angesichts der aktuellen Fahrplansituation bei der Bahn habe ich einen Moment lang schon an alles Üble dieser Welt gedacht, das ich den Lokführern zufügen wollte.

Ich habe die eMail dann doch noch gelesen:

Sehr geehrter Herr Hoenig,

das DB Autozug Team bedankt sich für Ihre Onlinebuchung.

In ein paar Tagen ist es so weit und Sie treten Ihre Fahrt mit dem DB
Autozug an. Als Service erhalten Sie anbei den Fahrzeitenplaner mit der Übersicht aller aktuellen Fahr- und Verladezeiten für den DB Autozug.

Bitte überprüfen Sie Ihre Online-Reiseunterlagen mit diesen Angaben. Sollten die Zeiten auf Ihren Fahrkarten von denen des Fahrzeitenplaners abweichen, orientieren Sie sich bitte an den Zeiten der beigefügten PDF-Datei…

Eine angenehme und staufreie Fahrt im DB Autozug wünscht Ihnen das DB Autozug Team.

Streikfrei wäre auch nicht schlecht.

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Lauwarme Luft

Die Allianz – in ihrer Eigenschaft als Haftpflichtversicherer – schreibt:

Nur aus wirtschaftlichen Erwägungen und unter Zurückstellung erheblicher Bedenken übernehmen wir die Differenz von 28,56 EUR. Bitte beachten Sie, daß diese Zahlung ohne jegliche Präjudiz und Anerkenntnis erfolgt.

Das ist unserer Mandantschaft und mir völlig egal. Hauptsache die Allianz zahlt.

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Bahnstreik und Kinder

Die Peter-Jordan-Schule für Lernbehinderte in Charlottenburg bietet ausgewählten Schülern an, an einem Tag der Woche auf dem Jugendhof Brandenburg einen Einblick in’s Landleben zu bekommen.

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Der Kontakt mit der Natur, insbesondere mit den Tieren, hilft den kleinen Menschen, mit sich und ihrer Welt besser klar zu kommen. Einen Tag in der Woche haben sie die Möglichkeit, aus der Großstadt herauszukommen, um Schafe, Hasen und Pferde zu sehen, zu streicheln und im Stroh zu toben. Oder aus respektierlichem Abstand Wollschweine zu beobachten. Die Kinder freuen sich montags schon darauf, am Freitag mit dem Zug zum Jugendhof zu fahren. Ein authistisches Kind hatte auf diesem Wege wieder gelernt, mit Erwachsenen zu sprechen.

Aus diesem „therapeutischen Ausflug“ wird heute nichts. Die Lokführer fahren heute nicht von Charlottenburg nach Nauen. Die Kinder bleiben in Berlin.

Ich hätte gern einen Lokführer gesehen, der den Kindern gestern hätte mitteilen müssen, daß der Ausflug diesmal nicht stattfindet – persönlich und von Angesicht zu Angesicht.

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Keine Unschuldsvermutung beim Bezirksamt Mitte

Wenn es um das Geld geht, das die Landeskasse zahlen muß, aber nicht zahlen will, ist jeder Winkelzug möglich. Das Sozialamt des Bezirksamts Berlin Mitte kürzt die Stütze und schreibt an den Mandanten:

Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen. Auch wenn gegen dieses Urteil Revision eingelegt wurde, kann nicht mehr von einer Unschuldsvermutung ausgegangen werden. Die Länge der Haftstrafe verbietet eine Mietübernahme durch den Träger der Sozialhilfe.

Ich weiß nicht, wer diese Sachbearbeiterin ist, aber sie scheint ein wenig Nachhilfe nötig zu haben. Die wird sie bekommen. Ein paar Kenntnisse darüber, was einen Rechtsstaat westlicher Prägung ausmacht, sollte auch eine Mitarbeiterin des Sozialamts Mitte haben.

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Palast der Republik

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Hoffentlich ist das Ding bald da weg. Die Touristen können einem ja Leid tun.

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Nicht genug getan

„Ich weiß mich mit in der Schuld. Denn sehen Sie, ich bin nicht auf die Straße gegangen und habe geschrien, als ich sah, daß die Juden aus unserer Mitte lastkraftwagenweise abtransportiert wurden. Ich habe mir nicht den gelben Stern umgemacht und gesagt: Ich auch! Ich kann nicht sagen, daß ich genug getan hätte.“

Der SPD-Abgeordneter Adolf Arndt in der Debatte des Bundestages am 10. März 1965

Gefunden im Newsletter KW 40/2007 von Roland Hermann auf www.deranwalt.at

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76 Euro für einen Tag Haft

Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten.

Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen.

Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.

Quelle: Pressemeldung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Insgesamt hat der Mann 1973 lange Tage unschuldig im Knast verbracht, das sind rund 280 Wochen, 65 Monate oder deutlich über fünf Jahre. Dafür hält das OLG 150.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen.

Ich glaube, da wird auch der (ehemalige) Verteidiger des Verurteilten nachdenklich werden, ob ihm da nicht ein paar Fehler unterlaufen sein könnten. Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben im Rahmen einer Verteidigung, ein Gericht davon zu überzeugen, daß ein Sachverständigengutachten falsch ist und nicht zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden darf. Es ist für ein Gericht sehr bequem, sich in den Gründen für eine Verurteilung auf die „überzeugenden“ Ausführungen des Sachverständigen zu beziehen. Oftmals hatte ich den Eindruck, nicht das Gericht entscheidet das Verfahren, sondern der Gutachter. Es ist zu hoffen, daß sich der Verteidiger darüber Gedanken gemacht hat.

Und wie wird sich nun das Gericht fühlen, das den Mann unschuldig in den Knast geschickt hat? Warum hat das Gericht nicht erkannt,

dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe.

Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.

Schadenersatz auch von den Richtern, die den Mann verurteilt hat?

Update:
Bei Wikipedia gibt es ergänzende Informationen.
Und die Hessenschau berichtet auch über den Fall.

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