- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Kanzlei Hoenig Info
Reform der Rechtsberatung
Der Deutsche Bundestag hat [am 11.10.2007] das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verabschiedet, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
„Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Allerdings wird es künftig moderate Öffnungen geben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
[…]
Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin.
Auch Nichtanwälte sollen künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten künftig im Rahmen von Planungsleistungen ihre Auftraggeber bei damit zusammenhängenden baurechtlichen Fragen beraten. „Diese Regelung ist so gewählt, dass sie einerseits die verfassungs- und europarechtlich gebotenen Öffnungen ermöglicht und andererseits die Grenzen zulässiger Rechtsberatung klar und deutlich hervorhebt“, sagte Brigitte Zypries.
[…]
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz
Es gibt Stimmen, die sagen, daß sich dadurch die Anzahl der Mandate für Rechtanwälte erhöhen wird: Der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Rechtsberatung durch Nichtanwälte soll zum Renner werden.
Strafverteidiger werden wohl nur mittelbar von dieser Reform betroffen sein.
Geiselnahme
Warum geht mir der Begriff Geiselnahme heute morgen nicht mehr aus dem Kopf, seit ich die Nachrichten und die Verkehrshinweise im Radio gehört habe?
Ein Richter schläft nicht
Allerdings sind Zeichen einer großen Ermüdung, Neigung zum Schlaf und das Kämpfen mit der Müdigkeit noch kein sicherer Beweis dafür, dass der Richter die Vorgänge in der Verhandlung nicht mehr wahrnehmen konnte. Auch das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust, selbst wenn es sich nicht nur auf wenige Minuten beschränkt, beweist noch nicht, dass der Richter schläft. Diese Haltung kann vielmehr auch zur geistigen Entspannung oder zu besonderer Konzentration eingenommen werden. Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise „abwesend“ ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung. Hochschrecken allein kann wiederum auch nur darauf schließen lassen, dass es sich um einen Sekundenschlaf gehandelt hat, der die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigt.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 19. Juli 2007 (5 B 84.06)
Beim 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts sitzen offenbar Schlafmützen Richter, die sich mit den beschriebenen Zuständen bestens auskennen. Jedenfalls benötigte man dort keine Gutachten, sondern konnte offenbar aufgrund eigener Erfahrung urteilen.
Räuber und Gendarm
Die Polizistin berichtete, wie sie das Messer vom Dach der Bushaltestelle geholt hat:
Ich bin dann über eine Räuberleiter mithilfe des Kollegen da rauf.
Sowas haben die da bei der Polizei?
Mißhandelt
Der Angeklagte reklamierte, daß er von den Polizeibeamten zu hart angefaßt wurde. Er habe Schläge und Tritte bekommen. Das wollte und mußte der Richter natürlich aufklären. Er fragt jeden der beteiligten Polizisten (wörtlich):
Haben Sie den Angeklagten mißhandelt?
Ich habe die Frage nicht beanstandet. Mein Mandant war der Nebenkläger.
Drehstart für Psycho-Krimi
Am Dienstag, 9. Oktober 2007, beginnen in Berlin die Dreharbeiten zu dem Thriller „Braams“ (Arbeitstitel). Jan Gregor Kremp spielt darin Paul Braams, Professor für Kriminologie und Vater eines erwachsenen Sohnes (Adrian Topol), dessen Ehefrau, eine Ärztin, vor über einem Jahr auf mysteriöse Weise verschwunden ist.
Quelle: Presseportal
Ein (kleiner) Teil der Dreharbeiten findet in unserer Kanzlei statt. Wir sind gespannt.
Telefonterror
1. Telefontermin: Der Angerufene hebt nicht ab.
2. Telefontermin: Der Anschluß ist besetzt.
3. Telefontermin: Der Angerufene hebt ab, teilt mit, daß er momentan keine Zeit hat. Er rufe zurück.
4. Telefontermin: Die Mitarbeiterin teilt mit, daß ihre Chefin gerade auf der anderen Leitung telefoniert.
Ich mache mir jetzt einen Caffè und dann nehme ich das Diktiergerät. Die Spracherkennung ist weder nicht da, noch besetzt oder hat keine Zeit. Und telefonieren kann das Zeug auch nicht.
Update:
So, jetzt geht es mir wieder besser.
Noch eine Ausnahme vom Innenstadt-Fahrverbot
Am Anfang gab es eine Idee: Stinker raus aus der Innenstadt. Dann kam die Umsetzung. Am Ende stand ein Werk, an dem viele teure Juristen monatelang gebastelt haben. Über das gewaltige Ergebnis habe ich im Kanzlei-Wannen-Blog bereits berichtet.
Es wird immer mehr Ausnahmen von der Regel geben und wenn das Ganze sich dann ab Januar in der Praxis bewähren soll, wird das Regelwerk aussehen wie ein Schweizer Käse.
Der Berliner Rechtsanwalt Umut Schleyer hat für weitere notwendige Ausnahmen gesorgt, berichtet nun der Tagesspiegel:
Es gibt Sonderregelungen für Autohändler. Zu ihren Gunsten …
… hat die Berliner Verwaltung einen Freifahrtschein für jene Händlerautos beschlossen, die die Kriterien der Umweltzone erfüllen, also eine Plakette bekommen würden. Für sie – und nur für sie – dürfen die Händler ein sogenanntes Wechselkennzeichen (mit roter Schrift und den Anfangsziffern 07) benutzen, das an verschiedene Autos geschraubt werden kann und deshalb ein Fahrtenbuch erfordert. Das hat die Verwaltung dem Anwalt Umut Schleyer mitgeteilt, der nach Auskunft seiner Kanzlei 170 Berliner Autohändler juristisch vertritt.
Ich gratuliere dem Kollegen Schleyer zu seinem Erfolg. Zeigt er doch ein weiteres Mal auf, daß ein guter Wille allein nicht ausreicht, um einfach mal eben ein Gesetz zu machen. Vielleicht hätten die Herrschaften, die das Regelwerk geschaffen haben, sich vorher einmal ein paar Gedanken machen sollen, was sie damit anrichten.
Ob mit diesem Fahrverbot das angestrebte Ziel – nicht-stinkende Luft in der Innenstadt – überhaupt erreicht werden kann, ist ohnehin recht fragwürdig. Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob und wie viel Ausnahmen gemacht werden.
Deswegen bin ich auch guter Hoffnung, daß für die Wanne dann auch eine Ausnahme gemacht wird.
Der Wert der Freiheit
Ein Mensch wird verhaftet und wird in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert. Später stellt sich heraus, daß ihm zu Unrecht seine Freiheit entzogen wurde. Er möchte eine Entschädigung.
Variante 1: Der Fall spielt in Deutschland.
-
Die Entschädigung beträgt elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
Variante 2: Der Fall spielt in der Schweiz.
-
Das Obergericht in Aargau wirft 200 Franken / 120 Euro pro Tag aus. Im Thurgau liegt die Höhe der „Genugtuung“ jeweils bei etwa 300 Franken / 180 Euro pro Tag. In einem Einzelfall wurden 10.000 Franken / 6.000 Euro für einen Tag als Genugtuung erstritten, in einem weiteren Fall für zwei Tage 1.000 Franken / 600 Euro und in einem anderen für 13 Tage 3.000 Franken / 1.800 Euro.
… berichteten Schweizer Kollegen auf der „swiss law list“
Den Schweizern scheint ihre Freiheit irgendwie wertvoller zu sein als uns Deutschen.