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Rechtsberatung online

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Wenn das mal gutgeht.

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Überdacht

Wir kämpfen seit Mitte des Jahres gegen den Vorwurf der Bußgeldbehörde, die meint, unser Mandant sei zu schnell gefahren und deswegen müsse er nun 1 Monat laufen oder Bus bzw. Fahrrad fahren.

Dazu haben wir bereits umfangreich bei der Bußgeldstelle vorgetragen, Beweisanträge gestellt und in Eigenregie ein Gutachten eingeholt. Unser Sachverständiger bestätigt, daß die Geschwindigkeitsmessung nicht sauber durchgeführt wurde. Wir haben bereits die Frage nach der Verwertbarkeit der Messung wegen Fehlbedienung des Gerätes durch die Polizeibeamten gestellt.

Nun bekommen wir die Ladung zum Termin vor dem Amtsgericht. Damit haben wir gerechnet. Der Mandant bekommt auch eine Ladung. Auf dieser Ladung gibt der Richter unserem Mandanten einen Hinweis:

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Da der Richter die Akte kennt, wird er wissen, daß wir uns eine ganze Menge Gedanken gemacht haben. Da der Richter unsere Kanzlei kennt, wird er wissen, daß wir wissen, was wir tun, wenn wir einen Einspruch einlegen und Beweisanträge stellen.

Ich überlege daher, was er mit dem Hinweis auf die Überdachung meinen könnte.

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Ostdeutschland

taz:

Was mögen Sie an Ostdeutschland?

Küppersbusch:

Berlin

Quelle: taz

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Literatur für lange Winterabende

Wer viel Zeit hat und nicht weiß, wie er sie totschlagen soll, der kann sich bei unserer freundlichen Senatsverwaltung ein wenig Lesestoff abholen. Zum Beispiel über das Jahrhundertwerk namens Feinstaubverordnung.

Vorschriften und Merkblätter gibt es, na klar. In mehreren Sprachen. Eine Kennzeichenverordnung auch. Und natürlich Antragsformulare, freiwillige und unfreiwillige Vordrucke, Pläne, wichtige Berichte …

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Was Senatsverwaltungen können, können nur Senatsverwaltungen. Mit unseren Steuergeldern.

Warum ich mich darüber ärgere? Weil ich diesen Müll durcharbeiten muß, wenn ich die Kanzlei-Wanne behalten will.

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Der Berlin – Marathon …

… ist wie eine Stadtrundfahrt, nur zu Fuß.

Quelle: Unbekannter Sportkommentator

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Landwehrkanal im Fluß

[…] Der Landwehrkanal wird zugeschüttet, in der Mitte bleibt nur ein kleines Rinnsal, das zu beiden Seiten bepflanzt wird. […]

Quelle: Tagesspiegel

Das dauert aber noch:

Der grobe Fahrplan sieht nun so aus: Das Mediationsverfahren soll sechs bis neun Monate dauern. Danach wird ein Planfeststellungsverfahren eröffnet – das sich aber über Jahre hinziehen kann. Erst nach dessen Abschluss könnte mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Und dann war da noch der Herr Ströbele:

Gerade in Kreuzberg kann man nur mit der Bevölkerung Entscheidungen treffen und nicht gegen sie.

Weitere schöne Bilder vom Kanal, wie er ist und wie er bleiben sollte, gibt es von Konrad Held

Auf dem Laufenden hält der Verein „Bäume am Landwehrkanal“ unter www.baeume-am-landwehrkanal.de.

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Fortschritt in Neukölln, Kreuzberg und Moabit

Das Jugendamt Neukölln arbeitet mit einer Software, die Sprache erkennt, meldete die Berliner Morgenpost am 29. September 2007:

„Wir sind das erste Bezirksamt, das die digitale Spracherkennung in diesem Umfang einsetzt“, sagt Uwe-Pfauder, IT-Beauftragter im Jugendamt. Zwölf Mitarbeiter haben das Programm im Februar getestet. 55 nutzen es seit September. Schon haben sich weitere Bereiche der Behörde infiziert, darunter Bauwesen, Soziales, Bürgerdienste, Finanzen und Bildung. Insgesamt 157 Mitarbeiter des Bezirksamtes diktieren jetzt ihrem Computer, statt selbst auf der Tastatur zu tippen.

Nun ja, die Behördenmühlen mahlen langsam. Aber immerhin, es geht voran. In unserer Kanzlei setzen wir die Spracherkennung bereits seit 2003 erfolgreich ein. Während in den Moabiter Gerichtssälen immer noch mit Papier und Bleistiften protokolliert wird. Von Richtern, Urkundsbeamten und Staatsanwälten. Wir arbeiten dort mit dem Laptop, der per VPN und UMTS mit den Servern der Kanzlei verbunden ist.

Abschließend noch ein Zitat aus dem Rathaus Neukölln:

Uwe Pfauder sagt der Software eine große Zukunft voraus. „In vier bis fünf Jahren wird es sich in der Verwaltung durchgesetzt haben.“

In vier bis fünf Jahren. Naja.

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Kein Eis

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Ein Eiscafé in Bad Karlshafen. Am 29. Juli, nicht im Winter.

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Schöner Wohnen …

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… am Fernsehturm.

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Ausnahmen vom Innenstadt-Fahrverbot

Anfang Juli hat der Berliner Senat beschlossen, was jene zahlen müssen, die mit einem nicht schadstoffarmen Fahrzeug in die ab Anfang 2008 gültige Umweltzone einfahren wollen oder müssen. Nach dieser Gebührenordnung werden Oldtimerfahrer für eine unbefristete Ausnahmegenehmigung mit 100 Euro zur Kasse gebeten. Behinderte oder Pendler, die nicht Bus und Bahn nutzen können, zahlen für einen 18 Monate gültigen Freifahrtschein bereits 165 Euro, und bei Gewerbetreibenden mit mehreren älteren Fahrzeugen kommen über 600 Euro zusammen. Der AvD bezeichnete die Gebühren als „Abzocke“ und kritisierte, der Verwaltungsaufwand für die „zu erwartenden 50.000 Anträge sei extrem hoch.“ Eine Senatssprecherin erklärte, man wolle kein Geld verdienen, sondern erreichen, dass „möglichst wenige alte Autos mit hohem Schadstoffausstoß in die Innenstadt fahren.“

Quelle: Oldtimer-Markt

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