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Schreibfaule Richter

Immer mal wieder bekommen wir schriftliche Urteile, in denen die Auszüge aus dem Vorstrafenregister schlicht hineinkopiert wurden. Bei einem umfangreichen Register möchte sich das Gericht damit eine Menge Schreibarbeit sparen. Daß das beim Verurteilten nicht gut angekommt, kann ich nachvollziehen. Zeigt dies doch, daß der Richter eigentlich keine oder zumindest wenig Lust hat, sich mit der Sache auseinander zu setzen.

Das Oberlandesgericht Hamm meinte nun auch, so geht das nicht. Und urteilte:

Der Senat weist erneut darauf hin, dass die zunehmende Praxis, Ausdrucke aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe einzukopieren, den Begründungsanforderungen nicht genügt. Sie ist abzulehnen und „belastet die Justiz in nicht zumutbarer Weise“, da die blosse Aufzählung der Vorverurteilungen wenig sagt und der Eindruck entstehen kann, das Gericht habe sich mit der Eigenart der Vorverurteilungen nicht genügend auseinandergesetzt.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 8.05.2007, Az.: 4 SS 159/07

Ein bisschen Mühe sollte sich ein Gericht also schon machen, wenn es jemanden im Namen des Volkes verurteilt hat.

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Am Rande des Herbstkolloquiums in Hamburg

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Ein böser Hinweis, dort in der Großen Wallanlage, wenn man ‚mal um die Ecke denkt.

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Undank

Da weise ich den Kollegen – ja ok, ein wenig unkonventionell, aber in der Sache dennoch zutreffend – darauf hin, daß seine Website den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Und daß er darüber hinaus mit gefährlichen steuerrechtlichen Problemen zu rechnen hat, wenn er seine (teil-)gewerbliche Tätigkeit – zumindest die Werbung dafür – nicht einstellt.

Was kommt zurück? Eine pampige Antwort, genau wie sich das für einen akkuraten Zivilrechtler gehört. Na schönen Dank auch.

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Bundesweites Rechtsanwaltsregister online

Unter der Adresse www.rechtsanwaltsregister.org ist im Internet eine Datenbank zu finden, die die Adressen aller etwa 150.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte enthält.

Rechtsanwälte Hoenig gibt es vier „Stück“ in der Republik, aber nur einen in Berlin. ;-)

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Punkte für Verwarnungsgeld?

Unserer Mandantin wird zur Last gelegt, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. 7 km/h zu schnell, also mit 57 km/h bei erlaubten 50 km/h. Unser Bußgeldrechner wirft dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro aus. Nach der Bußgeldkatalogverordnung gibt es dafür keine Eintragungen in das Verkehrszentralregister (VZR), deswegen raten wir unseren Mandanten in solchen Fällen grundsätzlich dazu, die Sache durch Zahlung aus der Welt zu schaffen.

Hier liegt der Fall jedoch anders:

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Die Bußgeldbehörde teilt mit, daß es für diesen Verstoß einen Punkt in’s VZR gibt. Das müssen wir uns dann doch ‚mal ein wenig genauer anschauen …

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Was die Welt nicht braucht

Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer hat ein neues Thema entdeckt: die Heizpilze, die Kneipen, Gaststätten und Bars immer öfter vor ihren Türen aufstellen. Nachdem andere Städte das Thema schon vor ihm angegangen haben, gibt der Klimaschützer und Hybridfahrer Palmer jetzt Gas – beim Gasabdrehen für den Klimaschutz. …

Quelle: taz zum Thema „Killerpilze“

Ich bin gespannt auf die Weiterentwicklung dieses brennenden Problems hier in der Hauptstadt.

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Lichtblicke

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Treppenaufgang im Berliner Landgericht am Tegeler Weg.

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Vergeßlich

Wer einmal mehr als eine Stunde damit verbracht hat, sein eigenes Auto in einem der Parkhäuser am Flughafen Tegel wiederzufinden, trifft Vorkehrungen zur Meidung von Wiederholungen.

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Jetzt mußte ich mich nur noch daran erinnern, daß es das Parkhaus 1 war.

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Der Knigge für den Staatsanwalt

Für gute Unterhaltung sorgen immer wieder die RiStBV, die Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren.

So heißt es in Ziffer 123:

Der Staatsanwalt vermeidet alles, was auch nur den Schein einer unzulässigen Einflussnahme auf das Gericht erwecken könnte; deshalb soll er den Sitzungssaal nicht gemeinsam mit dem Gericht betreten oder verlassen, sich nicht in das Beratungszimmer begeben und während der Verhandlungspausen sich nicht mit Mitgliedern des Gerichts unterhalten.

Das sollte jeder Verteidiger eigentlich auswendig lernen, denn Staatsanwälte sind die letzten, die diese Strophe mitsingen können.

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Überfordertes Gericht

In einer Strafsache haben wir beim Amtsgericht Tiergarten Akteneinsicht beantragt. Und darum gebeten, uns die Akte zuzusenden; die Kosten für die Übersendung der Akte (12 Euro) werden wir zahlen, haben wir gleich mit unserer Bitte versprochen.

Das Gericht schreibt zurück, die Akten werden an Berliner Verteidiger nicht versandt, weil die Geschäftsstellen damit überfordert wären. Und außerdem – wurde vorsorglich unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Kammergerichts mitgeteilt – hätten die Verteidiger auch keinen Anspruch darauf. Wir mögen die Akte abholen.

Na wenigstens rief eine Mitarbeiterin des Gerichts in unserer Kanzlei an und teilte mit, daß, wann und wo die Akte abgeholt werden könne.

Zum angegebenen Zeitpunkt war unsere Mitarbeiterin dann auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts. Jedoch war die Akte nicht dort. Wegen eines neuen Posteingangs sei die Akte kurzfristig der Richterin vorgelegt worden.

Schönen Dank auch! Offenbar ist das Gericht auch damit überfordert, mal eben bei uns anzurufen oder ein Fax zu schicken, um mitzuteilen, daß die Akte zu einem anderen Zeitpunkt abgeholt werden kann. Unsere Mitarbeiterin kommt gern noch ein paar Mal zum Gericht, vielleicht hat sie ja irgendwann einmal Glück.

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