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Kanzlei Hoenig Info
Nicht öffentlich
Der Richter am Amtsgericht entschuldigte sich bei mir. Für die Verzögerung in der Hauptverhandlung, die vor „meinem“ Termin lag. Er unterbrach die Beweisaufnahme, um den Anhörgungstermin meines Mandanten dazwischen zu schieben. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Bewährung zu wiederrufen.
Ich habe den Richter gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen, die noch nach Beginn der Anhörung auf den Zuschauerbänken herumlümmelte. Anhörungstermine sind im Gegensatz zu Hauptverhandlungen nicht öffentlich. Hatte der Richter vergessen. Die Zuschauer verließen den Saal. Vor dem Saal wurde der rote Hinweis eingeschaltet: Nicht öffentlich.
Nach dem Ende der Anhörung hatte ich noch im Haus zu tun. Etwa 20 Minuten später kam ich wieder an dem Gerichtssaal vorbei, in dem die unterbrochene – öffentliche! – Hauptverhandlung unterdessen fortgesetzt worden war. Aber noch immer leuchtete der Hinweis auf die nicht zugelassene Öffentlichkeit vor dem Saal.
Der Kundige weiß, daß das ein Garant für eine erfolgreiche Revision wäre. Ich habe nur kurz den Kopf in den Saal gesteckt und der Richter wußte sofort, ohne daß ich was sagen mußte, daß er da wieder etwas Wesentliches vergessen hatte. Als ich den Kopf wieder aus der Tür gezogen hatte, war die rote Lampe ausgeschaltet.
Ich glaube, ich habe jetzt einen Freund mehr. Meinem Mandanten wird’s nützen … davon bin ich überzeugt. :-)
Justizvollzugsanstalt Cottbus zu verkaufen
Die JVA Cottbus steht zum Verkauf.
Zur Historie: Bj. zw. 1889 und 1972. Während der NS-Diktatur (1933 bis 1945) und in der DDR bis 1990 waren in der JVA Cottbus u. a. politische Gefangene inhaftiert, von denen einige durch „Freikauf“ in die BRD gelangten. Nach der Wende wurde in Cottbus an anderer Stelle eine neue JVA errichtet, so dass der Komplex im August 2002 geschlossen wurde.
Es geht um den Altbau in der Bautzener Straße. Wer Spaß daran hat, kann zuschlagen – für preisgünstige 9.000,00 Euro (wenn sonst keiner mitbietet). Bei Karhausen Immobilien.
Ich bin gespannt, was daraus wird.
Wartungsarbeiten wegen Feinstaubverordnung?
Gestern hat die Berliner Verwaltung den zig-tausenden Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, die Feinstaubplakette online auf Berlin.de zu erwerben. Heute morgen (8:30 Uhr) sind dringende Wartungsarbeiten am Server von Berlin.de erforderlich.

Aber vielleicht besteht da ja gar kein Zusammenhang? ;-)
Kommentare deaktiviert für Wartungsarbeiten wegen Feinstaubverordnung?
Die Kanzlei Hoenig in Wikipedia
Naja, nicht die Kanzlei direkt. Aber ein Bild des Hauses, in dem wir unsere Kanzleiräume gemietet haben:
Quelle und ein Bericht über das Paul-Lincke-Ufer in Kreuzberg: Wikipedia
Richterprivileg
Aus dem Schreiben einer Generalstaatsanwaltschaft an einen Verteidiger:
Wie Ihnen die Staatsanwaltschaft in dem von Ihnen angegriffenen Bescheid vom 1. September 2007 bereits mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 339 StGB (Rechtsbeugung) in ständiger Rechtsprechung dahingehend eingeschränkt, dass ein Beugen des Rechts immer nur dann vorliegt, wenn der Täter sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“. Danach setzt die Beugung des Rechts mehr als die Verletzung bindender Rechtsnormen voraus, vielmehr muss sich der Angriff des Täters – zugleich mit dem Bruch des Gesetzes – gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als Ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtstaatlicher Rechtspflege richten.
Daher sind allein die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung oder objektive Willkür allein noch nicht ausreichend, um den objektiven Tatbestand des § 339 StGB zu erfüllen.
Mit anderen Worten: Bis weit über die Grenze der Willkür hinaus handelt es sich niemals um Rechtsbeugung, sondern immer noch um richterliche Unabhängigkeit. Sagt der Bundesgerichtshof. Beziehungsweise: Sagen die Richter am Bundesgerichtshof.
Mehrfertigung
Um 10:02 Uhr erreicht uns ein Fax des Rechtsschutzversicherers mit der Deckungszusage. Soweit, sogut.
Um 10:03 Uhr bekommen wir ein zweites Fax desselben Versicherers: Noch einmal die Deckungszusage, diesmal mit dem Aufdruck „Mehrfertigung“. Ob das notwendig war?
Egal, wir drucken die Faxe ohnehin nicht aus. Delete-Taste und gut ist’s.
Sonst nur Verbrecher
Das Kölner Amtsgericht hat nur vormittags geöffnet, also musste Witzke sich freinehmen. „Ich saß da, wo sonst die Verbrecher sitzen, und musste stundenlang warten“, erinnert er sich.
Das sagt ein Jurist, der aus der Kirche austreten wollte. Er ärgert sich über die Gebühren, die er für den Austritt bezahlen soll. Das kann ich verstehen.
Aber daß er weiß, wovon er redet (wenn man ihn korrekt zitiert hat), glaube ich nicht. Dort, wo beim Amtsgericht „sonst die Verbrecher sitzen“, trifft man Kläger, Beklagte, Zeugen, Sachverständige, Wachtmeister, Justizbedienstete, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte, Prozeßbevollmächtigte, Verteidiger. Und Dummschwätzer.
Aber dem Juristen geht es ja um’s Prinzip.
Quelle: fr-online.de
Link gefunden in der Handakte
eMail vom Gericht
Es funktioniert, immer mal wieder, aber leider noch viel zu selten.
Gestern Nachmittag habe ich ein Fax an das Landgericht Konstanz übermittelt. Darin hieß es am Ende:
Wenn der Akteneinsicht Hinderungsgründe entgegen stehen, bitte ich um eine kurze Nachricht, gern telefonisch, per Fax oder per eMail.
Eigentlich hatte ich nicht ernsthaft daran geglaubt, daß dieser kleine Textbaustein überhaupt Beachtung findet. Ich habe mich getäuscht. Heute morgen lag eine eMail des Landgerichts Konstanz in meiner Mailbox:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,
Ihr Aktengesuch wurde zuständigkeitshalber an über die StA Konstanz (34 Js 25637/05) an das AG Villingen-Schwenningen (8 Ds AK 479/06) weitergeleitet, da das Verfahren hier seit 24.09.07 rechtskräftig abgeschlossen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Justizangestellte
Besten Dank!
So einfach könnte es auch hier in Berlin und Brandenburg sein. Isses aber nich.
Schäubles Hitler-Vergleich
Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. „Wir hatten den ‚größten Feldherrn aller Zeiten‘, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“, assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.
Quelle: taz
Eva Hermann hat man für deutlich gemäßigtere verbale Diarrhoe beinahe gesteinigt. Der Herr Minister ist für mein Dafürhalten nicht mehr tragbar, unerträglich sozusagen.
Was mir jetzt noch für weitere Assoziationen hierzu kommen, schreibe ich besser nicht. Ich bin ja nicht geschmacklos.
taz-Link gefunden bei Rechtsanwalt Jürgen Melchior, Wismar.
Den Bock zum Gärtner gemacht
Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als „Piratenjäger“ der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien „ausgewertet“.
Quelle: Heise
Welchen Wert die auf diesem Wege gewonnenen „Beweise“ haben, wird sicher irgendwann einmal ein Obergericht zu entscheiden haben.