Kanzlei Hoenig Info

Besser nicht

Es gibt Mandate, die man einfach nicht annehmen darf.

urteilte der Richter am Amtsgericht Tiergarten über einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wurde, einem mutmaßlichen Autodieb geholfen zu haben, von dem Eigentümer des Wagens Lösegeld für die Rückgabe des Autos zu verlangen.

Darüber berichtet heute die Berliner Morgenpost.

Dem Anwalt war im Dezember 2006 von einem Mandanten mitgeteilt worden, er wisse, wo sich ein gestohlener Mercedes im Wert von 20.000 Euro befinde. Es sei ihm auch bekannt, dass der Eigentümer bereit sei, für die Rückgabe des Autos 5.000 Euro zu zahlen. Von dieser Summe solle der Anwalt ein Honorar von 1.190 Euro erhalten.

Der Rechtsanwalt hatte daraufhin mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und die Übergabe des Wagens gegen Zahlung von 5.000 Euro vereinbart.

Die Strafverfolger strebten eine Verurteilung wegen einer gemeinschaftlich begangenen Erpressung an; das Gericht meinte aber, dies sei eine Begünstigung.

Dem verurteilten Anwalt kann diese Unterscheidung egal sein. Spannend ist jedoch die Frage, ob der Nachweis gelungen ist, daß der Anwalt in voller Kenntnis, daß sein Mandant ein ganz schlimmer Finger ist, das Mandat bearbeitet hat. Ein „Er hätte es wissen müssen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen.“ reicht für die Verurteilung eines Anwalts nicht aus. Mal schauen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird.

Aber unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz: Von solchen geruchsintensiven Mandaten sollte ein seriöser Anwalt die Finger lassen, insoweit gebe ich dem Richter Recht.

1 Kommentar

Stimmungsbild

bild000.jpg

Kreuzberg, Dieffenbachstraße am 13.3.08, kurz vor 14 Uhr

2 Kommentare

Die Justiz und der Busfahrer

Am 10.3.2006, also vor ziemlich genau 2 Jahren, wurde der Busfahrer von einem betrunkenen Fahrgast angriffen. Dafür wurde der Fahrgast vom Amtsgericht am 9.10.2007 verurteilt. Mehr als anderhalb Jahre nach der Tat.

Gegen dieses Urteil hat der Fahrgast Berufung eingelegt. Nur erhalten der Busfahrer, der als Nebenkläger an dem Prozeß beteiligt ist, und ich als sein Vertreter die Ladung zur Berufungsverhandlung. Die findet am 15.9.2008 statt, zweieinhalb Jahre nach der Tat.

Der Fahrgast war in der ersten Instanz nicht verteidigt. Die Verfahrensdauer ist also nicht in einer Verteidigungsstrategie begründet.

Der Busfahrer hat sich bis heute noch nicht von dem Vorfall erholt. Dazu trägt auch dieses offene Verfahren bei. Schönen Dank auch … für die freundliche Unterstützung, liebe Justiz.

6 Kommentare

Kabel statt WLAN

Die Lage der Kanzlei in einem Szene-Bezirk bietet ein Menge Vorteile und Annehmlichkeiten. Allein die Auswahl der Kneipen für die Mittagspause ist schon ein Argument dafür, auch die nächsten hundert Jahre in Kreuzberg zu bleiben.

Aber es gibt auch Nachteile. Die meisten Szene-Lokale bietet eben auch Hotspots an. Und die szenigen Kreuzberger Anwohner haben gern auch ein WLAN zuhause. Dann sind da noch die sonstigen Kleingewerbetreibenden, die ihre Rechner per Funk verbinden.

Deswegen klemme ich mein Notebook wieder per Kabel am Kanzleinetz an. So ein Kabel überträgt völlig ungestört und stabil die Daten genau dann, wenn ich es will – und nicht dann, wenn gerade mal ein Funkkanal zufällig frei ist.

7 Kommentare

Wochenmarkt

markt01.jpg

Dienstag und Freitag ist Markttag am Maybachufer.

1 Kommentar

Die Polizistin und das arrogante Arschloch

Einen Rechtsanwalt als arrogantes Arschloch zu bezeichnen, ist für sich genommen schon eine Dummheit. Wenn das dann auch noch in aller Öffentlichkeit und unter Zeugen geschieht, ist das eine Riesen-Dummheit. Aber wie dumm muß man denn eigentlich sein, wenn man dabei auch noch Polizeibeamtin ist?

Es gibt noch eine Steigerung:
Die Polizeibeamtin, Martina K. (36) aus M. in Brandenburg, fängt sich einen Strafbefehl. Allein dieser Umstand zeigt, daß sie zusätzlich auch noch stur ist. Warum entschuldigt sich Martina K. nicht und versucht auf diesem Wege, eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft zu erreichen?

Nur nebenbei sei erwähnt, daß nach einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens auch die Chancen wesentlich besser gestanden hätten, das sich anschließende Disziplinarverfahren einigermaßen glimpflich zu überstehen.

Und ich habe noch einen:
Gegen den Strafbefehl legt die mutmaßlich beleidigende Polizeibeamtin Einspruch ein; es kommt zur öffentlichen Hauptverhandlung! Der beleidigte Rechtsanwalt beantragt die Zulassung als Nebenkläger und läßt sich professionell von einem Kollegen verteten. Es kommt zur öffentlichen Ausstellung der polizeibeamtlichen, sturen Riesendummheit: Martina K. streitet feige ab, so böse gewesen zu sein, wird aber durch die Beweisaufnahme überführt.

Neben der Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro kommt es zur Verurteilung in die Kosten. Macht insgesamt wohl gute zwei bis drei Monatsgehälter der Polizistin Martina K.

Und nun kann noch die zweite Runde kommen: Einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat der beleidigte Anwalt nämlich außerdem. Das Ganze sieht nach einem weiteren öffentlichen Verfahren aus, diesmal vor dem Zivilgericht. Und dann gibt es disziplinarisch noch einen Nachschlag.

Eine echt tolle Nummer, zu der man der Dame aus Brandenburg gratulieren kann. Aber vielleicht war sie ja auch nur schlecht beraten und verteidigt?

Das schöne Urteil des Amtsgerichts Tiergarten ist auch sonst lesenswert.

UPDATE:
Die Polizistin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

10 Kommentare

Rinn in de Duffeln, russ us de Duffeln

Der für diesen Montag angekündigte Streik bei der Bahn ist abgesagt. Bahnchef Hartmut Mehdorn erklärte, der Tarifstreit mit der Lokführergewerkschaft GDL ist gelöst.

Quelle: Tagesspiegel

Das ist die Gänseblümchen-Zuverlässigkeit der Bahn, wie wir sie gewohnt sind: Die Bahn fährt. Die Bahn fährt nicht. Die Bahn fährt. Die Bahn … Ich bin froh, auf diese Art Service nicht angewiesen zu sein. Die anderen tun mir Leid.

1 Kommentar

Variante des „Geschäftsvorschlages“

Ich muß schon sagen, tolle Ideen haben die Jungens, die ohne Arbeit an das Geld anderer Leute kommen wollen. Soeben erreicht mich die nachfolgend zitierte Offerte:

Schöne Grüße,

ich bitte Sie um Nachsicht für ein dringendes Geschäft.Ich bin mir sicher das diese Geschäft eine enorme Interesse für Sie ist und auch zu unsere Beiden Vorteil ist.

Ich bin im Besitz einer privilegen Information über eine riesige Summe die von unserem verstorbenen Kunden Herrn Dr. Peter Hanson, in unsere Bank Filiale hinterlegt wurde.

Wir würden Sie gerne als einen Erben einsetzen, da es in unserem Bank Rekord keine vorhandenen Erben eingetragen sind.Wenn Sie Interesse haben für dieses Geschäften, bitten wir Sie uns eineAntwort, wo wir Ihnen alles weitere mitteilen können.

Mit freundlichen Grüßen

Mr.Joseph Peters

Die eMail stammt von „Herr : Joseph Peters“ j_peters54@libero.it und ist gerichtet an „undisclosed-recipients“. Besonders klug erscheint mir dieser Herr Peters nicht zu sein.

Und überhaupt: Die Frage der Erbschaftssteuer, die ich gegebenfalls zu zahlen hätte, müßte ja auch noch geklärt werden. Aber ob diese Steuer bei Geldwäsche auch anfällt? ;-)

10 Kommentare

Peinlich?

Ich habe gerade an Michelin geschrieben:

Michelin Reifenwerke AG & Co. KGaA
Michelinstraße 4
76185 Karlsruhe

Also mir wäre es eher peinlich, wenn unsere Adresse

Kanzlei Hoenig Berlin
Hoenigstraße 42-43
10999 Berlin

lautete. Aber vielleicht fehlt es mir auch nur an dem dazu erforderlichen Selbstbewußtsein.

10 Kommentare

Streik des ÖPNV

Der Streik betrifft alle: Die, die einfach aufs Auto umsteigen können, stehen im Stau – und die, die heute Verständnis haben, bezahlen morgen die höheren Ticketpreise.

Quelle und ein Pro ./. Contra: Tagesspiegel

Der Streik hat auch Einfluß auf die Kriminalitäts-Statistik: Die Anzahl der Straftaten namens „Erschleichen von Leistungen“ (vulgo: Schwarzfahren) wird signifikant abnehmen, je länger der Streik dauert. Das ist doch mal was Positives. ;-)

2 Kommentare