Kanzlei Hoenig Info

Kaum Randale in Kreuzberg

In der Hauptstadt zog die „Revolutionäre 1. Mai-Demonstration“ friedlich durch Kreuzberg. In Reden und auf Transparenten wurde gegen „Ausbeutung, Unterdrückung und imperialistische Kriege“ protestiert. Der Protestzug wurde von zahlreichen Polizisten begleitet. Anders als in den Vorjahren kam es aber nicht zu Auseinandersetzungen. Auch die Nacht zum 1. Mai verlief trotz einiger Zwischenfälle laut Polizei so friedlich wie seit mehr als zehn Jahren nicht mehr. 24 Menschen wurden festgenommen – weit weniger als noch im Vorjahr. 13 Beamte wurden verletzt, ein Polizist kam ins Krankenhaus.

Quelle: taz

Offenbar ist die Strategie aufgegangen: Eine Riesenparty auf den Straßen in SO36 und Zurückhaltung der Polizei. Man hat zwar jede Menge Grün (und materialistisches Schwarz aus Hannover) gesehen, aber eher im Hintergrund oder zur Umleitung des Autoverkehrs.

Nur am Abend kam es zu ein paar Rangeleien anläßlich des Besuches des Polizeipräsidenten in Kreuzberg:

Als sich der Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch am Lausitzer Platz ein Bild von der Lage verschaffen wollte, wurde er Ziel von Randalierern. Sicherheitskräfte brachten ihren Chef in einen Mannschaftswagen. Das Fahrzeug wurde mit Flaschen, Stühlen und Steinen attackiert. Polizisten wehrten die Angreifer mit Pfefferspray ab.

Kurz darauf flogen auch an anderen Stellen Flaschen, Steine und Fahrräder auf Beamte und Einsatzwagen. Die Polizei holte Randalierer gezielt aus der Menge. Sie wurden festgenommen.

[…]

Die Lage beruhigte sich schnell wieder. Die Demonstranten verstreuten sich in der bunten Straßenparty „Myfest“ der Anwohner rund um den Mariannenplatz.

Quelle: Tagesspiegel

Alles in Allem also recht ruhig.

Dafür hatten die Hamburger Jungs und Mädels im Kampfanzug wohl einiges zu tun.

3 Kommentare

Noch sieht er neu aus

Noch ist er neu

Die Kölner trauen sich was. Mit den neuen Polizeiautos nach Kreuzberg. Naja … es soll ja friedlich bleiben dieses Jahr.

7 Kommentare

Nicht allein zu schaffen

Die Berliner schaffen es wohl immer noch nicht allein. Deswegen kommt Verstärkung aus anderen Bundesländern. Zum Beispiel aus Köln:

Und das, obwohl es eigentlich ruhig sein sollte. Diesmal am 1. Mai in Kreuzberg. Das schauen wir uns dann gleich mal aus der Nähe an.

5 Kommentare

Datenschutz in Berlin und Brandenburg

Das, was in Berlin eine Straftat ist, wird in Brandenburg als Ordnungswidrigkeit bewertet.

Wenn also der Berliner Polizeibeamte das Geburtsdatum seiner Kneipenbekanntschaft „ermittelt“ wird er bestraft; der Brandenburger „Ermittler“ bekommt dafür einen Bußgeldbescheid.

Was passiert eigentlich dem Bayern?

3 Kommentare

Das Warten geht weiter

Das Bereitschaftsgericht hat sich herabgelassen, dem Schöffengericht mit einer Urkunsbeamtin auszuhelfen. In 45 Minuten; jetzt ist es 17:45 Uhr.

Zwei Schöffen, zwei Berufsrichter, ein Staatsanwalt, ein Verteidiger, zwei Wachtmeister, ein Angeklagter, zwei Eltern und drei Zuschauer warten weiter. Weil die Protokollführerin nicht warten wollte.

Das ist öffentlicher Dienst pur.

Kommentare deaktiviert für Das Warten geht weiter

Das Warten hat ein Ende

Für die Protokollführerin. Die ist nämlich schlicht gegangen. Und ohne eine Urkundsbeamtin läuft in der Hauptverhandlung nichts mehr, § 226 StPO. Auch keine Urteilsverkündung. Und schon gar keine Haftentlassung.

Der Angeklagte ist nicht gerade amüsiert.

Kommentare deaktiviert für Das Warten hat ein Ende

Warten

Das Gericht hatte für 14 Uhr terminiert. Der Vorsitzende Richter erschien um 14:15 Uhr. Früher als erwartet, sonst war er immer mindestens 20 Minuten zu spät.

Ein Zeuge legte – noch vor Aufruf der Sache – ein paar Belege vor, die dann nach Aufruf mühsam ins Protokoll diktiert wurden. Dann zogen sich Richter und Schöffen „für 5 Minuten“ zur Beratung zurück. Das war vor ungefähr 70 Minuten.

Nur gut, daß ich eine Steckdose für den Laptop gefunden habe und eine Online-Verbindung per UMTS möglich ist. So kann ich wenigstens die eMails und die Faxe bearbeiten, die in der Zwischenzeit eingehen. Das freut die Mandanten, die mit einer so schnellen Reaktion nicht rechnen.

Und Zeit zum Bloggen ist auch noch …

4 Kommentare

Rede zum Fenster heraus

Es war eine spannende Geschichte aus dem Drogenmilieu: Der beraubte Drogenhändler war der Geschädigte, der (leider) nur teilweise von seinem Recht, als Zeuge zu schweigen, Gebrauch machte. Ein angeblicher Mittäter wurde gesondert verfolgt, sein Verfahren abgetrennt und er fand sich nun als Zeuge im Prozeß gegen seine Kumpels wieder. Entsprechend belehrt, nicht nur vom Gericht, sagte er gar nichts. Damit war die Tür geöffnet für das Rechtsgespräch.

Staatsanwalt, Gericht und Verteidiger waren sich schnell einig; Minderschwerer Fall des schweren Raubs, eingeschränkte Schuldfähigkeit gibt für meinen Mandanten zweieinhalb Jahre, für den voll schuldfähigen Mitangeklagten drei Jahre und neun Monate. Ich konnte für meinen Mandanten noch die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen.

Für den nächsten Verhandlungstag war nur ein Gutachten vorgesehen und dann sollte plädiert werden. Ich saß dann abends am Schreibtisch, um den Schlußvortrag anhand meiner Notizen aus den Verhandlungsterminen vorzubereiten. Irgendwie liefen meine Gedanken aber nicht rund. Selbst eine weitere Tasse Caffè half mir nicht auf die Sprünge.

Bis mir die an mich selbst gerichtete Frage einfiel: Was machst Du da eigentlich? Die Sache ist doch klar, das Ergebnis steht fest, wofür brauchen wir denn noch das Plädoyer?! Angesichts der Verfahrensabrede wäre das doch ohnehin nur eine Ansprache an die Galerie. Also: Akte zu, Rechner runter fahren und Feierabend.

Der Staatswalt faßte schulbuchmäßig (vulgo: langatmig und einschläfernd) das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen, die Mitverteidigerin gab spritzig ihr Bestes für ihren Mandanten und ich? Ich konnte mich den hervorragenden Ausführungen meiner Vorredner anschließen, stellte die vereinbarten Anträge, war in drei Minuten fertig und alle waren zufrieden, daß sie in die Mittagspause gehen konnten.

Nur die Zuschauer waren enttäuscht. Im Nachmittagsfernsehen wird doch immer so flammend plädoyiert … beschwerte sich eine Vertreterin der (Neuköllner?) Öffentlichkeit.

1 Kommentar

Keine leichte Beute für schweren Raub

Sie hatten nicht damit gerechnet, daß der Drogenhändler zur Polizei geht, um den Raub anzuzeigen. Aber es kam anders als geplant. Aus dem Raub wurde einer, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht und der Dealer macht die Anzeige. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Am Ende standen dann doch „nur“ 2 1/2 Jahre für den einen und 3 Jahre, 9 Monate für den anderen „Schauspieler“.

Über Einzelheiten des Falls berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

2 Kommentare

Polizisten bespitzeln Polizisten

Bei der Berliner Polizei ist offenbar eine groß angelegte Abhöraktion von Mitarbeitern verhindert worden: Nach Informationen der Berliner Morgenpost sollten sporadisch Anschlüsse von Beamten überprüft werden, um sie möglicherweise bei Privatgesprächen zu erwischen und in der Folge disziplinarrechtlich zu belangen.

Quelle: Berliner Morgenpost

Kann nicht sein, sagt die Leitung:

Die Prüfungsmaßnahmen der Polizeibehörde orientierten sich stets an den geltenden gesetzlichen Regelungen.

Ja, ne, ist klar.

3 Kommentare