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Kanzlei Hoenig Info
Fahrer gesucht

Die Bußgeldbehörde sucht den Fahrer dieses Krads. Das Kennzeichen ist bekannt und der Halter schwerstens vergeßlich. Deswegen hat die Behörde sogar das Foto bearbeitet:

Sachdienliche Hinweise nimmt unsere Kanzlei gern entgegen.
Überraschte Beamte
Gegen 10 Uhr 15 betrat die 39-Jährige die Filiale der Post und bedrohte den Angestellten am Schalter mit einer Schusswaffe und forderte Geld. Anschließend verstaute die Räuberin ihre Beute in der Handtasche und verließ das Geldinstitut. Die vier Kunden, die sich in dem Geschäftsraum befanden und der Mitarbeiter blieben unverletzt. Zirka zehn Minuten später stellte sich die Täterin mit dem Geld beim Polizeiabschnitt 23. Sie führte die überraschten Beamten auch zur Tatwaffe, die sie kurz zuvor weggeworfen hatte.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Ich kann’s mir gut vorstellen: Die Tür auf der Wache des Abschnitts 23 geht auf, eine Frau tritt ein und ruft laut: „Überraschung!“
Huch!
Kommentare deaktiviert für Überraschte Beamte
Irgendwas erlaubt?

Warum muß bei uns eigentlich ausdrücklich verboten werden, was jeder Mensch, der mit einem Funken Verstand ausgestattet ist, ohnehin unterläßt? Diejenigen ohne diese Austattung können entweder nicht lesen oder kümmern sich sowieso nicht um solche Schilder. Oder?
Auch andere ärgern sich über ARCOR
Gebührenpflichtige Rufnummern, endlose Kündigungsfristen und immer wieder neue Vertröstungen: Unser Autor schlägt sich mit dem DSL-Anbieter Arcor herum. Protokoll einer schier unendlichen Servicekatastrophe bei einem deutschen Telekommunikationskonzern.
… schreibt Thomas Lindemann in der Morgenpost über seine eigenen katastrophalen Erfahrungen in der Telekommunikations-Service-Wüste.
Weitere deutliche Worte ins Wohnzimmer
Über den Herrn „Kollegen“, der in der Haftanstalt die Mandanten anderer Verteidiger anbaggert, habe ich bereits in einem offenen Brief berichtet. Welche Katastrophen ein übertriebener Instinkt bei der Jagd auf neue Mandanten anrichten kann, war hier auch schon zu lesen. Dazu (zu dem Fall, nicht zu meinen Beiträgen) hat sich dann auch das Gericht bereits geäußert.
Nun bekommt der Hobbyist noch einen gerichtlichen Nachschlag. Er hatte meine Entpflichtung als Verteidiger beantragt. Dieser Antrag wurde vom Gericht in einem Beschluß zurückgewiesen.
Denn entgegen der Auffassung des Wahlverteidigers J** wäre bei Niederlegung des Wahlmandats nicht er zum Pflichtverteidiger zu bestellen, sondern Rechtsanwalt Hoenig. Dies würde jedoch zu einer Aussetzung der Hauptverhandlung zwingen, wenn Rechtsanwalt Hoenig bis dahin nicht an dieser mitgewirkt hätte. Das könnte wiederum zu erheblichen negativen Folgen für den Angeklagten V führen.
Nach dem bisher gezeigten Verteidigungsverhalten muss das Gericht aber zudem befürchten, dass Rechtsanwalt J** darauf keine Rücksicht nehmen würde. Es war bislang fast ausschließlich auf die Frage der Entpflichtung des Rechtsanwalts Hoenig konzentriert, obwohl diese für den inhaftierten Angeklagten V nicht vorrangig gewesen sein dürfte.
Der Angeklagte hätte durch das Auftreten von zwei Verteidigern im Hauptverhandlungstermin am 3.7.2008 und eine dortige Entscheidung zur Frage, ob eine Entpflichtung erfolgt, keine erkennbaren Nachteile gehabt. Infolge des von seinem Wahlverteidiger vor der Hauptverhandlung gestellten Befangenheitsantrags, der sich aus der Frage der Entpflichtung entwickelt hat, musste er aber in der Zeit vom 3.7.2008 bis zum 28.7.2008 in Untersuchungshaft bleiben. Und dies obwohl der Antrag, wie im dazu ergangenen Beschluss ausgeführt ist, selbst bei fehlerhafter Behandlung der Frage der Entpflichtung durch das Gericht keinen Erfolg haben konnte!
Ich bin auf den Hauptverhandlungstermin gespannt, zu dem der Herr Rechtsanwalt J** sicherlich dann auch erscheinen wird. Und auf seine Verteidigungsstrategie. Ich schließe nicht aus, daß er dem Mandanten zu einem Geständnis rät, während ich auf einen Freispruch hinaus möchte.
… und der arme Angeklagte ist der am Ende Gekniffene …
Insolvenz und Datenschutz
Wir kennen alle das Versprechen von Unternehmen, mit den Daten, die wir als Kunden bei der Bestellung mitteilen, keinen Unsinn zu machen. Den meisten Unternehmen nehme ich dieses Versprechen auch ab. Doch was passiert eigentlich mit den Datenbeständen im Falle einer Insolvenz einer grundsätzlich vertrauenswürdigen Firma?
Wir verkaufen aus Firmeninsolvenzen gut situierte Stammkundschaft. Interessant für Gewinnspiel, Immobilien, Reisen, Schmuck und andere gewinnbringende Vertriebszweige. Adressenkartei mit Anschrift und Telefonnummer, keine Alg II Empfänger darunter, gepflegtes Verzeichnis. Bitte ernsthafte Angebote per Mail.
Das hier ist hoffentlich nur ein Fake, der zum Nachdenken anregen sollte.
(Link gefunden in einem Kommentar zu einem Beitrag im Datenschutz-Blog)
Urlaub

Es gibt Momente im Leben auf dem Mountainbike, da wünscht man sich einen Urlaub in Holland.
Steuerstrafrecht – die humorlosen Tarife
„Jeder Beteiligte wird […] nach seiner Schuld bestraft.“ So liest man es in § 29 StGB. Der gilt überall, aber nicht im Steuerstrafrecht. Dort wird jeder nach der Höhe der hinterzogenen Steuern bestraft, teilte mir heute so ein Beamter der Straf- und Bußgeldstelle (StraBu) des Finanzamtes mit:
Fünf Tagessätze pro 500 Euro hinterzogener Steuern. Oder ein Tagessatz pro 100 Euro. Oder zehn Tagessätze pro 1.000 Euro.
Beim Versuch rechnen Sie bitte mit drei Tagessätzen pro 500 Euro
Daß Strafrecht keine reine Lehre der Mathematik ist, scheint bei der Finanzverwaltung noch nicht angekommen zu sein. Die Grundsätze der Strafzumessung nach § 46 StGB sind dort offenbar völlig unbekannt.
Aber es geht im Steuerstrafrecht auch nicht um Schuld und Sühne. Sondern beinhart um die Kohle. Deswegen läßt die Steuerfahndung auch lieber einen „Vergleich“ nach § 153 a StPO platzen, als daß die Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation geht.
In Steuerstrafsachen haben wir die strikte Anweisung, daß die Zahlung an die Landeskasse zu gehen hat.
Irgendwie sind die Gespräche mit den Spezialabteilungen der Staatsanwaltschaften für Sexualstrafsachen erfreulicher als die mit den humorlosen Beamten bei der StraBu.
Henryk M. Broder in Haft?
Henryk M. Broder hat eine Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft bekommen:
„Sehr geehrter Herr Broder, das Stadt Leipzig Ordnungsamt hat Ihnen mit Bußgeldbescheid vom 6.10.2006 – Aktenzeichen XYZ – eine Geldbuße in Höhe von 0,00 Euro auferlegt, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Das Amtsgericht Leipzig hat daher mit Beschluss vom 2.5.2008 – Aktenzeichen UPS – Erzwingungshaft von 3 Tagen angeordnet. Sie werden aufgefordert, die Haft bis spätestens 28.7.2008 in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee… anzutreten.“ Es folgten „Allgemeine Hinweise“, was man alles in die Haft mitbringen darf (Brillen, einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung) und was nicht (Alkohol, Waffen, Fahrräder).
Prädikat: Unbedingt weiterlesen – im Tagesspiegel.
Hier noch ein Zitat zum Anfüttern:
Die Staatsanwaltschaft gilt seit jeher als die Kavallerie der Justiz – schneidig, aber dumm.
