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Ihre erste Strafanzeige …

… hat sich heute Lichtenbergs Bürgermeisterin Christina Emmrich gefangen.

Gegen 15 Uhr war Emmrich […] von der Polizei abgeführt worden, weil sie sich vor die Sitzblockade an der Sewan-/Ecke Volkradstraße gestellt hatte.

Anlaß war die Nazi-Demo für ein „nationales Jugendzentrum“ und ein Marsch durch Lichtenberg, Friedrichsfelde und Karlshorst. Beides hat allerdings nicht so stattgefunden wie geplant.

Aufgrund der massiven Gegendemonstration und ständiger Sitzblockaden der Nazigegner konnten die Rechtsextremisten nicht wie geplant vom S-Bahnhof Karlshorst durch den Weitlingkiez, der als ihre Hochburg gilt, zum S-Bahnhof Friedrichsfelde Ost ziehen. Sie wurden von der Polizei durch die Volkradstraße zum Bahnhof geleitet.

Ich wünsche Frau Emmerich viel Erfolg bei ihrer Verteidigung in dem nun anstehenden Ermittlungsverfahren. Und eine Staatsanwaltschaft, die auf dem rechten Auge nicht blind ist mit Augenmaß an die Sache herangeht.

Quelle: Tagesspiegel

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Automatische Kennzeichenerfassung

Das sind Nummernschild-Fahndungsscanner, die 2007 in 24 Fällen zum Einsatz kamen. So habe man etwa jüngst vor dem Rocker-Prozess in Cottbus rechtzeitig 51 anreisende „Bandidos“ oder „Hells Angels“ herausgefiltert – und gewalttätige Kämpfe der verfeindeten Klubs verhindern können.

berichtet Thorsten Metzner im Tagesspiegel.

Es geht um die Diskussion über Überwachungstechnik im Zusammenhang mit der Novelle des Brandenburger Polizeigesetzes; im Wesentlichen ist die Handy-Ortung („Imsi-Catcher“) das Thema.

Das Landeskriminalamt will aber weiterhin mit Hilfe dieser Überwachungstechnik vermisste Kinder und Suizidgefährdete suchen.

Das ist sicherlich (auch) ein wichtiges Anliegen. Aber man kann auch wunderschön vorbeugende Bewegungsprofile von Personen erstellen, die den Bedienern dieser Technik irgendwie verdächtig erscheinen.

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Eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung

soll in dem Verfahren des Magnus Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nun von der Großen Kammer beantwortet werden. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg berichtet im Beck-Blog kurz über den Erfolg, den Rechtsanwalt Dr. Heuchemer, in dem Verfahren nach Art. 43 EMRK für seinen Mandanten erzielt hat.

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Wie im Fernsehen

Der Mandant hat die beiden Zeugen, die ihn belasten, beim Schwindeln erwischt. Jedenfalls er ist sich da ganz sicher. Deswegen schreibt er mir:

Ich möchte, daß Herr und Frau Gluffke zum nächsten Termin noch einmal geladen werden, um sie zu vereidigen und anschließend abzuschießen. Selbstverständlich darf der 1. Zeuge nach der Befragung durch Sie und der Richterin, keinen Kontakt zum Partner haben, usw..

Oder ist dies nur so im Fernsehen?

Ein Großteil der Arbeit, die ein Strafverteidiger mit den Mandanten hat, besteht darin, daß diese Barbara-Salesch-oder-wie-auch-immer-der-Schund-sonst-noch-heißen-mag-Gerichsshows nichts, aber auch gar nichts mit dem wirklichen Leben im Gericht zu tun haben.

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Aufrichtiges Bedauern. Aber …

„Plötzlich hörte ich laute Schreie, schwarz maskierte Männer mit Waffen standen um das Auto, jemand riss die Fahrertür auf.“ An die folgenden Sekunden kann sich Schmidt nicht mehr erinnern, offenbar war er bewusstlos. Er kam zu sich, als er ausgestreckt auf der Straße lag. „Ein SEK-Mann drückte mein Gesicht auf die Straße, ein anderer saß auf mir und presste sein Knie in meinen Rücken.“ Polizisten richteten ihre Waffen auf ihn. Andere legten ihm Handschellen auf dem Rücken an, dann musste er sich an die Hauswand stellen.

Stefan Strauss berichtet in der Berliner Zeitung über die Festnahme eines Unbeteiligten. Die Polizei hatte Schmidt mir dem gesuchten Peter John verwechselt.

John soll die Briefkasten-Bombe installiert haben. Schmidt war auf dem Weg von und zu seiner Arbeit. Jetzt ist er ein Fall für den Psychologen. Zwei Stunden nach seiner Festnahme teilte ihm ein Polizeibeamter mit: „Huch, Sie sind ja gar nicht der Bombenleger!“ „Es tut uns Leid, wir haben uns geirrt.“

Ich stelle mir gerade vor, wie die Polizei mit Peter John umgehen wird, wenn sie ihn denn dann erwischen.

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Doch kein Weihnachten im Knast

Im lawblog wies Udo Vetter heute hin auf das „Schwarze Kreuz“ und regte an, das Projekt “Weihnachtsfreude im Gefängnis” zu unterstützen. Dem schließe ich mich an.

Allerdings weigern sich die Nordlichter in Hamburg und Niedersachsen sowie natürlich auch die Bayern, den Gefangenen die Pakete auszuliefern:

Diese Bundesländer lassen in ihren Vollzugsgesetzen Pakete, die direkt an bestimmte Häftlinge adressiert sind, nicht länger zu.

[…]

Dafür seien Sicherheitsgründe und Missbrauch in der Vergangenheit verantwortlich, sagen die Sprecher der niedersächsischen und Hamburgischen Justizbehörden übereinstimmend.

berichtet heute die taz.

Schöne Bescherung.

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Störsender gesucht

Ja, und die Kleine hat heute morgen eine ganze Mandarine aufgegessen. Nur die Scheibe Brot hat sie ganz nicht geschafft.

Das Verlängerungskabel liegt hinten links im Schrank.

Ja, es ist spät geworden gestern abend, deswegen geht’s mir heute nicht so gut.

Quelle: Handy-Telefonate im ICE von Hamm nach Berlin

Gibt es eigentlich keine kleinen, handlichen Geräte, die man einschalten kann, wenn man arbeiten oder schlafen möchte?

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Strafanzeigen leicht gemacht

Diese Internetwachen, auf denen man mal eben eine Strafanzeige schreiben kann, werden den Ermittlungsbehörden über kurz oder lang gehörig um die Ohren fliegen. Es ist nicht das erste Mal, daß ich in einem Ermittlungsverfahren verteidige, das eine Anzeige nach folgendem Beispiel ausgelöst hat.

Mein Mandant führt ein Unternehmen und bezieht Leistungen von einem anderen Unternehmen. Und das seit langer Zeit. Irgendwann vor einigen Jahren hat man einen Zwölfmonatsvertrag geschlossen, der sich um weitere zwölf Monate verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Im vergangenen Jahr kommt es zu Problemen zwischen den beiden, mein Mandant kündigt den Vertrag.

Der Vertragspartner vertritt die Ansicht, die Kündigung sei zu spät und nicht formgerecht. Er bucht den Rechnungsbetrag für das folgende Jahr von dem Konto meines Mandanten ab. Mein Mandant vertritt die Ansicht, die Kündigung sei wirksam und läßt die Lastschrift zurückgehen. Immerhin ein gut vierstelliger Betrag.

Der Vertragspartner stellt dies beim Onlinebanking fest und weil er gerade sowieso am Rechner sitzt, schreibt er mal eben eine Strafanzeige an die Internetwache wegen Betruges und vorsätzlicher Kreditgefährdung (weil seine Bank ja nun einen schlechten Eindruck von ihm habe). Und schon legt der Herr Polizeioberkommissar vom Lande in Brandenburg eine Akte an … weil er das Ganze sowieso nicht versteht und 5.000 Euro ja doch ziemlich viel Geld sind.

Dem Mandanten wächst eine Feder, als er hört, was dort passiert ist. Mal sehen, was am Ende dabei herauskommt. Ich vermute, der Mandant bleibt trotz der Einstellung des Verfahrens auf den Kosten der Verteidigung sitzen, der Anzeigeerstatter bekommt (über die Internetwache) eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung und die Ermittlungsbehörden können sich nicht über Langeweile beschweren.

Der Einzige, der hier eigentlich nicht meckern kann, ist der Verteidiger. Insoweit weiß ich gar nicht, warum ich diesem Beitrag hier schreibe … 8-)

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Steter Tropfen höhlt den Richter

Es war das dritte Ablehnungsgesuch in einer Bußgeldsache, das zu folgendem Ergebnis führte:

In der Bußgeldsache

wird der erkennende Richter K. auf den Antrag des Betroffenen, gestellt durch seinen Verteidiger Rechtsanwalt Hoenig am 25. November 2008, von der weiteren Mitwirkung an dem Verfahren gegen den Betroffenen entbunden.

[…]

Bei einer Gesamtbetrachtung aller detailliert aufgeführten Umstände, denen der Richter nicht entgegengetreten ist, kann sich auch einem vernünftigen Betroffenen unter der gebotenen objektiven
Betrachtungsweise der Schluss aufdrängen, der abgelehnte Richter werde in der Sache nicht mit der gebotenen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit entscheiden.

Wurde aber auch Zeit. Vielleicht sollte ich dem Richter zum Trost ein Bonbon schicken.

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Charakterdefizite bei der Staatsanwaltschaft

Aus der Begründung einer Berufung der Staatsanwaltschaft, im Jahre 1938 2008:

Besondere Umstände, die hier ausnahmsweise noch einmal für eine Bewährungschance sprechen könnten, sind nicht erkennbar. Vielmehr gibt die wirtschaftliche und soziale Perspektive des Angeklagten keinerlei Anlass zur Hoffnung, geschweige denn zur Erwartung eines straffreien Lebenswandels. Er hat seit Jahren von betrügerisch geführten Unternehmungen gelebt. Dieses eingeschliffene Fehlverhalten und die entsprechenden Charakterdefizite sind bei Betrügern regelmäßig nachhaltig und selten behebbar, was bereits durch die Rückfallquote von 82 Prozent in diesem Bereich belegt wird.

Ich finde, solche Parolen sind angemessen. Für eine Eckkneipe im Lichtenberger Weitlingkiez. Sonntagmorgens um 5 Uhr. Und Staatsanwälte, die sowas zusammenschmieren schreiben, gehören eigentlich genau dort hinein. Lebenslang.

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