Wie im Fernsehen

Der Mandant hat die beiden Zeugen, die ihn belasten, beim Schwindeln erwischt. Jedenfalls er ist sich da ganz sicher. Deswegen schreibt er mir:

Ich möchte, daß Herr und Frau Gluffke zum nächsten Termin noch einmal geladen werden, um sie zu vereidigen und anschließend abzuschießen. Selbstverständlich darf der 1. Zeuge nach der Befragung durch Sie und der Richterin, keinen Kontakt zum Partner haben, usw..

Oder ist dies nur so im Fernsehen?

Ein Großteil der Arbeit, die ein Strafverteidiger mit den Mandanten hat, besteht darin, daß diese Barbara-Salesch-oder-wie-auch-immer-der-Schund-sonst-noch-heißen-mag-Gerichsshows nichts, aber auch gar nichts mit dem wirklichen Leben im Gericht zu tun haben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Wie im Fernsehen

  1. 1
    Polizeistaat 2.0 says:

    Immerhin sind Salesch und Hold ausgebildete Juristen. Warum machen die so ein Sch… überhaupt mit? Der Ruf den den sie sich damit in Fachkreisen aufbauen, sollte jedoch nicht der Beste sein.

  2. 2
    Nitpicker says:

    Geld? Ruhm & Ehre?

  3. 3
    AlterEgo says:

    Nicht nur ausgebildete Juristen, sondern ehemals aktive Richter…

    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden solche Gestalten auch nicht mehr beurlaubt. Also richtig ins kalte Wasser ohne Rückkehr. Wobei ich nicht weiß, wie das bei Salesch ist, denn sie war ja die erste.

    Das mit dem Abschießen lassen ist sicherlich sehr menschlich, da braucht man keine Gerichtsshow. Dass aber eine Verteidigung anders aufbauen sollte, muss ebend jedes Mal neu besprochen werden mit Mandanten. Das ist nicht schlimm, genau dafür gibt es nunmal Anwälte

  4. 4
    ballmann says:

    Am schlechtesten weg kommt in den Gerichtsshows regelmäßig der Staatsanwalt.

    So schlecht kann eine „echte“ StA gar nicht ermitteln wie immer diese „ich-kann-nicht-länger-schweigen-Zeugen“ aus dem Publikum auftauchen.