Kanzlei Hoenig Info

Wer bezahlt das Ticket …

… wenn man zum Hauptverhandlungstermin geladen wurde und kein Geld für die Reise hat? Soll man dann einfach zuhause bleiben?

Nein, besser nicht. Denn dann muß man damit rechnen, von unfreundlichen Wachtmeistern in einem garantiert unpassenden Moment abgeholt zu werden. Und das bedeutet vielleicht eine stunden- oder gar tagelange Reise im engen Gefangenenbus.

Wie man von seinem Wohnort bequemer und auf Kosten der Justizkasse zum auswärtigen Gericht kommt, habe ich in einer kleinen Mandanteninformation „Reisekosten für den Angeklagten“ auf unserer Website veröffentlicht.

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Polizeigewalt durch Hundertschaftsführer

Ich bin mir sicher, daß sich aus diesem Einsatz für den Polizeibeamten ein längerfristiges Problem ergeben wird:

Ein richtig heftiges sogar. Genauso heftig wie die Randale am vergangenen Sonntag im Mommsenstadion beim Oberliga-Spiel zwischen dem BFC Dynamo und Tennis Borussia.

Eine entsprechende Pressemitteilung der Polizei Berlin dazu:

Die Berliner Polizei hat gestern Kenntnis von einem im Internet veröffentlichten Video erhalten, das beim Fußballspiel BFC Dynamo gegen Tennis Borussia am vergangenen Wochenende aufgenommen wurde und den Angriff eines Polizeibeamten auf einen Besucher des Fußballspiels dokumentiert. Bei dem Polizeibeamten handelt es sich um einen Hundertschaftsführer der Bereitschaftspolizei.

Das Geschehen auf dem Video begründet den Verdacht einer Körperverletzung im Amt. Ein entsprechendes Strafermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Über dienstrechtliche Konsequenzen ist auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zu entscheiden.
Der Hundertschaftsführer wurde bis zum Abschluss der Ermittlungen von seinen Aufgaben entbunden.

Spannend ist an dieser Stelle auch die Frage, ob das Video, das von der Polizei aufgenommen wurde (rechts im Bild), auch Erkenntnisse über den Vorfall beisteuern wird.

 

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ED-Behandlung und schwache Nerven

Eine erkennungsdienstliche (ED) Behandlung bereitet grundsätzlich keine Freude. Man bekommt schwarze Finger von den Abdrücken und meist sind die Fotos auch eher peinlich. Aber trotzdem haben die Ermittler ein (jahrelanges) Interesse an diesen Daten.

Die Ermittlungsbehörde darf nun wählen, aus welchem Grund sie den Beschuldigten ED-behandeln möchte: Entweder um eine aktuelle Straftat aufzuklären (1. Alternative) oder um künftige Straftaten irgendwann einmal besser aufklären zu können (2. Alternative). Beide Alternativen sind in § 81b StPO geregelt.

Es wurde gegen meinen Mandanten ermittelt. Er war Mieter einer Halle, in der man ein bisschen Grünzeug entdeckt hatte.

Grünzeug

Böse Zungen sprachen von einer Plantage größeren Umfangs. Naja, es waren einige hundert Quadratmeter.

Aber: Außer in diesem Mietvertrag tauchte der Mandant nirgendwo auf. In der Halle und auch in der näheren Umgebung ist er auch so gut wie von keinem Menschen gesehen worden. Auch in dem Gewächshaus selbst ist kein Hinweis auf ihn gefunden worden. Den Gärtner allerdings, den hatte man erwischt. Und der war geständig, was ihn betraf. Meinen Mandanten hat er in seinem Geständnis nicht erwähnt.

Das geht aber nicht, hat sich die ermittelnde Polizeibeamtin wohl so gedacht. Wer Mieter einer Halle ist, der hat auch was mit der Plantage zu tun. Etwas anderes ist für die Polizeibeamtin nicht vorstellbar: Wenn Mieter, dann auch Gärtner.

Und wenn weil er was mit der Plantage zu tun haben muß, geht die Polizeibeamtin ganz selbstverständlich davon aus, daß er auch (weitere) Straftaten begehen wird. Deswegen bekommt mein Mandant von ihr eine Vorladung zur ED-Behandlung. Und zwar nach § 81b StPO, 2. Alternative.

Dagegen gibt es natürlich einen Rechtsbehelf, den Widerspruch. Und den Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung. Das fand die Polizeibeamtin aber gar nicht gut. Vermute ich, denn sie reagierte erst einmal nicht. Längere Zeit nicht.

Deswegen habe ich das Verwaltungsgericht um Hilfe gebeten.

Das Verwaltungsgericht fand das, was ich da geschrieben habe, wohl nicht schlecht. Keine ED-Behandlung, nur weil die Polizeibeamtin es gerne möchte. Ein paar griffige Gründe sollte sie schon haben. Hatte sie aber keine. Außer diesem Mietvertrag.

Deswegen hat das kluge Landeskriminalamt dann die Anordnung der ED-Behandlung wieder zurück genommen.

Das hat der Polizeibeamtin auch nicht gefallen. Überhaupt nicht. Denn danach hat sich sich erst einmal für drei Wochen krank gemeldet. Teilte mir die zuständige Staatsanwältin in einem Flurgespräch mit.

Die Polizeibeamtin scheint wohl ein zu dünnes Nervenkostüm für ihren Job zu haben. Dabei bin ich dieses Mal doch wirklich ganz sachlich geblieben.

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Unverzichtbar …

… für eine gut eingerichtete Strafverteidiger-Kanzlei ist unser neues Instrument, um das Ende jedes Verfahren zuverlässig vorhersagen zu können.

Ich bin sicher, all die vielen Mandanten, die uns die offenbar obligatorische Frage: „Und mit wieviel muß ich rechnen?“ stellen, können wir ab sofort mit einer 100%ig sicheren Prognose durch das weitere Verfahren begleiten. Das ist der ultimative Wettbewerbsvorteil, liebe Kollegen!

Danke an Carolin für den fairen eBay-Deal.

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Florentiner

Wenn die Polizei von unserer Mandantin einen unverschämt hohen Betrag für das Verkehrt-herum-Befahren einer Einbahnstraße oder für was auch immer haben will, sollte man sich in Firenze doch mal erst um einen Menschen bemühen, der dieses Vulgär-Latein in Hochdeutsch übersetzt. So geht das nicht.

Wir sind hier schließlich nicht beim Italiener Il Carsolare im Graefe-Kiez. Und überhaupt: Unsere Mandantin ist Halterin des Fahrzeugs (Auto? Motorrad? Anhänger?); ja. Und?

Nur mal ganz nebenbei: Es gibt (noch) kein Vollstreckungsabkommen zwischen der Toskana und dem Havelland.

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Hinweis / Mängel

Ich hatte unseren Vito wegen einer kleineren Reparatur in der Werkstatt. Auf der Rechnung findet sich der sicherlich freundlich gemeinte Hinweis:

Ölverlust am Motor, genaue Diagnose nach Motorwäsche
Auspuff: Scheißstelle nach Kat gebrochen

Hätte man den Hinweis auf eine schlechte Stelle am Auspuff nicht auch ein wenig seriöser ausdrücken können?

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Böse, unsagbar böse

Gestern hatte ich einen Termin in eigener Sache. Ich war Kläger in einer Zivilsache vor dem Landgericht in Zivilsachen. Also bin ich auch nicht als Rechtsanwalt, sondern als Kläger in den Saal gegangen. Ohne Robe. Der Vorsitzende Richter blickte mich an,

    als hätte ich gleich am 1.Dezember
    alle Türchen vom Weihnachtskalender

aufgemacht.

Ich muß wohl so erschrocken und hilflos ausgesehen haben, daß er mitleidig darauf verzichtet hat, mich ins Anwaltszimmer zu schicken, damit ich mir dort eine Robe ausleihe. Selbstverständlich treten Rechtsanwälte vor dem Landgericht grundsätzlich immer in Robe auf; auch wenn sie „Partei“ sind!

Aha. Da habe ich also wieder was gelernt.

Und als dann meiner Klage auch noch statt gegeben wurde, war der Tag perfekt. Doch darüber berichte ich später noch ausführlich.

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Freispruch vom Totschlagsvorwurf

Vor knapp vier Jahren ist der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt gestorben. Die Polizeibeamten, über die das Landgericht Dessau-Roßlau zu urteilen hatte, sollen keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone haben.

Jalloh war im Alter von 23 Jahren in der Gewahrsamszelle eines Polizeireviers ums Leben gekommen. Er soll die Flammen trotz Fesselung mit einem Feuerzeug selbst entfacht haben.

ist im Tagesspiegel zu lesen. Das Urteil nach 58 Hauptverhandlungstagen steht in der Kritik der Öffentlichkeit.

Unwillen und Ungereimtheiten, Schlampereien und Widersprüche prägten von Anfang an die Ermittlungen und den Prozess um den Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh, der vor fast vier Jahren gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau verbrannte. Aussagen wurden verändert, Beweismittel verschwanden oder tauchten verspätet auf. Ohne massiven öffentlichen Druck wäre es wohl nie zu einem Prozess gekommen. Das ist ein Skandal.

kommentiert den Verfahrensausgang Sabine am Orde in der taz.

Am Morgen des 7. Januar 2005 brachte die Polizei den Asylbewerber aus Sierra Leone, der schon seit 1999 in Dessau lebte, in das Polizeirevier der Stadt. Frauen der Stadtreinigung hatten sich von dem stark alkoholisierten Afrikaner belästigt gefühlt und die Polizei gerufen. Mit etwa drei Promille Alkohol im Blut leistete er heftigen Widerstand gegen die Beamten. Sie schnallten ihn deshalb in einer Zelle an Händen und Füßen auf einer Pritsche fest. In dem gekachelten Raum befanden sich außer der schwer entflammbaren Matratze, auf der Jalloh lag, keine weiteren Gegenstände.

schildert Michael Bartsch in der taz, will alles begann. Und fragt:

Wie konnte ein Feuerzeug in die Zelle gelangen, dessen Reste bei der verbrannten Leiche gefunden wurden? Entzündete der Afrikaner möglicherweise selbst die Matratze, auf der er gefesselt lag? Diese Frage blieb zum Prozessabschluss offen.

Gefordert wird, daß solche Vorfälle grundsätzlich von einer polizei-unabhängigen Kommission untersucht und ermittelt werden sollen. Denn:

Vorwürfe richten sich weniger an das Gericht als an die Polizei, deren Geist und Verhalten in Sachsen-Anhalt durch das Verfahren einmal mehr ins Zwielicht geraten ist. „Der Fall strotzt von Versäumnissen und Schlamperei“, ließ sich der Vorsitzende Richter Steinhoff sogar einmal zu einer Bemerkung hinreißen.

Es ist schwierig, über so einen Fall zu urteilen. Nicht nur für Außenstehende, sondern offenbar auch für das Gericht.

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Vergessen

Ein auswärtiger Termin muß vorbereitet sein. Auch die Frage, wie man vom Bahnhof zum Gericht kommt, bedarf einer sorgfältigen Planung. Dafür gibt es www.stadtplandienst.de. Den Kartenausschnitt, den man braucht, kann man ausdrucken und auf die Reise mitnehmen. Sollte man auf die Reise mitnehmen. Und nicht im Drucker liegen lassen.

Glücklicherweise hatte ein freundlicher Mensch in der Nähe des Bahnhofs einen Stadtplan aufgehängt.

Es war zwar ein wenig fummelig auf dem kleinen Handy-Display. Ich (ohne GPS eigentlich völlig hilflos) habe den Weg zum Gericht dann doch noch gefunden.

Vorsorglich: Nein, echte [tm] Männer fragen nicht nach dem Weg.

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Verhaftet

Die Festnahme erfolgte zufällig und völlig unspektakulär:

Er war Bundespolizisten gegen 19.10 Uhr aufgefallen, als er auf dem Areal des Ostbahnhofs herumlungerte. Wie auch auf anderen Bahnhöfen in der Stadt gab es dort im Zusammenhang mit der Lichtenberger Neonazi-Demonstration verstärkt Polizeistreifen. Die Beamten nahmen John fest. Erst danach wurden ihnen klar, um wem es sich dabei handelte.

Quelle: Tagesspiegel

Nach Peter John, der mittlerweile jedem Berliner besser bekannt sein dürfte als dieser blond gelockte Gummi-Bärchen-Verkäufer, hatte die Elite der Spitzen der Spezialisten der Berliner Polizei gesucht. Nun waren es ehemalige Bahnpolizeibeamte, heutige Bundespolizisten, die über den angeblichen Briefkastenbomber gestolpert sind.

Zur Mordkommission wurde Peter John allerdings nicht in einem normalen Gefangenentransporter gebracht. Sondern es wurde eigens ein SEK-Team angefordert. Ob man in der Keithstraße einen Triumphbogen aufgebaut hat, wurde nicht überliefert.

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