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Kanzlei Hoenig Info
Mundraub durch Zahnarzt
Eine besondere Variante der Selbsthilfe in Form eines Mundraubes wurde in Neu-Ulm verhandelt.
Das Opfer war Patientin bei dem Dentisten. Ende 2007 hatte der Angeschuldigte der Frau eine Ober- und Unterkieferprothese angefertigt. Für das Gebiss berechnete der Zahnarzt rund 1150 Euro, von denen die Krankenkasse der Frau 450 Euro übernahm. Allerdings blieb die in einem Neu-Ulmer Stadtteil wohnende Frau ihren Eigenanteil trotz Mahnung schuldig.
Das ist ein Stadium, in denen vermehrt Zahnärzte und andere Dienst- und Werkleister zum Bleistift greifen und eine Strafanzeige wegen angeblichen Eingehungsbetrugs schreiben. Der Neu-Ulmer Zahnarzt wählte einen anderen Weg, der aber auch zur Staatsanwaltschaft führte.
Dazu soll er am Abend bei der Patientin geklingelt haben. Als die Frau den späten Besucher einlassen wollte, der sich angeblich als Polizist ausgegeben hatte, habe der Mann ihr wortlos die Wangen zusammengedrückt, sodass sie den Mund öffnen musste. Daraufhin soll er laut Anklage fachmännisch die Prothesen herausgezogen haben. Danach verschwand er wortlos mit seiner Beute.
Quelle: Schwäbische Zeitung
Das Vorgehen mag verständlich sein (und vielerorts sogar Beifall auslösen). Strafbar ist es aber dann doch. Und weil es eben eine Wegnahme unter Gewaltanwendung war, befindet sich der Zahnarzt nicht mehr auf einem Kindergeburtstag. Raub ist ein Verbrechen.
Da kommt mir noch ein Gedanke: Wegnahme einer fremden beweglichen Sache? Da stecken durchaus interessante tatsächliche und rechtliche Probleme drin. ;-)
Danke an die Donnerkatze für den Hinweis. crh
Verzweifelter Anrufversuch
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, das Job Center betrogen zu haben. Er soll irgendwelches Kontoguthaben verschwiegen und deswegen zu Unrecht Leistungen bezogen haben. Der Mandant, die Glaubwürdigkeit in Person, verteidigte sich damit, daß er nicht wußte, dazu verpflichtet gewesen zu sein, dieses Guthaben anzugeben; es sei Geld, das ihm nicht gehöre und das er nur verwalte. Den Fremdgeld-Nachweis hat er inzwischen erbracht.
Er hätte es trotzdem angeben müssen, nörgelte der Staatsanwalt. Und wenn er es nicht gewußt habe, hätte er ja nur mal eben beim Job Center anrufen müssen, um nachzufragen. Er halte den Betrugsvorwurf aufrecht.
Die Verteidigung hat dagegen gehalten und um ergänzende Akteneinsicht gebeten. Die Akte kam dann auch irgendwann und enthielt unter anderem dieses Schreiben des Staatsanwalts an die Leitung des JobCenters:
Ich habe die Akte zurück geschickt mit folgendem Begleittext:
Unter Hinweis auf Blatt 232 d.A. beantrage ich, das Verfahren gem. § 170 II StPO einzustellen.
Eine Woche später kam die Einstellungsmitteilung.
Berlin Kriminell im Knast
10 Tage Ordnungshaft überlebte die Autorin von Berlin Kriminell, Barbara Keller. Wie erwartet berichtet sie darüber auf Berlin Kriminell.
Meine inhaftierten Mandanten – beiderlei Geschlechts – berichten mir stets bei meinen Besuchen in den Haftanstalten, wie es ihnen geht. Auch kenne ich die Berliner Knäste aus eigener Anschauung von innen, jedenfalls soweit wie ich als Verteidiger da rein komme. Und wieder raus! ;-)
Vor dem Hintergrund dieser Vergleichsmöglichkeiten dachte ich immer, daß die beiden Berliner Gefängnisse, in denen Frauen untergebracht werden, relativ entspannt sind. Dem scheint nicht so zu sein, wenn ich mir den Erfahrungsbericht von Barbara Keller so anschaue:
Mittags ein paar Minuten Zeit, das Essen für die nächsten 24 Stunden zu holen. Essen, das die Autorin, die ansonsten als (fast) Allesesserin gelten darf, in der Regel dem WC überantwortete. Begrüßt wurde sie kulinarisch mit einer Schüssel kalter Kartoffeln und einer Soße, die aussah wie Dillsoße aber nach einer Beimengung von geschredderten Socken roch.
Wenn Frau Keller, wie ich sie kenne, sowas schreibt, dann roch das nicht nur so, sondern dann waren die Socken da drin. Nota bene: Es ging hier nicht um eine Bestrafung wegen Kindsmord oder so. Sondern um die Vollstreckung einer zivilrechtlichen Ordnungsstrafe.
Die Mühlen der (Jugendstraf-)Justiz
Mal wieder eine Jugendstrafsache. Und wieder die Frage: Liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor oder nicht.
Mein Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger lehnt der Jugendrichter – reflexartig? – ab. Damit war zu rechnen, wenn man die Praxis der Jugendrichter kennt.
Dagegen gibt es – reflexartig! – das Rechtsmittel der Beschwerde. Und dann schaut sich das Landgericht die Sache genauer an. In den meisten Fällen gibt es auf diesem Wege etwas später die Bestätigung, daß ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.
Damit ist das Thema aber noch nicht vom Tisch. Denn der Beschluß des Landgerichts muß ja noch bekannt gemacht werden. Auch dem Verteidiger. Das passierte in dem Fall, über den ich hier berichte, dann auch.
Manchmal dauert es eben, bis der Beschluß dann beim Verteidiger landet.
Im vorliegenden Fall sind nun noch etwas mehr als 2 Wochen bis zum Termin. Bis ich Akteneinsicht erhalten und den Inhalt der Akte mit der Mandantin (und den besorgten Eltern) erörtert habe, dauert es ein paar Tage. Solange wird sich der Richter gedulden müssen, bis er seine Frage nach dem Umfang der Beweisaufnahme beantwortet bekommt. Aber spätestens am Terminstag wird er wissen, daß er sorgsamer mit den Ressourcen der Justiz umgehen sollte.
Übrigens: An irgendeiner westdeutschen Uni hat man herausgefunden, daß die frühzeitige Bestellung eines Pflichtverteidigers die Verfahren beschleunigt. Und damit billiger macht. Aber wen kümmert das schon …
Dieser Kostentenor ist ein Traum!
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und das Land Tirol sind schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,– bestimmten Prozesskosten je zur Hälfte binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
Quelle: Wiener Verfassungsgerichtshof
Ich meine mit der Überschrift nicht die Exekution des Bundesministers. Sondern die 14 Tages-Frist. In Moabit wäre so eine Frist das sichere Aus für die Rechtspfleger.
Danke an den Kommentator ben für den Hinweis auf diesen schnuckeligen Kostentenor. crh
In wessen Namen?
Bei uns werden die Urteile im Namen des Volkes verkündet. In Österreich spricht man Recht im
IM NAMEN DER REPUBLIK !
Quelle: Eine Entscheidung des Wiener Verfassungsgerichtshofs.
Was sagt uns dieser Unterschied?
Haftraumausstattung
Mit Zustimmung der JVA darf der Haftraum in angemessenem Umfang mit eigenen Sachen ausgestattet werden. Das Mobiliar stellt die JVA. Die meisten Hafträume verfügen inzwischen über Steckdose zur Stromentnahme, sowie seit kurzem auch für den – allerdings gebührenpflichtigen – TV-Satelitenempfang. Bei Bedarf können außerdem – ebenfalls gegen Gebühr – Fernsehgeräte über einen externen Anbieter ausgeliehen oder im Mietkauf erworben werden.
Quelle: Die FAQ der JVA Moabit
Hafträume („Hütten“) mit Steckdosen werden intern auch als Stromzellen bezeichnet.
Übrigens: Mit DSL-Anschlüssen in den Zellen ist nach Auskunft der Anstaltsleitung zeitnah nicht zu rechnen.
Bewerbung
Eine eMail mit einer Blindbewerbung an unsere Kanzlei:
Guten Tag!
Ich möchte fragen, ob Sie eine Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten suchen?
Wenn ja, dann würde ich mich gerne bewerben und Ihnen meine Bewerbungsmappe schicken.
Vielen Dank!
So ist das in Ordnung. Und nicht eine dicke Mappe blind in die Kanzlei schicken, die dann im Falle einer Absage wieder zurück geschickt werden muß.
Zur Sache selbst:
Nein, wir bilden keine ReFa aus. Beziehungsweise können wir das nicht, deswegen lassen wir es.
Das, was in der Ausbildung gelernt werden soll, kommt in unserer Kanzlei so gut wie nicht vor. Und das, was bei uns vorkommt, wird in der Ausbildung nicht gebraucht.
Strafrecht scheint insoweit etwas Exotisches zu sein. Schade eigentlich.



