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Kanzlei Hoenig Info
Beschleunigung 3
In der Strafsache gegen
Brause, Wilhelm
– 412 – 14/08 –erhebe ich
D I E N S T A U F S I C H T S B E S C H W E R D E
da über meinen Antrag vom 11. November 2008 bis heute nicht entschieden wurde und ich auch sonst keine Sachstandsmitteilung diesen betreffend erhalten habe.
Es geht um meinen Antrag auf Bestellung zum Pflichtverteidiger in einer Jugendschöffensache – angeklagt ist ein Verbrechen.
Beschleunigung 2
In der Strafsache gegen
Brause, Wilhelm
– 411 – 63/05 –bitte ich um Absprache und Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins.
Die dem Verfahren zugrunde liegende Tat soll am 6. November 2004, vor 4 ¼ Jahren, geschehen sein. Vor knapp 2 Jahren wurde Herrn Brause die Anklageschrift mitgeteilt.
Es geht um eine Jugendstrafsache. Am 6. November 2004 war mein Mandant 16 Jahre alt; die drei Mitangeklagten waren in einem ähnlichen Alter.
Beschleunigung 1
Das Gericht schrieb mir am 2.1.2008:
… habe ich Ihr Schreiben vom 17.12.2007 erhalten.
Ich darf höflich auf den Beschleunigungsgrundsatz im Jugendstrafverfahren hinweisen und sehe daher Ihrer angekündigten Stellungnahme bis zum 20.01.2008 entgegen.
Die Verteidigungsschrift („teile ich mit, daß der Angeklagte sich durch Schweigen verteidigen wird“) habe ich am 3.1.08 gefaxt. Die Hauptverhandlung fand am 12.2.2009 statt.
taz: Service-Hölle und geballte Inkompetenz
Der taz-Journalist Sebastian Heiser greift einen Beitrag unseres Blogs über einen verzweifelten Staatsanwalt auf und informiert die Leser der taz über die Zustände beim Job Center.
Ich glaube ja nicht, daß sich da was bewegt. Aber vielleicht heben die Veröffentlichungen ja wenigstens die Stimmung: Hartz-IV-Empfänger und Staatsanwalt sitzen im selben Boot.
Der Artikel ist morgen (13.02.09) auch in der gedruckten taz zu lesen.
Nicht damit gerechnet
Aus einem Vermerk in einer Ermittlungsakte:
Am heutigen Tage erschien der Heranwachsende Wilhelm Brause, pünktlich und in geordneter Kleidung zu seiner Vernehmung. Die Belehrung und den Tatvorwurf hat er verstanden. Er bestritt jedoch beharrlich, den Geschädigten angegriffen zu haben. Wilhelm ist, nach hiesiger Auffassung, altersgerecht entwickelt. Reifeverzögerungen konnten nicht festgestellt werden.
Wenn der Beamte sowas wie „wider Erwarten“, „zu hiesigem Erstaunen“ oder „entgegen aller Erwartungen“ zu der Pünktlichkeit und der Kleidung des Beschuldigten geschrieben hätte, wäre es noch deutlicher geworden, daß er von Neukölln oder Kreuzberg nach Zehlendorf versetzt wurde.
Zur Frage der altersgerechten Entwicklung brauchen die Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe regelmäßig lange Gespräche mit dem Heranwachsenden. Der „erfahrene“ Polizist schafft sowas innerhalb der ersten Minute, in der er den Beschuldigten sieht.
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Bei Interesse bitte eine eMail
Der Schließer als Lieferant?
Wegen des Verdachts auf Drogenhandel im Gefängnis ist am Montag ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel festgenommen worden. Der 45 Jahre alte Beamte stehe im Verdacht, seit Mitte 2008 regelmäßig Rauschgift in die JVA eingeschmuggelt und dort verkauft zu haben, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth.
Bei der Durchsuchung seines vor der Haftanstalt geparkten Fahrzeugs wurden mehr als ein Kilogramm Haschisch und zehn Szenekugeln Heroin sichergestellt. Die Drogen waren in Cornflakes-Packungen versteckt.
Die Fahnder entdeckten laut Staatsanwaltschaft zudem mehrere Messer, eine geladene Schreckschusswaffe und eine Soft-Air-Waffe.
Quelle: Berliner Morgenpost
Der Mann bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Er wird sicherlich Mühe gehabt haben, die Contenance zu bewahren, als ihm die Fahnder eröffnet haben, was nun die Diskussionsgrundlage ist: § 30a II Nr. 2 BtMG sichert für mindestens 5 Jahre den Arbeitsplatz seiner zukünftigen Ex-Kollegen.
Ziel der Verteidigung könnte nicht nur sein, möglichst in den minder schweren Fall (Absatz III) zu kommen. Sondern auch die Vollstreckung der zu erwartenden Freiheitsstrafe irgendwo anders, nur nicht in der JVA Tegel.
Telefonfrei
Zur konzentrierten Bearbeitung und um Arbeitsrückstände auszuschließen, hat die Personalstelle deshalb künftig am Donnerstag für die regionalen Personalstellenbereiche einen telefonfreien Tag eingeführt. Die MitarbeiterInnen sind an diesem Tag für telefonische Rückfragen nicht erreichbar.
Aus einem Rundschreiben eines Personalrats an seine BeamtInnen und AngestelltInnen.
Bei solchen Behörden hat man ohnehin nur an fünf halben Vormittagen in der Woche den Hauch einer Chance, jemanden zu erreichen. Auf diesen Donnerstag kommt es ja nun auch nicht mehr an.
Unsere Kanzlei ist 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar. Wir arbeiten trotzdem konzentriert und haben keine Rückstände.
Mühlen in Potsdam
Es ist ja nicht nur so, daß die Müller in Berlin nicht in die Puschen kommen. In Potsdam sieht das nicht anders aus. Eine Bußgeldsache aus 2005 wurde hier nun abgeschlossen. Ich hatte wegen einer Kostenentscheidung am 7. April 2008 eine Beschwerde erhoben. Darüber wurde dann am 16. Dezember entschieden. Am 15. Januar landete die gewaltige Entscheidung
Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Bezirksrevisors vom 19. Dezember 2006 Bezug genommen,
dann auf meinem Schreibtisch.
Ja ja, die Justiz; alimentiert monatlich am Ersten im Voraus.
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