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Kanzlei Hoenig Info
Verbundenes Trennungschaos
Weiteres zum Dauer-Thema: „Keine Digitalen Aktenkopien in Brandenburg.“ Der Herr hat’s getrennt, der Herr hat’s verbunden. Aktendeckel zu Aktendeckeln, Papierberge zu Papierbergen.
Welche finanziellen Konsequenzen für die Landeskassen die beharrliche Weigerung der Potsdamer Staatsanwaltschaft hat, die Ermittlungsakten zu digitalisieren, habe ich bereits mehrfach dargestellt. In den Kommentaren zu diesem Blogbeitrag findet man die Vergleichsrechnungen, die einem auf Kostenvermeidung bedachten Haushälter Federn wachsen lassen.
Die Notwendigkeit, mühsam kopierte Siebt- oder Zwölftakten herstellen zu müssen, um anschließend den Hin- und Zurück-Versand der Akten an und duch die Verteidiger zu bewerkstelligen, bindet zudem völlig ohne Not Ressourcen, die an anderer Stelle wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Soweit erzähle ich bis hier nichts Neues.
Es gibt aber noch reichlich andere Folgen dieser vorsintflutlichen Brandenburger Methoden der Aktenführung. Deutlich wird das anhand dieses episch langen Schreibens, mit dem sich der – sicherlich völlig unausgelastete – Staatsanwalt seine Langeweile und die der Geschäftsstellenmitarbeiterinnen von Staatsanwaltschaft und Gericht vertreibt (bitte auf’s Bild klicken, Popcorn bereitstellen und lesen):
Hat das jemand auf Anhieb verstanden, was der Ermittler uns bzw. dem bedauernswerten Strafkammervorsitzenden da mitteilt?
Ich hoffe nur, die Staatsanwaltschaft verliert nicht selbst mal den Überblick. Bisher noch habe ich nur anerkennende Äußerungen über den Staatsanwalt gehört, der seit 5 Jahren nichts anders zu machen scheint, als seine Papierakten mit hoher Kompetenz perfekt zu organisieren.
Fleißarbeit, Preisfrage und Stimmungsaufheller
Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat vorgesorgt. Die Beschäftigung über die langen Wintertage scheint gesichert zu sein:

Die Anklageschrift wurde vor ein paar Tagen zugestellt. Erheiternd ist der Hinweis des Gerichts:

Mal eben in drei Wochen einen Pack Altpapier durcharbeiten, um eine profunde Stellungnahme abgeben zu können. Na klar, machen wir. Selbstverständlich.
Nun die Preisfrage:
- Wieviel Seiten umfaßt die Anklage?
Wer bis heute Abend 24:00 Uhr am nächsten dran ist, dem schicke ich eine Tafel Schokolade.
Mitverteidiger und Angeklagte sowie Staatsanwälte und Richter aus Potsdam sind von dem Spielchen ausgeschlossen; denen bringe ich die Schokolade zur Verhandlung mit. Das beruhigt die Nerven:
Ungesüßtes Kakaopulver enthält 1 bis 3 Prozent Theobromin, das chemisch dem Koffein ähnlich ist. Es wirkt auf den Organismus mild und dauerhaft anregend und leicht stimmungsaufhellend. […] Weitere Inhaltsstoffe, die in Zusammenhang mit der stimmungsaufhellenden Wirkung von Schokolade gebracht werden, sind unter anderem das molekulare Grundskelett des Amphetamins Phenylethylamin, die Serotonin-Vorstufe Tryptophan, ein natürliches Antidepressivum, und das Cannabinoid Anandamid.
sagt Wikipedia. Ich kann mir gut vorstellen, daß Schokolade in größeren Mengen bei dem einen oder anderen Prozeßbeteiligten noch notwendig werden wird. 8-)
Wirksame wüste Beschimpfungen
Offenbar ist meine stets überaus sachlich und zurückhaltend formulierte Kritik (zuletzt hier und hier) an den Arbeitsmethoden der Potsdamer Staatsanwaltschaft – zumindest teilweise – auf offene Ohren gestoßen.

Es ist erfreulich, daß die Cybercrime-Ermittler aus Potsdam allmählich beginnen, sich um eine zeitgemäße Bearbeitung von Sachverhalten bemühen, die sich nahezu ausschließlich auf elektronischer Ebene zugetragen haben. Kritiklos anzuerkennen ist aber das ehrliche Bemühen der Staatsanwaltschaft, …
… jeden Anschein der Erschwerung der Arbeit der Verteidigung zu vermeiden.
Na bitte, geht doch. Alles wird gut, auch in Potsdam. Auch wenn’s (seit 2011) dauert …
Nazis verfolgen Strafverteidiger
Man kann sich diejenigen nicht aussuchen, die einen verfolgen. Jedenfalls nicht auf Twitter.
Seit gestern laufen mir ein paar von diesen Herrschaften hinterher, die sich im Wesentlichen von einem Orang Utan nur dadurch unterscheiden, daß sie festgenommen würden, wenn sie öffentlich ihren nackten Hintern zeigten (§ 183a StGB).

Ich frage mich, wie masochistisch muß dieser Heilbronner Haufen (sic!) sein, um sich meinen Texten (z.B. diesem) und Hinweisen auf anderer Leuts Blogbeiträge wie diesen hier: „Nazis sind doof“ auszusetzen.
BTW: Wir freuen uns über alle Follower, die keine Dumpfbacken sind.
Heiße Luft aus Hamburg
Ein stationäres Meßgerät will festgestellt haben, daß ein Auto zu 28 km/h schnell war. Die Fotoeinheit hat das Kennzeichen und durch die Windschutzscheibe die Person abgelichtet, die zur Tatzeit hinter dem Lenkrad saß. Soweit, so gut.
Nun bekommt der Halter des Fahrzeugs Post von der Polizei Hamburg, die damit beschäftigt ist, dieser Person habhaft zu werden, damit sie ihrer gerechten (!) Strafe (meint hier: Bußgeld) zugeführt werden kann. Dazu nutzt der Ermittler einen Textbaustein, mit dem er versucht, sich die Arbeit vom Hals zu halten:
Dem Halter werden also solch empfindliche Übel wie Hausbesuche, Nachbarschaftsbefragung und Fahrtenbuchauflage angedroht. Einmal abgesehen davon, daß es der Polizei aus Kapazitätsgründen schlicht unmöglich ist, bei jeder der hundertausenden Fahrerermittlungen jeweils Hausbesuche und Nachbarschaftsbefragungen durchzuführen:
- Im Einzelfall kommt der freundlich Kontaktbereichsbeamte morgens um 11 Uhr, wo jeder Hamburger (oder auch Kreuzberger) seinem Broterwerb nachgeht (oder einkaufen ist), und hinterläßt einen Zettel mit einer Rückrufbitte.
- Die „Nachbarn“ werden sich an den Kopf fassen, wenn der von ihren Steuergeldern alimentierte Uniformierte mit einem Blitzerfoto bei ihnen erscheint und mit erhobener Stimme fragt: KENNEN SIE DIESE PERSON?
- Und was ist mit der Fahrtenbuchauflage? Das ist ein neues Verfahren, in dem die Karten neu gemischt werden und an dessen Ende in aller Regel ein Schußwechsel in Hornberg stattfindet. Nota bene: Nach neuestem Stand der Bepunktungsregeln gibt es für den Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage ein Wattebällchen, aber keinen Punkt mehr.
Also: Was ist, Polizist?
Die Ermittlungsbehörde muß sich die Frage stellen, ob sie es wirklich nötig hat, den Bürgern mit solch armseligen Tricksereien zu begegnen?
Ich rate dazu, den Absender dieser hilflosen Post zum Caffè zu bitten, dazu ein paar freundliche Nachbarn einzuladen und sich gemeinsam über das Führen von Fahrtenbücher lustig zu machen.
Eine rührende Knastpostkarte
Untersuchungshäftlinge haben viele Probleme. Eines der größten ist die Ungewissheit. Und zwar in zahlreichen und unterschiedliche Facetten. Eine Frage, die sich den Gefangenen immer wieder stellt, lautet: Habe ich den richtigen Verteidiger ausgewählt? Tut der denn auch wirklich alles Mögliche für mich?
Um dem Mandanten stets das Gefühl zu vermitteln, daß er sich zumindest deswegen keine Sorgen machen sollte, ist Kommunikation wichtig. Deswegen halte ich meine Knackis stets mit reichlich Verteidiger-Post auf dem Laufenden. Selbst scheinbar unbedeutende Gesprächs- und Aktennotizen schicke ich in Abschrift in den Knast. Denn jeder Brief bringt Abwechslung und zeigt, daß der Verteidiger am Ball bleibt.
Nun war ich zwei Wochen nicht in der Kanzlei, sondern zum Aufladen der eigenen Akkus mit dem akkulosen Fahrrad in den Bergen. Auch darüber hatte ich den Mandanten informiert. Mit einer Ansichtskarte, die Optimismus vermitteln sollte und vermittelt hat.
Darauf hat der Mandant nun reagieren wollen. Der springende Punkt aber war, daß in der Justizvollzugsanstalt keine Ansichtskarten erhältlich sind. Er wußte sich zu helfen und bastelte selbst eine:

So was geht echt runter wie Öl.
Salz in brandenburger Wunden
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, nochmal ein wenig zu sticheln:
In der Brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam herrscht noch das tiefe Mittelalter, was die Einsicht in die Ermittlungsakten der dort gelegenen Staatsanwaltschaft angeht.
Anders in der kleinen, sympathischen Kleinstadt Zwickau; dort hat man verstanden, mit einigermaßen zeitgemäßer Technik umzugehen. Ich bin mir – mangels Aktenkenntnis – noch nicht sicher, wieviel Verteidiger bzw. Beschuldigte sich in dem sächsischen Verfahren tummeln werden. Aber die beiden Verfahren, von denen ich hier berichte, werden sich hinsichtlich des Umfangs nicht wesentlich unterscheiden.
Während die mittelalten Brandenburger noch immer Zweit- und Viertakten in Umzugskartons per Kleinlaster verschicken, greift die Staatsanwaltschaft Zickau zu Briefmarke im Wert von 1,45 Euro:
So macht das Arbeiten Spaß, man kommt voran und das Verfahren muß nicht jahrelang vor sich hindümpeln, weil die Verteidiger auf den Umzugswagen warten.
Auf ewig ungeeigneter Radfahrer
Der Mandant hat Post bekommen. Aus der Puttkamer Straße in Berlin Kreuzberg. Dort sitzt eine für die menschliche Existenz extrem bedrohliche Behörde:

Wenn diese Behörde sich in Bewegung setzt, kommt meist nichts Gutes dabei heraus – aus Sicht des verkehrsteilnehmenden Bürgers. Eine solche bürger- und ordnungangelegte Bewegung kulminierte in diesem Anschreiben:

Also, der Aufreger ist noch nicht einmal der Umstand, daß ein ehemals betrunkener Fahrradfahrer zum Idiotentest geschickt wird. Die Kinnlade fiel dem Mandanten herunter, weil zwischen dieser Trunkenheitsfahrt und dem Datum des Poststempels dieses MPU-Anordnung geschlagene 5 1/2 Jahre liegen.
Fünf Jahre und sechs Monate hat es gedauert, bis ein Beamter aus der Puttkamer Straße sich mal bewegt und dann Zweifel bekommt, daß jemand Alk und Rad nicht auseinander halten kann.
Kann es sein, daß in diesem Fall irgendetwas (irgendjemand?) ganz anderes ungeeignet ercheint?
Juchuuu – das sind die Leute, die uns regieren
Ich habe mich immer gefragt, was für Charaktere das eigentlich sind, die uns aus Europa regieren wollen. Hier bekommt man nun einen ersten Eindruck:
Ich bin doch jetzt auch neu gewählte Abgeordnete.
Was? Geil! Sauber.
Nebenbei: Wie hoch ist das Einkommen dieser Europa-Abgeordneten, das aus Steuermitteln aufgebracht wird? Juchuuu!
Kopf -> Tisch -> Tisch -> Tisch.
Reststrafenaussetzung nach Resozialisierung
Den Mandanten hat es erwischt. Erst bei der Tatbegehung, kurz danach in einer verlängerten Untersuchungshaft und dann noch bei der Urteilsverkündung. Insgesamt knapp 4 Jahre hat es gegeben. Spätestens da wußte er, daß er nicht auf einem Ponyhof unterwegs war.
Von diesen rund 4 Jahren hat er jetzt fast 3 abgesessen. Nun bekomme ich den Beschluß der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts:

Ich habe dem Mandanten geraten, sich nicht mehr bei irgendwelchen Regelverstößen erwischen zu lassen. Seine knackige Erwiderung:
Keine Angst, ich bin jetzt resozialisiert.
Das hört man als Strafverteidiger ja nun mit einem lachenden und einem weinenden Auge. ;-)


