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Medien
Richter K. und die Zeitung
Nun hat es Richter K. auch bis in die Berliner Zeitung geschafft:
Ob Frau Deckwert die grundlegenden Informationen für diesen Artikel hier aus dem Blog hat oder den entsprechenden Beschluß vom Präsidenten des Amtsgerichts persönlich übergeben bekommen hat, ist mir nicht bekannt.
Richter K. wird den Vätern und Müttern des Grundgesetzes richtig dankbar sein für den Artikel 97 Absatz 2 Grundgesetz.
Gewaltige Umringung
Es ging um zwei Männer, die von der Polizei entdeckt wurden, als sie
unerlaubt Plakate klebten.
berichtet Hans H. Nibbrig in der Berliner Morgenpost.
Das nachfolgend beschriebene Szenario stellt für den Journalisten einen Beleg dafür dar,
dass sich die Szene nicht mehr nur mit Gewalt gegen Sachen, etwa in Form von Brandanschlägen auf Autos, begnügt. Auch die Gewalt gegen Personen, insbesondere gegen Polizeibeamte, nimmt zu.
Also, die beiden Plakatierer wurde erwischt.
Während einer von ihnen flüchten konnte, gelang es den Polizisten zunächst, den zweiten Täter festzuhalten.
Das ist für sich genommen ja nichts Ungewöhnliches. In so einer Situation wegzulaufen, statt sich von freundlichen Polizeibeamten darauf hinweisen zu lassen, daß „wildes Plakatieren“ verboten ist, ist eine nachvollziehbare Reaktion. Problematisch wurde es dann im zweiten Akt:
Als die Beamten die Personalien des Mannes aufnahmen, kamen plötzlich 25 bis 30 Personen aus den umliegenden Häusern, umringten sie, verwickelten sie in Diskussionen und versuchten mehrfach, sichergestellte Beweismittel zu entwenden. In dem nach und nach entstehenden Durcheinander gelang es dem Festgenommen zu fliehen. Eine Verfolgung war den Beamten nicht möglich, da ihnen durch die Mitglieder der linken Szene der Weg versperrt wurde.
Ich fürchte, hier waren zwei Polizeibeamte hoffnungslos überfordert und haben schlicht nicht aufgepaßt. Und: Das Weglaufen nach einer Festnahme ist für sich genommen nicht strafbar.
Das Umringen und Verwickeln in Diskussionen also als Gewalt? Lieber Hans H. Nibbrig, jetzt übertreiben Sie aber!
Keine Ahnung
Pass-Raub
Über 5000 Blanko-Ausweise gestohlen
Quelle: Thomas Kittan in der BZ
Wenn man keine Ahnung hat, sehr geehrter Herr Kittan, …
Gewalterlebnisorientierte Szene in Hamburg
In der Hansestadt hat es in der Nacht zu Sonntag schwere Randale im Schanzenviertel gegeben. Nach Erkenntnissen der Hamburger Polizei waren unter den rund 600 linksautonomen Gewalttätern auch 50 Berliner.
Quelle: Berliner Morgenpost
Offenbar waren die Hamburger Randalisten überfordert und haben deswegen kompetente und erfahrene Unterstützung angefordert.
Die Morgenpost macht Stimmung:
Hinter den Taten stecken Kleingruppen, die wie Terrorzellen arbeiten. Sie schotten sich nach außen ab, prahlen nicht mit Taten und können sich auf eines verlassen: Sollte jemand aus ihrem Umfeld festgenommen werden – er wird bei der Polizei nicht aussagen.
Alle Aussageverweigerer sind Terroristen. Jawoll!
Mann schießt auf Polizist
So kann’s kommen. Es gibt einen Toten, in dem die Kugel aus einer Polizeipistole steckt. Darüber berichtet die Presse:
Polizist erschießt Mann vor Beate-Uhse-Museum
Eine einfache Personenüberprüfung eskalierte am Donnerstag in Berlin und endete mit einem Todesfall. Ein Mann, den Polizisten vor dem Beate-Uhse-Museum überprüfen wollten, konnte sich die Dienstwaffe eines Beamten greifen. Schließlich schoss ein anderer Polizist.
Nun stellt sich heraus, daß hinter dieser angeblich anlaßunabhängigen Personenkontrolle eine heftige Strafsache steht. Heute liest sich das Ganze so in der Berliner Morgenpost:
Ganz wichtig erscheint den Journalisten immer noch das Erotik-Museum. Nicht auszudenken, was gewesen wäre, wenn es sich um eine Bäckerei gehandelt hätte.
Besser doch nicht schweigen
Daß die Verteidigung durch Schweigen in vielen Fällen das Mittel der Wahl ist, dürfte bekannt sein. Dies gilt jedoch in den Fällen eher nicht, in denen der Angeklagte nicht nur dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gegenüber steht, sondern auch noch einer weiteren Einrichtung.
Die Rede ist von der Öffentlichkeit, die von den Medien über das Verfahren (des-)informiert wird. Es sind viele Fälle bekannt, in denen es juristisch glimpflich bis gut ausging, das Verfahren also beispielsweise eingestellt wurde oder mit einem Freispruch endete, der Betroffene gleichwohl den bürgerlichen Tod gestorben ist. Eben weil die Berichterstattung in den Medien nach anderen Regeln abläuft als ein Strafverfahren.
In öffentlichkeitswirksamen Verfahren, in denen es nicht gelungen ist, ein geräuschloses Ende zu finden, ist es daher oftmals angesagt, die Strategie „Schweigen ist Gold“ aufzugeben und zumindest an die aktiv Medien heranzutreten. Das Stichwort ist Litigation-PR.
Darüber schrieb Rechtsanwalt Tobias Gostomzyk am 16. Juni 2009 in der FAZ:
… sind Journalisten oder andere Interessengruppen auf ein Verfahren aufmerksam geworden, ist „no comment“ meist die falsche Strategie.
Welches die richtige Strategie ist, muß im Einzelfall entschieden werden. In den Werkzeugkoffer eines engagierten Strafverteidigers gehört daher ein sachkundiger PR-Berater, um einen solchen Super-Gau möglichst zu vermeiden.
… das Schreiben einer Pressemitteilung reicht nicht. Ob Zivilverfahren gegen Unternehmen, Strafverfahren gegen Vorstände oder verwaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren: Wichtig ist zu wissen, wann Fernsehkameras, Fotografen oder Zeichner in Gerichtssälen Bilder anfertigen dürfen. Schließlich vermitteln Aktenordner vor dem Gesicht des Angeklagten oder mangelnder Ernst von Prozessbeteiligten keinen vorteilhaften Eindruck.
Eben.
Berlin – aus Sicht des Spiegels
Auch der Spiegel berichtet über das bevorstehende Wochenende in der Stadt.
Bundesanwalt droht Sauerland-Blogger
Über das Sauerlandverfahren berichtet der Journalist Holger Schmidt unter anderem in seinem Prozeßberichtsblog unter dem etwas verunglückten Titel „Terrorprozeß gegen Sauerland-Gruppe“.
Mit seinen Beiträgen stößt er – erwartungsgemäß – nicht überall auf Gegenliebe. Der Vertreter der Anklage, Bundesanwalt Brinkmann, habe ihn „geschimpft“, schreibt Blogger Schmidt in seinem Beitrag Schimpfe für den Blog:
Der “Journalist Schmidt” veröffentliche Informationen aus Vermerken, “die über das hinausgehen, was in der Hauptverhandlung besprochen wurde”. Was aus dem Mund eines Chefredakteurs ein Kompliment gewesen wäre, war beim Bundesanwalt als Drohung gemeint: Offenbar würde der Autor verbotenerweise Prozessunterlagen erhalten. Brinkmann stellte eine mögliche Strafbarkeit nach § 203 StGB in den Raum – der Vorsitzende Richter Breidling ergänze noch § 353 d StGB. Er habe einen konkreten Verdacht, meinte Brinkmann noch.
Die Bundesanwaltschaft und ebenso die Staatsanwaltschaften in größeren Verfahren informieren die Öffentlichkeit mit ihren speziell dafür ausgebildeten Pressesprechern. Hier in Berlin gibt es sogar eine Website mit der Presseübersicht der Staats- und Amtsanwaltschaften.
Man könnte den Eindruck haben, daß sofort ein neuer Aktenband angelegt wird, sobald sich jemand einmal dieser – oft einseitigen – staatsanwaltschaftlichen Berichterstattung entgegen stellt.
Geheimnisverrat im Sinne des § 203 StGB ist es sicherlich nicht, was man Herrn Schmidt vorwerfen könnte. Ich kann nicht glauben, daß Herr Brinkmann diesen abwegigen Vorwurf erhoben hat. Schließlich ist der Blogger erkennbar kein Tierarzt, Schwangerschaftsberater oder sonst ein Geheimnisträger.
Allerdings kommen tatsächlich die „Verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ gem. § 353d StGB in Betracht. Grundsätzlich. Allerdings, wenn man sich als Kundiger die Beiträge in dem Weblog von Holger Schmidt anschaut, weiß man recht schnell, daß auch dieser Vorwurf sicherlich völlig ins Leere geht.
Leere Drohungen also wie die eines bellenden Hundes? Jedenfalls kann ich Herrn Schmidt beruhigen:
Trotzdem möchte ich höchst vorsorglich anmelden, dass ich heimatnahe Haft vorziehen würde. Die JVA Bruchsal, zum Beispiel. Oder Stuttgart-Stammheim.
Dafür sind seine Beiträge ganz bestimmt viel zu harmlos.
Immer schön locker bleiben, lieber Herr Schmidt. ;-)
Stimmungmache?
Angst vor der roten Ampel – An immer mehr Kreuzungen stehen rumänische Scheibenputzer. Wer ablehnt, wird belästigt und bedroht.
So beginnt Sandra Dassler ihren Artikel im Tagesspiegel.
Fünf Absätze darunter liest man im selben Beitrag:
Die Polizei konnte gestern nicht bestätigen, dass sich die Aggressivität oder die Zahl der im Zusammenhang mit dem Scheibenwischen bekannt gewordenen Vorkommnisse erhöht hat.
Was will der Tagesspiegel mit so einem Stimmungsbericht erreichen? An welchen Stammtischen trinkt Frau Dassler ihr dunkles Bier?

