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Medien
Links ist da, wo der Daumen rechts ist
Ok, Frank Hanebuth und Peter Maczollek muß man namentlich nicht kennen. Aber der Herr da rechts mit den gold-roten Patches, daß das kein Angel ist, sollte auch ein Reporter Mitarbeiter der BZ-Berlin recht einfach ergooglen können.
Andererseits … man sollte die BZ-Schreiber auch nicht überfordern.
Anklage gegen Herrn Kachelmann
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen TV-Moderator Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall erhoben.
berichtet SPON in einer Eilmeldung.
Das ging ja verhältnismäßig flott.
Grinsend winken
Auf dem Gerichtsflur stapelten sich ‚mal wieder die Medienvertreter. Man hatte kaum eine Chance, nicht auf irgend einem Speicherchip abgebildet zu werden.
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Der Kameramann, der für irgendeinen Privatsender mit seinem Instrument gnadenlos draufhielt, bestätigte mir – ziemlich übel gelaunt – etwas später: Einfach grinsen und in die Kamera winken, dann kann man sich sicher sein, daß das Material für die TV-Paparazzi unbrauchbar wird.
Foto: Widdertier via Pixelio
Geständnis per Weblog
Das LKA ermittelt gegen mich wegen Gewaltdarstellung.
Nein, nicht gegen mich, sondern gegen einen anderen Blogger, der seinen Beitrag mit eben diesen Worten überschreibt. Er berichtet über den Brief, in dem ihm entsprechend § 163a StPO eröffnet wird, daß er einer Gewaltdarstellung nach § 131 StGB verdächtigt wird.
Selbstverständlich kann der Blogger diesen Vorwurf nun überhaupt nicht nachvollziehen. Er ist seines Wesens nach doch durch und durch Pazifist. Ein Blick in seine sonstigen Beiträge bestätigt dies.
Und weil der Blogger es nicht versteht, hat er erst einmal einen sehr richtigen Gedanken: Er möchte sich kundig machen.
Der zweite Gedanke ist allerdings ein Mißgriff in die Kiste der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten: Er ruft genau bei der Einrichtung an, deren Aufgabe es ist, den Vorwurf zu bestätigen. Der Blogger hat Glück: Er erreicht den zuständigen Henker Ermittler nicht, sondern eine „freundliche Dame“, die seine Rückrufnummer notiert.
Der dritte Gedanke ist eher wieder von der Vernunft gesteuert, wenngleich auch noch kein Volltreffer: Der Blogger wendet sich an einen anderen, ihm wohlgesonnenen Ermittler, an einen „befreundeten LKA-Beamten aus Nordrhein-Westfalen“. Und der gibt ihm dem einzig zutreffenden Rat: Schweigen.
Und wie so Blogger eben sind: Schweigen geht ja nun gar nicht. Deshalb legt der Blogger schnell mal eben ein Geständnis in seinem Weblog ab. Öffentlich.
Selbstverständlich macht der Ermittler – „mein Kriminalkommissar“ – von dem Angebot des Bloggers Gebrauch und ruft ihn an. Ebenso selbstverständlich setzt der Kommissar das um, was er auf der Kriminalkommissar-Schule in der ersten Unterrichtsstunde gelernt hat: Wenn Du freundlich zu den Beschuldigten bist, erreichst Du wesentlich mehr, als wenn Du sie anmachst. Diese Strategie scheint auch hier funktioniert zu haben.
Ich frage mich ernsthaft, was solche Menschen, die sicherlich eine fundierte Aus- und Allgemeinbildung haben, dazu bewegt, als Schlachtvieh einen Metzger nach dem richtigen Weg zu fragen?
In zwei Wochen habe ich den Termin, der Kommissar war sehr nett und ich bin zuversichtlich.
Zuversichtlich. Aha.
… was für seltsame Menschen es doch gibt.
Geschäftsidee: Taxi-Anwalt
Mittlerweile ist es wohl so, daß der Beruf eines Rechtsanwalts kein Garant für ein gesichertes Einkommen ist. So mancher Kollege muß hinzu verdienen. Einige haben sich dazu als Taxifahrer verdingt.
Im westfälischen Wanne hat sich ein Kollege gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Taxifahrer selbständig gemacht.
Gute Idee sowas. ;-)
Hinweise auf den Ideengeber finden sich im Impressum und bei Denic.
Keine schlappen Ermittler: Fall Christoph T.
Das Gericht fand sein Urteil schnell. „Die Beweise reichen bei weitem nicht aus“, sagte die Vorsitzende Richterin. Christoph T., 23, der drei Monate als mutmaßlicher Autozündler in Untersuchungshaft saß, wurde freigesprochen. Damit endete auch der zweite Prozess um eine mutmaßlich politisch motivierte Auto-Brandstiftung mit einer Schlappe für die Ermittler.
schrieben Kerstin Gehrke und Jörn Hasselmann vor einer Woche im Tagesspiegel.
Woran liegt es, daß ein Freispruch in den Augen mancher Medienvertreter stets ein verlorenes Verfahren für die Staatsanwaltschaft darstellt? Ist den Journalisten nicht bekannt, daß es der tatsächliche Job einer Staatsanwaltschaft ist,
nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln
(§ 160 II StPO). Warum darf dann der Freispruch nicht auch ein Erfolg sein? Ein Erfolg für den Rechtsstaat, für die Verteidigung … und für eine Staatsanwaltschaft, wenn sie ihren Job gut gemacht hat.
Im Fall Christoph T. haben auch die Ermittler den Freispruch beantragt. Das ist keine Schlappe.
BTW:
Das dritte, laufende Verfahren gegen einen „Autozündler“ ist im Ergebnis auch noch offen. Bis zum 17. März noch. Ich bin gespannt, was der Staatsanwaltschaft in jenem Verfahren einfällt.
Generalprävention
Aus den Gründen eines Urteils:
Schließlich waren auch generalpräventive Gesichtspunkte bei der Strafzumessung von wesentlicher Bedeutung. Angesichts der Tatsache, dass in der letzten Zeit gehäuft Pkw in Brand gesetzt werden, muß mit angemessenen, aber deutlichen und empfindlichen Strafen ein Zeichen gesetzt werden.
Es sind reichlich Autos angezündet worden. Man hat bislang – außer dem hier Verurteilten – keinen Brandstifter ermitteln und der Tat überführen können. In einem weiteren Fall hat eine sehr umfangreiche Beweisaufnahme zum Freispruch einer Angeklagten geführt.
Wird in diesem Fall nun ein Exempel statuiert? Muß der hier Verurteilte für die ausbleibenden Fahndungserfolge der Ermittler büßen? Ein Urteil für die Galerie?
Über das Strafmaß wird dann wohl eine streitige Verhandlung vor dem Berufungsgericht geführt werden.
Blogger-Meute
Ein Konzern, der sich mit einem einzelnen Blogger anlegt, kämpft in Kürze gegen eine ganze Meute an Internetautoren. Diese haben Kontakte zu klassischen Medien, einige von ihnen sind Rechtsanwälte und Journalisten, die ihrem bedrohten Blogger-Kollegen mit Tipps helfen.
Quelle: Süddeutsche
Was dabei herauskommen kann, wenn sich ein Unternehmen daneben benimmt, wird an der Suche bei Google nach dem Unternehmen „Exitfilm“ oder nach „Concordia albern“ deutlich. ;-)
Das Geschwätz von der Niederlage
Eine erneute Niederlage mussten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag im Kampf gegen linksextremistische Zündler hinnehmen: Der vor rund fünf Wochen als mutmaßlicher Brandstifter festgenommene Tobias P. ist wieder auf freiem Fuß. Der 23-Jährige konnte am Nachmittag das Untersuchungsgefängnis verlassen.
berichtet heute Hannes Heine im Tagesspiegel.
„Niederlage“ ist das Stichwort, das auch von anderen so genannten Journalisten durch die Gazetten getrieben wird.
Ist es wirklich eine Niederlage, wenn die Strafverfolgungsbehörden (inklusive Haftrichter) zu dem Ergebnis kommen, daß sich der (Anfangs-)Verdacht nicht erhärten läßt?
Gehört es nicht zu den rechtsstaatlichen Aufgaben der Ermittler, auch nach Entlastung zu suchen?
Ist es nicht ein Erfolg, wenn am Ende feststeht, daß der Rechtsstaat – stellenweise – doch noch funktioniert?
Vielleicht liest mal einer von diesen Qualitäts-Journalisten den § 160 II StPO und denkt dann noch einmal nach über sein dummes Geschwätz.



