Motorradrecht

Radarfalle für Moppedfahrer

Mit einem neuen Messgerät will die Polizei künftig auch „Temposünder“ auf zwei Rädern ertappen, berichtet das Magazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/09. Zwei der fünf Sensoren des neuen Digitalblitzers sind schräg zur Fahrbahn ausgerichtet, so dass Fahrer und hinteres Nummernschild von der Seite abgelichtet werden können.

Bislang konnten Motorradfahrer den sogenannten Starenkästen gelassen ins Auge sehen – ihre Maschinen haben vorne kein Nummernschild und konnten auf Blitzfotos deshalb nicht identifiziert werden. Doch das neuartige Überwachungssystem ES3.0 der bayerischen Firma eso GmbH erwischt durch Aufnahmen von der Seite jetzt auch Zweiräder. Zudem kann es Autos auseinanderhalten, die auf einer zweispurigen Straße nebeneinander fahren.

Quelle: heise Autos

Nun denn, die Praxis wird zeigen, ob die Meßgeräte den hohen Anforderungen an die Beweisführung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten werden.

Zudem erscheint dieses Meßgerät zur Ermittlung eines Motorradfahrers auch nur bedingt geeignet zu sein. Über das (abfotografierte) Kennzeichen kann der Halter ermittelt werden, gut. Aber wenn der Halter nun nicht mitteilt, daß er oder wer sonst das Mopped über die Ziellinie gesteuert hat? Dann muß die Bußgeldbehörde bzw. der Richter meistens durch ein (getöntes?) Visier dem Fahrer tief in die Augen schauen, damit er identifiziert werden kann. Noch ein Grund mehr, nur mit Integralmütze zu fahren. ;-)

Die beste Methode aber, einem Bußgeldverfahren zu entkommen, ist nach herrschender Ansicht aber die gnadenlose Beachtung der Anweisungen der Rennleitung.

Was man sonst noch so machen kann, wenn es einen denn erwischt hat, kann man hier nachlesen. Oder hier erfragen. 8-)

11 Kommentare

Sofortrente

Sofortrente

Ich finde, wer mit sowas freiwillig durch die Gegend fährt, sollte nicht mehr 27 Jahre auf die Rente warten müssen.

2 Kommentare

Rätsel: 6 + 3 = 8

Ich schließe mich den Ausführungen und dem Antrag des Verteidigers an.

Ein gaaaanz seltener Satz, den gestern ein Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht gesprochen hat.

Aber das war auch nicht weiter schwierig, es war eigentlich nur die Lösung einer Mathematikaufgabe. Das Urteil folgte den Anträgen.

Wer liefert den Hintergrund? :-)

15 Kommentare

Ein einfacher Schwurgerichtsfall

Der Angeklagte sieht sich mittlerweile 3 Sachverständigen gegenüber, er ist in der Hauptverhandlung mit zwei Staatsanwälten konfrontiert, und die Schwurgerichtskammer verhandelt mit einem Ergänzungsrichter und einem Ergänzungsschöffen. Selbst erfahrene und langjährig tätige Polizeibeamte bedienen sich mittlerweile eines Zeugenbeistandes, der sie bei den Befragungen in der Hauptverhandlung begleitet;

[…]

Demgegenüber steht einzig der Pflichtverteidiger, Rechtsanwalt Koch aus Bremen, der in der Hauptverhandlung das Fragerecht für den Angeklagten ausübt.

Faires Verfahren?

Ob er der Täter ist oder unschuldig, ist noch längst nicht geklärt.

schreibt Gisela Friedrichsen dazu im Spiegel.

14 Kommentare

Kurzer Prozeß mit Zumwinkel

Der wegen Steuerbetrugs angeklagte Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel muss nicht hinter Gitter. Wie das Handelsblatt aus Justizkreisen erfuhr, haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft einen Deal ausgehandelt. Entscheidend: Zumwinkel muss aussagen.

Quelle: Jan Keuchel im Handelsblatt

Der Klassiker: Geständige Einlassung gegen Strafnachlass.

Der Größenordnung nach muß das Geständnis sehr, sehr umfangreich sein. Denn, wenn der Tatvorurf zutreffen sollte, muß der Strafnachlass gewaltig sein, wenn „nur“ noch 2 Jahre zur Bewährung herauskommen sollen. Die angeklagte Hinterziehungssumme: 7,5 Mio. Euro.

Ein Verhandlungstag am 26.1.09 soll ausreichen. Keine schlechte Arbeit, die die Verteidiger da abgeliefert haben. Jetzt muß noch das Gericht zustimmen und dann wird der Prozeß ein kurzer.

7 Kommentare

Kein City-Run bei den Angels

Zur Feier ihres 35-jährige Bestehens in Deutschland hatten die Hells Angels am Samstag den „City-Run“ durch die Hauptstadt geplant.

Doch dieser Konvoi war gerichtlich verboten worden. Die Polizei hatte verkehrsrechtliche Bedenken: „Eine solche private Veranstaltung würde die damit einhergehenden Polizeimaßnahmen nicht rechtfertigen“, sagte ein Sprecher.

Quelle: Tagesspiegel

Die Morgenpost zitiert aus der Begründung des Verbots:

Eine Kolonne aus 80 Motorrädern stelle eine erhebliche Beeinträchtigung des Verkehrs dar, hieß es darin. Zudem fehle das öffentliche Interesse an einer solchen Ausfahrt. Es bestünden Zweifel daran, dass die Mitglieder der Hells Angels die „erforderliche Zuverlässigkeit besitzen“.

Man hätte auch schlicht schreiben können: „Wir wollen die Ausfahrt nicht, und basta!“ Inhaltlich hätte es keinen Unterschied gemacht.

Vielleicht sollten die Angels demnächst politische Demonstrationen anmelden; dann wird zumindest die Ausfahrt nicht so ganz einfach zu verbieten sein. Wenn die Stadt Aufzüge von irgendwelchen Nazis verträgt, dürfte eine knapp einstündige Rocker-Rundfahrt eigentlich keine Rolle spielen.

5 Kommentare

Dauermandant

Eigentlich sind es ja die Steuerberater, die einen Mandanten einmal bekommen und dann bis zu seinem Ableben behalten. Manchmal gibt es sowas auch bei Anwälten. Jedenfalls rief heute morgen ein Mandant an, für den wir bereits drei (unverschuldete) Motorradunfälle reguliert haben.

Gestern hatte er den vierten Unfall binnen zweier Jahre.

7 Kommentare

Ein innovativer Finanzdienstleister

… ist er nach eigenem Bekunden auf seiner Website. Da stimme ich ihm zu. Denn dieser Spam hier ist nicht nur innovativ, sondern echt mutig und kreativ:

Hallo Herr Hoenig,

ich habe Ihre email Adresse online recherchiert und heute eine Anfrage mit folgendem Inhalt an die HA MC Berlin gesandt.

Wär es denn denkbar wirtschaftlichen Interessen Eurer Mitglieder in Deutschland unter einem Dach zu bündeln?

Ich spreche hier vom Abschluss der MRD Versicherung über Investmentfonds und Kapitalanlagen bis zur Beteiligung. Sowie Kapitabeschaffung für Immobilien, Leasingverträge für Fahrzeuge usw..

Die Einnahmen jedenfalls aus den (Bestands- und Abschluss -) Provisionen könnte man sich teilen, somit würde ordentlich Kapital zurück fließen, dass für Anschaffungen oder Investitionen, o.ä. verwendet werden kann. Bündelnachlässe von Banken, Versicherungen und weiteren Gesellschaften, sind ein zusätzlicher Vorteil. Gibt es bspw. Verbesserungsmöglichkeiten von vorhandenen Verträgen (Bank, Versicherung, etc.)?

Zugegeben, die Idee hört sich etwas ungewöhnlich an. Falls jedoch Interesse besteht, würde ich mal die Leistungen und Möglichkeiten präsentieren, gerne im Beisein mit Eurem StB und / oder Anwalt.

Bin Versicherungsfachmann (BWV), Fachberater für Baufinanzierungen (FS) und Investmentberater und seit rd. 15 Jahren im Finanzbusiness. Das Leistungsspektrum ist auf meiner Website ersichtlich.

Kapitalbeschaffung für Anschaffungen, Investitionen oder ähnliches der Angels. Ähnliches, ahja! Provisionsteilung mit Rockern. Chapeau!

Aus der Werbung auf der Website des Spammers:

Sie formulieren Ihre Ziele, wir bieten Ihnen die Beratung und finden passende Lösungen – damit Sie Ihre finanziellen Entscheidungen mit gutem Gefühl treffen können. Entdecken Sie uns.

Hoffentlich geht das mal nicht ins Auge.

5 Kommentare

Erlaubt

Ist ja auch ein Roller und kein Fahr- oder Motorrad. (Und trotzdem fahr‘ ich ihm das [censored] Ding irgendwann zu Klump, weil es in der engen Durchfahrt im Weg steht.)

4 Kommentare

Zusammenhanglos

Gegen den Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er gegen das neue Waffengesetz verstoßen haben soll. Auf einer eng beschriebene Seite setzt sich das Landeskriminalamt mit der Verteidigungsschrift auseinander, die sich mit den objektiven Tatbestandvoraussetzungen der Rechtsnorm beschäftigt. Und dann folgt – aus der Hüfte geschossen – noch dieser Satz:

Abschließend ist noch anzumerken, dass es für die Erhebung eines Bußgeldes und dessen Höhe unerheblich ist, ob jemand Anwärter oder Mitglied eines Motorradclubs ist oder nicht.

Man muß nicht Psychologie studiert haben, um den Hintergrund zu erkennen: Der Bußgeldbescheid wurde genau deswegen erlassen, weil der Betroffene eben Mitglied eines Motorradclub ist. Basta!

4 Kommentare