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Justiz
Semesterferien im Knast
Einen spannenden Ferienjob bietet das Amt für Justizvollzug Zürich an.
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Amtes für Justizvollzug sind zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen und gerichtlich angeordnete Massnahmen. Dort sucht man für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 2016 Studenten zur Unterstützung beim Erfassen von Verfügungen im Rechtsinformationssystem.
Das hört sich – jedenfalls für die Ohren eines Strafverteidigers – spannend an.
Ok, Zürich liegt nicht gerade um die Ecke, und ob man dort bereit ist, deutsche Studenten einzustellen, weiß ich nicht. Aber warum nicht einfach mal versuchen?
Weitere Informationen gibt es hier.
Bemerkenswert an der Ausschreibung ist allerdings diese Anforderung:
Bewerbungen per Mail werden nicht berücksichtigt.
Das kann sich auch nur eine Behörde erlauben.
Abgestelltes Fundstück
Da haben wir aber nochmal Glück gehabt.

Beim Amtsgericht Tiergarten in der Kirchstraße bekommen Berliner Strafverteidiger die Akten zu Einsicht oft nur mit einer Bitte Aufforderung ausgehändigt. Die Akten sollen müssen nach Einsichtnahme unbedingt(!) persönlich(!) in der Geschäftsstelle auf den Schreibtisch des Sachbearbeiters zurückgelegt werden.
Jetzt weiß ich auch, warum die Akten nicht über die Posteingangsstelle des Gerichts zurück gegeben dürfen sollten (eigentlich). Weil Verteidiger die Arbeit der Wachtmeister zuverlässiger erledigen.
Oder habe ich da etwas flasch verstanden?
Dashcam gegen Schutzlücke?
Welche Auswirkungen Beweismittel haben, von denen besonders Zivilrechtler sagen, sie seien unzulässig, kann in einem Artikel von Michael Mielke in der Morgenpost studiert werden.
Die – verbotene – Video-Aufzeichnung
einer einvernehmlichen Begattung war der Gegenbeweis, der zum Freispruch von einem Vergewaltigungsvorwurf führte.
Und zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
vermutlich wegen falscher Verdächtigung, Falschaussage, mittelbarer Freiheitsberaubung udn was-weiß-ich-nicht-noch-alles.
Wenn nun in manchen Männern der Gedanke reift, sich und ihre Wohnungen mit Videokameras auszurüsten und einzurichten, muß man sich nicht wundern.
Wundern
tut sich auch der Hamburger Strafverteidiger Mirko Laudon. Und zwar über den Richter, der vorgibt, in 25 Jahren seiner Richtertätigkeit sei ihm noch kein Fall untergekommen, „in dem so energisch die Unwahrheit gesagt wurde“.
Recherche-Quickie
Ich habe mal eben ein paar wenige Minuten recherchiert. Auf die Schnelle fallen mir auf Vorhalt von Google säckeweise Fälle ein, in dem „energisch die Unwahrheit gesagt wurde“:
Jörg Kachelmann, Ralf Witte, Monika de Montgazon, Andreas Türck, Adolf S. und Bernhard M. (Fall Amelie), Herbert B., Harry Wörz, Horst Arnold, Pascal, Bauer Rupp, Gustl Mollath, Worms, Montessori … habe ich jemanden übersehen?
In den meisten dieser Fälle hätte eine Videoaufzeichnung viel Schaden verhindern können. Ist das wünschenswert?
Alternativen zur Totalüberwachung
Oder wären distanziertere Ermittler, objektive Staatsanwälte und unbefangene Richter (die energisch gesagte Unwahrheiten als solche erkennen) nicht die bessere Lösung?
Ganz nebenbei gefragt:
Welches Organ der Rechtspflege war in der überwiegenden Zahl der Fälle eigentlich die treibende Kraft bei der Aufklärung der Justizirrtümer?
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Bild: © Gabi Eder / pixelio.de
Presseerklärung zu Staatsanwalt Roman Reusch
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. wendet sich – meiner Ansicht nach zu Recht – gegen die Beförderung des Roman Reusch zum Leitenden Oberstaatsanwalt, der damit bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Chef übernimmt.
Hier die Presseerklärung des Vorstands vom 19.04.2016 (Verlinkungen durch den Blogautor):
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger protestiert gegen die Beförderung von Staatsanwalt Reusch zum Leiter der Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“
Der Tagesspiegel berichtete in seiner Ausgabe vom 19.04.2016, dass Staatsanwalt Roman Reusch zum leitenden Oberstaatsanwalt befördert wurde und bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ als Leiter übernommen hat.
Dieser war im Januar 2008 von seinen Aufgaben als Leiter der „Intensivtäterabteilung“ entbunden worden, nachdem er in einem Spiegel-Interview ein dem geltenden Jugendstrafrecht widersprechendes, fremdenfeindlich durchsetztes Interview gegeben hatte. Die damaligen Besorgnisse einer xenophoben Einstellung von Herrn Reusch werden durch seine Vorstandstätigkeit in dem von Herrn Gauland geführten Landesverband der AfD in Brandenburg eindrucksvoll und aktuell bestätigt.
Vor diesem hinlänglich bekannten Hintergrund der Einstellungen von Herrn Reusch ist die Entscheidung, ihn in verantwortlicher Position staatsanwaltschaftliche Entscheidungen über Auslieferungen treffen zu lassen, vollkommen unverständlich.
Auslieferungsentscheidungen betreffen notwendigerweise auch ausländische Staatsbürger. Ein Beamter, der sich im Spiegel u.a. mit der Äußerung hervorgetan hat, 80% der von ihm betreuten Täter hätten einen Migrationshintergrund und „in diesem Land nicht das Geringste verloren“, ist nach Auffassung der Vereinigung der Berliner Strafverteidiger ungeeignet. Die Beförderung von Staatsanwaltschaft Reusch lässt im Falle ihrer Umsetzung besorgen, dass die Staatsanwaltschaft es billigend in Kauf nimmt, sich in Auslieferungsfragen zum justiziellen Arm der AfD machen zu lassen. Sie beschädigt damit jedwedes potentielle Vertrauen in die Neutralität ihrer Entscheidungen.
In einem kommentierenden Bericht auf Spiegel Online Politik wird die Berliner Senatsverwaltung zitiert:
Doch dürfe die politische Orientierung oder Weltanschauung bei Einstellungen keine Rolle spielen, solange sich diese „im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bewegen“.
Wenn sich jemand aus der Senatsverwaltung einmal mit dem Parteiprogramm, den Ideen und den Äußerungen dieser AfD-Politgrößen auseinander gesetzt hätte, wäre die Entscheidung – gemessen an diesem Grundsatz – sicherlich anders ausgefallen.
An dieser Stelle erinnere ich mich an die Folgen seiner DKP-Mitgliedschaft des Posthauptschaffner Bastian, der für die DKP im Marburger Stadtparlament saß: Das allein reichte, um ihn aus dem Dienst zu katapultieren.
Mit rechtsradikalen Beamten geht man in unserem Staat aus traditionellen Gründen schon seit 70 Jahren anders um.
Update 1:
Aus den Tiefen des Internets soeben ans Tageslicht gehoben:
BVerwG, 10.03.1960 – BVerwG II C 51/56
Amtlicher Leitsatz:1. Ein Beamter auf Widerruf darf nach § 61 DBG entlassen werden, wenn er durch sein Verhalten Anlaß gegeben hat, an seiner persönlichen oder fachlichen Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu zweifeln.
2. Die politische Betätigung des Beamten kann solche Zweifel rechtfertigen, wenn sie die Besorgnis begründet, der Beamte werde seine Verpflichtung nicht erfüllen, sich durch sein gesamtes Verhalten zur demokratischen Staatsauffassung zu bekennen.
Eine in diesem Zusammenhang lesenswerte Entscheidung, auch wenn sie schon etwas angestaubt ist.
Update 2
Newsbuzzters: Den Bock zum Gärtner gemacht.
Vorverurteilung durch die JGH?
Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ja von der Idee her eine sinnvolle Einrichtung. Wenn nun diese Idee auch noch mit Verstand gefüttert würde, wäre es perfekt. Die JGH Berlin arbeitet noch daran.
Meinem sehr jugendlichen Mandanten wird der Vorwurf gemacht, einen schweren Raub (§ 250 StGB) begangen zu haben. Er bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben.
Nun schickt die JGH der Mutter meines Mandanten eine Ein-/Vor-/Ladung.

Die Mutter bittet mich um Rat, was zu tun sei.
- Soll ich ihr raten, zu einem Sozialarbeiter des Bezirksamtes zu gehen, der die elementaren Grundsätze eines fairen Strafverfahrens nicht verstanden zu haben scheint?
- Oder ist es vielleicht sinnvoller, darauf zu verzichten, sich noch vor Beginn der Hauptverhandlung schon mal vorsorglich als „straffällig geworden“ disqualifizieren zu lassen? Woher weiß dieser Sozialarbeiter, daß es eine Gerichtsverhandlung mit einen „eventuellen Ausgang (Urteil)“ geben wird?
- In wessen Lager stehen die Mitarbeiter der JGH eigentlich? Wessen Interessen vertreten sie mit dieser vorurteilsbehafteten Einstellung zu einem Beschuldigten?
All diese Fragen gehen mir durch den Kopf, wenn ich solche – hoffentlich nur gedankenlose – Schreiben dieser Einrichtung lese.
Ich habe noch nicht sehr viele Verteidigungen in Jugendstrafsachen gemacht. Aber in den Fällen, in denen meinen Mandanten das Angebot der JGH angenommen hatten, bin ich regelmäßig enttäuscht worden von der sogenannten Hilfe des Jugendgerichts. Eine Hilfe für den Jugendlichen wäre in diesen Fällen die sinnvollere Alternative gewesen.
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Bild: © Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Flotte Rechtspflegerin
Es ist ja nicht alles schlecht, was „unsere“ Kostenbeamten in den Justizbehörden machen. Und ich will ja nicht immer nur auf den armen Rechtpflegern herumhacken. Deswegen hier mal wieder etwas Erfreuliches aus Moabit.
Wenn einer unserer Strafverteidiger zum Pflichtverteidiger seines Mandanten bestellt wird, läuft bei uns eine Routine ab: Die zuständige Assistentin des Verteidigers beantragt unmittelbar nach Zugang des Bestellungs-Beschlusses die Festsetztung eines Vorschusses auf die bisher angefallenen Pflichtverteidigergebühren (§ 47 RVG). Und gegebenenfalls auch einen Auslagenvorschuß.
Diese Praxis haben wir uns bei den Richtern, Staatsanwälten und Kostenbeamten abgeguckt: Die arbeiten auch nur dann, wenn sie zu Beginn (!) des Monats ihr Gehalt auf dem Konto haben.
Da es sich bei den Pflichtverteidigergebühren um Festbeträge handelt, deren exakte Höhe im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt sind, gehen solchen Kostenfestsetzungsanträge regelmäßig auch recht flott durch das Festsetzungsverfahren.
In dem Fall, über den ich hier heute berichte, hatten wir am 8. März den Kostenfestsetzungsantrag nach Moabit geschickt:
Am 30. März trudelte exakt dieser Betrag auf unserem Kanzlei-Konto ein. 14 Arbeitstage zwischen Antrags- und Zahlungseingang, das ist gut. Besten Dank!
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Bild: © / pixelio.de
Der Bezirksrevisor und die Zeit
Wir hatten einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Das bedeutet: Wir haben unsere Arbeit, die wir im Auftrag des Landes Brandenburg für unseren Mandanten geleistet haben, abgerechnet. Also: Es ging um die Früchte unserer Tätigkeit.
Der Job hat irgendwann im Spätsommer/Herbst vergangenen Jahres angefangen und war im November dann erledigt. Das Kostenfestsetzungs-Verfahren kam in Gang. Aber nur kurz. Bis es auf dem Tisch eines Bezirksrevisors landete.
Die weitere Entwicklung ergibt sich aus dem folgenden Schreiben des Amtsgerichts Königswusterhausen.

Was ist das für ein Betrieb, in dem ein Antrag auf Entlohnung länger als ein Vierteljahr unbearbeitet liegen bleibt? Was sind das für Menschen, die in so einem Laden arbeiten? Bekommen die da Geld für?
Lieber Bezirksrevisor, schäm‘ Dich!
Die Postkutsche der Staatsanwaltschaft
Ich hatte der Staatsanwältin versprochen, mich mit einer Stellungnahme zu den Tatvorwürfen zu äußern, die gegen meinen Mandanten erhoben wurden. Da diese nicht in der vorgesehenen Frist erfolgen konnte, habe ich um Fristverlängerung zur Stellungnahmen um weitere 2 Wochen gebeten.
Bevor diese Frist abgelaufen war, konnte ich am Morgen des 3. März der Staatsanwaltschaft an die Faxnummer 9014-3310 mitteilen, daß mein Mandant nichts mitzuteilen gedenke und sich durch Schweigen verteidigen werde.
Am späten Nachmittag des 7. März, also rund 3 Tage später meldet sich die Staatsanwältin und nahm Bezug auf meine Fristverlängerungsbitte. Per eMail! Ich konnte ihr ein paar Minuten später antworten, daß sich das mit der Frist erledigt hätte und habe auf mein Fax vom 3. März verwiesen.
Die Reaktion der Staatsanwältin ein paar weitere Minuten später:

Also, ich halte mal fest:
- Die größte deutsche Ermittlungsbehörde ist nur dann via eMail erreichbar, wenn die Dezernenten bereit sind, dieses elektrische Zeug zu empfangen und zu nutzen. Wenn nicht, dann eben nicht.
- Diese größte deutsche Ermittlungsbehörde verfügt grundsätzlich nur über ein Zentralfax und nicht über Faxgeräte auf den Geschäftsstellen.
- Bei der größten deutschen Ermittlungsbehörde dauert es länger als 3 Tage, bis ein Fax von der Zentrale auf dem Tisch des zuständigen Sachbearbeiters liegt.
Ich bin sehr dankbar, daß die größte deutsche Ermittlungsbehörde das Zeitalter der Postkutsche in Kürze erfolgreich abschließen können wird. Hoffentlich. Vielleicht.
Nur nebenbei:
Es geht um den Vorwurf des § 202b StGB. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts, daß irgendwelche Daten abgefangen worden sein sollen (übersetzt in das Zeitalter, in dem sich die StA Berlin bewegt: Mein Mandant soll eine Postkutsche angehalten haben.)
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Bild: © Rouven Weidenauer / pixelio.de
Ein Zierlinienpinsel für die Rostocker Krähen
Einen unverstellten Blick auf die internen Strukturen und Gesinnung eines Richterkollegiums gibt der Beschluss des 3. Strafsenats des BGH vom 12.1.2016 (3 StR 482/15).
Der Kollege Detlef Burhoff hat die entscheidenden Aspekte dieses Beschlusses bereits dargestellt. Und – zu Recht – völlig entsetzt aus dem Beschluß zitiert. Es geht um den Facebook-Account eines Vorsitzenden Richters am Landgericht Rostock (Fettdruck von mir).
Im öffentlich zugänglichen Bereich war auf der Profilseite ein Lichtbild des Vorsitzenden zu sehen, auf dem dieser mit einem Bierglas in der Hand auf einer Terrasse sitzt und ein T-Shirt trägt, das mit der Aufschrift: „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ bedruckt ist. Auf derselben Seite war vermerkt: „2. Große Strafkammer bei Landgericht Rostock“. In der Zeile darunter hieß es: „1996 bis heute“. Im Kommentarbereich befand sich ein Eintrag des Vorsitzenden, der wie folgt lautete: „Das ist mein ‚Wenn du raus kommst, bin ich in Rente‘-Blick“. Dieser Eintrag wurde von einem Benutzer mit den Worten: „.,.sprach der schwedische Gardinen-Verkäufer! :-))“ kommentiert, was wiederum von zwei Personen, darunter der Vorsitzende, „geliked“ wurde.
Ein Angeklagter lehnte daraufhin den Biertrinker Richter ab, weil er ihn für befangen hält. Zu Recht, wie der BGH meinte.
[Der abgelehnte Vorsitzende] beurteile die von ihm zu bearbeitenden Strafverfahren nicht objektiv, sondern habe Spaß an der Verhängung hoher Strafen und mache sich über die Angeklagten lustig. […] Dessen Internetauftritt ist insgesamt mit der gebotenen Haltung der Unvorgenommenheit eines im Bereich des Strafrechts tätigen Richters nicht zu vereinbaren.“
Das allein ist schon ein echter Klops. Was mich aber zusätzlich umtreibt, ist die Unverfrorenheit der Krähen, mit der die Richter, die über das Ablehnungsgesuch zu entscheiden hatten, ihren Kollegen das Gesäß zu retten versuchten.
Zur Begründung führte sie [gemeint sind die Krähen] aus, der Internetauftritt des Vorsitzenden betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt.
Es ist in gewissen Grenzen verständlich, daß die Atmosphäre innerhalb der Kollegenschaft nachhaltig beeinträchtigt werden kann, wenn an einem so überschaubaren Landgericht wie in Rostock einem Ablehnungsgesuch eines Angeklagten stattgegeben wird.
Aber auf dem Altar der Kollegialität die Unvoreingenommenheit des Gerichts zu schlachten, das geht nicht nur für mein Empfinden deutlich zu weit. So ein Gesuch wie das vorliegende abzulehnen, um den Vorsitzenden im Verfahren zu halten, scheint mir ein Beleg dafür zu sein, daß es kein Fehler wäre, die gesamte Kammer zum Aktenabstauben mit dem Zierlinienpinsel ins Archiv zu versetzen.
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Bild: © Kenneth Brockmann / pixelio.de
Diskussion über Zwangsverteidigung
Über ein Problem, das besonders in umfangreicheren Verfahren immer mal wieder auftaucht, wird nun anhand eines konkreten Falles diskutiert.
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger lädt ein zur Diskussionsveranstaltung:

Aus der Einladung:
Zwangsverteidigung – gibt es Mindeststandards der Verteidigung?
Die Korrumpierung der Verteidigung ist Anlass für Andrea Großbölting (Wupptertal) und Ricarda Lang (München) uns von einem Fall zu berichten, der vor dem Oberlandesgericht Stuttgart spielte.
Der Aktenumfang betrug knapp 200 Leitzordner, über 50 Zeugen wurden abschließend vernommen, mehrere Dutzend noch nicht abschließend, als nach über 240 Verhandlungstagen neben dem 1. auch der 2. Pflichtverteidiger dauerhaft erkrankte.
Der Vorsitzende erklärte, dass eine Beiordnung eines weiteren Verteidigers nur erfolge, wenn dieser zusichere, dass er sich innerhalb der Sommerunterbrechung (4 Wochen) in das Verfahren einarbeite und keinen Unterbrechungs- bzw. Aussetzungsantrag stelle. Weiter wies der Vorsitzende darauf hin, dass ein Anwalt die Zusicherung bereits abgegeben hatte. Dieser wurde beigeordnet; die vom Angeklagten gewählten Verteidiger wollten und konnten die Zusicherung nicht abgeben.
Der Fall wirft die Frage nach den Mindeststandards der Verteidigung auf. Eine erhöhte Vergütung der Verteidigungstätigkeit durch das RVG und die Neuregelung der Beiordnungspraxis machen das Pflichtmandat zu einem Geschäftsfeld. Die Anbiederung von an Pflichtmandaten interessierten Anwältinnen und Anwälte an zuständige Richter erleichtert eine unzureichende oder gar die Interessen der Mandanten verletzende Verteidigertätigkeit.
Hilft das Standesrecht oder bedarf es Mindeststandards und wenn ja, welche?
Die Teilname an der Diskussion ist kostenlos. FAO-Bescheinigungen werden nicht erteilt. Anmeldung per E-Mail oder via Fax.
Ein spannendes Feld, auf dem sich Strafkammervorsitzenden die Möglichkeit bietet, z.B. bereits durch Terminierungen der Hauptverhandlung indirekt auf die Besetzung der Verteidigerbank Einfluß zu nehmen. Selbstredend nur ausnahmsweise, wenn es sich um böswillige Richter handelt, die es aber nur in der Phantasie von ebenso böswillig denkenden Verteidigern geben soll.
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