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In eigener Sache
Keine Ablehnung der Beratungshilfe trotz Inkompetenz?
Ab dem 1. September 2009 gilt § 16a der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) in neuer, geänderter Form:
Ablehnung der Beratungshilfe
(1) (aufgehoben)
(2) Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Beratungshilfeantrag zu stellen.
(3) Der Rechtsanwalt kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen oder beenden. Ein wichtiger Grund kann in der Person des Rechtsanwaltes selbst oder in der Person oder dem Verhalten des Mandanten liegen. Ein wichtiger Grund kann auch darin liegen, dass die Beratungshilfebewilligung nicht den Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes entspricht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) der Rechtsanwalt durch eine Erkrankung oder durch berufliche Überlastung an der Beratung/Vertretung gehindert ist;
b) (aufgehoben)
c) der beratungshilfeberechtigte Mandant seine für die Mandatsbearbeitung erforderliche Mitarbeit verweigert;
d) das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant aus Gründen, die im Verhalten oder in der Person des Mandanten liegen, schwerwiegend gestört ist;
e) sich herausstellt, dass die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse des Mandanten die Bewilligung von Beratungshilfe nicht rechtfertigen;
f) (aufgehoben)
g) (aufgehoben).
Die Satzungsversammlung, die diese Vorschrift entworfen hat und die vom Bundesjustizministerium mit Bescheid vom 12. März 2009 teilweise geändert wurde, wird sich sicherlich Gedanken darüber gemacht haben, was Rechtsanwälte machen sollen, die mit dem Problem des Mandanten überfordert sind.
Wenn es beispielsweise um eine Frage im Familienrecht geht und der Anwalt schon während des Studiums das Familienrecht nur vom Hörensagen kannte und ein Familiengericht noch nie von innen gesehen hat: Soll er nach dem Willen des Satzungsgebers das Mandat dann trotzdem bearbeiten?
Oder warum ist der Ablehnungsgrund „Keine Ahnung“ kein Regelbeispiel des Absatzes 3?
Nützlich: Der Internet Explorer
Die Installation eines updates des Firefox wurde durch die Ungeduld des Nutzers unterbrochen. Firefox startet danach überhaupt nicht mehr.
Gut, daß es auf dem Rechner noch den Internet Explorer gab. Damit konnte man die Setup-Dateien des Firefox auf http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/ runterladen und die Installation erneut beginnen.
Jetzt läuft das Füchschen wieder und der IE kann weiter irgendwo auf der Festplatte vor sich hindümpeln … ;-)
Hamburg – autofrei?
Gegen 11 Uhr heute morgen am Hamburger Hauptbahnhof. Taxi oder ÖPNV zum Hotel? Die S-Bahn bietet sich an. Zumal heute ja ohnehin autofrei ist in Hamburg. Sagen jedenfalls die Plakate:

In der S-Bahn hörten erahnten wir dann die Durchsage: Zugverkehr unterbrochen, bitte benutzen Sie die U-Bahn. Nach einem Blick auf dem Plan haben wir dann auch die U-Bahn gefunden. Wie tausende andere Reisende auch.
Wir sind dann Taxi gefahren. Es hat was länger gedauert. Wegen der Staus in der Innenstadt. Es waren eine Menge Autos unterwegs. Am autofreien Sonntag in Hamburg.
Na, wenigstens stimmte die Aussicht:
Behinderte Stadtflucht
Gar nicht so einfach, heute aus der Stadt rauszukommen. Der Zug nach Hamburg geht um 9:25 Uhr vom Hauptbahnhof. Dorthin kommt man sowieso nicht mit der U-Bahn, über die S-Bahn reden wir hier in Berlin derzeit besser nicht.
Also mit dem Auto. Geht aber auch nicht so richtig. Ab 8:45 Uhr kommt man aus Kreuzberg 36 und Nord-Neukölln nicht mehr in den Tiergartentunnel, weil irgendwelche Sportler in Massen über den Kottbusser Damm laufen wollen.
Der Tagesspiegel formuliert noch höflich:
An diesem Wochenende kommt für die Berliner alles zusammen: Der Marathon, etliche Baustellen in der Stadt, die Probleme bei der S-Bahn und ein Hertha-Heimspiel im Olympiastadion.
Dann eben früher raus und darauf hoffen, daß es am Bahnhof irgendwo einen leckeren Caffè gibt. Es gibt Tage, da wünsche ich mir, in einer gemütlichen Kleinstadt zu leben.
Der unbeschwerte Spammer
Ich komme nochmal zurück auf das kürzlich angesprochene Thema „Beschwerden über flegelhaftes Verhalten„. Dazu paßt der folgende Beitrag ganz gut.
Grenzen sind dafür gemacht, daß man an sie herantritt. Man muß nur wissen, wo genau sie gezogen sind.
wir haben die Angelegenheit nunmehr überprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verletzung berufsrechtlicher Vorschriften nicht erkennbar ist.
schreibt der Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer dem Spammer, der sich über mich beschwert hatte, weil ich ihm mit ganz deutlichen Worten („starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagwörter ;-) „) gesagt habe, was ich von ihm halte.
Ihre Beschwerde wird daher als unbegründet zurückgewiesen.
Tja.
Rückseite
Die Telekom schickt uns eine Rechnung. Per eMail als Datei im PDF.
Ich lese
Auf einen Blick alles Wichtige –
mehr Details sehen Sie auf der Rückseite dieser Rechnung.
und gucke hinter den Monitor: Detaillierte Kabel und ein bisschen Staub. Aber kein Wort der Erklärung. Mal wieder typisch Telekom. ;-)
Grundlagentraining
Eine freundliche eMail, die hier noch knapp vor der Mittagspause eingetroffen ist.:
Guten Tag Herr Carsten Hoenig,
Mit dieser Email möchten wir Ihnen einen kurzen Zwischenstand zur weiteren Bearbeitung Ihres Auftrags geben. Ihr Traumbike wurde soeben an die Produktionsvorbereitung übergeben und wird nun für die Fertigung vorbereitet.
Zunächst werden alle Komponenten und Teile für Ihr Fahrrad zusammengestellt, für die Montage kontrolliert und vorbereitet. Anschliessend erfolgt die Montage und Endkontrolle Ihres Rades. Bis alle Schritte durchlaufen sind und Ihr Traumbike montiert ist, sind je nach Produktionsaufkommen zwischen 5 und 10 Werktage nach Erhalt dieser Email erforderlich.
Nach Fertigstellung erhalten Sie von uns automatisch eine Benachrichtigung mit Details zum Versand bzw. zur Abholung in unserer biketown.
Mit freundlichen Grüßen
Dann wird das ja doch noch was mit dem herbstlichen Grundlagentraining in den Dolomiten. ;-)
Der Briefkasten des Spammers
Post für Christian Schebitz, Geschäftsführer der ArenoNet GmbH, Spammer und Wannenbeleidiger. Aber nicht in, sondern auf seinen Briefkasten.
Irgend ein schlimmer Finger hat sich da wohl einen Scherz erlaubt. ;-)
Vorsorglich:
Aus meiner Kanzlei werden keinerlei Aufkleber auf Briefkästen vorgenommen! (*)
Die Rechnung vom DAV
Gestern habe ich eine Rechnung bekommen. Per eMail vom DAV über 21 Euro, die von meinem Privatkonto abgebucht werden sollten.
Hmm. Ich konnte mich nicht erinnern, beim DeutschenAnwaltVerein (www.dav.de) irgendwas bestellt zu haben. Erst als ich die „Bestellten Produkte“ weiter unten in der eMail gefunden hatte, wußte ich, wer der DAV ist:
Bestellte Produkte: Tobacco Karten
7;00 € – 040 Monti Sarentini / Sarntaler Alpen
7;00 € – 039 Val Passiria / Passeiertal
7;00 € – 038 Sterzing – Stubaier AlpeL
Außer dem abgekürzten Vereinsnamen haben die beiden Vereine aber nichts miteinander gemein.


