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Gericht
Datenautobahn in Moabit
So sieht das aus:
Aber er ist nicht der einzige:
Wir schreiben das Jahr 2010, nach Christi Geburt.

Alles wird gut.
Für 136 Euro
Vor dem Amtsgericht Burg hatten wir Erfolg: Freispruch. Und zwar einer mit einer erheblichen Signalwirkung für ähnlich gelagerte Fälle. Doch danach fing die Arbeit erst an, denn:
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Freigesprochenen trägt die Landeskasse.
So lautete der zweite Satz des Urteils. Also: Kostenfestsetzungsantrag an das Gericht. Gefühlte 100 Jahre später bekommen wir die Stellungnahme der Bezirksrevisorin dazu: Angeblich haben wir viel zuviel beantragt, es wurde also gekürzt. Deswegen haben wir uns beschwert, beim Landgericht Stendal.
Das hat nun entschieden und auf sechs Seiten begründet, warum wir 136 Euro nicht bekommen. Für den, der es lesen mag, habe ich den Beschluß veröffentlicht. Ich nutze meine Zeit lieber für das Schreiben eines Blogbeitrages.
Farbeutel, Eier und Obst nicht erlaubt
Der Mandant wurde als Zeuge geladen. Zusammen mit der Ladung erhielt er eine besondere „Sicherheitsverfügung“ des Vorsitzenden Richters, mit der die Sicherheit im Saal gewährleistet werden soll. Es wird wohl gefährlich werden, vermutet der Richter offenbar.
Danach müssen sich auch Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und weitere Verfahrensbeteiligte grundsätzlich einer Ausweis-Kontrolle unterziehen, wenn sie den Saal betreten wollen; nicht weiter schlimm, da diese Beteiligten den Kontrolleuren – also den Justizwachtmeistern – in der Regel bekannt sind.
Für geladene Zeugen gibt es eine Sonderbehandlung, die ein wenig über die Ausweiskontrolle hinausgeht.
Härter trifft es die Zuhörer:
a) Die Zuhörer haben einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
b) Sie haben sich einer körperlichen Durchsuchung auf Waffen (auch. gefährliche Chemikalien, Messer u.a.), gefährliche Werkzeuge (auch Feuerzeuge und Streichhölzer) und Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher) zu unterziehen. Das Gleiche gilt für Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche zur Verursachung von Lärm geeignete Gegenstände sowie für Kugelschreiber und Füllfederhalter.
Die Untersuchung wird durch Abtasten bzw. Absonden der Kleidung einschließlich etwaiger Kopfbedeckungen vorgenommen. Unter Umständen kann die Ausleerung und Vorlage des Tascheninhalts verlangt werden. Die Untersuchung ist auf das Schuhwerk zu erstrecken.
c) Die Zuhörer dürfen keine Taschen bei sich tragen.
Eier, Obst und Farbbeutel. Da hat jemand wohl mal schlechte Erfahrungen gemacht.
Mündlich geladen
Der Vorsitzende verkündet die Festsetzung der weiteren acht Termine: Die Nummern 86 bis 93 und es sieht nicht danach aus, als ob am 93. Hauptverhandlungstermin das Urteil verkündet werden könnte.
Dabei haben die Verteidiger noch gar nicht damit begonnen, irgendwelche häßlichen Anträge zu stellen …
Nicht entkräftet
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Wegen dreier Straftaten, die, wenn sie in Brandenburg begangen worden wären, eine simple Ordnungswidrigkeit gewesen wären. Tatzeit ist Frühjahr 2005. Die Gerichtsakte besteht aus zwei Bänden und vier Beistücken.
Es hat bereits ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden, nachdem die Staatsanwaltschaft der Anregung des Gerichts (!) nicht gefolgt ist, die Zustimmung zur Einstellung des Verfahren nach §§ 153, 153a StPO einzustellen.
Nach diesem Termin wurden weitere Ermittlungen durchgeführt, deren Ergebnis das Gericht (erneut) zum Anlaß nahm, an die Staatsanwaltschaft zu schreiben:
Unter Hinweis auf die lange Verfahrensdauer und die schwierige Beweislage wird angeregt, nach §§ 153, 153a StPO zu verfahren.
Darauf erging die folgende Reaktion der Staatsanwaltschaft:
Der Verfasser dieser Zeilen scheint das (Rechtsstaats-)Prinzip nicht verstanden zu haben: Es ist nicht so, daß die von der Verteidigung beantragten Ermittlungen die Tatvorwürfe entkräften müssen. Vielmehr müssen Staatsanwaltschaft und Gericht nachweisen, daß die Tatvorwürfe zutreffen. Und diesen Nachweis haben diese und andere Ermittlungen nicht erbracht.
Aber vielleicht wird das ja noch was … in den nächsten 5 Jahren.
Gerichtspost der Woche
Das Amtsgericht Hamburg-Harburg übersendet uns die Gerichtsakten mit einem Formular, das für eine Vielzahl von Zwecken eingesetzt werden kann.
Ich bedanke mich auch artig für den Hinweis, daß das, was nicht angekreuzt ist, ungültig ist. Ohne diesen Hinweis hätte es leicht zu Mistverständnissen kommen können.
Allen Hamburger Justizobersekretätinnen wünsche ich einen entspannten Sonntag.
(Anm.: Der rote Kringel stammt von mir. crh)
Das Kammergericht von innen-oben
So sieht es aus, wenn der Anwalt in der zweiten Etage des Kammergerichts auf den Mandanten wartet, der vor lauter Lampenfieber den Eingang nicht findet. Der (Eingang) ist nämlich gut versteckt auf der Rückseite des Gebäudes – von der Elßholzstraße aus gesehen.
Braune Brühe für Strafverteidiger
Seit geraumer Zeit schon steht im Anwaltszimmer des Kriminalgerichts eine Plastik-Kiste, aus der braune Brühe kommt, wenn man in den dafür vorgesehenen Schlitz eine bestimmte Menge Münzen einwirft:

Woraus die braune Brühe hergestellt wird, ist der Aufschrift auf der Kiste nicht zu entnehmen.

Es gibt aber Dinge im Leben, die möchte ich auch gar nicht wissen.
Übrigens:
Die Anwaltszimmer werden von der Rechtsanwaltskammer unterhalten. Die Berliner Anwälte zahlen jährlich jeweils einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 264,00 Euro an die Kammer. Für eine Caffè-Maschine reicht das augenscheinlich nicht.
Vielleicht sollte ich bei der nächsten Mitgliederversammlung mal ein paar Fragen an den Vorstand richten … und an die Wahl-Kandidaten, die sich um einen Sitz im Vorstand bewerben.
Biergericht
Es gibt eine Vielzahl von Gerichten, eine kleine Auswahl findet man in Art. 95 Abs. 1 GG.
Diese Art von Gerichten findet man allerdings nur in den Tourismushochburgen Südtirols:

Obwohl: An den Alkoholpegel mancher Verfahrensbeteiligter angepaßte Entscheidungen gibt es auch bei uns.
In der Ruhe liegt die Kraft
… denkt man sich wohl beim Amtsgericht Tiergarten.
Es ging um eine Kaffeedose. In einem Männerwohnheim, Oktober 2009. Nachts um halb zwei. Die Dose mutierte im Verlauf einer szenetypischen Kommunikation zu einem gefährlichen Werkzeug.
Das Ganze endete schließlich mit einem Ermittlungsverfahren und einer Anklageschrift, die mit folgendem Hinweis endete:
Die Staatsanwaltschaft schickt diese Anklageschrift Ende 2009 an das Gericht. Also von der zweiten Etage des Kriminalgerichts in die dritte. Das Gericht hatte nun die Aufgabe, diese Anklage dem Männerwohnheims-Insassen zuzustellen.
Genau das hat der zuständige Richter dann auch der Geschäftsstelle aufgegeben. Im Juli 2010.

Es ist atemberaubend, mit welchen Ruhe das Gericht an das Verfahren herangeht, in dem es um mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe geht.
Aber dem Angeschuldigte wird aufgegeben, binnen einer Woche zu dieser Anklageschrift Stellung zu nehmen und Beweisanträge zu formulieren. Ja, nee, is klar.





