Der Mandant wurde als Zeuge geladen. Zusammen mit der Ladung erhielt er eine besondere „Sicherheitsverfügung“ des Vorsitzenden Richters, mit der die Sicherheit im Saal gewährleistet werden soll. Es wird wohl gefährlich werden, vermutet der Richter offenbar.
Danach müssen sich auch Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und weitere Verfahrensbeteiligte grundsätzlich einer Ausweis-Kontrolle unterziehen, wenn sie den Saal betreten wollen; nicht weiter schlimm, da diese Beteiligten den Kontrolleuren – also den Justizwachtmeistern – in der Regel bekannt sind.
Für geladene Zeugen gibt es eine Sonderbehandlung, die ein wenig über die Ausweiskontrolle hinausgeht.
Härter trifft es die Zuhörer:
a) Die Zuhörer haben einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen.
b) Sie haben sich einer körperlichen Durchsuchung auf Waffen (auch. gefährliche Chemikalien, Messer u.a.), gefährliche Werkzeuge (auch Feuerzeuge und Streichhölzer) und Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher) zu unterziehen. Das Gleiche gilt für Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche zur Verursachung von Lärm geeignete Gegenstände sowie für Kugelschreiber und Füllfederhalter.
Die Untersuchung wird durch Abtasten bzw. Absonden der Kleidung einschließlich etwaiger Kopfbedeckungen vorgenommen. Unter Umständen kann die Ausleerung und Vorlage des Tascheninhalts verlangt werden. Die Untersuchung ist auf das Schuhwerk zu erstrecken.
c) Die Zuhörer dürfen keine Taschen bei sich tragen.
Eier, Obst und Farbbeutel. Da hat jemand wohl mal schlechte Erfahrungen gemacht.
In Berlin wurde ich wenigstens von einer weiblichen Justizbediensteten abgetastet und das entschädigt doch fürs Obstverbot.
Anderswo ist das Abtasten ja richtig unangenehm.
Und was hat der Herr Vorschwitzende gegen „Kugelschreiber und Füllfederhalter“?
Aha, er hat Angst vor einem Kritzelangriff mit Kugelschreibern.
Ketchupflaschen wurden nicht erwähnt. Oder geht das nur bei Oberbürgermeistern?
Keine Glocken?! So ein Mist. Naja, hänge ich sie der Kuh eben wieder um.
Da wäre es natürlich interessant zu wissen, um welche Art von Delikt es hier geht.
Die Diskriminierung von Haarbürstenbesitzern ist unerträglich.
Das mit der Suche nach „gefährlichen Gegenständen“ kann ich ja noch verstehen. Auch, dass man die Verhandlung ohne Störung (durch Glocken etc.) durchführen will.
Aber wird die Pflicht, einen Ausweis mitführen zu müssen, die Öffentlichkeit nicht über Gebühr eingeschränkt? Revisionsgrund, wenn Zuschauser ausgeschlossen/nicht zugelassen werden, die keinen Perso dabeihaben (den sie ja auch nicht dabeihaben müssen)?
@Felix:
Dass man einen PA oder Reisepass nach dem Personalausweisgesetz nicht „mitführen“ muss, heißt nicht, dass man überall Zutritt bekommt, wenn man ihn nicht dabei hat.
Ausweiskontrollen sind zumindest bei möglichen Sicherheitsproblemen zulässig, BGHSt 27,13.
sind ‚Farbeutel‘ eine Berliner Spezialität :)
Nein, sondern das Milchorgan einer chinesischen bunten Kuh. crh
Darf man denn zumindest seine Kinder mitbringen? Die sollen ja auch was lernen.
@doppelfish Wenn sie nicht als Störer oder sogar Denker erzogen wurden…
@RA JM: Noch nie gehört, dass das geschriebene Wort eine der gefährlichsten Waffen überhaupt ist? Also müssen Kugelschreiber und Füller draußen bleiben. Mich wundert nur, daß nicht auch Bleistifte und Filzschreiber erwähnt wurden…
@Oberbürgermeistern: Ketchupflaschen sind genauso gefährliche Wurfgegenstände wie Sahnetorten. Frag Mr. Gates, der weiß das! ;-)