beA Fortbildung: Ermäßigter Elektroschrott?

Am Montag erreichte uns eine eMail der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin. Die Kammer weist uns auf eine Fortbildungsmaßnahme hin und empfiehlt die Teilnahme:

Die Einrichtung des „besonderen“ Postfachs und dessen Integration in unsere Strukturen erfordert eine Investition im 4-stelligen Bereich. Dazu addieren sich die Kosten für die erforderlich werdende Hardware. Und nun auch noch die vierstündige Fortbildungsveranstaltung zum „ermäßigten“ Kostenbeitrag, an dem die gehaltsfortbezahlten Angestellten unserer Kanzlei teilnehmen sollen.

Und warum das alles? Weil es – wiederholt – nicht gelungen ist, eine einfache Softwarelösung (oder eine bereits vorhandene weiter) zu entwickeln, die praxistauglich und auch nur einigermaßen anwenderfreundlich ist. Ich höre von Kollegen, die sich diesen Saurier bereits in die Kanzlei geholt haben und damit bereits unterwegs sind, keine (in Worten KEINE) lobenden Worte. Im Gegenteil.

Und was machen die Gerichte, wenn sie denn überhaupt damit umgehen können? Klar: Sie drucken die per beA übermittelten Schriftsätze aus.

Vor ein paar Tagen wurde ein Verfahren gegen mich nach § 170 II StPO eingestellt, weil ich niemanden beleidigt habe. Zur Zeit möchte ich kein weiteres Ermittlungsverfahren provozieren. Deswegen überlasse ich es den Kommentatoren, sich zu diesem öffentlich-rechtlich angeordneten Elektroschrott zu äußern.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

29 Antworten auf beA Fortbildung: Ermäßigter Elektroschrott?

  1. 1
    Thorsten says:

    Ich nutze bereits beA.

    Einziger Vorteil: man spart viel Papier und Porto.

    • Der Vorteil relativiert sich, wenn man, wie wir, das allermeiste an die Gerichte und Staatsanwaltschaften aus dem PC heraus faxt. crh

    Nachteil: es dauert ewig. Früher habe ich als RA einen Schriftsatz unterschrieben und fertig war es. Heute läuft es wie folgt: beA aufrufen, einloggen, dabei zweimal das PIN-Code eingeben, Schriftsatz hochladen, Schriftsatz elektronisch signieren, hierbei wieder PIN eingeben, Anlagen hochladen, Signaturen prüfen, senden, hierbei wieder PIN eingegben, Nachricht mit Sendebericht und Signaturprüfung für die Akte drucken (beA löscht ja nach einer Weile und hat außerdem eine Datenvolumen-Obergrenze).

    Der ReFa den PIN geben darf man ja nicht. Das wäre Urkundenfälschung und es sollen Notare bereits Ärger mit den Ermittlungsbehörden bekommen haben, die ihren REFAs die PINs verraten hatten. Vorwurf: Urkundenfälschung (m. E. str.). Die Weitergabe des PINs wird von offizieller Stelle so empfunden, als hätte man die ReFa angewiesen, die Unterschrift des RA unter dem Schriftsatz selbst nachzuzeichnen.

  2. 2
    Daarin says:

    So oft wie da die PIN eingegeben werden muss kann man die wahrscheinlich in vier Wochen durch den Abnutzungsgrad bestimmter Tasten erraten.
    Aber ich kenne das Gerät ja nicht. Ernsthaft eine Anschaffung in vierstelliger Höhe um Mist-Hardware zu bekommen? Und wahrscheinlich dann so sicher wie BTX zu seinen Anfangszeiten.

  3. 3
    RA Thomas says:

    Mit dem beA werde ich mich frühestens am 30.12.2017 (wieder) beschäftigen. Und trotzdem werden die Gerichte und Rechtsschutzversicherungen und Gegner alles noch einmal per einfacher E-Mail, per Fax und per Post bekommen. Weil grundsätzlich kommt ja irgendetwas nicht an.

    Solange mindestens zehnmal im Monat irgendjemand behauptet, irgendein Schreiben von mir auf irgendeinem Kommunikationsweg nicht erhalten zu haben, versenden wir alles auf allen Kanälen, auch wenn das den Empfänger noch so ankotzt (uns auch).

  4. 4
    Klaus says:

    Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1429/17 wurde bereits von einem Anwalt eine Verfassungsbeschwerde gegen das sog. elektr. Anwaltspostfach eingereicht.

    Ich kann nur alle Anwälte dringend auffordern, KEINE Karten mehr für das sog. elektr. Anwaltspostfach zu bestellen, weil diese „Investition“ nutzlos ist, denn das Bundesverfassungsgericht wird diesen Zwang zum elektr. Blödsinn und die mit völliger Gewißheit eingebaute Direktleitung zur sog. Regierung, Polizei, Geheimdiensten, Verbrechern, Terroristen, CSU etc. stoppen.
    WEHRT EUCH UND SCHLIESST EUCH DER KLAGE MIT EIGENEN ARGUMENTEN AN!

  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    @ Thorsten

    Ach du heilige Sch…, jetzt verstehe ich crh’s Angst vor einem weiteren Ermittlungsverfahren. Auf so einen Schwachsinn kann auch nur der deutsche Amtsschimmel kommen.

    • Keine Angst, nur mit anderen Sachen (z.B. Bloggen) zur Zeit ausgelastet. crh
  6. 6
    WPR_bei_WBS says:

    Ist eigentlich das Dokumentenformat vorgeschrieben? Oder kann man das eingescannt Papietdokument als JPG verschicken?

  7. 7
    Klaus says:

    Das Dokumentformat ist vorgeschrieben: Papier! Das sog. elektr. Anwaltspostfach ist rechtswidrig, niemand darf gezwungen werden, im Zeitalter von WannacryVirus und ständigen Internetausfallen nur noch elektronisch zu verschicken, damit die Geheimdienste bequem mitschnorcheln können.

    Das sog. elektr. Anwaltspostfach verstößt gegen Art. 12 GG (Berufsfreiheit) und wird am 1.1.2018 nicht kommen, und auch später nicht.

  8. 8
    skugga says:

    @ Klaus: Leider ist es schon da – und ich kann nur jedem, der seine 7 Zwetschgen beisammen hat, davon abraten, es mal so einfach zu nutzen, da ab der ersten echten Nutzung die Pflicht besteht, regelmäßig ins Postfach zu schauen, auch vor dem 01.01.18. Richtig in die Hose gehen können inzwischen auch vergessene EGVP-Accounts, auf die fröhlich von Gerichten gesendet werden kann, ohne dass man von den Dingern noch was weiß.

    Es wäre ja – auch aus meiner Sicht als ReFa seit knapp 30 Jahren – schon nett gewesen, ein taugliches elektronisches Kommunikationsmittel zu haben; das beA ist das aber mit Sicherheit nicht mit all dem Geschwurbel, das sie da eingebaut haben. Und auch ganz zauberhaft: zwischendurch werden immer mal wieder Wartungsarbeiten von angekündigten 2 – 3 Tagen eingestreut, die sich dann gerne mal inkl. Wochenende auf knapp eine Woche ausdehnen und in denen nix, aber auch gar nix geht.

    Das wird ein Spaß ab dem 01.01.18, wenns dann alle ins Postfach schauen müssen und kein Schwein weiß, was und wie und ob und überhaupt.

  9. 9
    Klaus says:

    Ab 01.01.18 wird sich nichts ändern, weil

    a) die Anwälte das sog. elektr. Anwaltspostfach per Abstimmung mit den Füßen (völlig zu Recht) boykottieren, da bisher nur ca. 20% aller „Anwälte“ so blöd waren und eine Karte bestellt haben (sog. Scheinanwälte, denen Freiheit, Recht, Grundrechte und Schutz vor Überwachung von Anwälten und Mandanten anscheinend total egal sind).

    b) das Bundesverfassungsgericht notfalls in einer Eilentscheidung sagt: Die Pflicht zum sog. elektr. Anwaltspostfach verstößt gegen das Grundgesetz und die Berufsfreiheit, das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, den Gleichheitsgrundsatz und die allg. Handlungsfreiheit.

    c) viele Mandanten aus (berechtigter) Angst vor der sog. Regierung, NSA Datenstaubsaugern und vermummten gewaltbereiten CSU-Schlägercops lieber selber ihre Post direkt in den Briefkasten des Gerichts einwerfen als Anwälte damit zu beauftragen, was zu einem herben Umsatzrückgang bei Anwälten führt.

    d) Die sog. Bundesrechtsanwaltskammer (eine Tarnorganisation der Bundesregierung und der börsennotierten IT-Wirtschaft) wird weiter mit dem Kopf gegen die Wand laufen, bis auch der letzte Anwalt mal kapiert hat, daß die sog. BRAK nicht die Interessen der Anwälte vertritt, sondern Teil einer Weltverschwörung ist und das tut, was die amerik. und deutsche Regierung anordnet, um die Bevölkerung lückenlos zu überwachen. Was hier gerade abgeht, ist Teil des Plans, Aufstände in der Bevölkerung niederzuschlagen.

    Wer nicht für uns ist, ist gegen uns.
    Wer jetzt noch CSUCDUSPD wählt, wählt Betrüger und Verbrecher.

    Wer überwacht wird bestraft.

  10. 10
    RA SG says:

    Fast hätte ich Klaus geglaubt und Hoffnung geschöpft.

  11. 11
    Lexus says:

    Ich hab bei Klaus noch nicht so ganz verstanden, warum der Staat unbedingt die Kommunikation mit ihm selbst abhören möchte?

  12. 12
    RAin Bea says:

    @crh (also zum Thema)

    Sobald das beA in die übliche Anwaltssoftware integriert ist (hoffentlich noch vor 2018), werden die meisten Anwälte es zu schätzen lernen. Vorher sicher nicht.

    • Es gibt hier und da ein paar Work Arounds, die wir jetzt mal an unserer Anwaltssoft ausprobieren wollen. Bisher scheint es wohl noch keine nutzbare Schnittstelle beim beA zu geben, die die Anwaltssoften nutzen könnten. crh

    Fax ist schön und gut, vor allem PC-Fax. Nutze ich auch seit locker 15 Jahren. Leider gibt es auch da die üblichen Probleme, besetzte Leitungen, Abbrüche, es dauert, nur 1 Dokument gleichzeitig, fang nicht an mehr als 5 Seiten zu faxen….

    • Wir haben keine Probleme, auch Umfangfaxe zu versenden. Aber Sie haben Recht, zeitgemäß ist das nicht mehr. crh

    beA wird, wenn integriert, direkt aus dem Anwaltsprogramm heraus mit einem Klick an Gericht + Gegner-Anwalt versandt, inklusive sofortiger Empfangsbestätigung. Nie mehr Abschriften fertigen inkl. tonnenweise Anlage – ich freu mich sehr drauf und unsere Renos erst. Als Zivilist ist das Ende eines solchen Papierkriegs sehr zu begrüßen.

    Weiteres Thema: Elektronischer Versand von Ermittlungsakten. Wenn das über das beA möglich sein wird (irgendwann….), werden auch sicher die meisten Strafrechtler das beA schätzen wissen.

    • Ne, zum Aktenversand eignet sich das Postfach nicht. Stichworte sind Umfangstrafsachen (Rekord hier: 19 Umzugskartons voller Akten), oder *ergänzende* Akteneinsicht. Dafür gibt es mittlerweile vereinzelt schon (HessenDrive) sinnvolle Möglichkeiten, teilweise (BRB) wird – immer- noch dran gearbeitet. Aber wir Strafverteidiger haben ja noch eine längere Galgenfrist, damit ihr Zivilisten die Kinderkrankheiten erstmal auszukurieren helfen könnt. crh
  13. 13
    Muhkas says:

    @Lexus:
    Der Herr ist Komiker. Ich finde das hat durchaus Unterhaltungswert. Von daher ist es schon gut das für die Nachwelt aufzubewahren.

    @Topic:
    Bei solchen Großprojekten kann man deutlich stärker am bedarf vorbei entwickeln. Von daher bin ich eher positiv überrascht, auch wenn noch nicht alles perfekt funktioniert.

  14. 14
    Klaus says:

    Ich bin (leider) kein Komiker.
    Wenn die gewaltbereiten CSU Schlägercops bei Ihnen die Tür eintreten und Sie auf den Boden drücken und foltern, werden Sie verstehen, warum man sich gegen den außer Kontrolle geratenen (katholischen) Staat wehren sollte.

    Deshalb ist das so. elektr. Anwaltspostfach verfassungswidrig und wird vom BVerfG gestoppt, weil
    a) ständig der Strom oder das Internet ausfällt und was soll der Anwalt dann machen
    b) die anwaltlichen Schriftsätze bis zum Urteil, das öffentlich ist, der besonderen Geheimhaltung unterliegen
    c) Syndikusanwälte auch für das sog. elektr. Anwaltspostfach zahlen (müssen), obwohl sie das Zeug überhaupt nicht brauchen
    d) keine Ausnahmen für besondere Härten vorgesehen sind wie bei der sog. elektr. Steuererklärung, die ja auch nicht für alle „Pflicht“ ist
    e) die Anwälte der sog. Bundesrechtsanwaltskammer nicht mehr trauen. Das ganze Geflecht von BRAK Regierung und IT-Wirtschaft ist undurchsichtig wie eine Milchglasscheibe
    f) Das viele Kunden / Mandanten gar nicht erst zum Anwalt gehen wenn sie wissen daß ihre Daten (Geschäftsgeheimnisse, Kontaktdaten, Liebesbriefe etc.) direkt vom sog. elektr. Anwaltspostfach in die USA etc. übertragen werden
    g) seit dem Computervirus Wannacry klar ist, daß jedes System Hintertürchen hat und der (ausländische) Staat oder die Konkurrenz mitlesen können.
    Wenn Sie das anders sehen, dann verteilen Sie doch Ihre Schriftsätze öffentlich vor dem Gerichtseingang?! Sie sind mir ein schöner Anwalt. Hoffentlich wissen das Ihre Kunden / Mandanten auch

  15. 15
    Klaus says:

    RA SG, du kannst mir schon glauben, die Verfassungsbeschwerde ist echt und bereits in Karlsruhe mit Aktenzeichen registriert, das ist kein Witz.
    Es besteht noch Grund, Hoffnung zu schöpfen!

  16. 16
    WPR_bei_WBS says:

    @ Muhkas

    Noch stärker am vorbei? Ich meine gut, schlimmer geht immer. Aber das hier ist doch schon ziemlich arm. Grundsätzlich soll Geschäfts-Software schließlich die Prozesse der Realität abbilden (das man im Vorfeld / Zuge der SW-Entwicklung gerne die Prozesse optimieren kann ist natürlich nicht verboten, auch nicht dass man dabei Prozess-Möglichkeiten bedenkt, die durch die SW erst möglich werden) und nicht umgekehrt. Wenn ich mir aber oben den abgedrehten Bestätigungs- und Delegationsweg angucken muß, dann hat man hier ganz zu Anfang schon das Gegenteil gemacht: Anstatt abzubilde, dass das Dokument vom Anwalt unterzeichnet wird und nicht gleich der ganze Versandprozeß gleich mit, wird das nun auf einmal in den Prozeß zwangsweise mit eingebaut. Und erzähl mir keiner, dass war eine gwollte Änderung der Verfahrensvorschriften. Und das its jetzt nur das erste Beispiel…

    @ Klaus
    Sie sollten crh mal nach der Nummer von SIlke fragen – ich vermute, sie schweben auf einer Wellenlänge. (oh Gott, was schlage ich da vor – wenn das Nachwuchs gibt…)

    WIe auch immer: Das die Verfassungsbeschwerde echt ist glaube ich Ihnen sogar, sagt aber nun mal garnichts. Hat ungefähr erstmal die gleiche inhaltliche Aussagekraft wie „das ist bei der Staatsanwaltschaft angezeigt“. Wenn’s mir jetzt in den Sinn kommt, kann ich auch Verfassungsbeschwerde einlegen, dass Papa Schlumof eigentlich BUndeskanzler sein sollte und Gargamel Bundespräsident. Ich würde auch ein Aktenzeichen bekommen. Und gleich danach ein „oU“, vermutlich mit einer Rechnung für die Mißbrauchsgebühr (oder Besuch von den Herren mit den weißen Westen). Sie sehen, mit so einem Statement hauen sie gerade hier keinen vom Hocker.

  17. 17
    Joachim Breu says:

    Ich bekenne: Ich habe eine beA-Karte. Ich gebe zu: Ich hatte früher eine DATEV-Karte. Ich stimme zu: Dieses Prestige-Objekt ist unhandlich. Jedenfalls für Arbeitsumgebungen, in denen Teile des Arbeitsprozesses an Mitarbeiter/innen delegiert sind. Seltsam: Einerseits speisen sich die Vorstände der Kammern regelmäßig aus Großkanzleien, andererseits fördern und fordern sie hier ein System, bei dem sie als Chef eigenhändig über ein träges Webportal Schriftstücke und Anhänge zusammen basteln müssen, um sie dann zu signieren und zu verschicken. Getragen vom Prinzip Hoffnung, dass nämlich die Privatwirtschaft doch noch ein praktikables Work-Around bereit stellt.

    Das Verteilsystem der Versicherer, „drebis“, hat inzwischen für die Teilnehmenden ein Bonus-System ausgelobt, weil noch viel gefaxt und geschrieben wird – obwohl „drebis“ in den verbreiteteren Kanzlei-Lösungen (irgendwie) integriert ist -> https://www.drebis.de/fs-content/de/anwaelte/kanzleisoftware/kanzleisoftware_liste.html. „Drebis“ ist gefühlte zehn Jahre alt. Es ignoriert das Signaturgesetz. Anders das (aufgekündigte) EGVP, was ebenfalls schon in den Kanzleien angekommen war. Ihm fehlte der Zwang zum anfassbaren Schlüssel-Gerät (Chipkarte). Bei beA dürfte es auch noch zwei Jahre nach Benutzungszang dauern, bis den privaten Software-Herstellern ein praktikables Verfahren eingefallen ist, Dateien an den Postausgang von beA zu übergeben und Dateien aus dem Posteingang von beA abzuholen.

    Ich meine, dass die beA-Programmierer noch immer ihre Schnittstellen nicht offen gelegt oder sich auf Ein-
    und Ausgabeformate festgelegt hätten. Dann würde ich als Software-Hersteller auch keinen kostbaren Programmierer abstellen, mit hoffentlich innovativem Code auf bewegliche Ziele zu schießen. Was also erwarte ich von einer Fortbildung? Nichts, außer eine Einstimmung auf das Prinzip Hoffnung. Das ist unfasslich, schließlich sind an beA zumindest 165.500 Kammer-Mitglieder angeschlossen. Alle zahlen seit 2015 dafür, nämlich 63 € p.a.. Ergibt bislang 31,2 Mio. €. Zuzüglich des individuellen Aufwands. Je Arbeitsplatz ca. 150,- € (brutto) an Hardware und bei geübten Menschen ca. zwei Std. für die Installation. Mit Abo-Folgekosten für die Schlüssel-Datenbank-Betreiber. Brief / Fax ist einfacher und hat den Charme, dass man nachträgliche Manipulationen unmittelbar sehen und fühlen kann (Tipp-Ex), also ohne ein Gerät dafür anwerfen zu müssen. Unzeitgemäß? Vielleicht. Aber wenn der Zeitgeist in die Irre läuft, kehrt er eines Tages auch zurück. Darauf hoffe ich. Und dazu brauche ich kein Seminar.

  18. 18
    Klaus says:

    Ganz meine Meinung, Herr Breu.

    Ich sehe mit Freude, die billige und rechtswidrige Propaganda der sog. Bundesrechtsanwaltskammer („Bitte sofort alle beim sog. elektr. Anwaltspostfach mitmachen sonst…“) hat keine Früchte getragen.

    Jetzt ist das BVerfG gefragt, diesen elektr. Blödsinn zu stoppen.

    Jeder Anwalt kann sich der Verfassungsbeschwerde anschließen oder mit eigenen Argumenten eine neue einreichen.

    Ich will Wahlplakate der Piraten sehen:
    Freistaat statt Polizeistaat
    Freiheit statt Überwachung
    Freiheit oder CSU
    Stoppt das sog. elektr. Anwaltspostfach
    Stoppt das GEZ Schutzgeldsystem
    Stoppt den biometrischen Ausweis
    Stoppt Videoüberwachung
    Stoppt die elektr. Gesundheitskarte
    Stoppt den Krankenkassenzwang
    Stoppt die Vorratsdatenspeicherung
    Stoppt die Kontoabfrage
    Stoppt den Zwang zum gläsernen Bankkunden
    Stoppt die Bargeldabschaffung
    Stoppt die Regierung
    etc.

  19. 19
    RA Schepers says:

    @ Klaus

    Silke fand ich unterhaltsamer…

  20. 20
    RA Thomas says:

    Ich werde im Gerichtsverhandlungen in Zukunft noch häufiger den Satz sagen: „Bitte legen Sie das Original vor…“

    Die Rechtsprechung zum BeA (Beweiskraft, Zugang, etc.) wird noch lustiger als jene in den 90ern zum Telefax.

    Abgesehen davon werden am 02.01.2018 sämtliche gerichtlichen Server und die Geschäftsstellen zusammenbrechen, weil 95% der Gerichte personell und technisch nicht darauf eingerichtet sind, die elektronische Flut zu bewältigen. Das wird ziemliches Chaos verursachen.

    Beliebtester Beweisantritt der Zukunft: „Der Schriftsatz der Gegenseite / die Entscheidung des Gerichts sind bei uns nicht eingegangen. Die Signatur und der Sendebericht sind kein hinreichender Beleg für den Zugang – Beweis: Sachverständigengutachten.“

    Bis heute ist – trotz aller gutachterlichen Versicherungen – von der Rechtsprechung nicht einmal der Fax-Sendebericht mit dem „OK-Vermerk“ als Zugangsbeweis anerkannt. Und diese Technik ist fast 30 Jahre alt.

    Das wird darin münden, daß man – ähnlich wie bei Geschwindigkeitsmessungen – um die Offenlegung der Softwarequellcodes und der „Rohmessdaten“ streitet.

  21. 21
    RAin Bea says:

    Eine grundsätzlich ablehnende Haltung der Anwaltschaft allem technisch Neuen gegenüber ist ja weitläufig bekannt und kann eigentlich nur Kopfschütteln auslösen.

    Der aktuelle Status des beA ist schlicht als zu kompliziert, nutzerunfreundlich und daher unbrauchbar zu bezeichnen. Eine Integration in Kanzleisoftware ist ein Muss. Danach: Dürfte es viel Nutzen bringen.

    • Ich hoffe darauf! Nämlich, daß die Anwaltsoftprofgrammierer – wenn man ihnen denn irgendwann einmal die Schnittstelle zur Verfügung gestellt hat – den Mist, den die beA-Programmierer da hergestellt haben, wieder glatt bügeln, damit man mit dem Zeug auch arbeiten kann. crh

    Man schaue sich einfach das entsprechende Video der Rummel AG (WinMacs) an. Wenn das so kommt, dann ist das einfacher, als bei Outlook eine E-Mail zu versenden…
    Und wie gesagt: Die Renos müssen nicht mehr stundenlang am Kopierer oder Fax-Gerät stehen, drucken/kopieren/ausfertigen/vorlegen/zurückholen/knicken/eintüten/frankieren sowie die kiloweise Post zum Briefkasten schleppen, sondern können sich den weiteren Mandaten zuwenden.

    https://www.youtube.com/watch?v=EYwfv6PKb58
    (Nein, das soll keine Werbung sein… kauft was Ihr wollt – Weitere vergleichbare Videos sind mir schlicht bisher nicht bekannt)

    • Danke für den Hinweis. Wenn das ungefähr so stattfinden würde, wäre das völlig in Ordnung. Was zur Zeit allerdings angeboten wird, ist unbrauchbar – zumindest für eine Kanzlei, die wie unsere bereits überwiegend mit digitalen Akten arbeitet. crh
  22. 22
    Klaus says:

    Die Kommentare bestätigen die wachsende ablehnende Haltung der deutschen Anwälte gegen das sog. elektr. Anwaltspostfach und eine unterstellt für alle guten Argumente aufgeschlossene Bundesrechtsanwaltskammer (was ja nie der fall sein wird) würde auf die bedenken reagieren und das sog. elektr. Anwaltspostfach oder zumindest den Zwang dazu stoppen, bevor es das Bundesverfassungsgericht tut. Aber die BRAK wird weiter stur mit dem Kopf durch die Wand. Jetzt ist klar, daß die BRAK nicht die Interessen der Anwälte verfolgt und das will, was die Anwälte wollen, sondern daß sie von der Regierung und USA und der chaotrischen Meute gewaltbereiter CDUCSUSPD-Schlägertrupps (manche nennen sie Polizei) ferngesteuert wird, ohne Rücksicht auf die Anwälte.

  23. 23
    Muhkas says:

    @WPR_bei_WBS:
    Es gibt da so ein schönes Comic, dass die Problematik bei großen Projekten schön verdeutlicht.
    Wenn Sie es noch nicht kennen, schauen sie mal nach ‚How Projects realy work‘.

    Grad bei Softwareprojekten geht die Vermittlung zwischen Kunden und Softwareunternehmen hinsichtlich dessen was entwickeltwerden soll gerne mal schief. Manchmal weiß der Kunde auch garnicht genau was er will oder überlegt es sich irgendwann während eines Projekts anders.
    Von daherfinde ich es nicht sooo ungewöhnlich dass an den Endanwendern vorbei Programmiert wurde. Besonders bei Software, die für einen Kunden speziell geschrieben wird passiert das mal.

  24. 24
    Joachim Breu says:

    @Klaus:
    Ich will klarstellen, dass ich nicht gegen die Technik bin, sondern die BenutzungsPFLICHT kritisch sehe, gerade weil die NutzungsCHANCE noch erarbeitet wird – das Video von WinMACs zeigt eine Lösung für die Schnittstelle, die im zweiten Halbjahr erst kommen soll -> https://siv-erv.de/16-12-2016-stellungnahme-siv-erv-122016-zur-integration-des-besonderen-elektronischen-anwaltspostfachs-bea-in-fachsoftware/.. Vielleicht. Schließlich sollte beA auch schon Ende 2015 auf Draht gehen.
    Vorher bestand die einzige Pflicht darin, dass der Anwalt einen festen Ort haben muss, an dem sein Büro steht, § 27 BRAO. Dass da ein Fax- und Telefongerät sein muss, steht nirgends. Nur einen Briefkasten braucht’s wohl, außer das Büro ist immer besetzt, wenn ein Zusteller etwas zustellen will, so dass keine Zustellung scheitert. § 31a BRAO bricht diese Organisationsfreiheit und verpflichtet Anwälte zum Netzanschluss. Kann man kritisieren, Art. 12 GG.
    Was mich aber wirklich nervt sind die haltlosen Heilsversprechen, die den Griff in meinen Geldbeutel begleiten. Ich hatte mal mit einem Unternehmer zu tun, der Arabern Zeppeline verkaufen wollte, weil man mit denen Kühe über weite Strecken so schonend transportieren könne, dass ihre Milch nicht sauer wird. Sie hatten sich das Projekt vorstellen lassen, ihm sogar Hotel- und Reisekosten ersetzt, sich am Ende aber nicht dafür entschieden. LKW und Flugzeuge, die es bereits gab, reichte ihnen für die Milchversorgung. Das war schlau. Anders die deutsche Anwaltschaft. Die bestellt sozusagen Zeppeline. Mit meinem Geld.

  25. 25
    Klaus says:

    Ich bin auch gegen die Nutzungspflicht.

    Jeder Anwalt, den ich frage, ist gegen das sog. elektr. Anwaltspostfach.

    Nur die BRAK ist (derzeit) noch dafür.

  26. 26

    Präludium: Meine Verfassung ist aktuell gut (keine Beschwerden, das Leibgericht wird zünftig köcheln).

    Nachdem ich dem Herrn Klaus seine Beiträge (sozial offene wohltemperierte Formulierung / Absegnung vorhanden) studiert habe, ziehe ich meine Existenzberechtigung in Zweifel.
    Meine (vielleicht dramaturgisch) letzten – meiner sich anbahnenden Hyperliquidität geschuldeten – Worte
    lauten wie folgt (im Sinne einer ausgelassenen Einlassung):
    Die Bundeskannsnichtlerin (straffreie Kunst sei in dieser Dichtung zu unterstellen) wird sicherlich noch die passende Abwrackprämie zu der o.g. Weichware in 2018 / 2019 bereitstellen (ansonsten der Schlunz). Sofern bis dahin die in diesem Wortjournal offensichtlich hochgelobte Weichware eine signifikante Penetranz unter den Advokaten erreicht hat, kann diese mit erheblichem subventionellen Aufwand wieder zur Trage gegraben werden. (Triagekarte blau)
    Die Frau, die sich nicht immer sicher zu sein scheint, welcher ihrer Familiennamen historisch aktuell ist, kann auf einen Fundus ökonomisch orientierter volkseigener Betriebspraktika zurückgreifen. Ihre Kenntnisse wendet Sie stets an. Ein Teil der Wirtschaftsleistung (also Wirtschaftsarbeit pro Zeit) sollte damit keusch stimuliert werden können.

    Die Nichtbetroffenen dürfen sich zumindest bei einer Portion Kartoffelspäne oder Knallkukuruz zurücklehnen und ggf. solidarische Betroffenheit imitieren (Empathiesimulation).

  27. 27
    RA Feske says:

    @ Joachim Breu:
    ich bin mit vielem – nicht allem – einverstanden.
    Das der RA nun aber selbst in die Tasten hauen müsste, um mit dem beA seine Nachrichten (und Anhänge) elektronisch zu versenden, ist schlicht falsch.
    Schon jetzt – ohne funktionierende – Schnittstelle kann die komplette Bedienung des beA dem Personal überlassen werden, der RA sich weiterhin darauf beschränken die ausgehende Post zu „unterschreiben“ (mit einer QES zu signieren).
    Wie immer alles eine Frage des „gewusst wie“ und der Kanzleiorganisation.
    Dafür sind die Seminare da. Die BRAK selbst erläutert (bisher?) nichts wirklich praktisch brauchbares zur Programmbedienung. Deren Informationspolitik ist zwar auch sonst „gewöhnungsbedürftig“, als Softwareanbieter aber absolut unzureichend.
    @ crh:
    „Deine“ Kammer bietet die Seminare auch selbst
    – kostenfrei – an. Die Teilnahme lässt sich auf der HP sogar online buchen. Die Mitarbeiter auch für Fortbildungen zu bezahlen, ist Ehrensache ;-)

  28. 28
    Klaus says:

    Die einzigen die vom sog. elektr. Anwaltspostfach profitieren, sind die Anwaltskammern, Geheimdienste und die IT-Wirtschaft.
    Alle anderen sind sich einig:
    STOPPT das elektr. Anwaltspostfach bevor es zu spät ist!
    Wenn der Richter den Schriftsatz wieder ausdruckt, weil kein Gesetz ihn zwingen kann, und wenn der Anwalt vor dem Computer bis weit in die Nacht sitzt, weil das Drecksding nicht geht, dann wird hoffentlich jedem klar, daß wir den Benutzungszwang nicht brauchen.

    Der Benutzungszwang ist nur ein billiger und leicht durchschaubarer Trick der sog. Bundesrechtsanwaltskammer und der Regierung, alle Anwälte zwangsweise am sog. elektr. Anwaltspostfach zu beteiligen, finanziell ausbluten zu lassen, bis kein Geld mehr da ist und den Weg in den Überwachungs- und CSU Polizeistaat zu zementieren.
    Viele Mandanten werden dann nicht mehr zum Anwalt gehen, weil sie nicht wollen, daß alles direkt an die Mafia, Verbrecher, Terroristen, CSU, Geheimdienste, Konkurrenten oder den Nachbarn geht.
    Wer als Anwalt bei einer solchen Sache freiwillig mitmacht, hat jede Berechtigung verloren, sich Anwalt nennen zu dürfen und sollte seine Zulassung zurückgeben.
    Wir können nur gewinnen, wenn wir standhaft bleiben und KEINE Karte für das Ding bestellen.
    Die Abstimmung mit den Füßen läuft.

  29. 29
    Christian Franz, LL.M. says:

    Jawoll, Klaus! Endlich sagts mal einer! Nicht mit uns!

    Es ist irgendwie rührend, wie Klaus einen Duktus, den man sicherlich erst durch dauerhafte Befassung mit „Aufregerthemen“ in sozialen Medien verinnerlicht, auf ein staubtrockenes Fachthema anwendet, an dem nichts, wirklich gar nichts aufregend ist.

    Andererseits: wenn ich mir vorstelle, wie Klaus über Migranten oder Chemtrails schreiben dürfte, ist das gar nicht mehr niedlich…

    Jedenfalls: das beA wird uns alle nicht umbringen, sondern vieles leichter machen. Und der Benutzungszwang verhindert, dass es das Schicksal von DE-Mail, Signaturgesetz und ähnlichen Rohrkrepierern teilt.

    165.000 Anwälte, deren tägliche Arbeit schleppend läuft, werden nämlich für den nötigen Druck sorgen, damit Kinderkrankheiten schnell Geschichte sind.

    Das gilt erst Recht für Gerichte. Nur ein Beispiel: beim LG Berlin kann man in Zivilsachen inzwischen per beA Klagen und Schriftsätze einreichen. Dort werden sie ausgedruckt und in Papierform an den Gegner zugestellt.

    Wir müssen demnächst rund 15.000 Lichtbilder als Teil eines Schadensersatzantrags einreichen.

    Das Landgericht Berlin wird die dann absehbar ausdrucken.

    Alle.

    So ist es dort derzeit noch Brauch. Über beA versenden können die nämlich noch nicht. Ohne dass es eine Kostentragungspflicht des Klägers gäbe (§ 133 Abs. 1 S. 2 ZPO i.V.m. Ziffer 9000 Nr. 1 b) der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG).

    Und solche Sachen werden künftig noch häufiger vorkommen und auch auf Gerichtsseite entsprechenden Handlungsdruck aufbauen.

    Irgendwann beamen wir dann Informationen mit den Gerichten hin und her, als gäbe es E-Mail.

    Ist doch eigentlich ein versöhnlicher Ausblick, oder?

    Also, packen wir’s an.

    PS: Ich hoffe wirklich, dass beim LG Berlin jemand auf die Idee kommt, eine CD mit den Bildern zu brennen – da passen die Daten nämlich drauf. Ich möchte ja nicht eigenhändig das Budget einer Geschäftsstellen-Planstelle vernichten…