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Jahresarchive: 2016
Telekomische Sonntagsbeschäftigung
Die VoIP-Umstellung bei der Telekom war nun auch in meinem Home-Office nicht mehr zu verhindern. Es war nicht ganz trivial, die Telefonie einzurichten und die mobilen Geräte wieder ins WLAN zu bringen. Schließlich bin ich nur ein kleiner Strafverteidiger und kein Telekommunikationstechniker.
Hier das Resultat meiner Sonntagsmittagsbeschäftigung:

Dank bunter Kabel, einer bebilderten Einrichtungsanleitung, einem lustigen Video („Ein schöner Tag!„) und meinen Erfahrungen im Umgang mit DOS 4.0 hat’s funktioniert – und zwar, ohne die Geschäftskunden-Hotline bemühen zu müssen.
Die Wanne unterm Postscheckamt
Wie sich die Sachlage am Großen Stern entwickelt, war nicht vorauszusehen. Ein brauner Rechtspopulisten-Aufzug im Tiergarten ist nicht kalkulierbar, zumal sich auch gleichere mehrere bunte Gegendemos angekündigt hatten.
Deswegen hat die Kanzlei-Wanne weiträumig Platz gemacht für diensthabende Polizeiwannen. Und sich vorsorglich ein ruhiges Plätzchen im ruhigen Kreuzberg gesucht.

Mit Blick auf das Postbank-Hochhaus, vormals Postgiroamt Berlin und ursprünglich Postscheckamt Berlin West.
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Für ein Berlin ohne Nazis

Die RAV-Geschäftsstelle beschwert sich – berechtigt:
Es war desaströs: Am 12. März liefen 2000-3000 Nazis durch Berlin. Die wenigen Gegendemonstrant*innen konnten nur machtlos zuschauen.
Und weist darauf hin:
Morgen, am 7.5.2016 werden wieder tausende Rechtsextreme in Berlin erwartet.
Es wird dazu aufgerufen, an der Demonstration und begleitenden Protestaktionen unter dem Motto „Für ein solidarisches Berlin – Der rassistischen Offensive entgegentreten“ teilzunehmen und klare Positionen zu zeigen.
Treff um 13 h am Hackeschen Markt.
Auch der Flüchtlingsrat Berlin e.V. bittet um Anteilnahme:
Anlass ist ein Aufruf der rechtsextremen Facebook-Seite „Wir für Berlin & Wir für Deutschland“.
Da zu erwarten ist, dass tausende Rechtsextreme dem Aufruf folgen werden, ist es umso wichtiger, dass wir zahlreich vor Ort sind und für Toleranz und Solidarität demonstrieren.
Die Demo-Route im praktischen Westentaschenformat.
Weitere relevante Infos finden sich hier http://nazifrei.berlin/ und unter http://berlin-gegen-nazis.de.
Freispruch – Verurteilung – Abschiebung
In dem vielbeachteten Verfahren vor dem Amtsgericht Köln ging es um die Silvesternacht 2015/2016.
Der 26-jähriger Algerier war u.a. angeklagt, Frauen sexuell belästigt zu haben. Dieser Vorwurf hat sich nach der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Deswegen wurde er insoweit freigesprochen.
Wegen des eingeräumten Ankaufs von gestohlenen Handys (§ 259 StGB) und wegen versuchten (schweren) Diebstahls (§§ 242, 243 StGB) wurden er und sein Bruder zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Und weil sie unerlaubt eingereist sind (und nur deshalb), sollen sie abgeschoben werden.
Viel Rauch um nichts. Aber die Volksseele hatte ja danach verlangt.
Das Video der Tagesschau zum Thema gibt es hier.
Das Glücksspiel mit der Verteidigung
Im Dezember 2013 ging das Verfahren los. Jedenfalls für den Mandanten. Die Wohnung seiner Familie wurde durchsucht. Die zufällig anwesende Putzfrau hat ein bisschen Elektronik „freiwilig“ herausgegeben.
Auf mein Akteneinsichtsgesuch reagierte eine ganz offensichtlich völlig überforderte Staatsanwaltschaft mit einem sinnentleerten Textbaustein:
Mit viel Einsatz und teils deutlichen Worten habe ich dann Mitte September 2014 einen Teil der Akten zur Einsicht bekommen. Im Februar 2015 folgte der Rest. Im April 2015 hat die Staatsanwaltschaft nach viel Gezeter die sichergestellten Geräte wieder zurückgeben müssen. Dann tat sich erstmal wieder eine Weile nichts.
Meine Sachstandsanfragen (mit Akteneinsichtsgesuch) im Dezember 2015 und im Januar 2016 quittierte die Ermittlungsbehörde hiermit

Im März, April und schließlich am 2. Mai 2016 habe ich erneut daran erinnert, meinem Mandanten den Stand und das Ergebnis der „andauernden Ermittlungen“ mitzuteilen, damit er sein rechtliches Gehör nutzen kann.
Am 3. Mai 2016 wurde mir dann der Strafbefehl zugestellt.

Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren: Hat die Staatsanwältin als Gruppenleiterin es darauf angelegt, meinen Mandanten und mich zu verarschen bewußt zu täuschen?
Andauernde Ermittlungen sind nämlich nicht identisch mit dem Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls, ohne zuvor die Gelegenheit zu geben, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. Oder sind die Rechte der Verteidigung bei der Staatsanwaltschaft in Moabit zum Glücksspiel geworden?
Aber ich gebe nicht auf. Und hoffe, daß der Einspruch und mein erneutes Akteneinsichtsgesuch zumindest beim Gericht sauber bearbeitet werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin scheint mit simplen Sachstandsanfragen der Verteidigung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit zu geraten.
Aber dazu kann sich die überforderte StAin/GLin (nach meiner Akteneinsicht) bei der Anhörung zu meiner erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde ja aller in Ruhe äußern.
Volksverhetzung: Pegida-Bachmann verurteilt
Der 43-Jährige Fleischersohn und gelernte Koch mit Abitur Lutz Bachmann, im Nebenberuf auch Pegida-Gründer, hat sich heute vom Amtsgericht Dresden eine fette Geldstrafe gefangen. Nach Medienberichten sollen es 9.600 Euro gewesen sein.
Das Gericht sah den Anklagevorworf als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hitlerdarsteller vorgeworfen, im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als „Gelumpe“, „Viehzeug“ und „Dreckspack“ beschimpft zu haben.
Insgesamt keine zu hohe Sanktion, wie ich meine. Immerhin hat sein Vorstrafenregister schon den Umfang einer kleinstädtischen Bibliothek. Von Delikten wie Diebstahl, Einbruch und Körperverletzung bis Drogenhandel reichen die Eintragungen im BZR. Und nachdem er schon mehr als ein Jahr im Knast verbracht hat, wurde er erneut wegen Handels mit Betäubungsmittel zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Die wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Das Dresdner Urteil ist (und wird wohl) nicht rechtskräftig. Und wenn nicht auch die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel einlegt, wird es auch nicht teurer und auch nicht zu einem Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung kommen.
Und für die schlappen 10.000 Euro wird der Rechtsausleger nach Rechtskraft sicher ein paar Sympatisanten finden, die für ihn zusammen legen. Alles halb so wild in Dresden, nicht wahr?
Übrigens:
Hier ein Zitat aus der mopo24:
Ich entschuldige mich aufrichtig bei allen Bürgern, die sich von meinen Postings angegriffen fühlen. Es waren unüberlegte Äußerungen, die ich so heute nicht mehr tätigen würde. Es tut mir leid, dass ich damit den Interessen unserer Bewegung geschadet haben, und ziehe daraus die Konsequenzen.
Und hier eines aus der Zeit:
Bachmanns Verteidigerin Katja Reichel hatte die Vorwürfe im Prozess zurückgewiesen. Die betreffenden Facebook-Einträge seien nicht von ihrem Mandanten, sondern von einem Unbekannten verfasst worden. Darüber hinaus seien die Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Darüber wird demnächst eine Kleine Strafkammer noch einmal diskutieren.
Eins, zwei, drei im Sauseschritt
Es könnte sein, daß diese 765 Seiten umfassende Anklageschrift mit insgesamt sieben Angeschuldigten

am Ende vom Leben bestraft wird.
Irgendwann muß ja auch mal Schluß sein mit der Strafverfolgung. Meint jedenfalls der Gesetzgeber in §§ 78 ff StGB.
Die Zeit läuft, wir laufen mit.
Frühaufsteherin
Sonntagmorgen, um 8:30 Uhr, am Großen Stern:

Die geschätzte Kollegin Heidi Schairer hat den Blick für’s Wesentliche nicht verloren.
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Nicht ausgelastet? Dann Bundesamt!
Wenn der eine oder andere Rechtsanwalt mit seiner Zeit nichts anzufangen weiß und bevor er auf dumme Gedanken kommt, sollte er sich mal das hier anschauen.
Vielleicht ergeben sich hier ein paar neue Perspektiven:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sucht Personal für alle Laufbahnen, insbesondere Kräfte zur Annahme der Asylanträge (mittlerer Dienst)
Dieses Stellenangebot findet man hier.
beck-aktuell wies darauf hin, daß
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab sofort bundesweit in seinen Außenstellen auch Rechtsanwälte befristet zur Anhörung von Asylbewerbern ein[stellt]. Dies soll dazu beitragen, die hohe Zahl unerledigter Asylanträge zu reduzieren.
Für diejenigen Kollegen, die sich mit dem aktuellen Renner „Migrationsrecht“ beschäftigen möchten, ein interessanter und überdies für die Antragsteller eher nützlicher Einstieg.
Allerdings:
Das Bundesamt sucht ausschließlich mirgrationsrechtliche Laien. Es ist eben der öffentliche Dienst, wie man ihn kennt und liebt.
Erlaubt? Verboten? Strafbar?
Grenzen sind dazu da, an sie heranzutreten. Ein Rätsel für Liebhaber von Pozileifahrzeugen.

Ist hier die Grenze überschritten? Welche? Warum nicht?
Danke an Regina Warnecke für die Übersendung dieses Fotos.
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Bild: © Corinna James