Monatsarchive: September 2016

Eitel im Focus

Es wäre geschwindelt, wenn ich sagen würde, es läßt mich kalt, wenn ich in der Zeitung stehe. Vor Allem, wenn es mal nicht in einem kritischen Bericht über die Rolle eines Strafverteidigers, der die Interessen eines mutmaßlichen Straftäters mit Nachdruck vertritt. Sondern wenn es um die Schilderung (m)eines Nebenberufs als Blogger geht.

In dem jährlichen Heft des Focus Spezial – Deutschlands Top-Anwälte habe ich es zum vierten Mal auf das Treppchen der besten Strafverteidiger geschafft. Darüber hinaus findet mich der geneigte Leser diesmal auch im redaktionellen Teil des Hefts:

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Es ist spannend zu sehen, wie andere Menschen mich sehen.

Mit dem Journalisten Ulf Hannemann hatte ich freundliches Gespräch über meine Bloggerei und unsere Kreuzberger Kanzlei. An dem Text, den er aus diesem Gespräch entwickelt hat, hatte und habe ich nichts auszusetzen – auch wenn ich an der einen oder anderen Stellen anders formuliert hätte. Aber so ist das nun mal mit der unterschiedlichen Handschrift.

Eine kurzweilige Zeit habe ich mit Murat Aslan und seiner Leica verbracht. Mit seiner sympatischen Art gelingt es Murat, während einer launigen Unterhaltung tolle Photos zu schießen, die genau diese Gesprächsatmosphäre wiedergeben.

Einen herzlichen Dank daher an Murat Aslan und Ulf Hannemann für diesen bebilderten Artikel. Und auch dem Focus-Redaktionsteam sei gedankt.

Photographen, Redakteure und die zahlreichen Mitarbeiter des Verlags arbeiten alle nicht für Gotteslohn. Deswegen ist es auch nicht verwerflich, wenn diese Listen nicht zum reinem Vergnügen der Gelisteten gemacht wird. Damit so ein Heft erscheinen kann, müssen Erträge erwirtschaftet werden. Teils durch den Heftverkauf, anderseits über die bezahlte Werbung im Heft und schließlich mit den Rechten an dem güldenen Siegel „Top Rechtsanwalt“. Ohne die Rechtsanwälte, die im Focus-Spezial genannt werden, funktioniert das nicht.

Eine klassiche Win-Win-Situation. Freuen wir uns also über die Möglichkeit, die die Focusmacher ge-/erfunden haben, um Geld mit der Eitelkeit der Rechtsanwälte zu verdienen.

Den Kolleginnen und Kollegen, die es ebenfalls als Top-Anwälte in die Focus-Liste „geschafft“ haben, sei gratuliert – ganz besonders Udo Vetter, von dem ich mir ne Menge abgeguckt und viel gelernt habe.

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Schikanen in der JVA Tegel?

Eine EILMELDUNG der Gefangenen-Gewerkschaft erreichte uns:

Schikanen in der JVA Tegel werden verschärft: Timo F. und Benny L. in der JVA Tegel 4 Wochen unter Verschluss

Timo F. und Benny L., die maßgeblich die „Klau-und-Schmuggel-Wirtschaft“ Bediensteter in der JVA Tegel über einen Beitrag im Reportage-Magazin „Frontal21“ öffentlich gemacht haben, sind seitens der JVA-Leitung mit einer so genannten Disziplinarstrafe belegt worden.

Als „Begründung“ wird angeführt, dass die beiden Protagonisten Videoaufnahmen, die im „Frontal21“-Beitrag gezeigt wurden, „unerlaubterweise“ gemacht hätten.

Die Disziplinarstrafe, die laut JVA-Leitung ab dem 27. September gilt, sieht u.a. Folgendes vor: die beiden Gefangenen werden mindestens vier Wochen unter Verschluss gehalten, d.h. sie haben lediglich anderthalb Stunden Aufschluss, die Beschäftigungsverhältnisse wurden storniert und die TV-Geräte eingezogen. Demnach handelt es sich um die drakonischste Variante der Disziplinarstrafe. Zudem wurde Timo F. unseren Informationen zufolge die Heranziehung seines Rechtsanwalts verwehrt.

Die Gefangenen-Gewerkschaft (GG/BO) (GG/BO) ruft die interessierte Öffentlichkeit dazu auf, die weiteren Drangsalierungen gegen Timo F. und Benny L. nicht widerspruchslos hinzunehmen. Es ist offensichtlich, dass es der JVA-Leitung nicht nur darum geht, vom anstaltsinternen Skandal des Schmuggels und der Hehlerei durch Bedienstete abzulenken, sondern die aktiven Gefangenen Timo F. und Benny regelrecht mundtot zu machen.

Dem Vorwurf, daß Timo F. der Zugang zu mir als einem seinem Verteidiger verwehrt wurde, wird nachgegangen.

Update 17:55 Uhr:

  • Die Eilmeldung wurde auf den aktuellen Stand gebracht.
  • Timo F. hatte zwischenzeitlich Kontakt zu seinem Verteidiger.
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Richter K. und seine unbefangene Veröffentlichung

Die juristischen Print- und Online-Medien sind darauf angewiesen und freuen sich, wenn Ihnen interessante Entscheidungen zu Veröffentlichung übermittelt werden. Die Redaktionen (oder Herr Kollege Burhoff :-) ) bedanken sich dann auch stets beim Einsender artig dafür und drucken dessen Namen unter die Entscheidung ab.

So handhabt das auch das Berliner Anwaltsblatt in seiner September-Ausgabe 9/2016 auf Seite 308:

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Es entspricht überhaupt nicht der (eigenen) Erfahrung der Verteidiger unserer Kanzlei und erst Recht nicht der des Kollegen Handschumacher, daß Ablehnungsgesuche gegen Richter K. in „den seltensten Fällen“ erfolgreich sind.

Um so bemerkenswerter ist es, daß Richter K. sich auf diese Weise selbst feiert. Ich gratuliere ihm zu diesem seltenen Erfolg.

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Hatten wir das nicht schonmal?

bundesarchiv_bild_146-1977-148-19a_berlin_reichstagsbrandDer Strafverteidiger entspannt sich nicht nur mit Risikosport wie Motorrad-im-Kreis-Fahren, Mountainbike-über-die-Alpen-tragen oder Aus-einem-fliegendem-Flugzeug-springen, sondern auch mit Bücherlesen. Das Genre? Keine Frage: Kriminalromane.

Aber nicht nur die dicken Dinger von Grisham, sondern auch und gern mal was Anspruchsvolles, zum Beispiel mit historischem Hintergrund. Zur Zeit haben es mir die Bücher von Volker Kutscher angetan, die Geschichten über und mit Kriminalkommissar Gereon Rath.

In den spannenden Romanen beschreibt Kutscher quasi nebenher die politische Entwicklung in Berlin ab dem Ende der 20er Jahre (im „Nassen Fisch“: 1929) bis in die 30er Jahre („Märzgefallene“: 1933). Während es 1929 noch erste nur vereinzelte Nazi-Aufmärsche (und die damit verbundenen gewalttätigen Konflikte mit den Linken) waren, integriert Kutscher den Reichstagsbrand und der Austausch der Führungsriege bei der Polizei im Jahr 1933 in seine Geschichte.

Die braune Ideologie der Nazis entwickelte sich deutlich erkennbar „aufwärts“: Aus dem Bodensatz der damaligen Gesellschaft hinauf in die (vermeintliche) Intelligenz. Am Ende standen dann so studierte und promovierte Leute wie Goebbels und Freisler. Die Folgen sind bekannt.

Bei der Lektüre dieser gar nicht trivialen Romane von Kutscher denke ich immer wieder an die aktuelle Entwicklung in Deutschland.

Erst gab es vereinzelte „Montags-Spaziergänge“, aus denen sich die „PEGIDA“ um Lutz Bachmann und andere Straftäter herum etablierte. Gewalttätige „Konflikte“ gab es dann in Freital, Heidenau und (sächsischer) Umgebung. Es folgte der Aufschwung der Rechtspopulisten der AfD mit Petry, von Storch, Gauland und Höcke: Björn Höcke ist Gymanasiallehrer, Beatrix von Storch ist Volljuristin, Frauke Petry ist promovierte Chemikerin und Alexander Gauland hat den Dr. jur.

Gibt es Parallelen zwischen 1933 und 2016?
Ich meine ja: Es sind zuerst die Benachteiligten in den Gesellschaften, die das rechtsradikale Gedankengut verinnerlichen, dann infizieren sich Teile des Bürgertums, und am Ende der Entwicklung erwischt es die so genannte Intelligenz (im Übermaß sind es dann wohl die Juristen).

Kann man daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung ziehen?
Was bedeutet das für die Zukunft, wenn sich zum Beispiel ein habilitierter Jurist von tumben Merkel-muss-weg-Skandierern (u.a. auf Facebook) feiern läßt? Wenn er sich über „Krawalle krimineller Asylbewerber“ und „‚Bautzen bleibt bunt‘-Gutmenschen“ echauffiert?

Warum muß ich beim Krimilesen wiederholt an Ralf Höcker denken?

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Bild: Bundesarchiv, Bild 146-1977-148-19A / CC BY-SA 3.0 de

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Vermögensabschöpfung, jetzt für Dummies?

671125_web_r_by_esther-stosch_pixelio-deStrafrecht soll jetzt einfacher gemacht werden. Jedenfalls ein Teil. Auch wenn ich strafrechtlichen Reformvorhaben stets skeptisch gegenüberstehe: Das hier könnte was werden. Jedenfalls grundsätzlich.

Eigentlich habe ich Rechtswissenschaft studiert, weil ich nichts mit Mathematik zu tun haben wollte. Daraus wurde nichts: Ohne Rechnerei kommt man auch als Jurist(*) nicht aus. Das merkt der Advokat spätestens bei der Abrechnung seiner Vergütung.

Aber dann sollte es wenigstens ein Rechtsgebiet sein, wo sich das Rechnen auf ein Minimum beschränkt: Also Strafrecht. Auch daraus wurde nichts. Selbst in Kapitalstrafsachen wie Mord und Totschlag wird gerechnet, und wenn es nur die Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit ist.

Schließlich kam es erstens schlimmer und zweitens als ich mir hätte träumen lassen. In meinen 20 Jahren Tätigkeit als Strafrechtler habe ich meinen Lebensunterhalt überwiegend mit Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Insolvenzstraftaten und vergleichbaren Sachen verdient. In diesen Sachen geht es fast ausschließlich um’s Geld, und damit um Zahlen.

In den letzten Jahren holten mich weitere Unbillen ein: Die Strafverfolgungsbehörden entdeckten zunehmend den Verfall und die Einziehung (§§ 73 – 76a StGB), die in der Strafprozeßordnung durch die Buchstabenparagraphen wie §§ 111b ff StPO begleitet werden. Allein diese Vorschriften sind schon nur für Erwachsene geeignet.

Aber, wie geschrieben: Es geht noch schlimmer. Man schaue sich nur mal die Sicherstellung durch dinglichen Arrest nach § 111d StPO an. Dessen Absatz 2 enthält den Supergau für einen Strafrechtler:

Die §§ 917 und 920 Abs. 1 sowie die §§ 923, 928, 930 bis 932 und 934 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung gelten sinngemäß.

Ein umfassender Verweis in das Zivilprozeßrecht, was jeder halbwegs zurechnungsfähige Jurastudent, der ein Glas Wein von einem Glas Bier unterscheiden konnte, weiträumig gemieden hat. Und das mutet man nun einem Strafverteidiger zu.

Glücklicherweise haben sich ein paar Juristen aufgeopfert und zumindest ein schlaues Buch dazu geschrieben. Mit der Hilfe von Thomas Rönnau konnte ich mir bereits vor einigen Jahren „Die Vermögensabschöpfung in der Praxis“ (sponsored link) erarbeiten.

Jetzt endlich, nachdem ich mir das ganze mathematisch-zivilrechtliche „Herrschaftswissen“ mühsam erarbeitet und nun im Griff habe, kommt der Gesetzgeber her und will alles wieder glattbügeln.

Seit dem 5.9.2016 gibt es den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (PDF)„. Darin heißt es:

Das geltende Recht wird der hohen kriminalpolitischen Bedeutung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung nicht gerecht. Zwar geben das Strafgesetzbuch (StGB) mit dem Institut des „Verfalls“ und die Strafprozessordnung (StPO) mit der Möglichkeit der vorläufigen Sicherstellung von Vermögenswerten („Beschlagnahme“ und „dinglicher Arrest“) der Strafjustiz ein – jedenfalls im Prinzip – durchdachtes Abschöpfungsmodell an die Hand. Das Regelungswerk ist jedoch äußerst komplex und unübersichtlich. Zudem ist es mit zahlreichen rechtlichen Zweifelsfragen belastet. Strafgerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiet der Vermögensabschöpfung sind in hohem Maße fehleranfällig.

Die Juristen der Bundesregierung können nämlich auch nicht rechnen, deswegen verfolgen sie das Ziel, …

… das Recht der Vermögensabschöpfung durch eine grundlegende Reform zu vereinfachen.

Nun, bis sich diese Regelung in der Praxis wiederfindet, wird es noch ein Weilchen dauern. Und wenn ich mir die 115 Seiten des Regierungsentwurfs (PDF) anschaue, wird das mit der Vereinfachung auch eher schwierig. Aber vielleicht liegt das ja auch daran, daß es sich bei den Juristen der Bundesregierung um Zivilrechtler handelt. ;-)

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(*) Es sei denn, man ist Richter – der rechnet nicht.

Bild: © Esther Stosch / pixelio.de

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Alle müssen raus. Oder?

731049_web_r_by_birgith_pixelio-deIch denke mal laut:

Von denjenigen, die für ein paar Jahre in den Knast mußten, kommen die wenigsten als bessere Menschen wieder raus.

Je länger jemand im Knast sitzen muß, desto größer ist die Aussicht darauf, daß er nach seiner Entlassung weitere Straftaten begeht.

Über 90 % aller Gefängnis-Insassen …

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Bild: © birgitH / pixelio.de

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Gewonnen: Eine knappe Million

Das ist doch mal eine gute Nachricht, die mit die Rechtsanwältin Marissa Goss gestern Morgen um 3:38 Uhr geschickt hat. Ich muß jetzt nur noch kurz da anrufen und dann kann ich für ein paar Tage Urlaub machen.

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Ich werde der Kollegin aber ein paar Euro abgeben, damit sich sich einen Sprachkurs „Deutsch“ leisten kann.

Wenn jemand Spaß daran hat, Frau Goss anzurufen: Über einen Bericht, den ich hier veröffentlichen kann, würde ich mich freuen.

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Geladenes Landgericht

Zur Vorbereitung auf die Verteidigung in einer Hauptverhandlung gehört das Wissen, wer denn alles vom Gericht geladen wurde. Diese Information erhält der Verteidiger aus der Ladungsliste. Die befindet sich in der Akte, die der Verteidiger kurz vor dem Termin einsehen muß.

Manchmal finden sich da interessante Überraschungen, wen das Gericht da alles geladen hat. Wie hier, zum Beispiel:

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Liebes Landgericht Berlin, wollen wir eine Fahrgemeinschaft bilden und gemeinsam nach Braunschweig fahren? Und vielleicht nach dem Termin noch auf ein Bier bei Mutter Habenicht einkehren? Oder auf einen Caffè beim Rechtsanwalt Werner Siebers?

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Eilt – Haft!!

520258_web_r_b_by_richard-von-lenzano_pixelio-deWenn jemand länger als sechs Monate in Untersuchungshaft sitzen soll, müssen „die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen“ gegeben sein oder „ein anderer wichtiger Grund“ dafür vorliegen, daß das Urteil noch nicht erlassen werden konnte und dadurch die Fortdauer der Haft gerechtfertigt ist. Das regelt der § 121 StPO und hört sich kompliziert an. Deswegen muß sich das Kammergericht (also das Berliner Oberlandesgericht) die Sache anschauen und gegebenenfalls die Haftfortdauer anordnen.

Die Richter am Kammergericht möchten dazu aber auch in die Akten schauen. Dabei hilft ihnen der § 122 StPO, der bestimmt, daß das zuständige Gericht die Akten durch Vermittlung der Staatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorlegt.

In der Praxis heißt das, die Akten müssen vom Landgericht erst zur Staatsanwaltschaft und von dort aus zum Kammergericht.

Vernünftige Menschen …
… deponieren die digitalisierten Akten auf einem Server und schicken den zuständigen Stellen eine elektronische Nachricht. Am Ende der Kette lädt sich der Richter am Kammergericht die Dokumente auf seinen Rechner, prüft und stellt das Vorliegen der Voraussetzungen fest. Dann folgt eine kleine Nachricht, wo sich das Landgericht den Haftfortdauerbeschluß downloaden und anschauen kann. Irgendwann innerhalb der Kette bekommt die Verteidigung noch eine digitale Gelegenheit zur Stellungnahme. Wie gesagt: So machen das vernünftige Menschen.

Im Kriminalgericht …
… wird ein Stück Altpapier bedruckt und die 12 Bände Akten über die Staatsanwaltschaft zum Kammergericht gekarrt (sic!). Und damit dabei nicht so viel Zeit ins Land geht, gibt es den Eilt-Vermerk auf den Laufzettel. Und einen zusätzlichen handschriftlichen Hinweis mit Buntstift:

eilt-haft

Diesen Aktenwagen schiebt dann ein qualifizierter Justizwachtmeister über die Datenautobahnen (ältere Organe der Rechtspflege sagen: durch die Gänge und Katakomben) des Kriminalgerichts. Das ganze kann dann schonmal ne Woche dauern. Oder länger, wenn der Verteidiger zwischendrin noch Akteneinsicht beantragt.

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Bild vom Eselskarren: © Richard von Lenzano / pixelio.de

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Wanne gefunden

Ein qualifizierter Wannensuchspezialist hat mühsam den aktuellen Standort der Wanne ermittelt. Und mir mitgeteilt:

Du kannst die Wanne wieder umparken, ich habe sie gefunden.

Wanne gefunden.

Wer es genau wissen will – hier die exakten Daten des Standorts: 52°29’53.69″ N 13°24’15.20″ O

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Bild: © @Logopaede / Logopaede.wordpress.com

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