Jahresarchive: 2015

Die Postkarte: Des Rätsels Lösung

Während ich mich mit (nicht: auf!) dem Fahrrad die Berge hochgemüht habe, waren fleißige Postkartendrucker bei der Arbeit. Die neuen Postkarten sind eingetroffen. Nun kann ich das Ratespielchen beenden und die Lösung präsentieren:

Seyfried-Postkarte

Vielen Dank an Gerhard Seyfried. Und (vorab per Weblog) einen herzlichen Glückwunsch an die glücklichen (wehe, wenn nicht!) Gewinner.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 96

Strafverteidiger,Berlin,Kreuzberg,Paul-Lincke-UferHeute:

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Ein Arschloch bei der BZ

Eigentlich sollte man meinen, daß selbst die Blattmacher der BZ-Berlin und Bild-„Zeitung“ über etwas mehr Verstand verfügen als die Lebenwesen an den Duschvorhängen der öffentlichen Badeanstalten. Aber wenn ich so eine Schlagzeile lese, habe ich meine Zweifel:

Hobbyjäger2

Was denken sich diese Lebenwesen, die solche Überschriften texten, eigentlich? Und dann dieser Abschlußsatz in dem Bericht.

Hobbyjäger

Wodurch unterscheidet sich diese Überschrift denn eigentlich noch von einem Aufruf zum Lynchen? Was seid Ihr doch für widerwärtige Gesellen!

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 95

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Verteidigung der Verteidiger nicht erforderlich

Es war zu erwarten, daß die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen die drei „Alt“-Verteidiger im NSU-Verfahren einleitet. Sie erklärte heute der Presse:

Presseerklärung StA München 29.07.2015

Denn einerseits haben die Staatsanwälte wohl Recht: Gespräche zwischen Verteidigung und den anderen Verfahrensbeteiligten gehören zum Grundhandwerk und stellen damit ein Verhalten de lege artis dar, das nicht strafbar sein kann. Jedenfalls solange nicht essentielle „Geheimnisse“ verraten werden. Das wäre aber nicht nur völlig unprofessionell, sondern auch brandgefährlich – denn dann wären Richter und/oder Staatsanwälte die besten Zeugen, die sich eine Ermittlungs- und Anklagebehörde vorstellen kann, um die Verteidiger einer Straftat nach § 203 StGB zu überführen.

Erklärbar ist aber die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahren aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt: Denn würde ernsthaft gegen die drei Verteidiger ermittelt, stünde ihrer Entpflichtung nun wirklich nichts mehr entgegen. Ich halte die Staatsanwaltschaft München I nun aber nicht für so einfältig, daß sie durch die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Verteidiger die Grundlagen für die Aussetzung des Strafverfahrens gegen die Angeklagte legt.

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 94

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 93

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Zensierender Investigativ-Journalist

Mag der Qualitätsjournalist Axel Lier etwa keine Strafverteidiger? Oder kann er einfach nur nicht mit Kritik umgehen?

Axel Lier zensiert

Aber vielleicht ist er auch nur zu sensibel und verträgt es nicht, wenn man ihn auf seine (wiederholten) Falschmeldungen hinweist. Schade, ich habe dem Küßchen verteilenden Head of Crime Department durchaus die Eier zugetraut, ein wenig Polemik auszuhalten.

Out in bad standing

Welche Voraussetzungen muß man eigentlich mitbringen, wenn man bei Berlins härtester Polizeiredaktion arbeiten möchte?

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Kopien: Ausschließlich (!) in Papierform notwendig

Beim Sparen der Kosten auf Kosten anderer sind die Berliner Kostenfestsetzer erfinderisch. Es geht einmal mehr um die Erstattung der Aufwendungen, die wir beim „Kopieren der Ermittlungsakten“ hatten. Diesmal sind nicht die Kopien einzelner Seiten „nicht notwendig“, sondern – wenn es nach der Ansicht der Rechtspflegerin ginge – alle von uns angefertigten Kopien.

Aufgehängt ist das Problem an der Ziffer 7000 Nr. 1a RVG VV. Dort ist geregelt der Anspruch auf eine

Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten:

1. für Kopien und Ausdrucke

a) aus Behörden- und Gerichtsakten, soweit deren Herstellung zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten war,

Ich war meinem Mandanten zum Pflichtverteidiger bestellt und habe nach Abschluß des Mandats beantragt, die Kosten festzusetzen:

KFA gestellt

In weiser Voraussicht habe ich gleich auch mal anwaltlich versichert,

dass die in der […] Berechnung enthaltenen Auslagen bei meiner Tätigkeit entstanden sind, und teile vorsorglich mit, die Kopien der Akten ausgedruckt zu haben.

Das hat die Rechtspflegerin offenbar zum Anlaß genommen, die Kosten erst einmal nicht festzusetzen. Sie teilt mit:

Die Dokumentenpauschale wurde zurückgestellt. Insoweit ist nunmehr die Versicherung erforderlich, ob die Kopien ausschließlich in Papierform hergestellt wurden.

Ich habe mich in Geduld geübt und höflich geantwortet:

KFA - Ausdruck versichert

Das reichte der Rechtspflegerin nicht. Sie rief zunächst in unserer Kanzlei an und wollte wissen, ob die Kopie der Ermittlungsakte ausschließlich in Papierform erstellt worden sei. Ich wollte es genauer wissen und habe schriftlich um schriftliche Fragestellung gebeten. Die kam dann auch recht flott via Fax:

KFA ausschließlich Papier

Auf über zwei langen Seiten (pdf) habe ich daraufhin erläutert, was ich mit den Ermittlungsakten gemacht habe und argumentiert, warum dadurch der Kostenerstattungsanspruch entstanden ist:

KFA begründet

Genützt hat es nichts – die Rechtspflegerin lehnt meinen Antrag ab:

KFA abgelehnt

Die Begründung erscheint mir mehr als abenteuerlich und ausschließlich von dem Motiv getragen, auf Teufel komm raus den Aufwand, den ein Verteidiger bei seiner Arbeit hat, nicht erstatten zu müssen.

Was bleibt mir nun übrig, wenn ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte? Mit der vorhandenen Technik kann ich keine Kopien herstellen, die den Anforderungen der Rechtspflegerin entspricht. Also werde ich mich – auf Teufel komm raus – gegen diese unsinnige Entscheidung zur Wehr setzen. #DasWollenWirDochMalSehen

Update:
Heute, am 30.07.2015, schreibt auch der Kollege Detlef Burhoff zu diesem Thema einen Blog-Beitrag, in dem er einen Beschluß des LG Berlin vom 23.07.2015 – (537 KLs) 255 Js 381/14 (28/14) – vorstellt und der einen vergleichbaren Unsinn enthält, wie die Entscheidung „meiner“ Rechtspflegerin.

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