Jahresarchive: 2015

Küßchen für den Head of Crime Department

Der Investigativjournalist

Lier00

hat einen sensationellen Kriminalfall recherchiert:

Lier01

Das kann man als Kreuzberger Strafverteidiger mit Wohnsitz in Neukölln natürlich nicht unkommentiert lassen – die Taborstraße liegt im tiefsten 36er Kreuzberg!

Lier02

Irgendwie scheine ich da aber auch eine empfindliche Stelle des Qualitätsreporters getroffen zu haben – #daslasseichmirnichtbieten:

Lier03

Natürlich habe ich geprüft, ob ich verpflichtet bin, seine #Gegendarstellung zu veröffentlichen. Hier das Ergebnis meiner Recherche und was wirklich geschah:

Lier04

Naja, ist ja auch ein wenig schwierig, eine soooooo lange Pressemeldung in nur 140 Zeichen zusammen fassen zu müssen. #kannebennichtjeder

Taschendieb (16) tanzt Mann (39) gegen 23.45 Uhr auf dem Gehweg der Taborstr. an, wird beobachtet & bricht Polizisten in #Neukölln die Hand.

(c): Kanzlei Hoenig Berlin

Vielleicht ist an mir ein Qualitätsjournalist verloren gegangen. #Umschulung?

Nur ganz nebenbei:
Ziffer 13 des Pressekodex‘ könnte man mal noch lesen, wenn nicht gerade auf dem Boulevard rumsitzt. #Isabernichsowichtig

Küßchen zurück, lieber Axel! 8-)

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Presseerklärung – Und ein neues Verteidigungsziel?

Die drei „alten“ Verteidiger von Beate Zschäpe erklären in gebotener Kürze, was zu erklären ist:

Presseerklärung

Ich rechne nicht damit, daß die Staatsanwaltschaft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen die drei Kollegen einleiten wird. Denn das bedeutete die Rote Karte für die Strafverteidiger, den damit verbundenen Platzverweis und den Reset des gesamten Verfahrens.

Im Anschluß an eine Aussetzung des Verfahrens würde sich nämlich sofort auch die Frage nach der Haftfortdauer stellen, §§ 121, 122 StPO. Und die wäre auch nicht so einfach ex aermelo zu beantworten.

Ist das das Ziel des „neuen“ Verteidigers? Das wird man ja mal noch spekulieren dürfen …

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Coming out: Frank Hanebuth

Der „Steintorkönig“ und Präsident des mittlerweile aufgelösten Hells-Angels-Charters von Hannover soll aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Die Haftverschonung werde gewährt gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von 60.000 Euro. Nach ziemlich genau zwei Jahren soll er nun täglich auf einer spanischen Polizeidienststelle Buenos Dias wünschen.

Hanebuth wird beschuldigt der Bildung einer kriminellen Vereinigung, der Erpressung, der Förderung illegaler Prostitution, des Betrugs und der Geldwäsche.

Seine Verteidiger Götz von Fromberg und Gonzalo Boye Tuset waren also mit ihrer Beschwerde zum Obersten Spanischen Gerichtshof endlich erfolgreich. Dazu meine Glückwünsche, das war sicherlich kein Ponyhof.

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Wannen-Generationen

Die Wanne steht zur Zeit am Großen Stern. Und damit sich die alte Dame dort nicht so allein fühlt, haben sich freundliche Polizeibeamte dazu bereit erklärt, ihr ein paar junge Aktive zur Seite zu stellen:

Wanne am Stern - weitere Wannen

Es geht nichts über generationenübergreifende Freundschaften.

Besten Dank an den Photographen „@Logopaede Ralph photopaedie.tumblr.com“ für die nette Aufnahme.

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Aufmerksam machender Staatsanwalt

Es gibt Staatsanwälte, die haben auf der Universität etwas gelernt. Besonders gute Staatsanwälte haben das Erlernte auch behalten und setzen es dann in der Praxis um. Und dann gibt es noch solche Kandidaten, die sowas hier verzapfen:

Straftat

Der Student im ersten Semester lernt, daß neben dem Tatbestand (hier also der Besitz von Betäubungsmitteln) auch noch die Rechtswidrigkeit und die Schuld gegeben sein müssen. Erst dann, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind, folgt der Schlußsatz: Brause hat sich gem. Paragraph Irgendeinenummer BtMG strafbar gemacht.

Und wer spricht dieses Satz in der Praxis? Richtig: Ein Richter. Am Schluß einer Hauptverhandlung mit Beweisaufnahme.

Wenn nun ein Staatsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren ohne weitere vorherige Feststellungen (z.B. zur Schuldfähigkeit) so einen Satz schreibt:

Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie eine Straftat begangen haben.

Was ist von dem Mann, der sich hemdsärmelig (oder sollte ich sagen: „sich selbst überschätzend“) über klassische Grundlagen des Strafrechts hinwegsetzt, dann sonst noch zu erwarten?

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Promovierte Terminsverlegungskampfansage

Ich frage mich, was einen Bußgeldrichter daran hindert, einem Terminsverlegungsantrag des Verteidigers stattzugeben und mal eben einen neuen Termin festzusetzen. Selbst ein Telefonanruf in der Kanzlei des Verteidigers zur Abstimmung eines neuen Termins (zu dem noch nicht einmal Zeugen geladen werden müssen), macht mit Sicherheit weniger Arbeit als das Abfassen eines Aufsatzes, der nahezu dem Umfang und dem Inhalt einer studentischen Hausarbeit entspricht:

Seite 1:

TerminsverlegungS1

Seite 2:

TerminsverlegungS2

Aber vielleicht hat der Herr Dr. Direktor auch nur ein Statusproblem, faul scheint er ja nun wirklich nicht zu sein. Diesen Ärger um die Terminsverlegung haben wir fast nur mit Bußgeldrichtern.

Und ja: Nicht nur Richter haben Textbausteine; aber unsere sind deutlich aktueller. Schau’n wer ma; es wäre nicht das erste Mal, daß aus einer filmdünnen Bußgeldakte ein Gürteltier geworden ist.

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Der Unsinn dieses Richters

Ich hatte Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil mein Kostenfestsetzungsantrag nicht bearbeitet wurde. Es ging um den Vorschuß, den ich als Pflichtverteidiger liquidieren durfte. Und weil der entsprechende Beschluß nicht kam, habe ich angekündigt, daß ich auch nicht kommen werde; zum Hauptverhandlungstermin. Naja, daß das heiße Luft war, mußte dem Kundigen klar sein. Aber es ist einem Verteidiger auch nicht verboten, unzulässige Anträge zu stellen und ein Gebläse anzuwerfen.

Es kam nach meiner Beschwerde – wie zu erwarten war – Bewegung in die Sache: Der Antrag wurde sauber bearbeitet und der Vorschuß ging anschließend zügig hier ein. Dann kam sogleich auch die Frage von der Aufsicht, ob sich damit meine Dienstaufsichtsbeschwerde erledigt hätte. Hat sie nicht, habe ich mitgeteilt:

Aufrechterhaltung der Beschwerde

Meine Begründung für die Nichterledigung scheint bei dem Richter aber gar nicht so gut angekommen zu sein:

Der Unsinn dieses Verteidigers

Ich fürchte, der arme Mann wird zu einem späteren – ihm ziemlich unpassenden – Zeitpunkt zu einem weiteren „Unsinn des Verteidigers“ Stellung nehmen müssen. Und ich bin mir ganz sicher, daß sich der Richter über den ganzen Unsinn, den er in diesem Verfahren bisher schon verzapft hat, ernsthaft ärgert. Aber so richtig!

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Verschlüsselte Einstellung

Ich hatte im Juni einen Blick in unser unverzichtbares Verteidigerwerkzeug geworfen. Damit war ich für eine zuverlässige Vorhersage ausgestattet, daß das mit der Entschlüsselung einer TrueCrypt-System-Partion eher schlecht aussieht.

Nun kam nicht nur die Ankündigung, daß man die System-Partition nebst Festplatte und Rechner wieder an den Mandanten herausgeben wird. Darüberhinaus wurde gleich der rote Deckel zugemacht:

Einstellungsgründe

Einmal abgesehen davon, daß auf dem Rechner ohnehin nichts drauf war, das den Anfangsverdacht hätte vertiefen können: Es gibt viele weitere Gründe, die dafür sprechen, seine Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Festplattenverschlüsselung mit geeigneten Mitteln ist dazu eine ziemlich sichere Möglichkeit.

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Falschparker, dB-Eater und grüne Wiesen

Der „Kleinen Anfrage“ von Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an die Bundesregierung ist die Tendenz zu entnehmen, daß die „Bußgelder für Parken auf dem Geh- und Radweg, in „zweiter Reihe“ und auf Behindertenparkplätzen angehoben werden sollen.

Mit derselben Anfrage quält die grüne Fraktion die arme Bundesregierung mit diesem Thema:

Hält die Bundesregierung die Bußgeldhöhe für einen fehlenden „dB-Eater“ (demontierte „Dezibel-Killer“) bei einem Motorrad für angemessen angesichts der Tatsache, dass der Lärm von vielen Motorrädern als sehr belästigend empfunden wird und Fachleute davon ausgehen, dass rund 30 Prozent aller Motorräder dahingehend manipuliert werden, dass sie höhere Fahrgeräusche erzeugen (www.motorradlaerm.de/sachinformationen/technischemanipulation/) und außerdem Kontrollen nur mit sehr hohem Aufwand möglich sind?

Wenn ja, weshalb?

Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen?

Ich frage klein an, ob man nicht irgendwo, z.B. da oben in Nord-Ost-Deutschland (da wo sowieso kaum noch Menschen wohnen), ein Reservat für die grüne Fraktion und deren Fangruppen einrichten kann, damit sie DORT in Ruhe ihre Blumenwiesen pflegen, Müsli essen und glückliche Kälbchen züchten können.

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Akte verloren – und jetzt?

Es gibt immer wieder mal ein Problem, das ein Strafverteidiger nicht ad hoc lösen kann, obwohl er es vielleicht lösen könnte.

VerloreneAkte

Einmal angenommen, der Verteidiger hätte seine Kopien noch im Schrank oder auf der Festplatte:

Soll der Verteidiger seine Aktenkopie an die Staatsanwaltschaft herausgeben?


     

 

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Gern können die Antworten in den Kommentaren begründet werden. Es wäre dabei interessant, wenn Sie sich outen würden als „Mandant“ oder als Angehöriger der „Justiz“; ich denke, die Wahl wird vom jeweiligen Status des Wählenden abhängen, nur bei den „Verteidigern“ bin ich mir sicher, wohin das Ergebnis tendiert. Für mich selbst habe ich eine Entscheidung getroffen.

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