Der Samurai und der Cold Caller – eine Diskussion

Zuerst war es der unerwünschter Werbeanruf. Dem folgte die kostenfreie Abmahnung, dann die Einstweilige Verfügung und ein Blogbeitrag.

Daraufhin gab es wieder eine Abmahnung, diesmal mit Kostenrechnung.

Und nun: Die Stellungnahme des Cold Callers; Herr Ulrich Rummel, Vorstand der Rummel AG, nimmt in einem öffentlichen Kommentar umfassend Stellung zu dem, was bisher geschah.

Gern antworte ich Ihnen in diesem offenen Brief, sehr geehrter Herr Rummel.

Was sind meine Ziele?
Ich kenne Sie nicht persönlich, ich habe auch nichts gegen Ihr Unternehmen. Mir geht es schlicht um die Unterbindung unerwünschter Werbeanrufe. Diesem Ziel bin ich ein Stück näher gekommen. Sie werden mich nicht mehr anrufen. Und diejenigen, die die Beiträge zu Ihrem Cold Call gelesen haben, werden es auch nicht mehr riskieren. Es wird Kollegen geben, die meinen Textbaustein kopieren und einsetzen. Insgesamt wird es weniger werden mit den Cold Calls, da bin ich mich sicher.

Was war oder ist Ihr Ziel, Herr Rummel?
Sie schreiben einen ellenlangen, recht weinerlichen Kommentar, mit dem Sie mein Verhalten als unangemessen kritisieren. Habe ich das richtig verstanden?

Schauen wir uns das doch mal genauer an.
Was habe ich gemacht? Ich habe auf einen Werbeanruf reagiert, wie ich es nach Lektüre von Gesetzen, gerichtlichen Entscheidungen und mithilfe eines kompetenten Kollegen gelernt habe. Mit einer KOSTENLOSEN Abmahnung per eMail, mit der ich Ihnen die Chance gegeben habe, die Sache sofort und kostenneutral zu beenden.

Abmahnung

Das hätte alles schön schlank funktionieren können, finde ich.

Wie reagieren Sie?
Sie informieren sich. Wo?

… in vielen Beiträgen im Internet, in „Vertriebsliteratur“ und auch in verbreiteten Magazinen wie „Impulse“ …

Das war Mist. Wo hätten Sie sich besser informieren sollen?

… bei einem langjährigen Kunden […], der sich auf dieses Thema spezialisiert hat …

Richtig! Das wissen Sie aber erst jetzt, NACHDEM Sie (bzw. Ihr Datenschutzbeauftragter und Ass. jur.) mir geschrieben hatten:

Eine Unterlassungserklärung können wir leider nicht unterzeichnen, weil kein Unterlassungsanspruch besteht. Der werbliche Telefonanruf war […] zulässig, weil die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nicht vorlagen: Da Sie ein „sonstiger Marktteilnehmer“ sind, konnten wir […] von einer mutmaßlichen Einwilligung ausgehen.

Konnten Sie, ja. Durften aber nicht. Daß das falsch ist, wissen Sie jetzt. Ich wußte es bereits schon vorher. Ist ja nichts Neues und auch kein Geheimwissen.

Wie habe ich reagiert?
Ich hatte keinen Bedarf, mit Ihrem Ass. jur. über ein längst ausdiskutiertes Thema alte Argumente auszutauschen. Statt dessen habe ich den Kollegen Bert Handschumacher beauftragt, mir die Arbeit abzunehmen und dafür zu sorgen, daß Sie sich mal ernsthaft mit der Sache auseinander setzen. Das Produkt ist die Einstweilige Verfügung (pdf). Darüber habe ich parallel in hier im Weblog berichtet.

Dieser Bericht gefiel Ihnen nicht.
Erneut schätzten Sie – diesmal allerdings unverschuldet – die Rechtslage falsch ein und beauftragen die unstreitig (!) „sehr findige Anwältin, Frau RAin Scholz-Recht, von MG&P in Nürnberg„, mir eine Abmahnung zu schicken. Und eine Kostenrechnung:

Kostenrechnung

Zwischenergebnis
Sie verletzten meine Rechte (§§ 823, 1004 BGB); ich schicke Ihnen eine lapidare eMail und bitte Sie, mir verbindlich und ernsthaft zu erklären, daß sich das künftig nicht wiederholt. Und ich nutzte diesen Vorfall für einen Blogbeitrag, um Sie nachhaltig, aber insbesondere auch andere Werbetreibende vorbeugend davon abzuhalten, mir auf die Nerven zu gehen.

Daraufhin schicken sie mir für schlappe 600 Euro eine Abmahnung, weil Sie – nochmal: falsch informiert – meinen, ich dürfe nicht sagen, wie Sie heißen und welche eMails Sie mir schreiben.

Sie haben keinen Grund zum Weinen, sehr geehrter Herr Herr Rummel! Sie haben’s einfach ver…tan.

Was sind die Motive für Ihren Anruf bei uns?
Mir fällt spontan der Begriff „Beglückungsterrorismus“ ein. Sicherlich übertrieben, aber Sie maßen sich an, besser zu wissen, was wir brauchen, als wir selbst. Das ist ein bekanntes Muster des Verhaltens von Spammern und Cold Callern.

Vermutlich war es der Bericht, den ich im September 2013 – also vor über zwei Jahren – mal geschrieben habe, weil ich mich über die DATEV geärgert hatte (Sie müssen wissen: Therapeutisches Bloggen hilft gegen Magengeschwüre!), über den Sie Ihre vermeintliche Legitimation für Ihren Anruf herleiten.

Die Darstellung auf Ihrer Internetseite gab Anlass zur Vermutung, dass Sie selbst Nutzer der Software dieses Mitbewerbers und damit nur begrenzt zufrieden sind. Was liegt also näher, als Sie darüber zur informieren, dass Abhilfe greifbar nahe ist.

Was näher liegt?
Alles, nur keine kalte Akquise via Telefon! Die ist nämlich verboten. Spam via eMail oder Fax auch. Nur Briefpost, die ist zulässig, aber die war Ihnen zu teuer und zu aufwändig. Einfacher ist es zum Telefonhörer zu greifen, meine Assistentin aus ihrer Arbeit zu reißen und zu nerven.

Ihr zweifelhaftes Marketingkonzept
Kommt Ihnen eigentlich nicht der Gedanke, daß ich als Verantwortlicher einer Kanzlei, von deren Erträgen knapp 10 Menschen und deren Familien leben, unsere EDV aufgrund eines Anrufes nicht auf den Kopf stellen werde? Meinen Sie nicht, daß ich vielleicht nicht alt genug sein könnte, selbst zu entscheiden, wie und von wem ich Informationen abrufe? WinMACS ist mir bekannt, entspricht aber nicht unseren Anforderungen. Deswegen haben wir uns bereits im August 2014 für einen anderen Anbieter entschieden, nachdem ich mich sehr intensiv auf dem Markt umgesehen und umgehört habe.

Das wußten Sie natürlich nicht, ja. Weil sie einfach über die Suchmaschinen gegangen sind, nach Kanzleien mit Software-Ärger gesucht und deren Telefonnummern an ein Call Center (?) weiter gegeben haben. Das ist eine Art des Marketings, für das ich Ihnen – zunächst kostenfrei – auf die Finger geklopft habe. Weil es einfach nicht akzeptabel ist.

Und nun?
Wird es teuer. Nicht nur die Kosten, die mich die Unterstützung von Rechtsanwalt Bert Handschumacher gekostet hat, sondern auch die Kosten für das Faß, das Sie nun aufgemacht haben, werden Sie in Ihre Bilanz zu verbuchen haben.

Und wissen Sie was?
Wenn ich jetzt Ihre findige Anwältin, die Rechtsanwältin und Fachanwältin für gewerblichen Rechtschutz, Frau Nicola Scholz-Recht, wäre, würde ich Sie für diesen Ihren Kommentar, in dem Sie in aller Öffentlichkeit fast ihr komplettes Rubrum mitteilen, an den nächsten Baum aufknüpfen. Die Kollegin ist aber – seien Sie bloß froh! – kein Kreuzberger Strafverteidiger. Sie äußert sich zwar zurückhaltend, aber (an den von mir bevollmächtigten Anwalt gerichtet) hinreichend deutlich:

hinreichend aufgeklärt

Die Honorarrechnung Ihrer Anwältin wird sie erreichen und sie (die Rechnung) wird hoffentlich fürchterlich sein.

Historisches zum Abschluß
Vor vielen Jahren hat sich einmal ein Kollege über mich bei der Rechtsanwaltkammer Berlin beschwert. Ich sei seinem Mandanten gegenüber unsachlich (§ 43 BRAO) aufgetreten. Die Kammer hat es jedoch nicht beanstandet, daß ich ihm mitgeteilt hatte: „Es ist keine gute Idee zu versuchen, einem Samurai auf die Klinge zu scheißen.

Das ursprüngliche Bild war von © Tim Reckmann via pixelio.de. Er verschickt aber auch Rechnungen für die Veröffentlichungen seiner Photos, deswegen habe das Bild vom Server genommen und entsprechend ersetzt.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Unerwünschte Werbung veröffentlicht und mit den Begriffen , , verschlagwortet.

14 Antworten auf Der Samurai und der Cold Caller – eine Diskussion

  1. 1
    RA Frese says:

    Therapeutisches Bloggen hilft gegen Magengeschwüre!

    Grandios! :-)

  2. 2
    RA Schepers says:

    Kinners, so macht man Werbung!

    Nicht irgendwo eine Anzeige schalten. Nicht irgendwo anrufen.

    Rein in („redaktionelle“) Texte, einen unterhaltsamen offenen Schlagabtausch liefern, dabei sicher sein, daß ein Teil der – sicherlich großen – Leserzahl potentielle Kundschaft ist. Direktmarketing vom Feinsten.

    Sehr geehrer Herr Rummel,
    herzlichen Glückwunsch! Die Sache war ein genialer Schachzug. Carsten R. Hoenig als Werbepartner zu engagieren, ohne daß er dafür bezahlt wird, einfach genial :-)

  3. 3
    Flo says:

    Mh, interessante Idee. Einen >2 Jahre alten Blogbeitrag als Rechtfertigung für einen Cold-Call zu nutzen. Bei 2 Tagen hätte ich das ja noch verstehen können, aber so………………….

  4. 4
    Thorsten says:

    Einfach nur sehr, sehr herrlich! Besser kann man auf diesen „offenen Brief“ nicht reagieren!

    Und am Ende noch dieses wunderbare „Samurai“-Beispiel! Musste sehr herzlich lachen!

  5. 5
    asca says:

    Hehe, schön! :-)

    Mein Kommentar zu dem offenen Brief ist damit hinfällig, da ich davon ausging (so laß man aus dem ersten Blogeintrag dazu heraus), dass eben eine solche kostenfreie Infomail/Abmahnung nicht rausging, sondern gleich die große Keule geschlagen wurde.

    Sie schreiben „nur Briefpost“ wäre zulässig. Meine Frage bleibt, wie wäre das eben via Blog-Kommentar?
    Denn laut der „Kommentar Policy“ ( http://www.kanzlei-hoenig.de/blog/kommentar-policy/ ) ist Werbung (noch!) nicht ausgenommen.
    Und auch sonst fällt mir (ok, Laie) da jetzt nichts ein, dass dagegenspricht.

    Das nennt man dann ein Cold Comment ;-)

    Gruß,
    asca

  6. 6
    Idee says:

    Mal ne dumme Frage: Wie sieht es aus wenn ich nun auf sämtliche Versicherungsseiten etc. gehe und Ihre Rufnummer + Ihren Namen in das Formular eingebe und um einen Rückruf wegen Produkt XY bitte.

    Und wenn ein böser Cold-Caller nun behauptet Sie hätten sich in einem Formular eingetragen und um Rückruf gebeten und dazu eine x-beliebige IP-Adresse aus dem Raum Berlin angibt.

    Dann stehen doch die Chancen schlecht für eine Abmahnung? Oder wie soll man soetwas sonst noch validieren? DOI geht hier ja schlecht, da man ja nicht zwingend eine E-Mail angeben muss für ein Rückrufformular

  7. 7
    Steffen says:

    Ich denke eine werbefreie Validierungs-mail ist für sowas erdacht worden…

    „Sie haben sich dann-und-dann dort-und-dort eingetragen. Bitte bestätigen sie dies hier-und-hier.“

    Fertig.

  8. 8
    Non Nomen says:

    Selten ist jemandem so der Hosenboden ausgestaubt worden wie jenem Herrn, der nun darum auch noch einen Rummel macht. Einfach famos.

  9. 9
    Ranking says:

    Schon Seite 3 im Google Ranking, btw.

  10. 10

    Lieber Carsten,

    insbesondere für den letzten Satz verneige ich mich vor Dir!

  11. 11
    gerd5 says:

    Mein Verbraucherschutz-Award 2015.
    Chapeau!

  12. 12
    Klaus Ortlieb PHK a.D. says:

    ..einfach geniale „Schreibe“ , versehen mit sehr viel speziellem Rechtswissen und einem Schuss Humor dazu! Zeichen der Zeit wurden erkannt und nicht bedingungslos akzeptiert!
    Weiter so, Herr Rechtsanwalt !

    Gruss aus Hamburg!

  13. 13
    Ulrich Rummel says:

    Sehr geehrter Herr Hoenig,

    meine Anwältin, der Sie ja den Tipp mit dem Baum und dem Seil gaben, ist so wie ich der Meinung, dass ein ausschließlich aus juristischer Sicht empfehlenswerte Weg nicht immer der ist, den man bei Betrachtung der Gesamtlage tatsächlich gehen muss. Mindestens einer der Leser und Kommentatoren hat das verstanden.

    Was zu sagen war, das wurde gesagt – und manches war ja unterhaltsam. Ein Rundgang über den Weihnachtsmarkt beispielsweise ist dennoch schöner, als sich hier weiter im Kreis zu drehen – und schon Goethe hat gesagt: „Gequirlter Quark wird breit nicht stark“.

    Die Besucher unserer Internetseite http://www.rummel-ag.de wissen ja schon, dass wir gerne kulinarisch verwöhnen. Wenn die Tage ein Päckchen der Rummel AG kommt, dann ist das nichts Gefährliches, schlimmstenfalls ein Angriff auf die Figur – ein paar gute Nürnberger Lebkuchen für Sie und Ihre Mitarbeiter als wohlschmeckende und hoffentlich glücklich machende Alternative zum therapeutischen Bloggen. Ihnen und Ihren Blog-Fans wünsche ich eine entspannte restliche Vorweihnachtszeit, ein schönes Fest und ein gesundes Jahr 2016.

    In diesem Sinne
    Ulrich Rummel

  14. 14
    RA Heyers says:

    Danke für diese Rummel und das mit dem Samurai und dem Schwert muss ich mir merken! Es gibt immer wieder Menschen, die es nicht lernen und auch unter diesen sind manchmal Anwälte!

    Lieber Kollege, gut gemacht und weiter so!

    besten Gruß aus Osnabrück

    Peter Heyers