Wie weit die Berliner Justiz vom aktuellen Stand der Technik entfernt ist, zeigt diese schriftliche Anfrage an den Berliner Senat.
Die Frage des Piraten Alexander Spies
Ist dem Senat das Problem bekannt, dass der Austausch der Gerichtsakten zwischen Gerichten von Kläger*innen, die das EGVP nutzen, nicht immer möglich ist?
Die Antwort der Senatsverwaltung für Justiz
Probleme beim Austausch der Gerichtsakten zwischen den Gerichten sind dem Senat nicht bekannt. In der Berliner Justiz werden die Gerichtsakten mit wenigen Ausnahmen derzeit in Papierform geführt. Im Rahmen des eröffneten elektronischen Rechtsverkehrs werden die in den Gerichten eingehenden EGVP-Eingänge (Nach-richt, Dokumente, Prüfprotokoll oder Transfervermerk) derzeit ausgedruckt und zur Gerichtsakte genommen.
In Worten:
Der Rechtsanwalt verschickt seine Schriftsätze auf elektronischem Weg ans Gericht, dort druckt eine gut ausgebildete und teuer bezahlte Mitarbeiterin der Geschäftsstelle das Zeug aus, holt einen Locher und steckt die Papierstapel zwischen zwei Pappdeckel. Diese Pappen stapelt sie auf Wägelchen, die dann von einem Wachtmeister (ausgebildet, bezahlt, pensionsberechtigt) von Geschäftsstelle zu Geschäftsstelle gekarrt werden; oder er packt sie in einen klapprigen mausgrauen VW-Transporter, damit ein anderer Justizbediensteter (mit Fahrerlaubnis) sie zu einem anderen Gericht transportiert und dort wieder auf ein Aktenwägelchen packt …
Eine Frage,
die sich mir stellt: Wenn der graue Transporter dann von Wedding nach Neukölln fährt, befindet sich der Schriftsatz des Rechtsanwalts dann auf der Datenautobahn.
Vielen Dank
an den Kollegen Rolf Jürgen Franke, Rechtsanwalt und Notar in Lichtenrade für diese nette Posse aus dem Abgeordnetenhaus.