Meinungs-Umfrage: Wer ärgert sich am meisten?

Strafprozesse machen nur den wenigsten Menschen Freude, die Verhandlungen vor Gericht sind den meisten Menschen ein Ärgernis.

Es stellt sich – nicht nur mir – die Frage: Wem geht es wohl am ehesten quer den Hals runter, wenn er die Mitteilung bekommt, er möge morgens um 9 Uhr beim Strafgericht vorstellig werden:

Wer bekommt den dicksten Hals bei der Ladung zum Strafgericht?

  • Zeuge (41%, 81 Stimmen)
  • Angeklagter (19%, 38 Stimmen)
  • Richter (10%, 19 Stimmen)
  • Verteidiger (9%, 18 Stimmen)
  • Wachtmeister (8%, 15 Stimmen)
  • Schöffe (6%, 11 Stimmen)
  • Sachverständiger (4%, 8 Stimmen)
  • Staatsanwalt (3%, 6 Stimmen)
  • Dolmetscher (3%, 5 Stimmen)

Gesamte Stimmen: 199

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(Umfrage um 17:20 Uhr geschlossen. crh)

Für Begründungen und Hinweise kann die Kommentarfunktion genutzt werden. Die Auflösung mit einer belegten Begründung liefere ich dann heute Nachmittag gegen 17 Uhr.

Update/Auflösung:
Eine zutreffende Beschreibung liefert ein ehemaliger Zeuge und heutiger Richter hier unten in den Kommentaren. Den ganzen Wahnsinn anhand zweier Beispiele, wie sich sowas auswachsen kann, kann man in dem nachfolgenden Beitrag lesen.

Dieser Beitrag wurde unter Zeugen veröffentlicht.

17 Antworten auf Meinungs-Umfrage: Wer ärgert sich am meisten?

  1. 1
    Thomas says:

    Ich habe unkreativerweise für den Zeugen gestimmt.
    Als offensichtliche Begründung:
    Der Verteidiger, der Sachverständige und der Dolmetscher verdienen mit der Veranstaltung (mittelbar oder unmittelbar) ihr Geld. Wenn es konkret um 09:00 Uhr, ggf. in weit entfernten Städten gehen sollte: da geht es genug Leuten auf Montage deutlich schlechter.
    Richter und Staatsanwälte haben sich den Beruf ausgesucht. Wenn es die ärgern sollte, im Gericht zu erscheinen, haben sie den Beruf verfehlt (wobei man fairerweise sagen muss, dass bei den Zivilrichtern, mit denen ich ausschließlich zu tun habe, die Präsenz am Gericht oft nicht sonderlich hoch ist…).
    Als Angeklagter, nun ja. Entweder man ist unschuldig und freut sich auf den Freispruch, oder man ist schuldig und hat’s verdient :-)

  2. 2
    roflcopter says:

    Wenn als Sachverständiger irgendein Ober- oder Chefarzt geladen ist, stehen die Chancen dort aber auch nicht schlecht

  3. 3
    Willi says:

    Ich stimme ganz kreativ für den Richter – mal ehrlich, bei jedem anderen gibt es durchaus einen Grund warum der das nicht mag – das wär dann aber kein Grund für einen Blogeintrag. Nur mit dem Richter ergibt das eine Quelle für einen witzigen Blogeintrag.

    Gruß

    Willi

  4. 4
    Anke says:

    Auch ich habe (wie die meisten, wie ich eben festgestellt habe) für den Zeugen gestimmt – meiner Meinung nach die Person, welche an sich mit dem ganzen Krams am wenigsten zu tun hat, dafür aber im Zweifelsfall einen Arbeitstag an den Nagel hängen kann. Nicht nur bei Selbständigen nervig…

  5. 5
    Max says:

    Mitten in der Frühstückspause? Das kann nur ein Wachtmeister gewesen sein!

  6. 6
    Johannes says:

    Ich Stimme Für den Angeklagten: Der dürfte egal zu welcher Uhrzeit am wenigsten Freude am Verfahren haben – egal ob schuldig oder unschuldig.

  7. 7
    Maste says:

    Ganz klar der Zeuge!! Erst darf er schön auf dem Flur warten, die Verhandlung verzögert sich ohnehin schon.Dann müssen Strafrichter und Amtsanwalt erstmal gemeinsam Kaffee trinken, es dauert also wieder. Irgendwann dann Aufruf der Sache,zuvor klönen Richter und Amtsanwalt noch schön über die bevorstehende Verhandlung. Dann endlich die Belehrung der Zeugen: es geht also wieder auf den Flur. Nach einer weiteren gefühlten Ewigkeit dann endlich der Aufruf, wo einem dann schlank mitgeteilt wird: Wir brauchen Ihre Aussage nicht mehr…..

  8. 8
    jml says:

    Ich tippe auf den Richter. Wer es gewohnt ist, selbst zu laden, wird wohl wenig begeistert sein, wenn er selbst geladen wird – da ist dann wohl was mit dem Corpsgeist schief gagangen…

  9. 9
    Klausinger says:

    Ich glaube, es ist der Verteidiger. Termin morgens kann eine lange Fahrt bedeuten. Oder Streit wegen Übernachtungskosten.

  10. 10
    Holger says:

    Der Wach(t)meister…frisch von der Nachtschicht.

  11. 11
    Arne says:

    Das Ergebnis is ja offensichtlich nicht die eigentliche Frage (ist kein Richter- oder Wachtmeister-Blog hier). Es geht also um die Begründung. Und da tippe ich auch auf die Übernachtungskosten. Bekommt der Verteidiger die als einziger nicht ersetzt?

  12. 12
    Oliver says:

    Dolmetscher, der hat um die Uhrzeit Termine bei anderen Behörden (Jugendamt, Polizei, Lehrer an einer Schule, etc.)

  13. 13
    Heinz says:

    @Tomas
    „Als Angeklagter, nun ja. Entweder man ist unschuldig und freut sich auf den Freispruch“
    …obwohl man weiß, dass man trotzdem verurteilt wird?
    nicht immer schön.

  14. 14
    matthiasausk says:

    Selbe Begründung wie Thomas /Nr.1) – obwohl natürlich das mit dem Wachtl und dem Frühstück auch nicht von der Hand zu weisen ist, wie man ja aus „Cafe Meineid“ weiß (obwohl man den dortigen Wachtl zu jeglicher Zeit aus seiner Kontemplation gerissen hätte).

  15. 15
    VRiLG says:

    Ich hatte im deutschen Strafprozess schon alle Rollen außer Wachtmeister, Sachverständiger, Schöffe und Dolmetscher – naja statt „Angeklagter“ hieß es „Betroffener“. Davon ist Zeuge die wirklich unangenehmste. Man reist, nur weil ein aufgrund auswärtigen Haftbefehls Ergriffener vor mir im Bereitschaftsdienst anstatt auf meine Belehrung zu hören, seine Lebensbeichte ablegt von der später nichts mehr wissen will, stundenlang zu einem entlegenen Gericht, hockt stundenlang auf zugigen Gerichtsfluren, wird trotz der wahrheitsgemäßen Angabe (ich erinnere mich kaum noch, alles was ich protokolliere ist stets richtig) von allen Verfahrenbeteiligten stundenlang als potentieller Lügner behandelt und muss sich dann noch vom Kostenbeamten fragen lassen, ob erste Klasse in der Bahn wirklich nötig gewesen ist.

    • Genau das isses! crh
  16. 16
    T.H.,RiAG says:

    @VRiLG

    In seltenen Fällen schaden unserem Stand solche Erfahrungen aber auch nicht, so lästig sie auch sein mögen. Mein Verständnis für einen Polizeibeamten, der sich nach unzähligen weiteren Einsätzen nicht mehr an alle Einzelheiten einer zweieinhalb Jahre zurückliegenden Unfallaufnahme erinnern kann (und dies ehrlicherweise auch zugibt) ist, das muss ich einräumen, erheblich gewachsen, seit ich vor Jahren als junger Assessor mal befragt worden bin, was in einer von mir Ewigkeiten zuvor geführten Hauptverhandlung wegen eines 08/15-Ladendiebstahls so gesagt worden sei und ich nach meiner Äußerung, mich an diese völlig unspektakuläre Sitzung nicht mehr wirklich erinnern zu können, in das reichlich verständnislose Gesicht eines VPräsLG blickte.

    Und die Erfahrung, mal eine Weile im zugigen Flur zu hocken, würde ich manch Kollegen wünschen, der selbst zehn Zeugen auf 09.00 Uhr lädt und sich dann wundert, warum Zeuge Nr. 9 um 16.00 Uhr eher übellaunig auftritt…

  17. 17
    Mirco says:

    Ich finde Polizisten als Zeugen, als eine Art Berufszeugen, sind eine eigene Kategorie, die ich hinter den Angeklagten einordnen würde.