Stephan Lucas: Resolution der Strafverteidiger

Die Resolution zum Prozess gegen Rechtsanwalt Stephan Lucas vor dem Landgericht Augsburg wurde von der weit überwiegenden Mehrheit der über 800 Teilnehmer am 35. Strafverteidigertag angenommen.

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidigung veröffentlicht.

13 Antworten auf Stephan Lucas: Resolution der Strafverteidiger

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    Tilla says:

    Die Resolution ist frauenfeindlich! Heißt es im ersten und letzten Absatz noch „Teilnehmer/innen“ sind die Zugeständnisse wie der restliche Text zeigt nur Augenwischerei! Die Resolution muss dringend gegendert werden!! Einige(!) Änderungen wären „Strafverteidiger/innen-Tag“, „Staatsanwalt/anwältinnen-schaft“, „Richer/innen“,“Kolleg/innen“, usw. Und eine grundlegende Reform des (juristischen) Sprachgebrauch ist unabdingbar!!! Warum ist es DIE Anklage/Strafe/Verurteilung aber DER Freispruch/Beweis?!?! !!

  2. 2
    izzy says:

    @Tilla, kann ich auch was von dem Kraut bekommen? Oder was hab‘ ich missverstanden?

  3. 3
    Burschi says:

    Wirklich sagenhaft. Beeinflussung von kurz bevorstehenden Gerichtsurteilen durch Mehrheitsbeschlüsse von Interessengruppen. Man stelle sich nur den (berechtigten!) Aufschrei der Empörung seitens der Strafverteidiger vor, wenn die „Gegenseite“ sowas machen würde.

  4. 4
    Christian says:

    @ Burschi

    Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Die Resolution fordert keinen Freispruch oder sonst etwas vom Gericht, wohl aber eine Untersuchung innerhalb der Anklagebehörde. Diese gehört nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive. Von einer Beeinflussung eines Urteils kann also nicht die Rede sein.

  5. 5
    klabauter says:

    @Christian:
    Deshalb ja auch die eindeutige Überschrift „Resolution zum Prozess“, aus der man nicht unbedingt schließen muss, dass nur der letzte Absatz den Kern des Anliegens enthält….
    Zum Inhalt der Resolution:
    Aus welcher Aussage sich die Zusage einer Strafobergrenze durch die Kammer ergeben soll, erscheint auch etwas unklar. Auf der Seite von Herrn Burhoff sind Artikel verlinkt. In denen heißt es u.a., daß die Staatsanwaltschaft ein Angebot unterbreitet hat, zu dem der Vorsitzende (glaube ich) geäußert haben soll, das sei „generös“.Eine gerichtliche Zusage einer Strafobergrenze, aus der man einen fair-trial-Verstoß in der Revision rügen könnte, sieht wohl etwas anders aus.

  6. 6
    Kampfschmuser says:

    Lügende Richter und unfaire StAs? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. ;)

  7. 7
    Das Ich says:

    Ich habe gröstes Vertrauen in die Deutsche Justiz.
    Man wird zu einem gerechten Urteil kommen.
    Zu dem Aufschrei und der versuchten Beeinflussung durch viele Strafrechtler (s.o) kann ich nur sagen: minima non curat praetor.
    So, und nun prügelt wieder alle auf mich ein:)

  8. 8
    Matthias says:

    Mich würde interessieren, wann es für jeden Einzelnen der unabhängigen Organe der Rechtspflege so weit wäre, sich nicht weiter an dem Unrechtssystem, das der Bundesgerichtshof seit einiger Zeit versucht, dem Land überzustülpen, zu beteiligen.
    Wir sollten doch alle aus der Vergangenheit gelernt haben, dass man ein Unrechtssystem nicht nur daran erkennt, dass dem Angeklagten die Hosenträger zur Verhandlung abgenommen werden, um ihn besonders kläglich erscheinen zu lassen.

    Wir haben bereits den faktischen Wegfall der Überprüfungsinstanz bei einem Urteil des Landgerichts, die Geständniserpressung, den Wegfall weitreichender Rechte des Angeklagten in der Hauptverhandlung.

  9. 9

    […] Stephan Lucas: Resolution der Strafverteidiger […]

  10. 10

    […] hingewiesen und zur “Sanktionsschere” ausgeführt, der Kollege Hönig dann auf die Resolution des 35. Strafverteidigertages vom vergangenen Wochenende, die der Kollege Nebgen heftig als zu vorschnell bzw. zu […]

  11. 11
    Denny Crane says:

    Was soll man auch von einer Berufsgruppe halten, deren wichtigste Interessenvertretung – der Deutsche Richterbund – sich einen Oberstaatsanwalt zum Vorsitzenden wählt? Die mangelnde Distanz zueinander, das fehlende Bewußtsein für den Grundsatz der Gewaltenteilung, er kommt nirgendwo deutlicher zum Ausdruck als im Deutschen Richterbund.

  12. 12
    John Doe says:

    Dem Kollegen Stephan könnte auch der Fehler unterlaufen sein, das Gespräch über Strafmaße mit der StA mental den Richtern zugeordnet zu haben. Manche Richter halten sich aus solchen Vehandlungen komplett raus, animieren aber StA und RAs zu solchen Gesprächen, ohne selbst dezidiert Stellung zu nehmen (möglicherweise wird das Wohlwollen durch ein Brummen und Stöhnen signalisiert). Dann kann es schon passieren, dass man als RA rausgeht und davon ausgeht, dass das Strafmaß vom Gericht kommt und von diesem toleriert wird.

  13. 13
    John Cage says:

    Das schärft man doch schon kleinen Kindern ein: Gehe nie mit fremden Leuten in ein Hinterzimmer! Solche Gespräche gehören in das Licht der Öffentlichkeit und müssen lückenlos protokolliert werden, damit hinterher kein Streit darüber entsteht, wer was gesagt hat. Richter, die das scheuen (was bezeichnend wäre), sollen ihre kleinen schmutzigen „Deals“ doch mit jemand anders machen.

    Es ist ja in der Regel nicht der Angeklagte oder die Verteidigung, die angekrochen kommen und um eine mildere Strafe gegen Abkürzung des Verfahrens bitten, sondern die Berufsrichter, die eine 100-tägige Verhandlung auf sich zukommen sehen, wenn der Angeklage auch nur von seinem Schweigerecht Gebrauch macht – ohne, daß der Verteidiger irgendeine Art der „Konfliktverteidigung“ entfalten muß. Schon das hartnäckige Schweigen auf Anklage- und Verteidigerbank ist für manche Richter der Super-GAU, wenn die Akten aus 50 Leitzordnern bestehen. Und in diesem Fall kann man der Verteidigung nicht einmal Obstruktion, „Strafvereitelung“ oder „Konfliktverteidigung“ vorwerfen. Man sitzt ja nur friedlich da und sagt nichts.