Obiter dictum, Kollege Stephan Lucas

… hatte der 1. Senat zusätzlich angemerkt, dass er

„mit Befremden zur Kenntnis nehme, dass er mit unwahrem Vorbringen konfrontiert wurde“.

Quelle: Nack, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Manchmal haben Personen, die als charakterlich unverdächtig erscheinen, gerade einen triftigen Grund zur Lüge: Wenn sie die Wahrheit sagten, wäre es um ihren guten Ruf geschehen.

Quelle: Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht: Glaubwürdigkeits- und Beweislehre, Vernehmungslehre. Ein Leitfaden für die Praxis

Weitere Informationen zu diesem Angriff der Justiz auf die freie Advokatur:

Ich will’s nicht hoffen, daß demnächst (wieder?) Strafverteidiger, die eine andere Ansicht als Strafrichter vertreten, als Straftäter verfolgt werden.

Update:
Eine weitere gute, lesenswerte Zusammenfassung des Verfahrens, bestehend aus eigener Beobachtung und Zitaten aus den Prozeßberichten anderer Kollegen und Medien, liefert auch der Nürnberger Strafverteidiger Dr. Tobias Rudolph.

Dieser Beitrag wurde unter Verteidigung veröffentlicht.

8 Antworten auf Obiter dictum, Kollege Stephan Lucas

  1. 1
    Burschi says:

    Wenn zB Herr Malek über einen „handschriftlichen Vermerk des (!) Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft ‚evtl. auch 4 J. 10 Mo.'“ referiert, obwohl es sich unstreitig um den Vermerk eines Ersatz-Sitzungsvertreters handelt, der bei den verfahrensgegenständlichen Absprachen gerade nicht anwesend war, ist das eher ein Beweis für das bedenkliche Verhältnis mancher Strafverteidiger zur Wahrheit.

    Und natülich geht es hier nicht um „Ansichten“, sondern um die womöglich falsche Darstellung nachweisbarer Tatsachen.

      Wessen „womöglich falsche Darstellung nachweisbarer Tatsachen“ sprechen Sie an? Die des Verfassers des obiter dictums? Oder die der Zeugin, Frau Sitzungsstaatsanwältin Klokocka, am 3. HVT? Oder …

      Malek war nicht dabei, das ist allenfalls ein redaktionelles Versehen. Kein „Versehen“ ist die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft in diesem Fall. Ebensowenig wie deren Plädoyer, das offenbar genauso bewußt lückenhaft war wie die (erste) Aussage der Zeugin Klokocka. crh

  2. 2
    ferri says:

    Richter wie Burschi machen Angst.

  3. 3

    […] Resolution zum Prozess gegen Rechtsanwalt Stephan Lucas vor dem Landgericht Augsburg wurde von der weit überwiegenden Mehrheit der über 800 Teilnehmer am […]

  4. 4
    Burschi says:

    Von wem der Vermerk ‘evtl. auch 4 J. 10 Mo.’ stammt und dass er jedenfalls nicht im Zusammenhang mit den Absprachen verfasst wurde, ist in jedem der Prozessberichte zu lesen, von denen auch Herr Malek seine Kenntnisse über den Prozess hat.

    Die „nachweisbare Tatsache“ ist das Ergebnis der Absprachen („vier vor dem Komma“). Wenn sich nachweisen lässt, dass es die gab, ist der Anklagevorwurf gegen Lucas berechtigt. Wenn Zweifel bleiben, ist Lucas freizusprechen. Ich selber hätte vermutlich solche Zweifel, bin aber ebensowenig wie der Strafverteidigertag dazu berufen, die Frage zu entscheiden.

  5. 5
    le D says:

    Als Anwalt bekommt man immer wieder mit, dass die Menschen auf der Richterbank eine selektive Wahrnehmung haben.

    Dass sie jetzt noch anfangen, sich selektiv nicht mehr zu erinnern, ist nicht nur erschreckend, sondern beschämend.

    @Burschi: welcher Kontext des Vermerks ‘evtl. auch 4 J. 10 Mo.’ ist denn halbwegs plausibel?

  6. 6
    klabauter says:

    Ie D:
    z.B. der, den die Staatsanwältin in ihrer Vernehmung genannt hat: danach kamen konkrete Strafvorschläge (differenziert nach Geständnis mit/ohne 31 BtMG ausschließlich von ihr und die Kammer hat diese Vorschläge lediglich als „generös“ bezeichnet)von ihr und NICHT von der Kammer.

    In der Revision soll Lucas aber ganz konkret eine VON DER KAMMER zugesagte Strafobergrenze von 4 J 6 (und weder 5 noch 4 J 10 oder sonst etwas) behauptet und darauf eine Rüge wegen Sanktionsschere/fair-trial-Verstoß erhoben haben.

    Leider stellen die so fleißig prozesskommentierenden Strafverteidiger nicht mit Zustimmung des Herrn Lucas dessen Revisionsbegründung und die Erwiderung auf die dienstlichen Stellungnahmen der beiden Richter einfach ins Netz, das würde vielleicht etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Zumal der Verteidiger Lucas‘, RA Wächtler ja auch Mitglied der Bayerischen Strafverteidigervereinigung ist, die mit etwas schlichten Presseerklärungen Stimmung macht („die StA hat ausgerechnet zu der Kammer des Ausgangsverfahrens Anklage erhoben“ …ist schon etwas sehr primitiv).

  7. 7

    […] den “Urteilstermin” hingewiesen und zur “Sanktionsschere” ausgeführt, der Kollege Hönig dann auf die Resolution des 35. Strafverteidigertages vom vergangenen Wochenende, die der Kollege […]

  8. 8

    […] ich die Prozeßberichte richtig verstanden habe (hier gibt es einige), ist das Verfahren gegen Stephan Lucas meiner Ansicht nach von der Staatsanwaltschaft schon im […]