Monatsarchive: November 2011

Strafverteidiger genötigt

Unter Androhung ganz empfindlicher Übel und Anwendung unmittelbaren, höchst schmerzhaften psychischen Zwangs durch unsere – ansonsten einigermaßen friedliche – Rechtsfachwirtin mußte ich mich dazu herablassen, ein Buch zu bestellen. Nicht so ein schönes Buch wie beispielsweise das Strafgesetzbuch von Fischer oder den StPO-Kommentar von Meyer-Goßner.

Es war nicht zu verhindern – ein Buch aus der Zivilprozeßabteilung:

Und das, obwohl die Vorauflage aus dem Jahre 2002 äußerlich noch so gut erhalten ist, daß man sie als „neuwertig“ bei eBay versteigern könnte, ohne rot zu werden.

 

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Steuerstrafverfahren? Mir doch egal!

Der Mandant war ziemlich umtriebig. Ihm gehörten ein paar Gesellschaften, mit denen er eigentlich gutes Geld verdient hat. Aber irgendwas störte die Staatsanwaltschaft daran.

Deswegen besuchte man ihn – das heißt: etwa 20 Polizeibeamte und der Staatsanwalt schauten sich in seinen Unternehmen um.

Und weil man gerade schon ‚mal da war und ohnehin noch Kapazitäten frei hatte, nahm man alles mit, was nicht bei drei auf dem Baum war – insbesondere die gesamte Datenverarbeitung inklusive aller Mauspads und das in Leitzordnern sorgfältig abgeheftete Papier.

Auf den Rechnern und in den Ordnern fanden sich dann auch nützliche Hinweise auf die Bankverbindungen, um die üblichen Finanzermittlungen durchführen zu können. Am Ende standen dann die Arreste und Pfändungen sämtlicher Bankkonten und der darauf befindlichen Guthaben.

Und weil ein Mensch ohne Buchführung und Bankkonten ohnehin kein vollwertiger Mensch mehr ist, zog die Staatsanwaltschaft in einer Art kollusivem Zusammenwirken mit dem Haftrichter auch noch den Mandanten aus dem Verkehr. Untergebracht in staatlicher Obhut mußte er sich fortan nicht mehr selbst um seine Mahlzeiten kümmern, freundliche Wachtmeister servieren ihm das Frühstück morgens im Zimmer.

Der Mann sitzt nun  ohne Buchhaltung, ohne EDV und abgeschirmt vom üblichen Publikums- und Briefverkehr im Knast.

Es hat ein paar Wochen gedauert, bis sich das auch bei der zuständigen Finanzverwaltung herumgesprochen hat. Nicht nur die Familie, sondern auch die Finanzbeamten haben den Mandanten vermißt. Naja, weniger den Mandanten. Es waren die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und Vorauszahlungen, die seit der Hausdurchsuchung, der Beschlagnahme der Buchhaltung, der Arrestierung der Kontenguthaben und der Verhaftung ausblieben.

Und wenn Steuern nicht rechtzeitig bezahlt und die Steuererklärungen nicht abgeben werden, dann liegt natürlich auch der Verdacht auf der Hand, daß man es mit einem böswilligen Steuerhinterzieher zu tun hat. Was liegt also näher, als gegen den Steuerflüchtling deswegen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Vergangene Woche erhielt der Mandant Post. Die zuvorkommende Straf- und Bußgeldstelle teilte ihm mit, daß man ihm nun Gelegenheit zur Stellungnahme gäbe. Und er möge doch bitte seinen Pflichten als Steuerpflichtiger nachkommen, die Steuererklärungen abgeben und die Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern hat man dann auch gleich geschätzt, irgendwas hoch im sechsstelligen Bereich.

Es gibt Momente im Leben eines Menschen, da gehen einem solche Briefe des Finanzamts am Heck vorbei. Ich kann das sehr gut nachvollziehen.

 

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Der BGH und der Mißbrauch von EC-Karten

Der Bundesgerichtshof zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten:

Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 – XI ZR 210/03, BGHZ 160, 308, 314 f.; Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010 – XI ZR 224/09, WM 2011, 924 Rn. 10) in Fällen, in denen an Geldausgabeautomaten unter Verwendung der zutreffenden Geheimzahl Geld abgehoben wurde, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, dass entweder der Karteninhaber die Abhebungen selbst vorgenommen hat oder – was hier nach der Feststellung des Berufungsgerichts allein in Betracht kam – dass ein Dritter nach der Entwendung der Karte von der Geheimnummer nur wegen ihrer Verwahrung gemeinsam mit der Karte Kenntnis erlangen konnte. Das setzt aber voraus, dass bei der missbräuchlichen Abhebung die Originalkarte eingesetzt worden ist, da bei Abhebung mithilfe einer ohne Kenntnis des Inhabers gefertigten Kartenkopie (z.B. durch Skimming) kein typischer Geschehensablauf dafür spricht, Originalkarte und Geheimzahl seien gemeinsam aufbewahrt worden. Den Einsatz der Originalkarte hat dabei die Schadensersatz begehrende Bank zu beweisen.

Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 189/2011 vom 29.11.2011, zum Urteil vom 29. November 2011 – XI ZR 370/10 (Hervorhebung durch crh)

Eine interessante – und kundenfreundliche – Entscheidung, die den Banken wohl quer den Hals ‚runter gehen dürfte.

 

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Schon wieder ein geklauter Anwalt

Einmal mehr hat es einen befreundeten Kollegen erwischt. Das gleiche Schicksal wie seinerzeit die Kollegin Alexandra Braun aus Hamburg (Betrug im Namen der Anwältin) hat nun auch Rechtsanwalt Holger Lauck aus Potsdam ereilt.

Rechtsanwältin Braun schreibt in ihrem Blog „Kollege von Betrugsmasche betroffen„:

Heute rief mich der Kollege Lauck aus Potsdam an. Er ist sozusagen mein Nachfolger und nun steht bei ihm das Telefon nicht still. Auch der Kollege hat mit den Gewinnspielanrufen nichts zu tun. Er hat eine Erklärung auf seiner Homepage veröffentlicht und Strafanzeige erstattet.

Ein ganz häßliche Geschichte: Für den Anwalt, der nicht ausschließen kann, daß die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt, obwohl er als Geschädigter eines Identitätsdiebstahls nichts damit zu tun hat. Aber noch mehr für diejenigen, die sich tatsächlich täuschen lassen und ihr Erspartes an die Gauner überwiesen haben.

Deswegen schreibt Rechtsanwalt Holger Lauck auf seiner Website eine Warnung an alle, die eventuell betroffen sein könnten:

Rechtsanwalt Holger Lauck hat mit diesen Machenschaften nichts zu tun, die sich am Telefon meldende männliche Person ist mit Herrn Rechtsanwalt Holger Lauck nicht personenidentisch.

Auch ist eine Frau Gabi Klein nicht in der Rechtsanwaltskanzlei Holger Lauck beschäftigt.

Auch ich wünsche dem Kollegen Lauck starke Nerven und daß er unsere Notrufnummer nicht doch noch brauchen wird, weil die Staatsanwaltschaft in seine Kanzlei eingeritten ist.

An die Gauner: Nein, ich werde Euch nicht verteidigen! Und ich wünsche Euch, daß Ihr an den allerschlechtesten Familienrechtler der Republik geratet, wenn Ihr nach einem Verteidiger sucht.

(Dieser Beitrag kann wie wild kopiert und verbreitet werden. crh)

 

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Beten?

Die Partnerin eines Angeklagten sucht Hilfe. Er sei erstinstanzlich verurteilt worden. Der Staatsanwaltschaft reiche aber das Strafmaß nicht. Jetzt soll in der Berufung noch einmal neu darüber entschieden werden, ob der Angeklagte doch noch in den Knast geschickt wird.

Über eine Bekannte der Partnerin bekommen wir die Anfrage, was ihr zu raten sei: „Beten?“ fragt sie.

In diesem Fall halte ich Beten nicht für eine schlaue Idee. Denn der Adressat eines solchen Gebets scheint mir eher befangen zu sein:

Jeder soll sich den bestehenden staatlichen Gewalten unterordnen. Denn es gibt keine Autorität, die nicht von Gott kommt. Jede staatliche Autorität ist von Gott eingesetzt. Wer sich also den Behörden widersetzt, handelt gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird dafür von ihm bestraft werden.

Quelle: Römer 13, 1-2

Vielleicht hilft in diesem Fall ein „säkularisierter Pfarrer“ weiter, wie unser ehrwürdiger Kollege Gerhard Jungfer einmal den Beruf des Strafverteidigers zutreffend umschrieben hat.

 

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Disziplinarbehörde lobt Strafverteidiger

Das mußte ja mal gesagt werden:

Mit Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und nach erneuter Akteneinsicht reichte der Verteidiger des Beschuldigten eine umfassende Stellungnahme ein.

Die Bewertungen der anwaltlichen Einlassung durch Staatsanwaltschaft und zuständigen Richter überzeugen auch im Disziplinarverfahren, sodass ein weiterführendes Ermittlungsbedürfnis nicht vorliegt.

Quelle: Akte eines Disziplinarverfahrens, das nach dem Freispruch im Strafverfahren fortgeführt wurde.

Ein Lob von der Gegenseite … hört man als Strafverteidiger eher selten. Besten Dank auf diesem Wege an den „Ermittlungsführer„.

 

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Undank

Da hat sich jemand richtig Mühe gemacht, ein schönes Formular ausgefüllt und unter den Wischer geklemmt:

Und wie dankt es ihm der Fahrzeughalter? Läßt den armen Zettel schlicht verrotten. Einfach respektlos.

 

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Döner, Mörder und die Kronzeugenregelung

Schwurgerichtsverfahren sind scheinbar eine einfache Sache, wenn es um das Strafmaß geht. Jedenfalls dann, wenn der Vorwurf „Mord“ lautet. § 211 Absatz 1 StGB schreibt vor:

Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Punkt.

Nehmen wir nun mal an, es sei nicht nur ein einsamer Fall, sondern zehn Fälle des Mordes. Vielleicht noch den einen oder anderen Banküberfall und/oder Sprengstoffanschlag zusätzlich. Was kommt heraus? Maximal lebenslange Freiheitsstrafe. Mehr geht nicht, jedenfalls in diesem unserem Lande.

Aber geht weniger?

Also für das Gesamtpaket – sagen wir mal – nur zehn Jahre statt lebenslang?

„Nu klar!“, würde der Sachse sagen.

Zehn Jahre für zehn Morde (§ 211 StGB), ein paar Fälle des Raubs (§§ 249, 250, 251 StGB) und ein paar Explosionen (§ 308 StGB); das Ganze verpackt in eine terroristische Vereinigung (§ 129a StGB)?

Geht! Nicht ganz problemlos, aber das Gesetz ermöglicht es. Und zwar so:

Über lange Jahre gelingt es den Strafverfolgungsbehörden – also Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutz mit ihren bezahlten Spitzeln – nicht, das oben beschriebene Paket zu erkennen und die darin enthaltenen Taten aufzuklären. Und das, obwohl ansonsten die Aufklärungsrate bei Tötungsdelikten bei nahe 100 Prozent liegt.

Durch einen dummen Kommissar Zufall wird nun zumindest im Groben ein Zusammenhang entdeckt. Und es gibt jemanden – nennen wir sie mal „Felix“ -, die an den Taten beteiligt war und die man erst einmal vorläufig in eine Einzel-Zelle einsperrt. Ein Paar der anderen Beteiligten hat es bereits hinter sich, weitere laufen noch frei in ihrer Terror-Zelle herum.

Wenn Felix sich nun bereit erklärt, den (vermeintlichen) Profis zu zeigen, was sie im Laufe der Jahre alles verpaßt haben. Wenn Felix der versumpften Truppe hilft, das zu tun, wofür sie bezahlt wurden, nämlich Straftaten aufzuklären. Wenn Felix also „Aufklärungshilfe“ leistet. Ja, dann gibt es Rabatt auf die lebenslange Freiheitsstrafe, bis runter auf zehn Jahre.

Das sagt jedenfalls § 46b Absatz 1 StGB:

Wenn der Täter einer Straftat, die […] mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist, durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Tat nach § 100a Abs. 2 der Strafprozessordnung [dort sind u.a. auch Mord und Totschlag genannt. crh] aufgedeckt werden konnte, […] kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB mildern, wobei an die Stelle ausschließlich angedrohter lebenslanger Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren tritt.

Im Ergebnis bedeutet das: Ein rechtsradikaler Terrorist, der einer unfähigen Ermittlungstruppe unter die Arme greift, nachdem er zehn Menschen unter die Erde gebracht hat, bekommt zehn Jahre Freiheitsstrafe. Und wenn er sich im Knast gut mit den Wachteln versteht, kann er sich nach Halb- oder Zweidrittelstrafe in fünf bis sieben Jahren wieder einen Döner kaufen gehen.

An diesem Fall wird deutlich, welchen Irrsinn der Gesetzgeber – gegen die Stimmen der meisten Praktiker, den Deutschen Richterbund und die Strafverteidiger-Vereinigungen eingeschlossen – da mit der Kronzeugenregelung des § 46b StGB fabriziert hat.

 
In diesem Zusammenhang:

Einen unbedingt lesenswerten Artikel hat Christian Bommarius am 26.11.2011 in der Berliner Zeitung geschrieben. „Mit Mördern dealen?“ fragt der Journalist.

Herr Bommarius schließt seinen Kommentar optimistisch:

Harald Range, der neue Generalbundesanwalt, scheint das [den Irrsinn. crh] erkannt zu haben. Er beteuert, mit Beate Zschäpe keinen Deal machen zu wollen. Die Begründung seines Zögerns kann sich hören lassen: „Bei zehn Morden tue ich mich furchtbar schwer, mit jemandem ernsthaft in Verhandlungen zu treten.“ Es sollte allerdings nicht erst einer Mordserie bedürfen, um die Verantwortlichen darüber grübeln zu lassen, ob ein Deal mit Schwerstverbrechern eventuell des Staates unwürdig ist.

Der Journalist verkennt dabei allerdings, dass nach dieser Vorschrift gar nicht darauf ankommt, ob ein GBA Harald Range dealen will oder nicht.

Wenn Felix aussagt und ihre Komplizen verrät, wird am Ende, ganz am Ende, ein Richter entscheiden, ob sie für ihre Taten zehn Jahre oder „LL“ bekommt.

Dafür braucht es keinen Deal mit der Staatsanwaltschaft. Sondern „nur“ ein Urteil, in dem das Gesetz – der § 46b StGB – angewandt werden MUSS!

Der Fall Zschäpe macht nur unmissverständlich klar, dass Rechtstaatlichkeit und Gerechtigkeit bei der Kronzeugenregelung auf der Strecke bleiben.

Diesem letzten Satz von Herrn Bommarius möchte ich mich uneingeschränkt anschließen.

 

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Wie damals …

Irgendwie erinnert mich das Plakat an meine Zeit in Marburg, Anfang der achtziger Jahre.

Aber auch damals schon habe ich die Plakate des Spartakus irgendwo in längst vergangene Zeiten eingeordnet. Naja, es hat sich ja auch nichts geändert seitdem …

Hach.

 

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Photoshop statt Rechtsanwalt

Auf einen Polizei-Einsatz in Kalifornien erfolgte eine bemerkenswerte Reaktion.

Als ein Campus-Polizist in Kalifornien ohne Not sitzende Studenten mit Pfefferspray einnebelte, waren nicht nur Anhänger der Occupy-Bewegung schockiert. Jetzt rächt sich das Web.

berichtet die Welt Online

Irgendjemand hatte die Anwendung des unmittelbaren Zwangs (so nennen wir Juristen die Behandlung von friedlichen Demonstranten mit Pfefferspray) photographisch dokumentiert.

Der Sprayer John Pike im Einsatz

Und nun kommen die derart beamtsbehandelten Studenten auf schlauen Ideen: Sie machen aus dem Polizisten einen Gärtner:

John PIke als Gärtner

In den anderen Montagen wird er unter anderem als Kämpfer gegen französischen Achselschweiß dargestellt. So wird aus dem Polizeibeamten John Pike dann doch noch eine lustige Berühmtheit.

Obiter dictum:
Interessant ist übrigens auch, welche Vorurteile der Autor des Berichts, Matthias Heine, pflegt. Seine Vorstellungen von „Rache“ formuliert er so:

Früher brauchte man, um sich zu rächen, ein Gewehr, einen Zauberspruch oder einen Anwalt, heute genügt es, auf dem Computer Photoshop zu installieren.

Daß die Welt Online das Ganze in die Sparte „/kultur/“ (siehe URL des zitierten Berichts) sortiert, stimmt einen Spitzfinder außerdem nachdenklich.

 

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