Jahresarchive: 2010

Und jetzt kommen Sie mir so …

Vor Aufruf der Sache teilte mir der Staatsanwalt in einem Gespräch „außerhalb des Protokolls“ mit, daß er nicht bereit sei, eine Strafaussetzung zur Bewährung mitzumachen:

Kommt überhaupt nicht in Frage!

Mein Mandant und eine Zeugin haben mir vorher schon mitgeteilt, daß zwei weitere geladene Zeugen nicht kommen werden.

An diesen beiden Kriterien orientierte sich mein Rat an den Mandanten: Verteidigung durch Schweigen.

Nach 90 Minuten Beweisaufnahme stand fest, ohne die beiden Zeugen kommen wir nicht aus; und das von mir beantragte Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit ist auch erforderlich.

Es sei denn, wir verzichten auf die Aufklärung und finden einvernehmlich eine „prozessuale Wahrheit“. Die Richterin bat den Staatsanwalt und mich zum Rechtsgespräch.

Das Hauptargument des Staatsanwalts:

Wenn Ihr Mandant hier schweigt, kommt eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht in Frage. Das hätte er sich von Anfang an anders überlegen sollen. Jetzt ist es zu spät.

Ich habe in langen Jahren mühsam gelernt, in solchen Situationen die Nerven zu behalten und dem Staatsanwalt nicht an die Gurgel zu springen. Statt dessen habe ich die Richterin friedlich gebeten, die Sache wieder aufzurufen und weiter zu verhandeln.

Der Termin wurde ausgesetzt, ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt und ein neuer Termin für Oktober 2010 vereinbart. Vielleicht erscheinen diesmal ja alle Zeugen. Oder auch nicht.

Und wenn das Landgericht über die Berufung zu entscheiden hat, ist es sicherlich Winter. 2011/2012. Dann gibt es die Bewährung allein aus Zeitgründen. Sofern sich die Zeugen überhaupt noch an irgendwas aus den März im Jahre 2009 erinnern können. Drei Jahre sind eine sehr lange Zeit für alkoholkranke Menschen.

Foto: Jürgen Hüsmert via Pixelio

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Polizisten und der Pawlowsche Hund

82 Prozent der befragten Polizisten gaben an, im vergangenen Jahr im Dienst beleidigt oder bedroht worden zu sein, rund 27 Prozent wurden geschlagen oder getreten. Jeder 50. Polizist wurde mit einer Schusswaffe bedroht.

berichtet die taz über die Studie von Christian Pfeiffer, Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen.

Und? Wie verhindert man das? Ist doch klar:

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verlangte am Mittwoch, die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte von zwei auf vier Jahre anzuheben: „Die höhere Strafe wäre ein wichtiges Signal.“

So sind sie, unsere Innenminister.

Glücklicherweise hat Pfeiffer auch ein paar sinnvolle Ideen, wie man diesem Phänomen begegnen kann.

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Links ist da, wo der Daumen rechts ist

Ok, Frank Hanebuth und Peter Maczollek muß man namentlich nicht kennen. Aber der Herr da rechts mit den gold-roten Patches, daß das kein Angel ist, sollte auch ein Reporter Mitarbeiter der BZ-Berlin recht einfach ergooglen können.

Andererseits … man sollte die BZ-Schreiber auch nicht überfordern.

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Kein Patent, sondern eine Marke

Ok, ich habe mich belehren lassen. Die Wanne ist nun doch nicht patentiert.

Patentiert? Das kann nicht sein. Sie meinten wohl eine Markenanmeldung?

schrieb mir Rechtsanwalt Christian Säfken hier ins Gesangbuch.

Dann eben die Wanne als Marke. Voilà:

Die Wannenmarke

Besten Dank an den Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers, der die erste Marke per Post bekommen hat und von dem das Foto stammt, mit dem belegt wird, daß es die Wanne wieder einmal bis nach Braunschweig geschafft hat.

Und für die nächsten Grußkarten ist auch noch Nachschub vorhanden:

… ohne den Aufdruck „Muster“.

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Schwarze Blitze in Britz

Ab heute sind die sogenannten schwarzen Blitzer im Autobahntunnel Berlin-Britz der A 100 in Betrieb.

Nach Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden insgesamt 16 Schwarzblitzgeräte und 16 Kameras eingebaut. Damit die Front- und Heckfotos von allen drei Fahrspuren dann in den richtigen Computer kommen, wurden rund 9.500 Meter Kabel verlegt.

Die Überwacher sind aber fair: Sie weisen am jeweiligen Tunneleingang mit Schildern auf die Meßstelle hin. Das wird Verzögerungen bei der Amortisation der Kosten – immerhin runde 1,4 Mio Euro – zur Folge haben. Obwohl: Im Münchner Autobahntunnel wurden mit der gleichen Technik in zwei Wochen rund 2.500 Autofahrer registriert. Das dauert also nicht lange …

Aber: Auf die ersten Gutachten, deren Erstellung findige Verteidiger bei Gericht durchsetzen werden, bin ich gespannt. Es ist nicht auszuschließen, daß die 1,4 Mio noch nicht das Ende der Investition sind.

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Der Wannenmarkenbogen

Hübsches Bildchen, mit dem unsere Mandanten nun Post bekommen.

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Erst das Patent, jetzt die Marke

Ein paar kluge Patent- und Markenrechtler haben mich zu Recht darauf hingewiesen, daß die Wanne nun doch nicht patentiert ist. So hatte ich hier noch groß getönt. Es handele sich um eine Marke, meinten die Spezialisten.

Nun gut. Dann ist sie jetzt eben eine Marken-Kanzlei-Wanne.

Und nun gibt es eben auch noch die Kanzlei-Wannen-Marken.

Besten Dank an den Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers, der die erste Marke per Post bekommen hat und von dem dieses Foto stammt.

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Kommentarspam

Das ist doch ‚mal ein sinnvoller Kommentar

Gefunden im Lawblog (Nr. 23).

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Einmal mehr, die 153a-Nötigung

Es ist ein Standard-Thema, das Angebot der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, ein Strafverfahren gegen Zahlung einer Auflage einzustellen.

Jürgen Schöne aus Hoyerswerda berichtet im RED TAPE über ein ziemlich gruseliges Steuerstrafverfahren, in dem der Richter Gesichtswahrung betrieben hat. Gewaltige Ermittlungen über Jahre und am Ende ist nichts Handfestes dabei herausgekommen. Man stochert noch in der Hauptverhandlung im Nebel.

Und dann kommt das Angebot: Weiter stochern, vermutlich über mehrere Tage. Oder eben die Einstellung nach § 153a StPO. Herr Schöne hatte Anlaß, seinem Mandanten zur Annahme dieses Angebots zu raten.

Der Kollege Jürgen Melchior aus Wismar berichtete seinerzeit über ein anderes Ergebnis. Sein Fall führte zur Ablehnung des Angebots. Und zum Freispruch.

Beide Verteidiger können auf ihre Weise einen Erfolg verbuchen. In beiden Fällen habe ich jedoch Bauchschmerzen, wenn ich mir überlege, was da eigentlich abgeht.

Die Anklage darf nicht geschrieben, erst Recht nicht zum Hauptverfahren zugelassen werden, wenn nicht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung spricht. Trotzdem liest und hört man immer wieder von Verfahren, die erst angeklagt und dann eröffnet werden, um recht bald festzustellen, daß die Beweise für eine Verurteilung dann doch nicht ausreichen. Was – aus meiner Perspektive – vorhersehbar war.

Der RED-TAPE-Fall ist ein besonders krasses, aber deutliches Beispiel für diese Vorhersehbarkeit: Eine Hauptverhandlung auf 15 Uhr zu terminieren und dazu 10 Zeugen zu laden, ist schon oberdreist. Und dann dem Angeklagten „anbieten“, einen weiteren Termin festsetzen zu müssen, wenn er der Einstellung gegen Auflagenzahlung nicht zustimmt, scheint mir weit außerhalb des grünen Bereichs zu liegen.

Irgendwann schreibe ich dann doch mal eine Strafanzeige … als Erwiderung auf ein Angebot, daß mein Mandant nicht ablehnen kann. Zur Verurteilung des Richters oder des Staatsanwalts wird das sicher nicht führen. Aber für Wirbel und vielleicht zur Nachdenklichkeit.

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Getanzte Integration – ohne Kopftücher

Party

Mehr als 4 800 Menschen aus 70 Nationen machten beim Umzug mit, …

Etwa eine Millionen Besucher waren am Sonntag laut Veranstaltern in Kreuzberg unterwegs, etwa 750 000 beim Karnevalsumzug, weitere 250 000 beim Straßenfest auf dem Blücherplatz.

… sie sahen verzierte Wagen, spanische Flamencotänzer, Sambatänzerinnen, als Dämonen verkleidete Akrobaten auf Stelzen, etliche Volkstänze etwa aus Peru, Kamerun, Bolivien, Ghana und Thailand.

berichtete die Berliner Zeitung über den Karneval der Kulturen.

In den gut drei Stunden, in denen wir das Fest am Sonntagabend besucht haben, haben wir die für Kreuzberg typischen Kopftücher muslimischer Frauen nicht gesehen. Was ist das?

Foto: dpa

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