Monatsarchive: September 2010

Steglitzer Modell

Aus der Ermittlungsakte in einer Jugendstrafsache:

Aufgrund einer längeren Erkrankung des KHK Bullmann wurde der Vorgang durch mich übernommen.

Im Rahmen der notwendigen Priorisierung in der Vorgangsbearbeitung kam es zu einer längeren Nichtbearbeitung dieses Vorganges.

Tatzeit war der 12. Januar 2010. Den verschwurbelten Vermerk hat der Polizeibeamte am 16. Juni 2010 geschrieben. Es ging um eine kleine Körperverletzung unter zwei Pubertisten.

Der Schlußbericht, aus dem das Zitat stammt, findet sich auf Blatt 18 der Akte. Neun Seiten enthalten Kopien aus anderen Akten; insgesamt ein filmdünnes Heftchen, das da monatelang unbearbeitet auf irgendwelchen Fensterbänken herumlag …

Sowas haben die Neuköllner besser im Griff.

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Wenn’s unbedingt sein muß

Aus was man noch Geld machen kann:

… für die kleine Pause zwischendurch. Ohne Wasser. Ohne Chemie.

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Die Vogelscheuche vor der Kanzlei

Es gibt nichts, was es in Kreuzberg nicht gibt.

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Intensivtäter

Polizeilicher Vermerk aus einer Ermittlungsakte in einer Jugendstrafsache:

Bei dem Geschädigten Wilhelm Brause handelt es sich um einen staatsanwaltschaftlichen Intensivtäter

Ich finde, bei der Staatsanwaltschaft gibt es ausschließlich Intensivtäter.

In diesem Zusammenhang gleich noch ein schönen Begriff: Kiezorientierter Mehrfachtäter.

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Erfolgreiche Explosion und verlorene Wette

Es war eine Steuerstrafsache und ich hatte eine „böswillige“ Akteneinsicht beantragt. Die Akten mußten aufgrund ihres Umfangs in acht Umzugs-Kartons in einem besonderen Raum im Gericht gelagert werden. Aufgrund der mit der Akteneinsicht signalisierten Verteidigungsstrategie war für beide Tatvorwürfe ein Ende in Form der Verjährung realistisch.

Der eine Verjährungseintritt stand unmittelbar bevor. Auf den Eintritt der Verjährung in der zweiten Sache ein Jahr später wollte ich wetten.

Über diese explodierende Akteineinsicht hatte ich bereits berichtet.

Nach einigen Telefonaten mit dem Gericht erhielt ich heute Post:

Man hat den Weg des geringsten Widerstandes gewählt.

Der Tatvorwurf lautete auf einen so genannten Vorsteuerbetrug. Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, Rechnungen von Unternehmen in seine Buchhaltung übernommen zu haben, die nicht existierten. Die Umsatzsteuer, die diese Rechnungen enthielten, hat er vom Finanzamt erstattet bekommen. Insgesamt ein mittlerer sechsstelliger Betrag.

Der Mandant hat vorgetragen, daß die Leistungen der Unternehmen erbracht worden seien, die Unternehmen daher auch existierten und er deren Rechnungen samt Umsatzsteuer auch bezahlt hätte.

Der Finanzverwaltung ist es weder im Besteuerungsverfahren, noch in dem Strafverfahren gelungen, den Gegenbeweis zu führen.

Mit der Einstellung dieses Strafverfahrens gibt es nun auch keine Verjährungsunterbrechung bzw. keine Verlängerung der kurzen Verjährung im Besteuerungsverfahren. Die von der Finanzverwaltung geltend gemachten Steuerforderungen sind damit ebenfalls der Verjährung anheim gefallen.

Ich zitiere vor diesem Hintergrund noch einmal die Einstellungsbegründung:

eingestellt, weil dessen etwaige Schuld gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Wenn diese Entscheidung nicht nahezu ausschließlich positive Konsequenzen für meinen Mandanten bedeuteten, würde ich sie als völlig absurd disqualifizieren.

Aber so halte ich als Interessenvertreter meines Mandanten besser den Mund.

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Was man so braucht …

… in Neukölln.

Ein Endrohr pro Ventil, sozusagen. Für die Abgase hätten es eigentlich auch drei Rohre getan.

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Motocross aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Aus einer Anklageschrift, in der einem Motocrosser eine fahrlässige Körperverletzung in mehreren Fällen vorgeworfen wird:

Der Angeschuldigte Wilhelm Brause war am 30.02.2010 um 10.30 Uhr als Teilnehmer der Motocrossveranstaltung des MC Bullmannsdorf beim ersten Lauf zum „Bullmans-Pokal 2010“ auf der Strecke Krummer Weg 14 in Bullmannsdorf mit einem Motocross-Gespann mit KTM-Motor unterwegs. Im Beiwagen befand sich der Zeuge Gottfried Gluffke.

Am Streckenpunkt 8, einer Berganfahrt mit anschließender 180 Grad Rechtskurve, verkannte der Angeschuldigte aus Unachtsamkeit die Notwendigkeit, vor der Biegung die Geschwindigkeit rechtzeitig zu drosseln.

Dies hatte für ihn vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass er ungebremst mit dem Gespann geradeaus weiterfuhr und am Kurvenbeginn links den Folienzaun durchbrach und in die Gruppe der dahinter stehenden Zuschauer raste, wodurch vier Zuschauer und der Beifahrer Gluffke verletzt wurden.

Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, daß die Staatsanwaltschaft zum Beweis dieser Behauptung eine höhere zweistellige Anzahl an Zeugen benannt hat. Eben die Zuschauer und einige Fahrer. Und natürlich wurde ein Sachverständigengutachten erstellt, um die Frage zu klären, ob das KTM-Gespann irgendwelche Mängel hatte.

Das dürfte wohl ein spektakuläres Verfahren vor dem kleinen Amtsgericht werden, in dem die örtliche Staatsanwaltschaft ihre Kompetenz auf dem Gebiet des Motorsports und den dort geltenden Regeln unter Beweis stellen darf. Wilhelm Brause jedenfalls kann auf gut zwei Jahrzehnte aktiven und international erfolgreichen Motorsport zurückblicken. Und er hat zwei Verteidiger, die wissen, wie man sich bei einer Berganfahrt im Gerichtssaal bewegt.

Ich befürchte nur, daß man in diesem Nest auch ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung einleitet, wenn sich zwei mit Turnhosen bekleidete Männer in einem Boxring gegenseitig auf die Nase hauen.

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Kantinenrichter

Das Kriminalgericht hatte mal zwei Gerichtskantinen. Die eine, kleine, schnuckelige im Untergeschoß, in der man Strafrichter, Strafverteidiger, Straftäter und Staatsanwälte gleichermaßen bei der Mittagspause antreffen konnte, hat man schon vor langer Zeit – aus Kostengründen? – geschlossen. Das habe ich bedauert, zumal an der Kantine (und dem dort montierten Zapfhahn) auch noch nette Erinnerungen an meine Referendarzeit hingen.

Danach gab es nur noch die hier:

Eine Bahnhofshalle mit einem Speiseangebot, von dem man das Gefühl hatte, es kommt direkt aus der sechs Stockwerke tiefer liegenden Küche der Untersuchungshaftanstalt.

Aber auch diese Kantine gibt es schon länger nicht mehr:

Da gibt es aber nichts zu bedauern. Außer, daß die netten Bedienungen wohl arbeitslos geworden sind. Aber das sind ja auch keine unkündbaren Richter und Beamte.

Da kommt mir gerade ein Gedanke … wenn demnächst wieder mal eine Kantine eröffnet werden sollte … und man nicht weiß, wohin mit dem einen oder anderen Richter

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Man glaubt’s nicht!

Auf dem Weg in die Mittagspause:

Es gibt Zeitgenossen in Kreuzberg, die gehören zusammen gefaltet. Da bittet der Hauseigentümer höflich und mit nachvollziehbarer (erkennbarer) Begründung darum, den Zaun nicht weiter zu beschädigen:

Und was macht dieser Radfahrer? Er schließt sein Rad an den alten und wackeligen Zaun an.

Aber er hat einen verhängnisvollen Fehler gemacht …

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Freie Kapazitäten bei der Staatsanwaltschaft

In einer nicht ganz einfachen Wirtschaftsstrafsache mit Bezug zum Ausland hatte ich Akteneinsicht. Der Mandant hat mich mit weiteren Informationen versorgt. Nun ging es darum, die Verteidigung im Ermittlungsverfahren zu planen.

Es besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen Verstoßes gegen das Markengesetz und des gewerbsmäßigen Betruges durch Verkäufe gefälschte Kleidungsstücke der Marke „WBF – Wilhelm Brause Fashion“, die unter anderem für die europäische Gemeinschaft unter Reg.-NR. ABC 00012345678 für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Kopfbedeckungen geschützt ist.

Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß §§ 143 MarkenG, 263, 53 StGB. Der Tatverdacht beruht auf einer Anzeige der Firma „WBF“ und den weiteren Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt/Main.

… lautet auszugsweise der Durchsuchungsbeschluß des Amtsgerichts. Die durchgeführte Wohnungs- und Geschäftsraumdurchsuchung verlief „ohne Erfolg“ ; es wurden keine verwertbaren Beweismittel gefunden.

Ich habe nun mehrfach versucht, den zuständigen Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft zu erreichen. Leider auch „ohne Erfolg“. Auch mit telefonisch hinterlassenen Rückrufbitten kam ich nicht weiter. Deshalb habe ich zum Fax gegriffen und mitgeteilt, worum es mir geht.

Gern möchte ich den Fortgang des Ermittlungsverfahrens und mögliche Erwartungen der Staatsanwaltschaft an die Verteidigung erörtern.

Das führte dann zu einer Reaktion:

Nun, denn. Der Herr Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt will es schriftlich haben. Offenbar hat man bei den dortigen Ermittlungsbehörden noch reichlich freie Kapazitäten.

Es fragt sich, wie lange noch.

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