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Jahresarchive: 2009
510/09
Der Mandant wurde am 20.02.2009 verhaftet und in die Untersuchungshaftanstalt Moabit eingeliefert. Dort (wie auch in anderen Knästen) wird ein Haftbuch geführt. Jeder Neuzugang erhält eine fortlaufende Nummer. Mein Mandant hat die Haftbuchnummer 510/09 bekommen
Er ist der 510. Häftling in diesem Jahr, also seit 37 Werktagen. Pro Tag sind damit knapp 14 Neue auf die 1.290 vorgesehenen Haftplätzen verteilt worden.
Der Mandant hat Glück im Unglück. Er wurde sofort in Haus III untergebracht – die Luxusabteilung in Moabit.
Die Teilanstalt 3 ist das der Kreuzung Alt-Moabit/Rathenower Straße zugewandte Backsteingebäude. Hier sind überwiegend Untersuchungsgefangene im Wohngruppenvollzug untergebracht. Es stehen 154 Haftplätze zur Verfügung, maximal bis zu 180 bei Notbelegung.
Die hier angebotene Form des gelockerten Vollzuges für Untersuchungsgefangene wird in Deutschland in nur sehr wenigen Haftanstalten praktiziert.
Die in den Wohngruppenbereichen der Teilanstalt 3 untergebrachten Gefangenen müssen bestimmte Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen: Sie dürfen nicht der organisierten Kriminalität zugerechnet sein, keine erkennbare Drogenproblematik, keine besonders hohe Straferwartung und keine Tatbeteiligten in den anderen Anstaltsbereichen haben.
Die Aufnahme in die Teilanstalt 3 ist freiwillig. Die Gefangenen müssen sich bereit erklären, eine zugewiesene Arbeit anzunehmen und die Gemeinschaftsunterbringung (teilweise Dreifachbelegung) zu akzeptieren; die Verlegung in Einzelhafträume erfolgt über eine Warteliste.
In der Teilanstalt 3 sind die Hafträume außerhalb der Arbeitszeiten geöffnet und werden erst abends verschlossen. Es kann täglich geduscht werden und jeder Gefangene hat ein verschließbares Kühlschrankfach.
Und er hat sofort einen Job als Hausarbeiter bekommen. Ein großes Privileg. Er weiß es zu schätzen. Beim letzten Mal war er 7 Monate im Haus 2 untergebracht. 23 Stunden auf der Zelle, 1 Stunde Hofgang.
Ich drücke ihm die Daumen, daß sein Glück anhält …
… und noch eine Emmely
Eine über 50 Jahre alte Mitarbeiterin war seit über 20 Jahren als Kassiererin in einem Kaufhaus beschäftigt. Sie und ihre Tochter waren im Besitz von Kundenbonuskarten, die der Arbeitgeber an seine Kunden herausgibt. Die Käufer können sich bei jedem Einkauf Punkte (ein Cent pro Euro) in der Weise gutschreiben lassen, dass der Wert des Einkaufs auf ihre Karte eingescannt wird. Die Punkte können in Form von Einkaufsgutscheinen – auch bei dem Arbeitgeber und angeschlossenen Partnerunternehmen – eingelöst werden. Der Arbeitgeber kündigte seiner Mitarbeiterin fristlos vorsorglich fristgemäß, weil diese im Zeitraum von 13 Monaten unberechtigt Kundeneinkäufe im Warenwert von über € 20.000,00 auf ihre Kundenbonuskarte und im Wert von mehr als € 13.000,00 auf die Karte ihrer Tochter eingegeben hatte.
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2008 – 9 Sa 1075/08
Und? Was sagt der gerechte Volkszorn nun dazu? Reichen die gesammelten 330 Euro für eine Kündigung?
Link gefunden im beck-blog
Vergleichsangebot
Der Anwalt von Emmely
erneuerte gestern ein Vergleichsangebot bei der Kaiser’s-Tengelmann-Gruppe. Danach wäre seine Mandantin bei Zurücknahme der Kündigung bereit, als normale Verkäuferin und nicht mehr als Kassiererin zu arbeiten. Sie würde in der Konsequenz natürlich auch auf die Kassierer-Zulage von monatlich etwa 62 Euro verzichten.
Quelle: Morgenpost
In der Psychopathologie gibt es dafür einen technischen Begriff: Realitätsverlust.
Älter werden
WÜDO kenne ich seit meiner ersten BMW, einer R 69 S. Das ist schon ein paar Jahrzehnte her. Schade, daß das (Traditions-)Unternehmen nun aufgeben muß. Heute habe ich wohl die letzte eMail von WÜDO bekommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kunden, Freunde und Lieferanten
sehr geehrte Damen und Herren der Fachpresse,das WÜDO Team und die Familie Wüstenhöfer sagen Danke für 34 Jahre Freude in Ihrer Mitte.
Leider sind uns weitere Jahre in der Motorradfahrergemeinschaft nicht vergönnt, wir müssen unseren Betrieb zum Ende Febraur einstellen. Die Gründe sind vielfältig und in der Presse mehrfach genannt.
Es gäbe noch vieles zu sagen und zu tun….
Nochmal Danke sagen wir alle.Mit freundlichen Grüßen
Das WÜDO Team und Familie Wüstenhöfer
Mit fortschreitendem Alter steigt die Anzahl der Abschiede.
Macht’s gut!
Schmatzend und schlürfend
Über ein einziges Bußgeldverfahren, in dem es um ein Fahrverbot ging, berichte ich seit Februar 2008. Zuständig ist war Richter K..
Das Fahrverbot wurde nicht mehr verhängt (obwohl der Mandant mir (sic!) den Erfolg beinahe unterm Hintern weggezogen hätte), nachdem Richter K. aus Gründen seiner Befangenheit abgelöst wurde.
Nun war nur noch eine Kleinigkeit zu klären: Die Sache mit dem Bonbon.
Meiner gegen den Lutscher Richter K. erhobene Dienstaufsichtsbeschwerde ist stattgegeben worden:
1. Das, was im Protokoll steht (und was ein Verteidiger vorträgt), ist auch dann richtig, wenn ein Richter etwas anderes erzählt.
2. Wenn ein Richter verlangen will, daß ein Verteidiger seinen Hut erst außerhalb des Gerichtssaals wieder aufsetzt, sollte er das Bonbon-Lutschen insbesondere dann während einer Hauptverhandlung unterlassen, wenn es mit Schmatz- und Schlürfgeräuschen verbunden ist.
(Leitsätze des Verfassers).
Den Volltext der Entscheidung des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten gibt es hier.
Colorandi causa:
Richter K. hat sich dem Vernehmen nach einen Daumen geklemmt. Im Dezember 2008. Gewöhnlich gut unterrichtete Kreise berichteten, daß er Anfang dieser Woche immer noch deswegen krank geschrieben war.
(Schade, daß Richter b. gerade Pause macht. ;-) )
Barbarischer Populist
„Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität“, sagte Thierse gestern der Berliner Zeitung.
Quelle: ebenda, 26.2.08
Das ist exakt dasselbe Niveau, auf dem Emmely durch ihrem Rechtsanwalt bislang vertreten wurde.
Thierse ruderte zurück seitwärts:
„Ich bedauere die Schärfe meiner Wortwahl“. Er sehe aber keinen Anlass, seine Empörung über das Gerichtsurteil zurückzunehmen.
berichtet die Berliner Zeitung einen Tag später.
„Zurücknehmen“ ist nicht das richtige Wort. Zurücktreten wäre kein schlechter Gedanke. Denn von jemandem, der auf diese Weise mitteilt, daß er die wesentlichen Grundsätze unserer freiheitlichen Demokratie nach 20 Jahren immer noch nicht begriffen hat, möchte ich eigentlich nicht regiert werden.
„Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind in keiner Weise hinnehmbar“, schrieb die Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, Karin Aust-Dodenhoff, in einer Erklärung.
Das möchte ich gern unterschreiben.
Wenn Thierse dem Urteil eine „asoziale Qualität“ bescheinige, stelle er die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts „außerhalb unserer Gemeinschaft“, schrieb der Anwaltsverein am Donnerstag in einer Erklärung. „Das ist eine nicht hinnehmbare Entgleisung.“ Aus populistischen Gründen habe Thierse die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt.
zitiert der Spiegel den Berliner Anwaltsverein.
Und das alles nur, weil eine grob uneinsichtige Kassiererin mit ihrem Anwalt Kopf durch die Wand will.
Urlaub
Aus einer Ermittlungsakte in einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache:
Der Vorgang kann in der Zeit vom 4.8.06 bis zum 17.9.06 wegen Beurlaubung des SB nicht bearbeitet werden.
Eine Umverteilung war aus personellen Gründen nicht möglich.
Sechs Wochen Urlaub. Aha. Dann bleibt das Zeug solange eben liegen. Ist ja auch kein anderer da, der die Arbeit wegschafft. Ist gerade Urlaubszeit. „Mir doch egal … “
Das letzte Mal, als ich 6 Wochen Urlaub am Stück hatte, war 1975, während der Sommerferien vor meinem Abitur am altsprachlichen (Jungen-)Gymnasium. Unbezahlter Urlaub.
Das Ergebnis der gut erholten Ermittlungen wird ab dem 27.02.2009 (in zweiter Instanz) verhandelt. Ich bin auf das Erinnerungsvermögen der Zeugen gespannt.
Ordnungshaft einer Journalistin / Teil 2 und 3
Barbara Keller hat nun den zweiten und dritten Teil ihres Selbstversuches in den Knästen Lichtenberg und Pankow auf Berlin Kriminell veröffentlicht.
Kleiner Muntermacher
Ein paar solcher Böhnchen und ein Gemisch aus 500 mg Acetylsalicylsäure und 30 mg Pseudoephedrin-Hydrochlorid (nacheinander, nicht zusammen!) sorgen dafür, daß wenigstens die Grundfunktionen wieder funktionieren.
Auf in den Kampf …
Lebenslang für Horst Mahler?
Das Landgericht München hat den ehemaligen APO-Aktivisten und nun bekennenden Rechtsextremisten Horst Mahler am Mittwoch wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Laut Anklage hatte Mahler unter anderem in einer Videoaufnahme den Holocaust als „die gewaltigste Lüge der Weltgeschichte“ bezeichnet und bestritten, dass die systematische Judenvernichtung im Dritten Reich stattgefunden habe. Zudem hatte Mahler eine CD mit einem Buch des verurteilten Holocaust-Leugners Germar Rudolf verschickt.
Quelle: Felix Lee in der taz
Diese CD hat Herr Mahler nicht nur an irgendwelche verirrte Seelen seiner Coleur verschickt, sondern auch solche Rechtsanwälte, von denen er aufgrund vorherigen Schriftwechsels wußte, daß sie seine Ansichten nicht teilen. Was er damit bezweckt hat, ist mir schleierhaft.
Der Mann ist 73 Jahre alt. Sechs Jahre Haft könnten für ihn lebenslang werden.