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Jahresarchive: 2009
Kurzfristig im Zivilprozeß
Es geht um einen Verkehrsunfall. Ein betrunkener Autofahrer überfährt eine rote Ampel und kollidiert mit einem Motorradfahrer. Das war im Mai 2003.
Nachdem der Motorradfahrer wieder zusammen gewachsen war, konnten wir für ihn die Ansprüche aus dem Sach- und Personenschaden beziffern und beim gegnerischen Versicherer anmelden. Der Versicherer zahlt nicht das, was unser Mandant beansprucht. Deswegen haben wir Klage erhoben. Das war im November 2004.
Das Landgericht Berlin hat nach einer Beweisaufnahme mit Sachverständigengutachten über die Klage entschieden. Das war im April 2009.
Das Urteil gefiel unserem Mandanten nicht. Deswegen haben wir Berufung eingelegt. Wie es mit der Berufung weiter gehen wird, werden wir erfahren. Das wird – in Hinblick auf die Geschäftslage – im Mai 2010 sein.
Immerhin: Der Vorsitzende Richter am Kammergericht macht Mut: Er kündigt an, dann kurzfristig Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen.
Kurzfristig. Ah-ja. Vor dem Hintergrund der bisherigen Entwicklung: Was muß sich der Mandant darunter vorstellen?
Prädikatsjuristenzimmer
So sehen sie aus, die Zellen Zimmer, in die die Berliner Justizverwaltung die Prädikatsjuristen steckt, sobald sie Staatsanwälte oder Richter geworden sind.
Immerhin: Zur Zeit werden Teile des Kriminalgerichts renoviert. Deswegen hat derzeit auch der zivile Besuch den Einblick in die Käfige, in denen später an der Gerechtigkeit gearbeitet wird.
Kunst am Bau
Am (Hinter-)Eingang zum Kriminalgericht in Moabit, in dem auch die Untersuchungshaftanstalt Moabit untergebracht ist.
Oberfauler Richter
Es ist mittlerweile üblich geworden, daß die Staatsanwaltschaften hier in Moabit ihre Anträge auf Erlaß eines Haftbefehls so ausformulieren und gestalten, daß der Haft-/Ermittlungsrichter nur noch unterschreiben muß. Manchmal liest der Richter den Haftbefehlsentwurf sogar. Jedenfalls gilt die Maxime: Je weniger Arbeit der Staatsanwalt dem Richter macht, desto wahrscheinlicher ist es, daß er dem Antrag auch stattgibt.
Nun ist mir aber ein besonderes Exemplar eines Richters Haftbefehls-Entwurfes untergekommen. Der Staatsanwalt hatte sich schon die Mühe gemacht, alles fein säuberlich und unterschriftsreif vorzubereiten. Allerdings: Sein Entwurf war auf weißem Papier gedruckt; Haftbefehle sind aber auf rotem Papier auszufertigen.
Der Richter hat daraufhin die Akte komplett an den Staatsanwalt zurückgesandt. Mit dieser handschriftlichen Verfügung:

Das war am 12.07.2009. Der auf rotem Papier ausgedruckte Haftbefehl stammt schließlich vom 21.07.2009. Meinem Mandanten konnte es Recht sein …
Das ist die Justiz, wie sie singt und lacht.
Ein bisschen dusselig
Der Zeuge wurde von der Polizei vernommen und gebeten, den Beschuldigten zu beschreiben:

Eigentlich stelle ich meinen Mandanten die Kopien der Ermittlungsakte vollständig zur Verfügung; hier überlege ich, ob ich nicht doch mal den schwarzen Edding raushole.
Obwohl: Mit 2,7 Promille Alkohol im Blut hätte der Zeuge auch nicht viel anders ausgesehen.
Spruch am Sonntag
Wer nach seiner Überzeugung handelt, und sei sie noch so mangelhaft, kann nie ganz zugrunde gehen, wogegen nichts seelentötender wirkt, als gegen das innere Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch zu nehmen.
Annette von Droste Hülshoff
Kommentare deaktiviert für Spruch am Sonntag
Sperrmüll verboten

Was ist das für eine Kultur, in der solche Schilder an die Hauswand geschraubt werden (müssen?)?
Fahndung per YouTube?
Ein von der Polizei am Donnerstag publiziertes Fahndungsvideo zeigt vier von insgesamt fünf Männern, die im Verdacht stehen, am 1. November 2008 gemeinsam einen Mann in Spandau überfallen zu haben.
berichtete gestern Nachmittag die Tagespiegel und zeigt eine Videosequenz von 21 Sekunden.
In Leserbriefen zu diesem Artikel wird zu Recht gefragt, warum dieses Video erst jetzt, also nach fast 9 Monaten, veröffentlicht wird. Daran, daß die Polizeitechniker den uplaod bei YouTube nicht beherrschen, dürfte es eher nicht liegen. Gibt es etwa Bedenken?
Die Ausrede der Woche
In einer geschlossenen Ortschaft in Bergisch Gladbach bei Köln zeigte ein Lasergerät der Polizei 117 Kilometer pro Stunde an, und damit 67 km/h zu viel. Der 29-jährige Autofahrer erklärte den Beamten zu seiner Raserei, er habe eine Tiefkühlpizza an Bord, die er möglichst schnell dem Backofen zuführen wolle.
Quelle: dpa vom 26.8.09 via Süddeutsche (Auslese 331)
Na denn, guten Appetit. Die Kalorien kann der Pizzamann dann demnächst auf dem Fahrrad abstrampeln.
Danke an Gideon für den Hinweis auf diese Gurke. crh



