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Jahresarchive: 2008
Zum 63. Jahrestag des 8. Mai
Tag der Befreiung.
Sagen die einen.
Tag der Kapitulation.
Sagen die anderen.
Vertrauen
Der Mandant war zu dem Hautpverhandlungstermin vor dem Strafrichter nicht erschienen. In solchen Fällen ist es regelmäßig nicht zu verhindern, daß die Staatsanwaltschaft den Erlaß eines Haftbefehl beantragt und das Gericht diesem Antrag nach § 230 StPO auch entspricht. So auch in diesem Fall.
Ein paar Tage später erreiche ich den Mandanten endlich und teile ihm mit, daß er ein Problem habe. Er folgt meinem Rat und will sich nun dem Verfahren „freiwillig“ stellen.
Dazu habe ich telefonisch Kontakt zu dem Richter aufgenommen. Er hat auf meine Bitte hin einen Termin anberaumt, zu dem der Mandant erscheinen sollte. Er wollte ihm den Haftbefehl verkünden, ihm die Situation noch einmal eindringlich nahelegen und dann den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Mehr haben wir nicht vereinbart und besprochen.
Der Mandant ist – erneut meinem Rat folgend – in die Höhle des Löwen, hat sich den Satz heiße Ohren beim Richter abgeholt und konnte mit einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl das Gericht als relativ freier Mann verlassen.
Vertrauen – das war die Basis der Vereinbarung zwischen Richter und Verteidiger. Das gesprochen Wort gilt! Ohne daß es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. So sollte der Umgang aller Menschen miteinander sein. Dann brauchten wir kaum noch Juristen.
Katz-und-Maus-Spiel
Am späten Abend des 1. Mai wurden zwei taz-Journalisten an der Ecke Manteuffel-/Skalitzer Straße von Polizisten der Einheit „11 12“ mehrfach ins Gesicht geschlagen.
berichtet die taz.
Und befragt dazu Kreuzbergs Bürgermeister Franz Schulz (Grüne). Der sagt:
Die Einheit „11 12“ kam vermutlich nicht aus Berlin. Das heißt, dass die Berliner Polizei ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern besser über die Deeskalationsstrategie informieren muss. Noch besser wäre, wenn für diese kritischen Zeiten ausschließlich Berliner Polizisten eingesetzt werden. Sie können das alljährliche Katz-und-Maus-Spiel-Ritual viel realistischer einschätzen.
Wer mit diesem Gerät am ersten Mai nach Kreuzberg anreist, will schließlich auch was erleben. Wäre doch schade, wenn man ganz ohne Party wieder zurück in die Provinz müßte.
Vertraulich
Der Abteilungsleiter einer GmbH schreibt eine Strafanzeige gegen meinen Mandanten. Er schickt seinen Brief direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach der Sachverhaltsschilderung und seiner laienhaften strafrechtlichen Einordnung des Verhaltens meines Mandanten schließt er den Brief mit folgenden Worten:
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail (backoffice@***.de), telefonisch (0***/3******) oder per Fax (0***/3******) und unter meiner Privatanschrift ***** jederzeit gerne zur Verfügung.
Ich bitte Sie jedoch die oben genannten Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben.
Wenn dem Anzeige-Erstatter die Spielregeln, insbesondere das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers des Beschuldigten, bekannt gewesen wären, hätte er eventuell darauf verzichtet, seine geheimen Daten an die Ermittler weiter zu geben. Oder er hätte auf die Strafanzeige ganz verzichtet.
Das Chaos bei der Gothaer
Die Gothaer ist der Kaskoversicherer unseres Mandanten. Deswegen hat er dem Versicherer die Schlüssel und die Papiere seines Motorrades übergeben, nachdem das Krad gestohlen wurde. Soweit, so normal.
Dann wurde das Motorrad wiedergefunden. Nicht, weil die Gothaer sich darum sonderlich bemüht hat, sondern unser Mandant hat danach gesucht und es gefunden.
Nun möchte er natürlich auch die Papiere und die Schlüssel wieder zurück haben. Das habe ich der Gothaer bereits am 15. April 2008 geschrieben. Darauf erhalte ich nun am 2. Mai 2008 die folgende Reaktion:
… mir wurde […] mitgeteilt, dass gegenwärtig ermittelt wird, wo sich die fahrzeugbezogenen Unterlagen (Fahrzeugbrief) befinden.
Ah-ja, es wird „ermittelt„. Meine Mutter hat mir vor langer Zeit einmal beigebracht, daß es durchaus sinnvoll ist, sein Spiel-Zimmer aufgeräumt zu halten, wenn man später etwas wiederfinden möchte. Die Herrschaften von der Gothaer scheinen dieses Stadium der Entwicklung noch nicht abgeschlossen zu haben.
Friß oder stirb
Es war eine relativ umfangreiche Wirtschaftsstrafsache. 34 Fälle von Betrug und 5 Fälle von Untreue waren angeklagt. Die Staatswältin bot nach Anklageerhebung an: Insgesamt drei Jahre Freiheitsstrafe gegen einen Geständnis. Damit war der Mandant nicht einverstanden.
Nach neun Hauptverhandlungsterminen stand fest: In drei Fällen lag übereinstimmend kein Betrug vor. Die fünf Fälle von angeblicher Untreue wurden eingestellt (nach § 154 Abs. 2 StPO). Der Mandant hat den entstandenen Schaden vollständig ausgeglichen, die Voraussetzungen für einen Täter-Ofer-Ausgleich (§ 46a StPO) mit der Folge einer Strafminderung waren gegeben.
Und was beantragt die Staatsanwaltschaft nach dem Schluß der Beweisaufnahme? Richtig: Drei Jahre und sechs Monate. Das passiert also, wenn man das Deal-Angebot einer Staatsanwältin nicht ohne Zögern annimmt.
Glücklicherweise hat das Gericht Augenmaß bewahrt und folgte im Wesentlichen dem Antrag der Verteidigung: Ein Jahr und neun Monate, ausgesetzt zur Bewährung.
Urteil 14 Jahre nach der Tat
Nach einer unerklärlichen Serie von Vergewaltigungen verbunden mit schwerem Raub in den Jahren 1992/94 brach Peter Z. ebenso unvermittelt wieder mit seinem Tun und „resozialisierte sich“, so der Anklagevertreter, „selbst“. Die Taten konnten Peter Z. später peu à peu per DNA-Tests nachgewiesen werden.
berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.
Genauso wie die Taten abgeurteilt wurden, mußte nach und nach immer wieder eine Gesamtstrafe gebildet werden. Zuletzt blieben zehn Jahre und zehn Monate übrig für insgesamt vier Taten. Allerdings nur auf dem Papier, verbüßt hat der Verurteilte bislang „nur“ vier Jahre und drei Monate. Wegen des Zeitablaufs werden es wohl auch nicht mehr werden, vermutet Barbara Keller in dem zitierten Artikel.
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Zur Person
Der Angeklagte berichtet über sein Leben. Es sei aufgewachsen bei seiner Oma, seine Eltern kenne er nicht. Ob er Geschwister habe, wisse er nicht.
Er hat – trotzdem – die Hauptschule abgeschlossen und eine Lehre als Maler und Lackierer erfolgreich beendet. Derzeit ist er arbeitslos und lebt von der Stütze.
In Eberswalde gibt es keine Arbeit für den 25-Jährigen.
Missverständnis
Der mutmaßliche afghanische Entführer der beiden deutschen Ingenieure Rudolf Blechschmidt und Rüdiger Diedrich hat erstmals eingeräumt, dass seine Männer vor knapp zehn Monaten den herzkranken Diedrich während eines Marsches in die Berge erschossen haben. Nissam Udin, angeblich Kopf der Entführerbande, bezeichnete die Tötung des Deutschen im „Spiegel“ als Missverständnis.
„Wenn er zehn Minuten lief, fiel er immer wieder hin. Wir haben seine Situation nicht verstanden“, sagte Nissam. Zwei seiner Kämpfer, „zwei unerfahrene Freunde“, hätten Diedrich missverstanden, als er von seinem Leiden berichtet und mehrmals Worte gerufen habe, die womöglich falsch gedeutet wurden. Nissam, der sich als Mitglied der Taliban bezeichnete, sagte: „Unsere Freunde haben gedacht, dass er bittet: ,Erschießt mich, erschießt mich.““
Quelle: Morgenpost
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Geldwegnahme zur Gefahrenanbwehr
Die Polizei darf Bargeld, das zum Kauf von Drogen verwendet werden soll, zum Zweck der Gefahrenabwehr auch dann sicherstellen, wenn der Besitzer in einem Strafverfahren freigesprochen wurde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines 30-jährigen Mannes abgewiesen, der sich gegen eine entsprechende polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahme gewandt hatte (Urteil vom 28.02.2008; Az.: VG 1 A 137.06).
Quelle: beck-blog
Was wir haben, behalten wir. Basta! Erstmal im Strafprozess beschlagnahmen, und dann hinterher aus angeblichen Gründen der Gefahrenabwehr nicht wieder herausgeben.
In dem zitierten Beitrag heißt es weiter:
Die Verwendung großer Summen Bargeldes zum Ankauf von Drogen und damit die drohende Begehung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, selbst wenn das Geschehen noch nicht das Stadium des strafbaren Versuchs erreicht habe.
Das deutsche Betäubungsmittelrecht samt seiner buckligen Verwandtschaft würde auch einer verfassungslosen Bananenrepublik gut zu Gesicht stehen.