- Kanzlei Hoenig Info
- 1 & 1 Internet AG
- Allgemeines (Kanzlei)
- Arcor
- Behörden
- Berufsrecht der Rechtsanwälte
- Blick aus dem Fenster
- Blickpunkte
- Buchtip
- Cybercrime
- Der Baum vor dem Fenster
- Fahrerlaubnisrecht
- Gericht
- GEZ
- Hinweis!
- In eigener Sache
- Justiz
- Knast
- Kreuzberg
- Mandanten
- Medien
- Motorradrecht
- Nebenklage
- Neukölln
- Off Topic
- Ordnungswidrigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Philosophisches
- Politisches
- Polizei
- Prozeßbericht (www.prozessbericht.de)
- Psychiatrie
- RA-Micro
- Ratgeber Strafrecht
- Rechtsanwälte
- Rechtsschutzversicherung
- Richter
- Rocker
- Staatsanwaltschaft
- Strafrecht
- Strafverteidiger
- Strafvollstreckung
- Telekom
- Troll-Award
- Unerwünschte Werbung
- Urlaub
- Verkehrs-Strafrecht
- Verkehrsunfall
- Verteidigung
- Vollmacht
- Vollstreckung
- Zeugen
- Zivilrecht
- Kanzlei-Wanne
- Motorradrecht
- Archiv
- Kommentar – Policy
Monatsarchive: Januar 2006
Terminator verletzt, Gegner lebt? Noch!
Hasta la vista, Baby!
Arnold Schwarzenegger ist bei einem Motorradunfall leicht verletzt worden. Der kalifornische Gouverneur war mit seiner Harley Davidson in Los Angeles unterwegs, als er mit einem anderen Fahrzeug kollidierte. Schwarzenegger musste mit 15 Stichen an der Lippe genäht werden. Dem anderen Fahrer erging es allerdings schlechter: Schwarzenegger hat ihm den linken Arm abgerissen, das rechte Auge ausgeschlagen und ein großes Loch im Unterleib verpasst.
Nein, nein, war nur Spaß. Der andere Fahrer lebt noch. Noch!!
Kommentare deaktiviert für Terminator verletzt, Gegner lebt? Noch!
Schmierenjournalismus in BILD und im Focus
Eben noch habe ich im Rechtblog über die Konsequenzen der widerwärtigen Schlagzeile der Bild in Sachen Osthoff gelesen.
Und nun bekomme ich im Newsletter des Focus das hier mitgeteilt.
Kopf unter Brücke
Deutsche in Indien enthauptet
Die indische Polizei hat einen Mann festgenommen, der eine 72-jährige Deutsche getötet und enthauptet haben soll.
Die die „Focus-Schmierer“ scheinen sich offenbar nur in Nuancen von den die „Springer-Schmierern“ zu unterscheiden.
Kommentare deaktiviert für Schmierenjournalismus in BILD und im Focus
Biertrinken erhöht die Leistungsfähigkeit
Ein Mandant schickt mir heute morgen einen Aufruf, angeblich basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen:
Eine Büffelherde bewegt sich nur so schnell wie der langsamste Büffel. Wenn die Herde gejagt wird, sind die langsamsten und schwächsten Tiere am Schluss. Diese werden zuerst getötet. Diese natürliche Selektion dient der Herde als Ganzes, weil durch die regelmäßige Auslese der schwächsten Mitglieder die Schnelligkeit und Gesundheit der Einheit erhalten oder sogar verbessert wird.
Ganz ähnlich kann das menschliche Gehirn nur so schnell arbeiten, wie die langsamsten Zellen die elektrischen Signale passieren lassen. Neueste epidemiologische Studien haben gezeigt, dass durch übermäßigen Alkoholkonsum zwar Hirnzellen abgetötet werden, dabei aber die langsamsten und schwächsten Zellen zuerst angegriffen werden. Regelmäßiger Bierkonsum hilft also schwache Hirnzellen zu eliminieren und macht das Hirn so zu einer immer schnelleren und effizienteren Maschine. Die Resultate dieser umfangreichen Studie bestätigen und bekräftigen den ursächlichen Zusammenhang zwischen Wochenendpartys und beruflichen Leistungen.
Es erklärt auch, warum Berufsleute wenige Jahre nach dem Verlassen der Uni und dem Heiraten mit der Leistung der Studenten nicht mehr mithalten können.
Nur wer sich weiterhin dem haltlosen Alkoholkonsum hingibt, kann das intellektuelle Niveau halten, welches er während seiner Studienzeit erreicht hat. Also, dies ist ein Aufruf zu den Waffen. Wenn unser Land seinen technologischen Vorsprung verliert, dürfen wir den Kopf nicht in den Sand stecken! Lass uns zurück an die Bar gehen und wieder zechen.
Unsere Arbeitgeber und unser Land brauchen unsere Höchstleistungen und wir sollten uns unsere Karrierechancen nicht verbauen. Lass uns mit der Flasche leben und unser Möglichstes geben.
Leite diese Botschaft an die weiter, die unter Umständen in Gefahr sind, ihre Leistungsfähigkeit zu verlieren.
OK, ich geh dann schon mal Bier holen!
;-)
Kein Fahrverbot wegen Zeitablaufs
Dem Amtsgericht Oranienburg erschien die Verhängung eines Fahrverbotes verzichtbar, weil seit der Tat (41 km/h außerorts zu schnell) bereits mehr als 14 Monate vergangen waren.
Grundsätzlich gibt es dafür ein einmonatiges Fahrverbot. Da die Grenze zum Fahrverbot aber nur ganz knapp (um 1 km/h) überschritten war, der Betroffene keine Vorbelastungen (mehr) hatte, er auch in der Zwischenzeit nicht mehr aufgefallen war und er die lange Verfahrensdauer nicht zu vertreten hatte, wurde die Geldbuße von 100 EUR (Regelsatz) auf 200 EUR verdoppelt.
AG Oranienburg, Beschluß vom 25.10.2005, 13 e OWi 380 Js-OWi 2868/05 (76/05)
Kommentare deaktiviert für Kein Fahrverbot wegen Zeitablaufs
Die Polizei bittet vorzusprechen
Die Polizeiinspektion 33 München-Laim schrieb am 30.5.2005 an meinen Mandanten:
Sehr geehrter Herr Dr. S.!
Am 17.03.05 wurde das Kfz mit dem kennzeichen M-** **** anlässlich einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt.
Anhand der Frontfotos haben wir Grund zur Annahme, dass möglicherweise Sie der Fahrer sind.
Zur Einsichtnahme in die Frontfotos bitte ich Sie, bei mir am Donnerstag, den 9.6.05, 10.30 Uhr, vorzusprechen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
E.
Polizeihauptmeister
Das Verfahren wurde am 7.7.05 wegen Eintritt der Verfolgungsverjährung eingestellt. Mein Mandant war nach meiner Beratung nicht mehr bereit, der freundlichen Bitte der Polizei nachzukommen. Und höfliche Briefchen unterbrechen die Verjährung nicht. Jedenfalls nicht außerhalb Bayerns.
Porsche-Billard
Unter dem Titel „Porsche“ stieß mit Straßenbahn zusammen schreibt die Polizei in ihrer Pressemitteilung:
Hoher Sachschaden entstand gestern Abend als in Friedrichshain ein Pkw „Porsche“ mit einer Straßenbahn und einem Pkw „Fiat“ zusammenstieß und zwei geparkte Taxi beschädigte. Der 35-jährige „Porsche“-Fahrer aus Friedrichshain fuhr gegen 21 Uhr 50 auf der Petersburger Straße vom Frankfurter Tor kommend in nördlicher Richtung. Dabei touchierte er den linken Bordstein, verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und stieß gegen die in gleiche Richtung fahrende Straßenbahn der Linie M 10. Durch den Zusammenstoß, wurde der Pkw nach rechts geschleudert, drehte sich mehrfach um die eigene Achse und stieß mit einem ebenfalls in gleiche Richtung fahrenden Pkw „Fiat“ eines 21-Jährigen aus Freiburg zusammen. Schließlich prallte der „Porsche“ gegen ein am rechten Fahrbahnrand geparktes Taxi „Daimler Benz“, das seinerseits auf ein zweites, davor stehendes Taxi „VW Passat“ geschoben wurde. Der 35-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde ambulant in einem Krankenhaus behandelt. Der „Fiat“-Fahrer blieb unverletzt. An allen Pkw und der Straßenbahn entstand Sachschaden. Der Führerschein des Unfallfahrers wurde beschlagnahmt, da er angab, vor dem Unfall Alkohol getrunken zu haben. Bei ihm wurde eine Blutprobe genommen.
Wieso gibt jemand freiwillig und ohne Not bei einer Verkehrskontrolle an, Alkohol getrunken zu haben?
Und: Gibt es einen Grund, warum die Fahrzeugmarken in Tüttelchen geschrieben werden?
Kommentare deaktiviert für Porsche-Billard
Absprachefehler
Laut Pressemeldung des Polizeipräsidenten Berlin vom 4.1.06 ist es zu einer
Fehlentlassung eines Straftäters aus der Gefangenensammelstelle Süd – West
gekommen.
Aufgrund eines Absprachefehlers ist am 1. Januar 2006 um 9 Uhr 15 ein wegen räuberischen Diebstahls festgenommener Straftäter aus der Gefangenensammelstelle Süd – West fälschlicherweise entlassen worden. Die Ermittlungen, wie es zu dem Vorfall kommen konnte, dauern an.
Einmal abgesehen von der Häme, die ein solches Ereignis hervorruft: Wenn jemand am 1.1.06 verhaftet und dann der GeSa zugeführt wurde, ist nicht davon auszugehen, daß er bereits rechtskräftig verurteilt wurde, als der „Absprachefehler“ zu seiner vorzeitigen Erlassung am 4.1.06 führte. Und solange jemand nicht rechtskräftig verurteilt wurde, gilt er – jedenfalls nach der Europäischen Menscherechtskonvention (EMRK) – als unschuldig. Ich hätte daher lieber von einem „Verdacht auf einen räuberischen Diebstahl“ und von einem „dringend Verdächtigen“ gelesen. Polizisten sind keine Richter. Sie haben kein Recht dazu, Vor-Urteile zu fällen.
Billiger Jakob
Laut Handelsblatt gibt es einen „Honorarkampf auf Anwaltsmarkt“. „Mit Niedrigpreisen auf Mandantenjagd.“, titelt die Zeitung.
Die überörtliche Anwaltssozietät Haeger Hartkopf aus Bochum, die im außergerichtlichen und – soweit die gesetzlichen Gebühren nicht höher sind – sogar im gerichtlichen Bereich Rechtsrat zur Pauschale von 36 Euro pro Stunde anbietet – und das unterschiedslos für private wie gewerbliche Mandanten.
Wie spricht der Berliner: Wat nix kost, taugt nix.
Kommentare deaktiviert für Billiger Jakob
Erfolgshonorar als Anwaltsvergütung?
Unter dem Titel Neuer Wirbel um Anwaltsvergütung diskutiert Maximilian Steinbeis im Handelsblatt das grundsätzliche Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren.
Das Jahr 2006 wird spannend für die Anwaltschaft. Dafür sorgt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Zwei dort anhängige Verfahren könnten im nächsten Jahr das eben erst reformierte Recht der Anwaltsvergütung erneut tüchtig durcheinander wirbeln.
Das Gericht wird über eine Frage entscheiden, die in den international tätigen Großkanzleien bereits beantwortet ist. Es geht jetzt also darum, ob Erfolgshonorare auch für das gemeine Anwaltsvolk zulässig sein bzw. werden sollen.
Kommentare deaktiviert für Erfolgshonorar als Anwaltsvergütung?
Geldstrafe: Zahlen? Abarbeiten? Absitzen?
Die Lichtenrader Notizen stellen einen Bericht des Bayerischen Staatsministerium der Justiz über die Erfahrungen mit rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilten Straftätern vor.
Es heißt dort:
Um gut verdienende Verurteilte genauso zu treffen wie einkommensschwache Täter werden sie in Form sog. Tagessätze verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes entspricht dabei dem vom Verurteilten durchschnittlich erzielten täglichen Bruttoeinkommen, während das Gewicht der Strafe nur in der Anzahl der Tagessätze zum Ausdruck kommt. Ein zu zahlender Betrag von 2.000 Euro kann also genauso aus einer geringen Strafe gegen einen gut Verdienenden (10 Tagessätze zu 200 Euro) resultieren wie aus einer hohen Geldstrafe gegen einen gering verdienenden Täter (100 Tagessätze zu 20 Euro).
Zahlt der Verurteilte die festgesetzte Strafe nicht, so versucht die zuständige Staatsanwaltschaft, den Betrag zwangsweise zu vollstrecken. Erst wenn das nicht zum Erfolg führt, tritt an die Stelle der Geldstrafe eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe. Der Verurteilte hat dabei pro Tagessatz Geldstrafe einen Tag Freiheitsstrafe zu verbüßen. Allerdings räumt das Bundesrecht den Ländern die Möglichkeit ein, auch gemeinnützige Arbeit des Verurteilten als Strafverbüßung anzuerkennen. In Bayern erfolgt dies seit Jahren über das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“.
Auch in Berlin hat der Bestrafte die (nicht ganz so freie) Wahl:
1.
Er zahlt – gegebenenfalls auch in Raten, nachdem er die Ratenzahlung bei der Staatsanwaltschaft beantragt hat.
2.
Er beantragt, die Geldstrafe abarbeiten zu dürfen. Dazu kann er in Berlin die Dienste des Straffälligen- und Bewährungshilfe e.V. in Anspruch nehmen. Der Verein bietet dazu an:
ass – Arbeit statt Strafe
Beratung bei Geldstrafen – Vermittlung in freie Arbeit
Für manche Verurteilte stellt diese Art der Strafe auch eine Chance dar, wieder zurück in das Arbeitsleben zu finden.
3.
Die sicherlich schlechteste Wahl ist das Absitzen der Strafe. Wer den Knast von innen kennt, weiß, daß das keine Freude macht.
Es gibt also reichlich Möglichkeiten, auch nach einer Verurteilung noch zu einer Abmilderung von zu harten Konsequenzen zu kommen. Und wenn – scheinbar – gar nichts mehr hilft, kann man immer noch einmal an ein Gnadengesuch denken.