Monatsarchive: Januar 2006

Anwalt bleibt auf BahnCard-Kosten sitzen

Zum Thema „Kompletter Unsinn beim Kostenfestsetzungsverfahren“ ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Az.: 6 K 2566/02).:

Ein Anwalt, der für seinen Mandanten einen auswärtigen Gerichtstermin wahrnimmt und dabei mit dem Zug anreist, bleibt im späteren Kostenfestsetzungsverfahren auf seinen Reisekosten sitzen, wenn er mit einer BahnCard 100 reist.

Quelle und Weiteres bei: Handelsblatt.com

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H.M. Enzensbergers Vorschlag zur Strafrechtsreform

Wegen staatsgefährdender Störung in Tateinheit mit schwerem Forstwiderstand wird bestraft, wer

weiter hier.

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Phantasy – Absturz per Hotline

Ich hatte bereits gestern berichtet, daß ich die Anzahl der Benutzerlizenzen erhöhen wollte. Nachdem ich gestern den Hinweis von der Installations-Software bekam, daß sie nicht mehr aktuell sei, habe ich heute bei der Datev-Hotline angefragt, was denn zu tun sei.

Kein Problem, dann installieren Sie „mal eben“ die aktuelle Version der Installationssoft. Eigentlich wollte ich mich auf einen Gerichtstermin vorbereiten und nicht am Rechner basteln. Der freundliche Hotliner meinte aber, das ginge ganz fix.

Während des Updates – besser während des Beoabachten des Fortschrittbalkens – stellte sich im Gespräch heraus, daß man mir die Zugriffsrechte für die 5er Version geschickt hat, ich aber noch die 4.41er Version nutze. Unter meiner Datev-Nummer war aber die Version 5 als die von mir verwendete vermerkt.

Das Update der Installationssoftware solle ich sofort abbrechen. Habe ich auch gemacht.

Dann wurde ich an einen weiteren freundlichen Hotliner verwiesen, der mit mir am Telefon mal eben das Ganze wieder rückgängig machen wollte. Das Vorhaben scheiterte dann daran, daß der Server den – ordnungsgemäß installierten – Dongel nicht erkannte.

Ich habe mich dann geweigert, weiter zu machen. Es waren seitdem über zwei Stunden sinnlose Installationsversuche unternommen worden. Zeit, die mir für meine eigentliche Arbeit fehlte.

Am 20. Januar kommt dann der besagte Systemtechniker und beginnt mit der Reparatur. Da sei nichts mehr rückgäng zu machen, es helfe nur die Flucht nach vorn: Komplette Neuinstallation bei gleichzeitigem update auf die 5er Version. Bis dahin teilen sich fünf Mitarbeiter drei Lizenzen. Drei können arbeiten, die anderen beiden gehen ins Café.

Ich „bedanke“ mich bei den Phantasy-Programmierern und den Verantwortlichen für das Datev-Sicherheitskonzept. Wenn mir einer von denen heute morgen über den Weg gelaufen wäre, hätte ich Eigen-Bedarf für einen kompetenten Strafverteidiger gehabt.

Obiter dictum:
Die beiden Hotliner haben das Beste aus der Situtation gemacht. Denen danke ich wirklich für ihre Versuche zu retten, was nicht mehr zu retten war.

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Die Prüfung muslimischer Gesinnung

Die taz beschäftigt sich heute mit dem Einbürgerungsverfahren in Baden-Württemberg:

Die Gesinnungsprüfung

Mit einem „Gesprächsleitfaden“ testet das Stuttgarter Innenministerium Muslime, die deutsche Staatsbürger werden wollen.

Seit Jahresbeginn müssen sich in Baden-Württemberg Muslime, die sich um einen deutschen Pass bewerben, einem Gesinnungstest unterziehen – eine bundesweit bislang einmalige Prozedur. Das Stuttgarter Innenministerium hat zu diesem Zweck einen Gesprächsleitfaden entwickelt und an die 44 Einbürgerungsbehörden im Land verschickt. Die Antworten der Antragsteller werden protokolliert und müssen anschließend von diesen unterzeichnet werden. Falsche Angaben können noch Jahre später zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen, heißt es im CDU-geführten Innenministerium. Der Leitfaden ist speziell für Einwanderer aus den 57 Staaten, die der Islamischen Konferenz angehören, konzipiert. Andere Einbürgerungswillige werden nur dann überprüft, wenn sie islamischen Glaubens sind oder Zweifel an ihrem Bekenntnis zum Grundgesetz bestehen. Ein solches müssen schon jetzt alle, die einen deutschen Pass beantragen, unterzeichnen.

Die taz dokumentiert den Geprächsleitfaden hier.

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Dutschke Straße beim Springer Hochhaus?

Die taz titelt am 4.1.2006: CDU will keine Dutschke Straße

BERLIN dpa Die Berliner CDU geht gegen die geplante Rudi-Dutschke-Straße auf die Barrikaden. Die Union im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg legte gestern Widerspruch gegen einen Beschluss des Bezirksamtes ein und plant ein Bürgerbegehren. Nach langem Streit war im August 2005 beschlossen worden, einen Teil der Kochstraße zum 1. April nach dem früheren Studentenführer zu benennen, der 1979 an den Spätfolgen eines Attentats vom 11. April 1968 starb. Die CDU begründete ihren Widerspruch mit fehlender Beteiligung der Bürger, die vorgeschrieben sei.

Kann es sein, daß die Gegner es unpassend finden, die Rudi-Dutschke-Straße in der Nähe der Axel-Springer-Straße zu wissen?

Quelle:
taz Nr. 7862 vom 4.1.2006, Seite 2

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Phantasy – ängstliche Anwaltssoftware

Ich wollte mal eben, nachdem alle Mitarbeiter die Kanzlei verlassen haben, die Anzahl der Lizenzen erhöhen. In unserer Kanzlei arbeiten nun zwei Leute mehr als vorher an Phantasy-Arbeitsplätzen.

Dazu hat mir die DATEV eine kleine Datei übermittelt, deren Inhalt ich mit Hilfe des Installationsmanagers, einer DATEV-eigenen Software, installieren wollte. Da aber der Installationsmanager nicht auf dem neuesten Stand zu sein scheint, soll ich erstmal ein update durchführen – fordert mich die Software auf.

Dazu müßte ich aber die CD finden, auf der das update zu finden ist. Die liegt in einem Koffer, zwischen all den anderen update-CDs, die mir die DATEV quasi im Vierwochentakt zuschickt. Und dann gibt es noch einen Lizenzmanager, einen Dongel, der auf dem Server einen USB-Port blockiert, und ich weiß nicht, was noch alles gemacht und beachtet werden muß. Deswegen lasse ich auch die Finger von der „Installation“.

Ich bestelle also einen von der DATEV geschulten Techniker, der es mir dann ermöglicht, die Mehrzahl der Linzenzen zu bezahlen. Den Techniker bezahle ich dann auch noch. Und das alles nur deswegen, weil die DATEV Angst davor hat, daß ich von fünf Arbeitsplätzen auf den Server zugreife, aber nur drei bezahle.

Warum geht mir gerade das Stichwort Paranoia nicht aus dem Kopf?

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Anwaltliche Hausbesuche, verordnet vom Versicherer

Die Jurastudentin berichtet darüber, Jurabilis auch. Und Spiegel-Online macht auch Werbung für das neue Produkt der Advocard.

Der Rechtsschutzversicherer tönte nämlich heute in einer eigenen Pressemitteilung, er schicke „ausgewählte Spezialisten aus dem bundesweiten Anwaltsnetz“ zu den Versicherungsnehmern nach Hause.

Unter der Nummer 040 23 73 19 bietet Advocard ihren Kunden mit der Advocard-Schaden-Hotline neben der anwaltlichen Soforthilfe am Telefon jetzt diesen Service auch für zu Hause an. Ohne Rückfragen und zeitraubenden Schriftwechsel vereinbaren ausgewählte Spezialisten aus dem bundesweiten Anwaltsnetz – sofern gewünscht und nicht schon am Telefon lösbar – einen Termin direkt beim Kunden zu Hause oder in dessen Geschäftsräumen.

Wer hat die Anwälte ausgewählt? Wozu raten diese Anwälte: Zum Kostensparen?

Es ist für mich als Strafverteidiger nichts Ungewöhnliches, wenn ein Mandant mich nicht in meiner Kanzlei besuchen möchte oder kann. Aber auch in Verkehrsunfallsachen besuche ich meine Mandanten im Krankenhaus oder zu Hause. Ich bin kein von der Advocard ausgesuchter Spezialist.

Aber ich berate meine Mandanten unabhängig. Ich brauche keine Rücksicht darauf zu nehmen, daß mir der Versicherer auch künftig Mandate zuschiebt.

Der anwaltliche Beratungsservice vor Ort wird in allen größeren Städten über 150.000 Einwohner angeboten. Und das Beste: Der mobileService ist Bestandteil der Rechtsschutzversicherung und kostet den Kunden nichts extra.

Versicherungsunternehmen sind keine mildtätigen Vereine. „Umsonst“ machen die nichts. Ich hätte Bauschmerzen, mich von einem Anwalt, den mir ein Versicherer schickt, beraten zu lassen. Wessen Interessen stehen für diesen Anwalt im Vordergrund: Die seines Mandanten, seine eigenen oder die des Versicherers?

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Erneut Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft erfolgreich

Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts informiert in der Pressemitteilung Nr. 1/2006 vom 3. Januar 20065 über den Beschluss vom 29. Dezember 2005 – 2 BvR 2057/05 –:

Die Verfassungsbeschwerde eines Angeklagten, der sich seit fünf Jahren und zehn Monaten wegen des Verdachts der Verabredung zum Mord sowie mehrerer Betäubungsmittel- und Waffendelikte in Untersuchungshaft befindet, war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass der angegriffene Beschluß des Oberlandesgerichts, mit dem die weitere Haftfortdauer angeordnet wurde, den Beschwerdeführer in seinem Freiheitsgrundrecht verletze.

Das Oberlandesgericht habe die der Justiz anzulastenden Verfahrensverzögerungen nicht hinreichend gewürdigt. Das Oberlandesgericht hat unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Gesichtspunkte unverzüglich erneut zu entscheiden. Dabei wird es zu beachten haben, dass die festgestellten Verletzungen des Beschleunigungsgebotes eine weitere Fortdauer der Untersuchungshaft nicht mehr rechtfertigen.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer ist lettischer und griechischer Staatsangehöriger. Er befindet sich seit dem 17. Februar 2000 in Untersuchungshaft. Nach Anklageerhebung fand gegen den Beschwerdeführer und zwei weitere Angeklagte im Zeitraum zwischen August 2001 und September 2004 an 156 Verhandlungstagen vor dem Schwurgericht die Hauptverhandlung statt. Am letzten Verhandlungstag sicherte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer im Rahmen einer Verfahrensabsprache zu, bei tadellosem Verhalten des Beschwerdeführers im Strafvollzug zum Zwei-Drittel- Zeitpunkt einen Antrag auf bedingte Entlassung zu stellen. Mit Urteil vom 1. September 2004 wurde der Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Urteil wurde unter fast vollständiger Ausschöpfung der gesetzlichen Urteilsabsetzungsfrist nach 8 Monaten schriftlich begründet. Sechs Wochen später wurde es dem Beschwerdeführer zugestellt. Gegen dieses Urteil legte der Beschwerdeführer Revision ein, über die noch nicht entschieden ist.

Der Antrag des Beschwerdeführers, den Haftbefehl aufzuheben, hilfsweise außer Vollzug zu setzen, blieb vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht ohne Erfolg. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde war erfolgreich.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Es kann dahinstehen, ob die vom Beschwerdeführer angegriffene Terminierungspraxis des Vorsitzenden der Schwurgerichtskammer (nur ein regelmäßiger wöchentlicher Sitzungstag) mit den Vorgaben des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen unvereinbar war. Offen bleiben kann auch die hiermit im Zusammenhang stehende Frage, ob die eingetretenen Verzögerungen Ausdruck einer auf Langfristigkeit angelegten Verteidigungsstrategie gewesen sind und daher möglicherweise dem Gericht nicht zugerechnet werden können. Jedenfalls verstoßen die nach Erlass des Urteils des Landgerichts entstandenen Verfahrensverzögerungen gegen das Beschleunigungsgebot und sind ausschließlich dem Gericht anzulasten.

Dies betrifft zum einen die Dauer der Erstellung der Urteilsgründe. Zwar hat das Landgericht das Urteil innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist schriftlich abgesetzt. Bei dieser Frist handelt es sich aber um eine Höchstfrist, die, vor allem in Haftsachen, das Gericht nicht von der Verpflichtung entbindet, die Urteilsgründe unverzüglich, das heißt ohne vermeidbare justizseitige Verzögerungen, schriftlich niederzulegen. Soweit das Landgericht darauf verweist, dass die Urteilserstellung nicht stärker habe beschleunigt werden können, weil der berichterstattende Richter inzwischen an ein anderes Gericht abgeordnet, und der zweite berufsrichterliche Beisitzer zwischenzeitlich einer stark belasteten Zivilkammer zugewiesen worden war, ist dies mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht vereinbar. Ebenso wie sich aus dem Beschleunigungsgebot die Pflicht des Gerichtspräsidenten ableitet, durch Ergreifen geeigneter organisatorischer Maßnahmen die beschleunigte Bearbeitung von Haftsachen sicher zu stellen, folgt daraus zugleich, solche gerichtsorganisatorische Maßnahmen zu unterlassen, die einer beschleunigten Bearbeitung von Haftsachen zuwiderlaufen. Des Weiteren ist nicht nachvollziehbar, dass bis zur Zustellung des Urteils an den Beschwerdeführer weitere sechs Wochen vergangen sind.

Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht maßgebliche Abwägungsgrundsätze unbeachtet gelassen. Es hat der Tatsache, dass sich der Beschwerdeführer bereits über einen Zeitraum von mehr als zwei Dritteln der verhängten Strafe in Untersuchungshaft befindet und die Staatsanwaltschaft ihm im Zuge einer Verfahrensabsprache zugesichert hat, bei tadellosem Verhalten im Strafvollzug zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt einen Antrag auf bedingte Entlassung zu stellen, keine Relevanz beigemessen. Vorliegend hätte aber gerade die Zusage der Staatsanwaltschaft Anlass zu einer Prognose über die Strafresterwartung geboten.

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Vernichtendes Urteil über Richter und Staatsanwälte

Ein Pressemitteilung der Wilmes Kommunikation ging heute morgen über den Verteiler.

Deutschlands Strafverteidiger: Richter lassen sich von den Medien beeinflussen

Düsseldorf (ots) – Deutschlands Strafverteidiger haben ein vernichtendes Urteil über die Objektivität der Richter gefällt. Nach einer bundesweiten repräsentativen Umfrage von Wilmes Kommunikation (Agentur für Public Relations) sind 72,1 Prozent der befragten Strafverteidiger der Meinung, dass Berufsrichter sich bei ihrer Urteilsfindung von den Medien beeinflussen lassen.

Noch schlechter fällt das Ergebnis für die Staatsanwaltschaften aus: 83,9 Prozent der befragten Strafverteidiger sind der Meinung, dass der öffentliche Druck dazu führen kann, dass die Staatsanwaltschaft statt eines Strafbefehls Anklage erhebt und dem Beschuldigten nur deshalb der Prozess gemacht wird.

Sobald ein Ermittlungsverfahren öffentlich bekannt wird, beginnt für den Beschuldigten die Vorverurteilung. Dieser Meinung sind 85,6 Prozent der befragten Strafverteidiger.

Wilmes Kommunikation hat 427 Fachanwälte für Strafrecht befragt. Es handelt sich hierbei um alle Mitglieder des Verbandes „Deutsche Strafverteidiger e.V.“ und Anwälte, die nicht Mitglied dieses Verbandes sind, aber in Deutschland zu den sogenannten „Promianwälten“ zählen. 114 Anwälte haben sich an dieser repräsentativen Umfrage beteiligt. Das sind 26,7 Prozent.

Geschäftsführer Frank Wilmes: „Während die Staatsanwälte alle Tricks der Öffentlichkeitsarbeit beherrschen, sind die Anwälte kaum in der Lage, die Position ihres Mandanten ausreichend darzustellen.

Sie verlassen sich auf das Gericht, das sich vielfach aber auch von der Öffentlichkeit beeinflussen lässt. Dieser Teufelskreis ist gefährlich für ein gerechtes Verfahren“.

Quelle:
Wilmes Kommunikation
Veröffentlicht im Presseportal

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Schießerei in Charlottenburg

Kaum bin ich weg, geht es los:

Zwei Verletzte forderte heute früh eine Auseinandersetzung am Savingnyplatz in Charlottenburg. Nach ersten Erkenntnissen waren in einem Lokal sechs Männer in einen Streit geraten. Vor der Gaststätte fielen dann mehrere Schüsse. Zwei Männer erlitten Beinverletzungen. Die Ermittlungen dauern an.

berichtet die die Berliner Polizei.

Ob das Kreuzberger waren, die einen Ausflug in das gepflegte Charlottenburg unternommen haben?

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