Monatsarchive: Januar 2006

Kurz vor Fristablauf

Manchmal ist es echt hart, daß die Frist zu Revisionsbegründung nicht verlängert werden. Dann muß man eben durcharbeiten

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Von Hunden und Katzen

Die taz sinniert über „Wundersame Folgen einer Seuche“, fragt: „Wenn die Vogel- eine Hundegrippe wäre?“ und fordert Stallpflicht für Köter.

Über einen teuren Katzenweitwurf und die Konsequenzen berichtet die BZ

Im ersten Fall vermute ich mal einen Hundehasser in dem Autor des Artikels. Im zweiten Fall einen Katzenliebhaber in dem Richter, der 1.200 EUR Strafe wegen Verstoß gegen das Katzenschutzgesetz auswarf.

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Faxnummer des Landgericht Braunschweig

Ich war nicht der erste, der nach der Faxnummer des LG Braunschweig gesucht hat. Werner Siebers reklamierte das selbe Problem schon am 11.11.05 in seinem Weblog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten.

Ich habe gestern das Landgericht angeschrieben und erhalte gestern (Freitag, und zwar nach eins!) folgende freundliche Rückmeldung:

Sehr geehrter Herr Hoenig,
danke für den Hinweis. Die Faxnummer ist jetzt aufgenommen, unter Service/Kontakt.
Schönes Wochenende!
Dr. A.
– Presstelle –

Dort steht nun:

Fax: 0531-488-2665

So stelle ich das mir vor. Prima!

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Cold Calls: Quälen statt abmahnen?

Jetzt weiß ich endlich, was ich mit den nervigen Telefon-Spammern machen werde, die hier immer wieder versuchen, mir ungefragt am Telefon Versicherungen oder teure Weine anzupreisen.

Martijn Engelbregt hat ein Skript entwickelt, mit dem man sich gegen unerwünschte Telefonwerbung wehren (pdf) kann. Das Skript liegt ab sofort neben dem Telefon. :-)

Dank an Wolfgang A. Leidigkeit für den Hinweis im Versicherungs-Journal.

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Das volle Programm

bekommt der Opelfahrer, der gestern im Kreis Steinburg unterwegs war: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungs- und Steuergesetze, Fahren unter Drogeneinfluss und Fundunterschlagung.

HL-live.de berichtet unter dem Titel Falsches Kennzeichen mit vielen Folgen

Einem Polizeibeamten in Zivil fiel ein Fahrzeug auf, das offensichtlich ein manipuliertes Nummernschild trug. Ausgewiesen war es auf den ersten Blick auf die Stadt München. Der zweite Blick sagte dem Beamten aber, dass das Nummernschild für ein Original etwas zu klein geraten war. Er verständigte die Einsatzleitstelle der Polizeidirektion Itzehoe über seine Beobachtung. Die schickte eine Streifenwagen-Besatzung los, die das verdächtige Fahrzeug an der Anschlussstelle Schenefeld von der Autobahn lotste.

Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie sich das Nummernschild besahen und den Fahrer kontrollierten. Die Ermittlungen ergaben, dass das Nummernschild seitlich verkürzt worden war und im Originalzustand zu einem Fahrzeug aus der Ueckermark in Mecklenburg-Vorpommern gehörte. Der Fahrzeugführer hatte einfach den ersten Buchstaben „U“ vom zweiten Buchstaben „M“ getrennt, und dadurch assoziiert, er käme aus München. Die Recherche der Beamten ergab nun, dass das „Münchner Kennzeichen“ auf eine Zugmaschine zugelassen ist. Da der Opel Astra aber keine Zugmaschine sein konnte, nutzten alle Erklärungsversuche des Albersdorfer nichts mehr, er musste den Polizisten sein Fehlverhalten beichten.

Und das sah im Weiteren so aus: Nachdem der Mann den Beamten zuvor falsche Angaben über seiner Person gemacht hatte, stellte sich bei der Überprüfung der Ausweispapiere heraus, dass er einen anderen Namen trug. Außerdem wurde festgestellt, dass der Opel Astra bereits seit dem 12. April 2001 vorübergehend stillgelegt ist. Der Wagen hätte also im öffentlichen Straßenverkehr gar nicht mehr bewegt werden dürfen.

Von dem Albersdorfer ohnehin nicht, denn der besitzt seit April 2005 gar keine gültige Fahrerlaubnis mehr. Bei der Durchsuchung des Wagens fanden die Ordnungshüter einen Beutel mit weißem Pulver und eine aufgezogene Spritze. Ob es sich dabei um Betäubungsmittel handelt, muss noch die amtliche Untersuchung ergeben. Der 22-Jährige räumte aber ein, gestern Rauschmittel konsumiert zu haben. Deshalb wurde er zur Itzehoer Polizeiwache mitgenommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Insgesamt also keine Kleinigkeiten, die der Mann auf sich geladen hatte. Die Liste seiner möglichen Verfehlungen liest sich nun so: Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen Pflichtversicherungs- und Steuergesetze, Fahren unter Drogeneinfluss und Fundunterschlagung. Der Mann gab nämlich an, das manipulierte Kennzeichen gefunden zu haben.

Offenbar hat der Opelfahrer sich aber höflich benommen. Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung kann man ihm nicht vorwerfen. Doch nicht das volle Programm. Aber er kann trotzdem mit Mengenrabatt rechen. ;-)

Danke an Marian Heddesheimer für den Link.

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Faires Finanzamt

Nun möchte ich auch mal positive Kritik am Finanzamt loswerden.

Unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung bucht das Finanzamt die Steuer erst am Tage der Fälligkeit vom Konto ab – auch wenn ich die Erklärung bereits ein paar Wochen vorher abgegeben habe.

Im umgekehrten Fall, also bei meinem (umzugsbedingten) Vorsteuerguthaben, hatte ich die Überweisung des Finanzamts ein paar Tage nach Abgabe der Erklärung auf dem Konto, obwohl die Fälligkeit erst Wochen später lag.

Damit hatte ich nicht gerechnet.

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Vollmachtsvorlage beim AG Lippstadt: Beschwerde gegen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

Schnell sind sie ja, die Lippstädter. Um 13.54 Uhr ging hier ein Fax vom AG Lippstadt ein. Das Gericht teilt mit, daß der Einspruch mangels ausreichender schriftlicher Vollmacht unwirksam sei und der Hauptverhandlungstermin bestehen bleibe.

Ich habe im Rahmen einer Beschwerde u.a. die Feststellung beantragt, daß durch die Einspruchsrücknahme der Bußgeldbescheid vom 28. September 2005 rechtkräftig geworden ist.

Zur Begründung habe ich auf einen Textbaustein zurück gegriffen, den jeder von mir bekommt, der ihn gern lesen möchte. Darin zitiere ich den BGH in NStZ 1990, 44; BGHSt 36, 259; BayObLG 1980, 69; LG Oldenburg in StV 1990, 59; Kleinknecht / Meyer-Goßner, StPO, 44. A. Rdz. 9 vor § 137; LG Bonn in AnwBl. 2001, 300; BGHSt 36, 259, 260. All die Entscheidungen stützen die von mir vertretene Ansicht.

Den Berliner Behörden und Gerichten schicke ich gern dieses Zitat:

die Entscheidung des Kammergerichts vom 12. Juli 2004; 3 Ws 290/04, in der es heißt:

„Eine besondere Form ist für die Beauftragung eines Wahlverteidigers … nicht vorgeschrieben. Der Verteidiger muss daher keine schriftliche Vollmacht zu den Akten reichen, sofern keine Zweifel an seiner Bevollmächtigung bestehen. Die Wirksamkeit der Verteidigerbestellung hängt von der Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht ab.“

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin vertritt im Übrigen die gleiche Ansicht.

Das ging so ähnlich auch nach Lippstadt, fand aber dort kein Gehör.

Hilfsweise habe ich dann noch beantragt, den Hauptverhandlungstermin aufzuheben. Denn wenn schon die Rücknahme eines Rechtsmittels nach Ansicht des Gerichts zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vollmacht bedarf, dann doch wohl erst Recht die Erhebung eines solchen.

Dann aber ist der Bußgeldbescheid mangels wirksamen Einspruchs mit Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig geworden und aus diesem Grunde hätte er schon nicht von der Bußgeldbescheid an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden und dann hätte das Gericht auch nicht terminieren dürfen.

Ich bin ja ‚mal gespannt, wie sich diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme noch entwickelt. Vielleicht kommt das AG Lippstadt ja in die Kommentare und die Zeitung, in denen es dann heißen wird: Andere Ansicht: AG Lippstadt. Legt der Richter es darauf an?

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Einspruchsrücknahme ohne schriftliche Vollmacht unwirksam?

Eine neue Variante in dem Streit, ob der Verteidiger nun eine schriftliche Vollmacht zur Akte reichen muß oder nicht, hat sich das Amtsgericht in 59555 Lippstadt ausgedacht.

Ich habe gestern „namens und mit Vollmacht“ meines Mandanten gegenüber dem Gericht die Einspruchsrücknahme erklärt. Heute morgen erhalten wir die telefonische Mitteilung: Die Rücknahme des Einspruchs ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sei unwirksam.

Ah-ja. Dann frage ich mich aber, warum das Gericht überhaupt die Akte auf dem Tisch hat. Denn den Einspruch habe ich selbstverständlich ebenfalls ohne Vorlage einer Vollmacht für meinen Mandanten eingelegt.

Ich habe erst einmal eine rechtsmittelfähige Entscheidung verlangt und bin auf die weitere Entwicklung gespannt.

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Polizeikontrolle: Ich krieg die Tür nich auf

Aus dem vollen Leben:

Ich fuhr mit meinem PKW nachts und kam in eine Polizeikontrolle. Ich hatte etwas getrunken. Man wollte meine Papiere sehen. Ich versuchte per Knopfdruck die Türen zu öffnen. Es ging nicht. Vielleicht wegen der Kälte. Dann probierte ich die Fenster zu öffnen. Auch nichts. Die Polizei wurde zornig und schrie: „Wenn Sie nicht öffnen holen wir Sie da raus und nehmen Sie mit auf das Revier“

So begnnt eine abenteuerliche Anfrage an den Online-Anwalt.

Mir scheint die Idee am Biertisch oder beim Kiffen entstanden zu sein. Hans Söldner, ein bayerischer Kabarettist und Speerspitze der blau-weißen Legalize-it-Bewegung hatte mal eine ähnlich spannende Geschichte im Programm. Trotzdem nicht schlecht der Gedanke, sich auf diese Weise einer Alk-Messung zu entziehen.

Link gefunden bei Feder-und-Paragraphd.de

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Phantasy – Die Rechnung nach dem Absturz

Ich hatte hier von meiner Leidensgeschichte mit dem Phantsy-Support berichtet. Derzeit teilen sich in der Kanzlei fünf Mitarbeiter drei Phantasy-Arbeitspltäze, weil die Erweiterung wegen Versions-Inkompatibilität nicht mehr ohne tiefgehende Eingriffe in die Installation möglich ist.

Darüber hatte ich die DATEV auch informiert. Das hindert aber die DATEV nicht daran, mir heute eine Rechnung über fünf Lizenzen in Rechnung zu stellen.

Wenn ich jetzt schreiben würde, was ich denke, werde ich sofort verhaftet.

Nachtrag:
Ein Telefonat mit dem freundlich besetzten Service hat das Schlimmste verhindern können. Die Zuvielberechnung wird bei der nächsten Rechnung mehr als ausgeglichen. Glück gehabt.

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