Daß das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig gegen den Strafverteidiger keinen Bestand haben wird, hat gewiß niemand ernsthaft bezweifelt, oder?
Die erste Voraussetzung für die Aufhebung durch das Rechtsmittelgericht wurde heute abend geschaffen. Die Vier Strafverteidiger und die Öffentlichkeit warten nun auf das schriftliche Urteil.
Darf eigentlich das Sitzungsprotokoll veröffentlicht werden (§ 353 d Nr. 3 StGB)?
Recht so! Wenn dieses Urteil Bestand hätte, dann Gute Nacht, Strafverteidigung!