Dreiste Lügengeschichten

N24.de berichtet hier über den Prozess um eine deutsche Zelle des islamistischen Topterroristen Abu Mussab Al Sarkawi vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Vor dem Hintergrund des Prozesses gegen den Strafverteidiger in Braunschweig, dem man vorwirft, Polizeibeamte beleidigt zu haben, finde ich den folgenden Auszug aus der mündlichen Urteils-Begründung spannend:

Der Senat [gemeint ist das Gericht] kritisierte auch die Verteidiger. Sie hätten «Berufskriminelle mit dreisten Lügengeschichten» präsentiert, um die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen zu erschüttern. Zudem hätten sich Anwälte mit Zeugen zu heimlichen Gesprächen getroffen – diese Vorgänge würden inzwischen von der Staatsanwaltschaft untersucht.

Dreiste Lüge. Hier wie dort die selben Worte. Auch mit den selben Konsequenzen? Oder mal wieder einmal mehr: Quid licet Jovi, non licet bovi?

Danke an die Jurastudentin für den Link.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Dreiste Lügengeschichten

  1. 1

    erfrischende Worte, wie ich finde ;-)

  2. 2
    paulo says:

    Kann man dies nicht als Argumentationshilfe in dem anderen Prozess gegen den Strafverteidiger nutzen?

  3. 3

    Der Strafsenat des OLG Düsseldorf scheint der Ansicht der Staatsanwaltschaft zu sein und hat den Zeugen wohl auch nicht geglaubt. Deshalb fehlt in Düsseldorf ein entsprechender Ansatz, wie in Braunschweig, nur diesmal gegen Staatsanwälte, vorzugehen.

    Die Drohgebärden gegen Verteidiger, die legitimerweise Zeugen angehört haben, sind bedenklich.