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Motorradrecht
Volks-Ducati
Echten Fans der italienischen Traditionsmarke dürfte das Herz bluten, wenn sie diese Nachricht lesen:
Es ist damit zu rechnen, daß dann demnächst solche edlen Fahrzeuge
neben Profanbauten wie Lupo und Polo im Showroom des gemeinen Volkswagenhändlers stehen. Oh tempora, oh mores!
Bildquellen:
1. Halbjahresfinanzbericht 2012 der Porsche Automobilholdig SE
2. Wikipedia
Razzia wegen einer Bußgeldsache
Das Landgericht Tübingen hat zwischen Weihnachten und Silvester 2011 gezeigt, welche katastrophalen Auswirkungen der Genuß von zuviel Feststagsgebäck haben kann.
Die Richter (oder waren es auch Richterinnen?) vertreten - mutmaßlich nach dem Mißbrauch besagter Kekse - allen Ernstes am 29.12.2011 die Ansicht (1 QS 248/11 OWi), die Durchsuchung einer Wohnung und Beschlagnahme einer Lederhose im verkehrsordnungswidrigkeitrechtlichen Bussgeldverfahren sei verhältnismäßig.
Offenbar war es der Bußgeldbehörde nicht gelungen, den Moppedfahrer zu identifizieren, der mit 39 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell unterwegs gewesen sein soll.
Und nun wußten die Herrschaften von der Rennleitung nicht, gegen wen sie das Bußgeld in Höhe von sage und schreibe 120,00 Euro verhängen sollen. Schlechthin unerträglich war auch, daß die 3 Flens, die dafür vergeben werden, nicht an den Mann (oder die Frau) gebracht werden konnten. Immerhin: 2 km/h mehr und es wäre sogar ein Fahrverbot von einem kompletten Monat fällig gewesen. (Wenn denn nicht andere Gründe - fehlerhafte Messung, falsche Bedienung, fehlende Ausbildung der Meßdiener ... - entgegen gestanden hätten.)
Deswegen waren die Ordnungshüter und dann auch das Gericht der Meinung, eine Wohnungsdurchsuchung, die der Identifizierung eines Fahrers dient, sei keineswegs ungeeignet. Auch sei im Verhältnis zur Schwere der Tat (Hört! Hört!) die angeordnete Durchsuchung angemessen.
Denn immerhin, so entschied das Hohe Gericht, bildet zumindest das Auffinden der Motorradbekleidung ein wichtiges Indiz in der Beweiskette.
Warum eigentlich nicht gleich auch einen Haftbefehl gegen den Halter des Motorrades vollstrecken, seine DNA feststellen und die Lederhose (Tatwerkzeug!) einziehen, den Arbeitgeber benachrichtigen und die Krankenkassenbeiträge verdoppeln?!
Wenn es nicht so verdammt viel Mühen machen (vulgo: Geld kosten) würde, dann sollte man solche willkürlichen Zwangsmaßnahmen mal einem kompetenten Verfassungsrichter vorlegen; ich möchte meinen, der bekäme schlagartig Pickel von so einer Entscheidung.
Bild: Peter Smola / pixelio.de
Selbstverteidigungskurs in der Fachpresse
Unser kostenloser eMail-Kurs „Selbstverteidigung in Bußgeldsachen“ ist ja nun schon etwas älter. Wir haben ihn ein paar Mal überarbeitet und die Beiträge an die jeweils aktuelle Rechtslage angepaßt. Knapp 4.000 Teilnehmer hatte der Kurs bisher.
Nun endlich sind auch die Redakteure der Zeitschrift „MOTORRAD“ auf den Kurs aufmerksam geworden; sie schreiben in der Rubrik „Motorrad News“ auf Seite 15 (PDF) der aktuellen Ausgabe (PDF):
Hey, liebe Motorrad-Journalisten! Das ist kein Kurs für Sünder, sondern für Verkehrsteilnehmer, gegen die man in der Regel völlig haltlose Vorwürfe erhebt und die sich gegen die Ungerechtigkeit der Welt selbst verteidigen wollen, weil sie uns armen Verteidigern das Honorar nicht gönnen.
Trotzdem und gern: Wir freuen uns über die Anerkennung unserer Arbeit, die uns mit der Veröffentlichung dieses Hinweises verbunden ist, und bedanken uns dafür.
Feuerstuhl
Neulich, im Schwarzwald:
Weil es zwischen seinen Beinen plötzlich sehr heiß wurde, bemerkte ein 20-jähriger Motorradfahrer, dass sein Zweirad in Brand geraten war, berichtet die Polizei.
Eine beheizte Sitzbank im Sommer ist ja nun nicht gerade das Gelbe vom Ei.
Deswegen war Anhalten auf dem Seitenstreifen schonmal eine gute Idee. Weniger schlau war es aber, während des Absteigens die Kupplung zu lösen, obwohl die grüne Leerlauflampe noch nicht leuchtete.
... worauf sich das Zweirad wieder in Bewegung setzte.
Wenn man dann auf der falschen Seite (links-unten) mit Jeans und Pullover am Selbstfahrer hängen bleibt, und der Notaus-Schalter (rechts-oben) nicht mehr in Griffweite liegt, muß man sich nicht wundern, wenn ein paar Kratzer im Fell zurück bleiben.
Auch das Mopped hatte nach dem Brand auch keinen hohen Wiederverkaufswert mehr.
Kein Foto vor’m Tor
Der Gremium MC hatte sich das Brandenburger Tor als Hintergrund für ein Familienfoto ausgesucht. Offenbar reagiert aber das Tor gegen die Kutten der Rocker allergisch. Deswegen muß das gute Stück vor ihnen geschützt werden. Von der Polizei. Die jedenfalls stellte die Jungs am Samstag vor die Alternative: Entweder mitohne Kutte oder eben nicht.
Die Rocker entschieden sich für das „nicht“, darauf wurden sie des Platzes verwiesen.
Ob der Platzverweis nach § 29 ASOG erfolgte oder eine andere Zauberformel ausgesprochen wurde, ist nicht überliefert.
Vor dem Hintergrund der letzten bewegenden Tagen könnte man vielleicht vermuten, daß Rocker-Kutten per se eine „Gefahr für die Sicherheit und Ordnung“ des Brandenburger Tors darstellen.
Vielleicht sollten die Jungs vom Gremium es mal mit der Oberbaumbrücke versuchen. Die Wanne hat dort - wie man sieht - jedenfalls nicht für Pickel gesorgt.
Update
SPON hat dazu etwas im Angebot:
Als Begründung für das [Fototermins-]Verbot sagte ein Polizeisprecher, in der derzeitigen Situation wolle man keine Machtdemonstration dulden. Er gehe davon aus, dass das Foto als Provokation gegen die Polizei gedacht war.
Von Engeln und dem Teufel
Der Präsident des Landgerichts Potsdam in einem Strafverfahren gegen Mitglieder der Hells Angels untersagt,
an allen Hauptverhandlungstagen im Justizzentrum unter anderem das Tragen von Motorradwesten, sog. Kutten, und sonstigen Bekleidungsgegenständen, die die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrieren, [...]; die Kutten seien in eigener Verantwortung außerhalb des Gebäudes zu deponieren.
Die Verteidigung hatte diese Sicherungsverfügung als Verletzung von Grundrechten gerügt und Verfassungsbeschwerde erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Beschwerde als unbegründet verworfen.
Es liegt weder ein Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs.1 GG) vor noch ist der Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires Strafverfahren (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt.
... ist in der Pressemitteilung Nr. 25/2012 des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 2012 zum Beschluss vom 14. März 2012 - 2 BvR 2405/11 - zu lesen.
„Wenn es der Rechtsfindung dient ...“ hatte vor 44 Jahren mal der Teufel gesagt. Vielleicht hilft dieser Gedanke auch den Engeln, wenn sie in den Verhandlungen gegen ihre Brüder nur ohne Kutte auf der Galerie Platz nehmen dürfen.
Der TÜV - ein Erlebnisbericht
Unser heutiger Gastautor ist Moppedfahrer. Naja, so einer von der Sorte, die sich die Absätze an ihren Schuhen schon dann abfahren, wenn ein Ordnungsbeamter einen Warnhinweis auf die in 200 Meter entfernte Kurve aufgepfählt hat. Schräglage zum Aufsetzen braucht das amerikanische Alteisen ohnehin nicht.
Deswegen ist es auch schwierig, den begehrten Papperl auf Backblech zu bekommen. Wie er sich mit solchen Schwierigkeiten arrangiert hat, berichtet ein TÜV[*]-geplagter V2-Treiber:
Meine musste ja letztens zum „TÜV“. Da in der Wilhelmstraße ‚ne neue Prüfstelle [**] aufgemacht hat, dacht ich mir ... kannste ja mal probieren. Also hin. Der Prüfer war völlig aus dem Häuschen - sein erstes Mopped dieses Jahr und dann auch auch bei diesen Temperaturen....
Ikke (Denk): Halloooo - wat is’ ‚n das für Warmduscher. Drei Grad über Null, Sonne, trocken - reicht doch
![]()
Also Abgasprüfung .... die „Oma“ brabbelt so vor sich hin, damit sie auf Temperatur kommt. Der Typ kommt mit einen Laptop an und fragt wo der „OBUD-Anschluss“ ist.
OK.
Ikke (Sprech): „Öhmm Meister, die hat ‚n Kickstarter, zwei Vergaser, ‚n manuellen Choke und ‚ne Regulierungsschraube für den Leerlauf ... dat is’ ‚n Mopped und kein fahrender Taschenrechner.“
Macht „Meisterchen“ grosse Augen, packt den „Läppi“ weg und fummelt am grossen Computer rum. Nach _FÜNF_ Minuten findet er endlich die „Oma“. Plappert aber zwischendurch nur Müll. Stellt also den Absaugtricher hinter die Möhre ..... Abgasbelastung und so .... Ok - die brabbelt zwar schon seit rund acht Minuten vor sich hin ... aber wenn er der Meinung ist, dat bringt noch wat .... soll er machen.
Er macht ... und quatscht ... und quatscht und vergisst glatt den zweiten Auspuff. Also ist ein „Messtäbchen“ in dem einen Auspuff, das andere bammelt frei in der Botanik und schnüffelt Frischluft ... kann ja nur gut sein.
Er macht die Messung, bricht ab, macht die Messung und will wieder abbrechen.
Ikke: „Meister, meine Omma kann so langen sinnlosen Leerlauf (gute zehn Minuten mittlerweile) überhaupt nicht ab.
Ok - hat gewirkt - die Messung gilt. Jetzt kommts ..... 0,17 Vol% ... für ein Vergasermopped ohne KAT ... Meisterchen ist völlig aus dem Häuschen .. was für ein klasse Wert - den erreichen Motorräder mit KAT kaum ...
Ikke: „Hab’ ja auch schön geschraubt am Wochenende.“
Er: Prima
Ikke (Denk): Du Vollid..... , mit dem Wert würde die noch nicht mal anspringen....., mach’ weiter du „Fachkraft“. In Echt schmeisst meine Umweltsau fast 8 Vol% raus.“
Also Mopped ausmachen. Ok - war zu früh ... der will tatsächlich ‚ne Probefahrt machen.... Meisterchen schlappt los und holt seinen Helm. Völlig verstaubt (rofl) das Teil.
Ich klapp’ also mal freundlich den Kickstarter raus (manchmal bin ich echt ‚ne Sau) und der fällt promt drauf rein. Er übersieht den Knopf für E-Starter völlig. Helm auf und Kicken .... einmal, zweimal, dreimal .... Ok - ich stell mal den „Killschalter“ wieder auf „on“ ... viermal, fünfmal .... Schweissperlen ...
„Ich mach’ das mal.“ Kick und läuft - tja - so isses.
Er pöttelt also einmal um die Halle mit leicht erhöhter Standgasdrehzahl und macht aus geschätzten zornigen 20 km/h eine „Gefahrenbremsung“.
Plakette ... ohne Mängel ... fertig.
Mich wundert nichts mehr.
Besten Dank an den Autor und an den Boten dieses netten TÜV-Berichts.
[*]: „TÜV“ im Sinne dieses Blogbeitrags könnte auch „DEKRA“ sein. Oder auch nicht.
[**]: Straße, Ort und Prüfstelle (z.B. TÜV eV. oder DEKRA) sind dem Blogger bestens bekannt. Und werden nicht verraten!
Kieler Engel verboten
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde hier bekannt, daß heute der Innenminister Schleswig-Holsteins Klaus Schlie den Hells Angels MC Charter Kiel mit sofortiger Wirkung verboten hat. 25 in Kiel lebende Member des MC erhielten heute die entsprechenden Verbotsverfügungen von stets freundlichen Polizeibeamten in die Hand gedrückt.
Schlie greift durch im hohen Norden: Das ist nun bereits das dritte Verbot eines MC seit Frühjahr2010. Die Flensburger Hells Angels und die Neumünsteraner Bandidos hat’s bereits auf diesem Wege erwischt.
Ganz nebenbei haben sich die Ermittler in sieben Wohnungen und im „Sansibar“, der Szene-Kneip im Kieler red light destrict, umgeschaut. 300 Polizisten und ein paar Leute vom Spezialeinsatzkommando (SEK) - wohl wegen der teilweise verschlossenen Türen - waren unterwegs. Ziel war insbesondere die Beschlagnahme des Vereinsvermögens, diesmal also nicht die Ermittlung von angeblichen Straftaten.
Das war’s dann erst einmal mit den Kieler Engeln, die es bereits seit September 1994 gibt. Ob die Bandidos und die Mongols nun eine Party veranstalten, wird zwar nicht überliefert, scheint aber angesichts der für Rocker in Kiel dünn gewordenen Luft eher unwahrscheinlich.


