Der nackte Biker

Unser Mandant fand sich nach dem Zusammentreffen seiner Aprilia mit einem Pkw auf dem Straßenbelag wieder. Seine Motorradhose hatte darunter etwas gelitten und einige Prellungen waren auch zu beklagen.

Die in Anspruch genommene Versicherung des Unfallgegners meint, überhaupt nichts zahlen zu müssen, der Unfallhergang ist im höchsten Maße streitig. Insoweit Standard.

Wir klagen also neben dem Fahrzeugschaden auch Ersatz für die beschädigte Hose und Schmerzensgeld ein.

Nun überraschte uns der von der Versicherung beauftragte Kollege mit einer sehr kreativen Rechtsansicht, warum unserem Mandanten insbesondere kein Schmerzensgeld zustehe:

Der Kläger hat doch nach seinem eigenen Vortrag Schutzkleidung getragen. Bei ordnungsgemäßer Schutzkleidung konnten (…) die behaupteten Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht entstehen. Der Kläger muss sich schon entscheiden: Entweder Schmerzensgeld oder Ersatz für Schutzkleidung.

Also dass fehlende Schutzkleidung ein Mitverschulden des Bikers bei bestimmten Verletzungen begründen kann, war uns bekannt. Aber dass ein Zuviel an Schutzkleidung ein Schmerzensgeld per se ausschließt, ist uns neu.

Wir raten trotzdem davon ab, nackt Motorrad zu fahren.

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4 Antworten auf Der nackte Biker

  1. 1
    Thorsten says:

    Unglaublich…

    Was wäre, wenn der Mandant Kopfverletzungen erlitten hätte? Hätte der Kollege dann auch gesagt, das könne nicht sein, weil er einen Helm getragen habe?

  2. 2
    Markus says:

    …dann wird das aber nix mit der Aufnahme in die „naked crew“! ;-)

  3. 3
    Stefan says:

    Motorradkleidung geht echt nicht kaputt, wenn sie ihre Schutzfunktion erfüllt? Ist Adamantium inzwischen Standard bei so Hosen?

  4. 4
    doppelfish says:

    Nun, zumindest den Helm sollte man noch tragen.