Eine Verkehrskontrolle in Krefeld

Die Krefelder Polizei möchte sich einen 17-jährigen Rollerfahrer näher anschauen. Nach dem Einsatz von drei Streifenwagen ist das am Ende auch ganz gut gelungen.

Ich finde, das hätte die Herren von der Rennleitung auch einfacher haben können. Oder tragen Verkehrspolizisten keine Schußwaffen?

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Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht veröffentlicht.

53 Antworten auf Eine Verkehrskontrolle in Krefeld

  1. 1
    RA HP says:

    Ich hoffe, der Junge hat ohne bleibende Schäden überlebt. Eine Sauerei von falsch verstandener Dienstpflicht – Ermessen kannten die Beamten offenbar nur aus der Ferne.

  2. 2
    foolala says:

    Finde die Reaktion der Polizei angemessen. Wie hätte man den Fahrer sonst anhalten können?

  3. 3
    Pit says:

    Ich denke auch:

    Der hatte genug Gelegenheit, den Anhaltezeichen der Polizei Folge zu leisten. Und wer dies nicht tut, muss nunmal leider mit Zwangsmitteln rechnen. Zumal man vorher mehrfach versucht hat, ihn auszubremsen und damit deutlich die möglichen Folgen einer fortdauernden Flucht angedroht hat. Was sonst hätten die Beamten tun sollen? Ihn ziehen lassen? Nein. Wer Anhaltezeichen missachtet, gibt genug Anlass, anzunehmen, dass da noch deutlich mehr im Busch ist – und so liegt der Fall ja auch hier. Der Roller war frisiert, der Fahrer 17 = Fahren ohne Fahrerlaubnis und zudem eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer durch die Fahrweise (Bürgersteig nachts ohne Licht über rote LZA etc.).

    Was wäre, wenn man den hätte ziehen lassen und er hätte dann einen Unfall mit einem Unbeteiligten verursacht? Möglicherweise mit tödlichem Ausgang für den Unbeteiligten? Dann hätte man der Polizei die Schuld dafür gegeben, weil man dem Rollerfahrer ja vorher nicht habhaft geworden ist.

    Hier hat sich für den Rollerfahrer nur sein Lebensrisiko verwirklicht, was er begründet hat, als er sich – trotz mehrfacher vorangegangener Ausbremsversuche und damit der Androhung von Zwang – entschloss, die Flucht fortzusetzen. Er hat die Ebene der Eingriffsmaßnahmen als polizeiliches Gegenüber bestimmt. Das Ausbremsen eines flüchtigen Verkehrsteilnehmers mit dem Hilfsmittel der körperlichen Gewalt „FuStKW“ halte ich jedenfalls vorliegend für durchaus verhältnismäßig und ich hätte wahrscheinlich anders nicht gehandelt. Der Sturz zeigt letztlich nur, dass sich das polizeiliche Gegenüber einmal mehr deutlich überschätzt hat. Mildere geeignete und angemessene Mittel standen ja wohl nicht zur Verfügung; selbst einen Stopstick (den modernen Nagelgurt) vor das Krad geworfen: Dann hätte er auf jeden Fall einen Abflug hingelegt.

    Alles andere an dem Video ist das typische Polizeibashing, was mir so tierisch auf den Nerv geht. Und sowas vom Stern? Da weiß ich doch glatt, warum ich das Blatt nicht (mehr) lese.

  4. 4
    Bulli says:

    Ihre Worthülsen und Nebelkerzen verpuffen im Wind.

    Schauen sie sich das Video mal genauer an und legen sie dabei die rosafarbende Brille ab.

    Vielleicht hilft auch das Lesen vom Artikel. Herr Hoenig hat ihnen dafür einen bequemen Link zum Anklicken eingebaut.

  5. 5
    Bulli says:

    Nachtrag: Es fehlt meinerseits das „@Pit“

  6. 6
    Donnerkatze says:

    Die Tatsachen in Bild & Ton sowie Bericht – wirklich hardcore – wer lesen kann ist klar von Vorteil!
    Die Reaktionen FÜR (?) diese Polizeiaktion sind befremdlich – wenn Ihr Kind in jugendlichen Leichtsinn, nächtens verängstigt vor der Staatsmacht flüchtet, dann halten Sie DAS für verhältnismäßig ANGEBRACHT???

    Dein Freund und Helfer??? SCHUTZmann???

    OK, wenn das verhältnismäßig ist, dann darf ich das nächste Mal, wenn ich ungerechtfertigt angehalten werden soll, den Beamten, der sich mir in den Weg stellt und meine Bewegungsfreiheit einschränkt auch ungestraft umfahren.

    Traurig, wie sehr die Menschheit verroht.

  7. 7
    Nevermore says:

    So ganz befremdlich finde ich die Reaktionen nicht.
    Jugendlicher Leichtsinn und „verängstigt“ flüchten, naja. Der Gute ist nach anderen Presseberichten nicht das erste mal mit einem frisierten Roller erwischt worden.

    Aber, insbesondere @Donnerkatze: Was hätte die Polizei machen sollen ? Warten bis der Tank leer ist ?

  8. 8
    Martin says:

    Ich finde dieses bedingungslose Polizei Gebashe auch total unangebracht. Den Fehler hat der Jugendliche begangen und wir müssen endlich davon abkommen jedes Mal virtuellen Lynchmord zu begehen wenn Polizisten sich gegen solche Idioten durchsetzen. (wohlgemerkt gegen den richtigen Idioten! – Gegen Unschuldige ist das etwas anderes)

  9. 9
    Martin says:

    @Donnerkatze: Nein, das darfst du nicht. Mit der Polizei gibt es keine Demokratie, die hat das Gewaltmonopol. Aber du kannst es ja probieren und dich sicher hinterher laut ecchaufieren, wenn du danach klein gefaltet in der Zelle liegst.

  10. 10
    schneidermeister says:

    Sehr originell bis völlig lächerlich ist im Video das angebliche „Vertuschen“ wegen der 2,50 m vor Präsidiumsgrenze. Bei einer Verfolgungsfahrt,. bei der das arme leichtsinnige Kind mehrfach durch geschicktes Schwenken in die Fahrbahnmitte ein Überholen verhindert, haben die Polizisten sicher nichts anderes zu tun, als auf dem GPS ihre Präsidiumsgrenze exakt nachzuverfolgen., um straffrei jemanden zerlegen zu können.
    Das erinnert etwas an die kürzliche „Bild“-Sensation vom verprügelten unbeteiligten Familienvater in Bremen. Nicht nur kam im Nachhinein heraus, dass der angeblich Unbeteiligte eigentlich der Haupttäter war, der eine Garderobenfrau angegriffen hatte, sondern dass er ein muskelbepackter und trainierter Hooligan war.

  11. 11
    schneidermeister says:

    P.s.: Nach dem Lesen des verlinkten Artikels zum Video ist wohl auch die Behauptung bei 02:01 des Videos, der Rollerfahrer „schwebt in Lebensgefahr“ nicht so ganz realitätsbasiert. Laut Artikel hat ein Notarzt das zwar zunächst so eingeschätzt, aber tatsächtlich gab es Sprunggelenks- und Armbruch/verletzung. Keinerlei innere Verletzungen. Woher die konkrete Lebensgefahr stammen soll (starke Blutung?) bleibt nach Video und Artikel äußerst dunkel.

  12. 12
    Bert Bock says:

    Zur Gefahrenabwehr war das m.E. angemessen. Mit grob geschätzten 60km/h unbeleuchtet auf dem Gehweg, flüchtig vor der Polizei. Der hätte jeden Passanten zu Brei gefahren.

  13. 13
    Bulli says:

    @Pro-Leute hier:
    Euch möchte ich mal sehen, wenn es euch persönlich betrifft, sprich euer 17jähriger Sohn wird ohne Rücksicht auf das Leben SO vom Roller geholt und dabei schwer verletzt.

    Ganz offen, die Herren der Staatsmacht waren einfach angepisst. Und wo ihre Reviergrenze endet, wissen diese Herren auch ohne GPS sehr genau. Und dann führt das zu solchen Handlungen, sprich ihn einfach über den Haufen zu fahren.

    Solche Polizisten gehören für 6 Monate in den Innendienst. Und zwar zum Entstauben ins Archiv, damit das eigene Hirn mal zum Nachdenken kommt. Erhoffte Erkenntnis: „Mensch bleiben“. Aber bei einem guten Teil der Polizisten sehe ich da keine Chance zu dieser Erkenntnis.

  14. 14
    Nevermore says:

    @Bulli: Ich hätte meinen Filius noch nachträglich einen Einlauf verpasst. Er hat Scheisse gemacht (Roller wiederholt frisiert, abgehauen, rote Ampel, wie ein Henker unbeleuchtet gefahren). Was hätten denn die Polizisten Deiner Meinung nach angemesseneres machen sollen ? Vorschläge, bitte.

    Davon ab – er wurde nicht über den Haufen gefahren. Bitte bei den Tatsachen bleiben.

  15. 15
    A. Merkohl says:

    „Sagt nochmal den aktuellen Standort!“
    – „Er hat sich gerade hingelegt.“

    ALLE DUCKEN, DER ROFLCOPTER LANDET!

    Der Vorschlag des Schusswaffengebrauchs durch den Verfasser trifft den Nagel auf den Kopf. Besser hätte man den völlig unverhältnismäßigen Einsatz nicht ad absurdum führen können.
    Gute Besserung an den Rollerfahrer!

  16. 16
    Jürgen says:

    Solche Roller haben doch auch ein Kennzeichen, oder? Lässt sich darüber nicht der Halter ermitteln? Dann fährt in aller Ruhe zum Wohnort des Halters und wartet im warmen Polizeiwagen. Währenddessen kann man wunderbar mit seinem privaten Smartphone spielen. Aber so eine Verfolgungsjagd ist alle mal spannender als obige Vorgehensweise.

  17. 17
    Peter B. says:

    Also ich seh auf dem Video überhaupt nicht, warum der Vollidiot sich auf die Nase gelegt hat.
    Ich denke mal, der war einfach zu doof, dem auf dem Gehweg fahrenden Streifenwagen auszuweichen. Als StA hätte ich das an die Bußgeldstelle abgeben. TBNr. 101124

  18. 18
    Bulli says:

    @nevermore
    Natürlich wurde er vom DRITTEN Streifenwagen über den Haufen gefahren. Oder glauben sie ans wegbeamen? Video GENAU anschauen!
    Und mit drei Streifenwagen fallen Ihnen keine (guten) Möglichkeiten ein?

    @Peter
    Schauen Sie sich bitte das Video aufmerksam an. Der Streifenwagen vor dem Streifenwagen ist zwar nicht mehr sichtbar, dennoch vorhanden. Dann bitte auch den Artikel lesen.

  19. 19
    Nevermore says:

    @Bulli: Wenn man genau hinschaut und das Video stellenweise anhält sieht man die Scheinwerfer des dritten Wagens, und das vor dem Aufprall. Anscheinend ist er vor dem Rollerfahrer auf dem Randstreifen gewesen. Hätte die Polizei den Fahrer weggerammt, so wären weder der Fahrer noch die Trümmer nach links auf die Strasse geflogen, sondern alles nach rechts ins Gebüsch. Einfachste Physik.

    So, wie es aussieht, hat der Polizeiwagen den Weg blockiert und der Rollerfahrer hat versucht, durch die noch verbliebene Lücke zwischen den Wagen zu fahren. Dabei ist er anscheinend gegen den blockierenden Wagen gebrezelt. Selber schuld.

  20. 20
    Mett Max says:

    @bulli
    Auch mit dreihundert Streifenwagen kannst Du einen bremsunwiligen Zweiradfahrer ja wohl nicht stoppen, ohne dass es zum Sturz kommt

  21. 21
    whocares says:

    Schade, das in dem Video das Bild zwischen 4:00 und 4:05 (nach der Dashcam-Uhr, Video-Timecode 1:38) rausgeschnitten wurde, so ist nämlich leider nicht zu sehen, wie der erste Streifenwagen auf den Gehweg kam und wie lange er da schon steht. Für mich sieht das so aus, als sollte der Rollerfahrer zusammen mit dem zweiten folgenden Wagen klassisch „gefangen“ werden, was keine unübliche Taktik ist, um Flüchtende zu stoppen. Der Rollerfahrer wollte m.M.n. links am stehenden Wagen auf dem Gehweg vorbei und hat den links neben ihm fahrenden Wagen nicht gesehen; dieser zieht im direkt vor dem Aufprall ja auch wieder links zur Straße. Im Zweifel für den Angeklagten nehme ich daher an, das der Fahrer der zweiten Streife gesehen hatte, das die Nummer eng wird und das Loch – wenn auch zu spät – wieder aufmachen wollte.

    Schade, das der Stern es für nötig war, in dem 2:48 langen Video ausgerechnet die interessanten 5 Sekunden rauszuschneiden. Da fühlt man sich als Zuschauer mittelschwer manipuliert und hat Probleme, die Story so wie dargestellt zu glauben.

  22. 22
    VolkerK says:

    Macht mal halblang.
    Das Fahrzeug trägt ein Versicherungskennzeichen. Daraus kann der Halter ermittelt werden (etwas weniger komfortabel als beim „großen Nummernschild“ glaube ich, aber das geht auch online).
    Statt drei Streifenwagen zu binden und Personal und Verdächtigen zu gefährden hätte auch jemand zu Hause auf ihn warten können.
    Das Mopped darf nur 25 fahren, aber baugleiche Chassis mit denselben Bremssystemen dürfen ungedrosselt auch 50 fahren.
    Das ganze spielt sich im November in der Nacht auf leeren Straßen ab. Das Risiko, dass er jemanden gefährdet ist eher abstrakt (da niemand auf der Straße ist), das Risiko, dass er zu Schaden kommt bis hin zum Tod ist hingegen ziemlich konkret.

  23. 23
    whocares says:

    Wer mit einer solchen Geschwindigkeit unbeleuchtet auf dem Gehweg heizt, der nimmt eine Verletzung Unbeteiligter billigend in Kauf – wer zu Fuß von einem Roller mit 60 km/h abgeholzt wird, muß viel Glück haben, davon noch seinen Kindern erzählen zu können. Solche Leute kann man nicht unbehelligt weitermachen lassen, auch nicht in einer November-Nacht. Da muß die Gefahrenabwehr – eine klassischen Polizeiaufgabe – mal dran, auch mit drei Peterwagen und zugehöriger Manpower.

  24. 24
    alter Jakob says:

    Wobei man natürlich erwähnen sollte, dass die Polizei zur Gefahrenabwehr den Rollerfahrer auf den Gehweg abdrängt. Sozusagen die Gefahr, die sie laut whocares abwenden soll, erst heraufbeschwört.

  25. 25
    ui-ui-ui says:

    Dieses Video zeigt wieder mal die Ego-Probleme der meisten Polizeibeamten. Wenn man ihnen nicht gehorcht, ist man es wert, vernichtet zu werden. Subordination ist angesagt, sonst geht man seiner Grundrechte verlustig. So einfach ist das Denken der Polizei. Andererseits hätten bei einem solchen widerborstigen, rücksichtslosen und enthemmten Verhalten in der Tat Drogen im Spiel sein können. Und mit 17 ist man eben keine 13 mehr, sprich man ist strafmündig.

  26. 26
    Thomas R. says:

    Ich bin ja nun normalerweise der erste, der bei Polizeigewalt „Hängt sie höher“ ruft. Aber hier fällt es mir schwer, ein Fehlverhalten zu erkennen.

    Bei Kontrollen im Straßenverkehr läuft vieles schief. Aber eines muss doch wohl klar sein: Wenn die Polizei mich zum Anhalten auffordert, dann muss ich anhalten. Alles andere gibt höchsten Grund zu der Annahme, dass ich einen besonders guten Grund habe, nicht kontrolliert werden zu wollen.

    Wer sich eine „Verfolgungsjagd“ mit der Polizei liefert, der ist nicht geeignet für den Straßenverkehr. Den kann man doch nicht einfach fahren lassen! Und später, am nächsten Morgen, will niemand mit dem Roller gefahren sein. Wenn ich mich auf sowas einlasse, dann darf ich mich wirklich nicht wundern, wenn meine Fahrt gewaltsam beendet wird. Und wenn ich selbst den Unfall herbeiführe… dann kann ich erst recht nicht nachvollziehen, wo jemand anderes daran Schuld sein soll, dass ich auch ohne Alkohol und Drogen im Blut nicht geeignet bin, ein Fahrzeug zu führen.

  27. 27
    Heinz says:

    Ich bin ähnlich schockiert wie RA HP und zu foolala und Pit hat Bulli ja schon geschrieben.

    „Drogen im Spiel sein können.“
    Drogen hätten können immer im Spiel sein.

    Und an die „Was hätte man…“ Physiker:
    1. Gibt es für schlichtes Überfahren keine Rechtfertigung.
    2. Hätten die die Andere Polizeiwache anfunken müssen – die hätten dann einfach eine Straßensperre aufgebaut – durch den Wald kann der Roller nämlich nicht fahren.

  28. 28
    Jens Bonn says:

    Zum Thema Kennzeichen – achtet doch mal darauf ob ihr bei der Jugend in eurer Gegend Kennzeichen mit einem Knick seht – das ist ein beliebter Trick das Ablesen zu erschweren.

    Zweitens muss man es erstmal im Dunklen bei einem nicht beleuchtet Roller (die sowieso keine Kennzeichenleuchte haben) versuchen dieses abzulesen.

    Selbst wenn man es im Nachhinein auf dem Video erkennen kann, weiß man das vorher nicht sicher. Bei dieser Qualtät ist es nicht zu erkennen.

    Ob dieser Einsatz gerechtfertigt war entscheiden nun andere, aber:

    – Rotlichtverstoß
    – Fahren ohne Führerschein
    – Fahren ohne Betriebserlaubnis
    – und das Schlimmste: Fahren ohne Versicherungsschutz.

    Ich möchte die ganzen Leute, die hier so gegen die Polizei pöbeln, mal sehen wenn euer Sohn / Tochter / Vater / Mutter / … von jemanden dieser Art über den Haufen gefahren werden und ihr hinterher zusehen könnt wo ihr die ganzen Kosten gedeckt bekommt. Denn dessen Versicherung zeigt euch erstmal den Mittelfinger. Und von ihm wird wohl kaum was zu holen sein. Und seine Eltern zeigen euch den selben Finger. Er macht dann auf Hartz IV und ihr kommt sein ganzen Leben an keinen einzelnen Euro ran.

    Solche Verfolgungen werden in der Regel nur abgebrochen wenn Gefahr für Unbeteiligte besteht.

    Und warum haut er denn ab – wegen dem oben genannten? Oder hat er noch ein Kilo Koks in der Tasche? Oder gerade jemanden über den Haufen gefahren? Oder ein anderes Verbrechen begangen?

    Das Geschrei wäre noch größer – vermutlich von den selben Leuten – wenn hinterher heraus kommt das man ihn hat fahren lassen und er ein schweres Verbrechen zum Nachteil einer anderen Person (extra nicht konkretisiert um Polarisierungen zu vermeiden) begangen hat – denn auch dann würde er abhauen.

    Und den Stern-Bericht kann man ruhig komplett vergessen – wer schon mit einer Unwahrheit im Untertitel anfängt („Lebensgefahr“). Das es in dem Moment so aussieht ist klar, ein Notarzt stapelt in so einem Fall lieber zu hoch als zu tief, lieber 20x zu oft Lebensgefahr angenommen wo nichts ist, als einmal übersehen woraus dann ein Problem entsteht.

    Natürlich sind gebrochene Knochen eine schwere Verletzung – aber eben keine Lebensgefahr – und der Vorfall ist von 2011 – kein Grund jetzt noch reisserisch mit Lebensgefahr zu arbeiten. Das ist einfach schlechter Journalismus und Stimmungsmache auf Bild-Niveau.

    Und spätestens nach der doch recht deutlichen Berührung mit dem zweiten Streifenwagen hätte dem Fahrer klar sein müssen das die Polizei das durchaus ernst meint.

    Der Schnitt bei 04:00 ist sicherlich vom Stern gemacht – sonst hätte in dem Bericht was davon gestanden. Vielleicht war da aber auch ein Unbeteiligter auf der Strasse zu sehen der gefährdet wurde – und das passt dann ja nicht in den Bericht.

    Aber man wird es vielleicht nie erfahren.

  29. 29
    Tom says:

    Es ist schon eine Sache für sich einen Flüchtenden auf einem Roller auf den wirklich ohne Rücksicht auf den Gehweg zu drängen,
    nichts anderes ist hier passiert,
    und dann routinemässig im Funkgerät mit zu teilen, dass der Flüchtige über den Bürgersteig heizt.

    Hallo gehts noch ?

    Nicht jeder Zweck heiligt die Mittel !!!

    Der haut ab – nicht gut !

    Aber, jegliche Art den Fahrer auf die aufgezeigte Art zu verfolgen und abzudrängen, führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Sturz
    und bei diesen Geschwindigkeiten zwangsläufig zu einer Gefahr für Leib und Leben des Mopedfahrers.

    Auch wenn es im Ermessen des Mopedfahrers liegt anzuhalten, selbst das bewusste „Nichtanhalten“ erlaubt eine derartige Gefährdung des Mopedfahrers.

    Das ist der Moment, wo sich derartige Wildwestmethoden von allein verbieten.

    Hier gilt es Tatvorwurf und die möglichen Folgen einer derartigen Verfolgung für den (wahrscheinlichen) Täter abzuwägen.

    Es währe mir neu, das auf diesen Delikt die Todesstrafe steht

    Offenischtlich wurde hier aber TOd oder zumindestens eine schwere Verletzung des Flüchtenden billigend in Kauf genommen !!!!

    Letzt endlich ging es hier um ein aufgepimptes Moped.

    Diesen Sachverhalt hätte auch im nach hinein festgestellt werden können (Kennzeichen, Besichtigung des Fahrzeuges an der Melde/ Versichertenadresse), ohne das Leben des Fahres derart bewusst mit VOLLER ABSICHT zu gefährden.

    Bei einem Abbruch der Verfolgung währe der Mopedfahrer wohl auch wieder, schon um nicht weiter aufzufallen, normal weiter gefahren.

    Die jugendliche Erscheinung des Täters und der Ort lässt wohl auch nicht auf ein Mafiamitglied auf der Flucht nach einen Doppelmord schließen.

    Un nun , was macht eine Polizeistreife in den allermeisten Fällen in solch einer Situation, da verantwortungsbewusst:

    a) Leitstelle Kennzeichen durchgeben
    b) Feststellung Adresse, Festlegung wahrscheinliche Fahrtroute
    c) Verdecktes Abwarten bei Meldeadresse, dort Feststellung der Personlaien und Klärung vermuteter Sachverhalt.

    Und wenn der Fahrer eben nicht dort auftaucht, was selten passiert, da (Moped, Jugendlicher, Umfeld) dann ist es eben so.
    Zwar ärgerlich , aber immer noch besser als den Tod billigend in Kauf zu nehmen um hier eine Verkehrskontrolle durch zu setzen.
    Jeder Polizist wird wissen, das eine derartige Situation schon in den meisten Fällen (Jugendlicher, Moped, Umfeld) sehr abschreckend auf den
    Deliquenten wirkt.

  30. 30
    Cliff M. says:

    So sehr ich bei Gewalt der Personen, die das Gewaltmonopol des Staates durchsetzen, überkritisch bin, kann ich mich hier nur den Worten des Kommentar 28 – Jens Bonn – anschließen.

    Dass der Junge keinen Alkohol im Blut hatte, konnte man ihm nicht ansehen. Die Infos, die der Stern so schön reißerisch als Schreibmaschinen-Ticker einblendet, sind alles Dinge der Marke „hinterher ist man immer schlauer“.

    Die Polizei hat meines Erachtens korrekt gehandelt den Umständen entsprechend, die zum Zeitpunkt der Videoaufnahme bekannt waren.

  31. 31
    Zwerg says:

    [Einleitung gelöscht. crh] Der Rollerfahrer begeht eine Straftat und daher sollen seine Personalien festgestellt werden. Dem versucht er sich durch Flucht zu entziehen. Im Anschluss legt er sich bei einer saudummen Verfolgungsjagd auf die Schnauze und jetzt sollen die Polizisten die Bösen sein. Wacht mal auf. Und wenn ich das mit der Reviergrenze schon lesen muss: Natürlich dürften Polizisten die einem Straftäter nacheilen diesen über die Grenzen ihres Reviers verfolgen.

  32. 32
    Jens Bonn says:

    @Heinz

    Wie schon gesagt wurde – hätte der Streifenwagen den Fahrer gerammt – dann wäre der im Graben / Gestrüpp / Baum gelandet. Beim Anstoß gibt der eine Körper Geschwindigkeit und Richtung an den anderen Körper weiter. Somit sollte klar sein das der Rollerfahrer gegen den Streifenwagen gefahren ist. Sonst wäre er nicht auf der Straße gelandet.

    Soviel zum Thema Physiker

    Warum kann ein Rollerfahrer nicht durch den Wald? Du weißt also das es da keine Waldwege gibt – vielleicht sogar von der Breite das nur ein Rollerfahrer durch kommt und kein Polizeiauto.

    Früher sind bei uns die Rollerfahrer immer durch die verschiedenen Fußwege abgehauen – die mit rot-weißen Pollern für Autos gesperrt sind. Hier sind viele Waldwege mit Holzpollern gegen befahren gesperrt – kein Hinderniss für Fahrrad oder Rollerfahrer. Bis die Polizei dann eventuell diese umfahren hat, ist der Fahrer weg. Schmeißt sein Roller ins Gebüsch und „merkt“ am nächsten Morgen das er gestohlen wurde.

  33. 33
    Jens Bonn says:

    @Tom

    Wieso abdrängen auf den Bürgersteig? Um Dich zu zitieren „Gehts noch?“

    Der Streifenwagen hat am Anfang versucht den Flüchtigen zu „stoppen“ in dem er ihm die Strasse geschlossen hat – sprich es so eng gemacht hat das er hätte anhalten müssen!

    Dies hat der Rollerfahrer aberr nicht gemacht – statt dessen ist über den Bürgersteig ausgewichen.

    Beim zweiten mal war es noch enger – danach hat er sich dann entschieden auf dem Bürgersteig weiter zu fahren – obwohl auf der Straße genug Platz war.

    Gegenfrage – die Fahrerei des Flüchtigen in Schlangenlinien und auf der Gegenfahrbahn – wurde er auch von der Polizei dazu gezwungen? Wäre ja unverschämt von der Polizei wenn sie schneller wäre als der Roller – oder?

  34. 34
    whocares says:

    Auf den Gehweg abgedrängt kann ich ja noch mitgehen, aber die Polizei hat ihn dann gezwungen, weitere 33 Sekunden den Gehweg mit unverminderter Geschwindigkeit zu befahren? Wer hat denn da bitte welche Gefahr geschaffen?

    Zur Örtlichkeit: Das ist die Nieper Straße stadtauswärts in Richtung Neukirchen-Vluyn gewesen. In diesem Bereich sind mehrere Gaststätten, das ist also auch um Mitternacht möglicherweie nicht komplett publikumsfrei.

  35. 35
    Tom says:

    @jens Bonn

    Nehmt mal die Kappe ab und schaut euch den Film an.
    Ein Jugendlicher , sichtlich erkennbar !
    Ein Polizeiwagen fährt ihn in die Seite und drängt mit Berührung nach Rechts ab. Mehrmals,. Man die Polizisten müssen in Krefeld ja super Fahrer sein , das sie so ein Risiko einschätzen können mit ihrer Karre das viel kleinere Moped nicht umzufahren, drüber zu rollen.

    Es gibt so einige Jugendliche mit gepimpten Mopeds und , Gott sei dank , viele vernünftige Polizisten in den Kleinstädten dieser Republik.
    Hier wird abe zumindest alles in Kauf genommen oder meint da jemand wenn der mopedfahrer wegrutscht, kommt der Streifenwagen noch zum stehen ?

    Und er hat ihn auf den Gehweg gedrängt.

    Der mopedfahrer will abhauen, er hat angst und fluchtinstinkt.
    Das lernt man eigentlich auf jeder Polizeischule. Deeskalation, ziehen lassen, ein Menschenleben ist das nicht wert.
    Aber nein, er wurde weiter gejagt, zu zweit, zu dritt und schön die Tatbestände dabei aufgezählt, die man selbst mit hervorruft.

    Zum Schluss hat es auch geklappt. Es war Zufall , er hätte Tod sein können oder unverletzt. Aber die Staatsmacht hat sich durchgesetzt !
    Einen Jugendlichen auf seinen Moped mit aller Gewalt gestoppt um die Personalien fest zu stellen.
    Ich wünsch Euch keinen Jugendlichen als Kind. Zumindestens nicht in Krefeld.

  36. 36
    veri says:

    @ alle Kennzeichenableser: Alle Leute, die meinen, dass die Polizei einfach das Kennzeichen ablesen hätte können, sei gesagt, dass dies ja gerade der Kontrollgrund war: Das Kennzeichen wurde vom Rollerfahrer so nach oben geknickt, dass dies nicht mehr ablesbar war. Das fand die Polizei verdächtig und wollte sich den Roller daher mal anschauen. Beim Anhaltezeichen ist der Tatverdächtige dann geflohen.
    Ich bin normalerweise auch sehr polizeikritisch und bin der Meinung, dass man auch z.B. Polizistenkennzeichnung einführen sollte und Videoüberwachung, die versiegelt ist und nicht gelöscht werden kann, aber hier hat eindeutig die Polizei richtig gehandelt. Der Typ war eine extrem große Gefahr für den Straßenverkehr und hätte z.B. auch einen Kneipengänger in den Tod fahren können, so dass er gestoppt werden musste.
    Die Skandalisierung des Sterns wirkt da ein bisschen absurd auf mich: Die Agrumentation mit der Einsatzgrenze verstehe ich nicht. Warum sollten die Polizisten den vorher unbedingt stoppen wollen? Bis zum Stoppvorgang war der Fall unstritig und irgendwann hätten die Polizisten aus dem anderen Bezirk übernommen und unterstützt.

  37. 37
    Tom says:

    @veri

    Wo sit da ein hochgeklapptes Kennzeichen ?
    In der Szene werden eher gefälschte (geklaute) VKZ benutzt als Sie hochzu klappen, da das ja gerade auffällig ist.
    Aber egal:
    1. Der Mopedfahrer ist gerast weil er verfolgt wurde. Falsche Reaktion von Ihm, absolut, aber das ist fakt.
    Die Gefährdung von Fussgängern, Strassenverkehr, Kneipengängern usw trat vor allem wegen dieser Hetzjagd auf !

    2. Wenn jemand im Strassenverkehr einen Zweiradfahrer mit nur einem der hier vorgeführten Manöver bedrängt, ist er strafrechtlich dran.
    Warum ist klar, er spielt mit dem Leben anderer.

    Zu Recht. Und auch die Polizei muss IMMER die Verhältnissmäßigkeit abwägen.

    Machte der Täter bei der Kontrolle von seiner Schusswaffe Gebrauch ? Schoss er sich seinen Weg frei ?

    Das ist, hier die Einstiegshürde um bewusst und mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Menschenleben in Kauf zu nehmen !!!!
    Auch der Polizei sind nicht alle Mittel erlaubt um sich durch zu setzen.

  38. 38
    Nevermore says:

    @Tom: Bitte lass Dich zur nächsten Bundestagswahl aufstellen. Denn dann kann ich hoffen, eine Straftat begehen zu können, abzuhauen, und mich darauf zu verlassen, das die Polizei mich als Straftäter laufen lässt, um mich nicht zu gefährden, wenn ich nur schnell genug fahre. Dolle Logik….

  39. 39
    whocares says:

    Was übrigens die Reviergrenzen angeht: das ist ja ziemlich gut nachvollziehbar, wolang die Flucht ging, und der Endpunkt ist auch gut erkennbar. Der ist nämlich nicht in Krefeld, sondern – wenn auch nur um knappe 20m – auf dem Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn, Kreis Wesel. Das Argument, man wollte das innerhalb der Reviergrenzen klären, ist hinfällig und von vorneherein kein wirklich guter Grund. Die Nacheile wäre sogar in die Niederlande möglich und zulässig gewesen, wenn der Rollerfahrer es bis dahin geschfft hääte…

    Wer meint, man sollte solche Leute einfach ziehen lassen: Schaut mal bei 0:20 – der fährt da in nördlicher Richtung auf die Kreuzung Europaring zu, die Ampel bereits mehrere Sekunden rot, und klar erkennbarer Querverkehr, der gottseidank die Situation erkennt, verlangsamt und am Ende hält. Der brettert da ungerührt und ohne auch nur ein bischen Geschwindigkeit rauszunehmen einfach durch – und das auch noch in Schlangenlinien, obwohl da noch keine Streife ist, die versucht .ihn zu stoppen oder abzudrängen, zu dem Zeitpunkt ist das der einzige Wagen, der ihm nachfährt. Da ist der Verdacht auf Alk oder Drogen sicherlich völlig abwegig, oder?

  40. 40
    VolkerK says:

    Die einzig relevante Frage ist die der Verhältnismäßigkeit, wie sie die Beamten im Moment der Aktion beurteilen können.
    Dass der Roller ein gedrosselter Roller war, dem der Fahrer die Drosselung wieder abgewöhnt hat, ist nicht erkennbar. Roller mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und solche mit 25 km/h sind baugleich bis auf die Drossel.
    Dass er keinen Führerschein für einen ungedrosselten Roller hatte, war auch nicht erkennbar, denn vom Alter her hätte er ihn haben können.
    Was seiinen gepimpten Rasenmäher angeht gilt also in dubio pro reo.
    Was bleibt sind ein Ampelverstoß und möglicherweise (kann ich auf dem Video nicht sehen) ein unleserlich gemachtes Kennzeichen.
    Die Polizei will ihn anhalten, er fährt weiter.
    Warum?
    Mögliche Gründe:
    – er ist alkoholisiert
    – er hat Drogen dabei
    – er hat gerade einen Geldautomaten ausgeraubt
    – er hat eine Oma überfallen
    – er ist salafistischer Schläfer, der gerade aktiviert wurde
    – er hat sein Mopped gepimpt und somit die ABE verloren
    – er hat keinen Lappen
    – er hat Angst vor den Owi-Konsequezen des Ampelverstoßes

    Die Bematen haben im Moment des Ampelverstoßes und des fehlgeschlagenen Stoppens des Moppeds Indizien für exakt den letzten Punkt. Einmal rote Ampel kostet vier Wochen Straßenbahn. 17jährige ticken oft noch so, dass sie eher weglaufen als sich zu stellen, deshalb dürfen sie auch noch kein Auto fahren.

    Damit eine Gefährdung für eventuelle Passanten (mehrmaliges Abdrängen auf den Gehweg) und am Ende für das Leben des Ampelüberfahrers rechtfertigen zu wollen ist absurd. Insbesondere die Tatsache, dass die Kiste gepimpt ist, war den Beamten erst hinterher klar.
    Hinterher findet man aber immer was, das aber nicht ernsthaft als Begründung für die Maßnahme vorher herhalten kann.
    Guckt Euch nur mal Eure Fahrzeuge an. Sind die Reifen in Ordnung? Reserverad auch? Wie alt ist der Verbandkasten? Habt Ihr die vorgeschriebenen Signalwesten dabei? Wie ist das mit den Lampen, die Ihr eingebaut haben – haben die alle eine ABE oder stammte die Blinkerlampe hinten links nicht zufällig aus dem 1-EURO-Shop und hatte genau keine?

  41. 41
    tom says:

    @nevermore
    Bitte klaere für dich den Begriff straftaeter

    Dann schau mal verhältnismäßig und Menschenleben gefährden.

    Kleine Umfrage
    Wer ist hier von den Postern alles Polizist?

  42. 42
    Donnerkatze says:

    Querschnittlähmung wäre billigend in Kauf genommen worden, aber der Typ war ja das 3te Mal auffällig, da kann man auch Tötung in Kauf nehmen. 3 Funkwagen und mind. 6 Polizeibeamte und KEINER der mündigen Beamten, kann die Verhältnismäßigkeit abwägen. Unschuldvermutung wird bei Flucht aufgegeben, da kann man auch erschossen werden.
    60 km sind ja nicht so schlimm, da kann ja nicht viel passieren, wird hier geschrieben. Ok, dann darf man die 30er Zonen vor Schulen aufgegeben werden. Immerhin nachts hätte ein Kind von dem bösen Raser über den Haufen gefahren werden können. Dazu war er zu schnell, aber für ernsthafte Verletzungen dann wieder nicht. Hier wird PRO Polizei vorverurteilt und jedwede Objektivität unter den Tisch fallen gelassen. DAS ist ein Armutszeugnis, was alle Befürworter hier abgeben.
    Mich beschleicht nur die Befürchtung, daß diese Typen auch noch an Positionen sitzen, wo sie weit mehr Schaden anrichten, als hier im Blog.
    Oder ist der Wahlausgang einigen so auf den Magen geschlagen, daß sie Lynchjustiz hier zum Frustabbau gut heißen?
    Waren die Diskussionen auch so lang und wenig am Grundgesetz, als es um die Bankenskandale ging?

    Ein Minderjähriger mit einem 5l Tank auf einem frisiertem Moped…. da fährt man gefahrlos eine Weile hinterher, bis der Tank leer ist oder die Nerven des Jugendlichen.

    Jugendschutz gibt es wohl nicht. Schutz des Lebens? Werden Jugendliche nicht gesondert be/verurteilt? Sofern sie es überleben und nicht vorher von der Polizei bei einer Treibjagd in den Unfall getrieben werden.

    ARMUTSZEUGNIS!

  43. 43
    Nevermore says:

    @Tom: Ich werfe bei Dir eine Scheibe ein oder zerkratze Dein Auto / Mopped oder klaue dieses. Die Polizei lässt mich fahren, da ich mich ja verletzen könnte. Prima ;)

    @Donnerkatze: Bei 5 Litern kommst Du mit einer 50er durchaus 150-180 km weit. Mal eben hinterherfahren und gucken wie der Tank leer geht ist nicht.

    Deine Argumentation verliert sich in diesem Fall in Nebensächlichkeiten, wie Bankenkrise und co, prima. Zeigt, wie wenig Du an validen Argumenten vorbringen kannst. „bullen sind böse“ reicht nicht.

  44. 44
    veri says:

    @Tom: Schauen Sie mal ind das Video bei ca. Sekunde 35. Da sehen sie, dass anders als sie behaupten das Kennzeichen sehr wohl abgeknickt ist.

  45. 45
    whocares says:

    Da war der Stern-Zensor wohl pinkeln: Bei Minute 1:10, auf Höhe der Einmündung Lousbilldyk, sieht das für mich so aus, als versucht der Honk ernsthaft den Peterwagen abzudrängen. Der Schlenker, der da zur Berührung der Fahrzeuge führte, geht eindeutig vom Roller aus.

  46. 46
    Tom says:

    @nevermore
    Sie haben leider immer noch nicht erkannt wo das Problem liegt.

    Wenn mir jemand das Auto zerkratzt und haut ab und ein Streifenpolizist rennt hinterher, brüllt „stehenbleiben“.
    Macht das der vermeintlich erkannte Zerkratzer nicht, zieht der Polizist seine Waffe und schießt diesen über den Haufen.

    Finden Sie das OK ?
    Ich nicht ! Auch wenn es mein Auto ist.
    Außerdem geht es nicht nach meinen Gelüsten wenn ich der Geschädigte bin , sondern nach Gesetzen und Vorschriften, die nun mal für alle gelten.
    Alles andere ist Willkür und kein Rechtsstaat.

    Nun ersetzen Sie mal „Pistole“ mit „Streifenwagen“ und schießen mit „Fahrmanöver das unzweifelhaft eine heftige Gefährdung des Rollerfahrers mitbringt“.

    Die Polizei ist die staatliche Executive, der bestimmte Machtmittel erlaubt sind.
    ABER nicht in jeder Situation.

    Sonst wäre ein Polizist der liebe Gott und könnte jeden Zerkratzer eines Autos den letalen Fangschuß verpassen.

    Für jeden Polizisten gibt in seiner Dienstausführung jede Menge Vorschriften.
    Eine der Wichtigsten ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines jeden Handelns.
    Und das ist bestimmt nicht verhältnismäßig, wenn man um eine OWI zu ahnden, eine schwere Verletzung oder Todesfolge billigend in Kauf nimmt.

    Im übrigen , wie weiter oben schon ausgeführt, gibt es immer mehrere Methoden jemanden dingfest zu machen und nicht nur eine.
    Obwohl, nicht jede so einfach und bequem ist wie die vorgeführte.

    Denken Sie mal darüber nach, wenn Sie das nächste Mal vielleicht mit dem Fahrrad ohne LIcht oder mit dem Auto bei Rot über die Kreuzung oder nach einem Ratscher auf dem Parkplatz aus einem Augenblicksversagen heraus das Weite suchen.
    Was Ihnen natürlich NIE UND NIMMER passieren wird, aber vielen tausend Mitbürgern jedes Jahr schon.

    @veri

    Sie behaupten das das Nummernschild abgeknickt ist. Ich sehe das leider nicht.
    Vielleicht meine Augen, vielleicht Ihre.
    In diesem Fall wird das ja nun eine Rolle bei einer hoffentlich statt findenen Gerichtsverhandlung spielen.
    Im übrigen nur als Nebeneffekt. Auch ein abgeknicktes Nummernschild macht aus dem Rotlichtverstoß keine Straftat.

    Im übrigen wird hier von verschiedenen Kommentatoren darauf abgestellt, das der Rotlichtverstoß VOR der Flucht, als normales Verkehrsgeschehen stattfand und darauf hin die Verfolgung ausgelöst wurde.
    Tatsächlich aber gibt es mehrere Anzeichen dafür, das der gesamte Film die Flucht bzw. die Verfolgung aufzeigt und die Vorgeschichte nicht zu sehen ist und damit auch nicht das Verhalten des Mopedfahreres VOR dem Haltezeichen der Polizei / seiner Flucht.

    @whocares
    Stimmt, aber warum: Wollte er Ihn berühren und wenn ja warum warum ?
    Oder hat er Ihn vielleicht einfach nicht gesehen und versuchte Schlangenlinien zu fahren um ein Vorbeifahren zu verhindern, wie in anderen Stellen des Films deutlich zu bemerken.

    Deswegen wird das was er tut nicht besser, bei weiten nicht, aber man sieht, das das Gericht und mit Ihm einige Gutachter einige Mühen haben das ganze zu verarbeiten.

    Ist aber auch nicht der ausschlaggebende Diskussionsgrund.
    Der junge Mann verhält sich absolut falsch abzuhauen !
    Dafür bekommt er nun auch, da können Sie sicher sein , seine gerechte Strafe:
    Geldstrafe, Fahrerlaubnisentzug in zu definierender Länge.
    Nicht mein Job.

    Aber auch die Polizei hat sich hier bewerten zu lassen.
    Und zwar allein darüber ob Einsatzmittel und Einsatzgrund zueinander passen.
    Und das unter den Augen der Öffentlichkeit mit demokratischen Spielregeln.
    Das ist der Ausgleich zu der Machtfülle die einem Polizisten nun mal zur Verfügung steht.

  47. 47
    Donnerkatze says:

    Tom und einige andere, die sich sachlich und objektiv mit dem Fall auseinandersetzen, geben einem ein kleines Stück Glauben an die Menschheit zurück.

    Befremdlich, daß man hier alles Haarklein fachlich darlegen soll und einem Polemik vorgeworfen wird, wenn einem einfach nur das K… kommt, ob der einseitigen Beifallsbekundungen dieser offensichtlich fragwürdigen Verhaltensweisen von mind. 6 (!!!) Polizeibeamten.
    Keinem der Beteiligten kam in den Sinn die Treibjagd eines OWI (!) Flüchtling (kein Terrorist oder Gewaltverbrecher).zu stoppen/unterbinden.
    Alle die dieser Aktion Beifall bekunden, sollten ernsthaft überlegen, ob in ihnen noch ein Gewissen inne wohnt.

    Die hier aufgezeigten Versuche DAFÜR Argumente heraus zu arbeiten, bestätigt nur immer mehr, wie falsch dieses Verhalten war und das NICHTS es schön reden kann.
    Aber nette Versuche waren dabei, in ähnlicher Qualität wie die Ausführung der Beamten im Video.

    DANKE, an alle, die nicht so fern der Judikative und mit Hirn UND Herz abwägen.

  48. 48
    Jan says:

    Richtig so!
    Wer so energisch vor der Polizei flüchtet und sich einer Kontrolle unterzieht, provoziert gerade das Interesse der Beamten.
    Man hatte aufgrund der Schlangenlinien offensichtlich den Verdacht, der Herr könnte alkoholisiert sein oder unter Drogen stehen und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

    btw. Solche Roller sind nicht ohne Grund nur für 25km/h ausgelegt. Den Grund dafür, hat der Flüchtende nun live am eigenen Leib erfahren.

    Und auf dem Video sehe ich nichts davon, dass der Streifenwagen diesen Kerl berührt hat. Niemand kann was dafür, wenn der Flüchtende der irrigen Auffassung ist, gegen einen PKW fahren zu müssen.

    Hoffentlich sieht so einer, der offensichtlich NICHT den Willen und das Einsichtsvermögen hat, sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten, seine Fahrerlaubnis NIE wieder.

  49. 49
    schneidermeister says:

    Ein paar Ergänzungen:
    .Einige hier bringen wohl etwas Ursache und Wirkung durcheinander. Der Herr musste also weitere Verkehrsdelikte begehen, weil er ja gehetzt wurde. Anhalten war keine Option?
    – Tom:bei Ihrem Beispiel mit dem Autokratzer übersehen Sie, dass mit dem Zerkratzen die Tat vorbei ist. Jemand, der gelinde gesagt auffällige Fahrweise hinlegt begeht mehrere weitere /ein Dauerdelikt. Und deshalb darf man ihn auch stoppen
    – Zur Halteranschrift fahren ist ja putzig. Der ortskundige Halter fährt erst einmal natürlich nach so einer Aktion nicht heim. Wie ein Kritiker der Knickschildthese oben bemerkte. in der „Szene“ seien eher geklaute Schilder üblich. Zu wessen Halteradresse soll man da bitte fahren?
    Wenn das mit geklauten Schildern „szenebekannt“ sein soll: warum soll nicht auch die Polizei einen entsprechenden Anfangsverdacht schöpfen dürfen (das wäre dann Diebstahl/Hehlerei + Urkundenfälschung + Fahren ohne FE + Verstoß gegen PflichtversG, da sind wir dann neben der Gefahrenabwehr nach Rotlichtverstoß auch noch bei einer schönen Latte Straftaten.
    -zur Abdrängthese: Er wurde nicht abgedrängt auf den Gehweg. Zuerst hat er durch mehrere Schlenker in die Fahrbanmitte selbst versucht, ein Überholen zu verhindern.
    Sorry, ich habe kein Mitleid mit einem, der meint, das Leben sei identisch mit GTA auf der Playstation und dabei auf die Schnauze fällt.

  50. 50
    Bulli says:

    Solchen schlichten Charakteren und Kurzdenkern wie schneidermeister, Jan und ähnlichen Postern aus der Ecke „hängt ihn höher“, wünsche ich bei nächster Gelegenheit mal so richtig einen Gummiknüppel zwischen die Augen. Anders werden die nicht wach.

    Aber stopp, stimmt ja, sind ja selber Polizisten… hoppla… da wird das natürlich nicht passieren.

    Wer einen jugendlichen und flüchtenden Rollerfahrer mit vollster Absicht mittels Vollbremsung aufs Heck aufdonnern lässt, während im gleichen Moment links der „Herr“ Kollege zu macht, hat für mich die Lizenz zum Polizisten verloren. Mensch sein ist was anderes.

    Einfach mal drüber nachdenken, warum die StA auch gegen die Polizisten ermittelt. Die sind nicht ganz so betriebsblind.

    Wobei am Ende kommt natürlich wieder mal nur 11 Monate oder ein paar Hunnis Strafe raus. Im (falsch verstandenen) Korpsgeist wird dann zusammengelegt und bezahlt.

    Alles eine Ferkelbande…

  51. 51
    Tom says:

    @Meister schneidermeister
    Das Beispiel stimmt genau, denn es geht da um Verhältnismäßigkeit und nicht um das andauern der Straftat.ob die Straftat dabei noch andauert oder nicht spielt dabei so gar keine Rolle.

    Zur Thematik Halteradresse:
    1 Versuch macht Klug
    2 kehrt ein jeder 17 jährige jugendlicher mit vollen Hosen nach Hause zurück. Früher oder später.
    Wo sonst hin, nach Honolulu?
    Als Homeless in die weite Welt deswegen ?
    So lange setzt auch bei einem 17 jährigen das Hirn nicht aus.
    3 Sagt ihnen das Wörtchen szenebekannt etwas.
    In einem Ort mit dieser Grösse bekommt man im Normalfall sehr schnell ein Resultat durch Ermittlung auch mit gefälschten Kennzeichen.
    Selbst der Bestand an Mopeds dieser Art und Jugendlichen die dazu gehören ist dort überschaubar.

    @Jan
    Das Video, zeigt in Gänze die Verfolgung NACH dem Anhalteversuch.
    Schlangenlinie und rotlichtverstoss sind hier im Kontext der Flucht zu sehen und nicht als Grund der Kontrolle.
    Dass rollermodell ist im übrigen auch als nicht gedrosselt zu haben.

    Aber worum sich hier alle von mir bisher angesprochenen herumdrücken ist, ob ein einstoppen in dieser Art Menschen stark gefährden kann und dem Anlass angemessen ist.
    Das und nur das ist hier die Frage.
    Das Tun des Mopedfahrers bewegte sich ausnahmslos unter der Ebene, wo die Gefährdung eines Menschenleben notwendig war.
    Zu klären ist jetzt vom Gericht, wie dieses Verhältnis hier zu bewerten ist.

  52. 52
    lux says:

    Hat jemand Informationen, wieso das Verfahren gegen den Rollerfahrer eingestellt worden ist? Da verliert man wiedermal den Glauben an die Justiz……

  53. 53
    whocares says:

    Genaue Info nicht, kann man sich abwer leicht ausrechnen. Angeklagt war FoFE, Verfahren nach JGG, weil Honk noch nicht volljährig. Da er anwaltlich vertreten wurde, dürfte der wohl argumentiert haben „was sind schon ein paar Sozialstunden gegen die erlittetenen Verletzungen, damit ist er gestraft genug“.

    Was den Glauben angeht: so wenig Du an die Justiz glaubst, umso mehr kannt Du daran glauben, das die FEB über diesen Herren eine Akte angelegt hat und eine Fahrerlaubnis nicht so ohne weiteres rausrücken wird. Manches, was im Verkehr nicht über die Justiz geht, macht dann die Verwaltung…