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Brandstifter Brandner: Ein Rassist und Antisemit?

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) hat sich in einer Pressemitteilung zu den Ausfällen des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages posititioniert:

RAV kritisiert ›brandstiftende‹ Ideologie der AfD: Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses ungeeignet

Stephan Brandners Äußerungen auf Twitter verleugnen die antisemitische, rassistische und misogyne Dimension des Anschlags von Halle. Wer Solidaritäts- und Schutzkundgebungen vor Synagogen und Moscheen als »Herumlungern« betitelt oder sich solche Formulierungen zu eigen macht und nicht in der Lage ist, die Motivation des Anschlags zu benennen, der offenbart erneut, dass er und seine Partei Teil des Problems sind. Die, die hetzen, die verharmlosen, die leugnen und relativieren sind – wenn auch nicht im juristischen Sinne – mitverantwortlich für antisemitische, rassistische und antifeministische Taten.

Wir verurteilen auch die Angriffe auf unseren Kollegen Michel Friedman aufs Schärfste. Stephan Brandner zeigt mit den Angriffen auf Michel Friedman, wo die AfD steht. In antisemitischer Manier wird auf eine Person fokussiert, die jüdischer Herkunft ist und diese daher herabgewürdigt.

Dazu Prof. Dr. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt in Bremen und Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV: »Herr Brandner ist in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses ungeeignet. Er beschädigt das Ansehen des Rechtsausschusses und erschwert dessen Funktionsweise massiv«.

Das reguläre Gesetzgebungsverfahren stellt eine Beteiligung der Verbände sicher. Der RAV beteiligt sich aktiv an diesen Verfahren. Dies bedeutet auch, dass Mitglieder unseres Vereins an Anhörungen des Rechtsausschusses teilnehmen. Wir sehen große Probleme darin, dass die Leitung des Rechtsausschusses und damit auch die Durchführung von Beteiligungsverfahren im Rahmen des Ausschusses einer Person obliegt, die antidemokratische, diskriminierende und menschenverachtende Positionen vertritt.

Dazu Dr. Kati Lang, Rechtsanwältin in Dresden und ebenfalls Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV, »wir werden mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln um den solidarischen Zusammenhalt dieser Gesellschaft streiten. Wir werden die ›brandstiftende‹ Ideologie der AfD immer und immer wieder benennen und bekämpfen. Dazu gehört auch, dass wir Herrn Brandner nicht unwidersprochen in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechtsausschusses respektieren werden«.

Brandner leitet u.a. die Anhörungen im Rechtsausschuss und verfügt damit über nicht unerhebliche Möglichkeiten, auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Ich bin aber davon überzeugt, dass es ihm nicht gelingen wird, sein erbärmliches Gedankengut und das seiner Spießgesellen nachhaltig zu installieren. Die Behebung der Not von Volk und Reich wird (ihm) nicht noch einmal gelingen.

Nazis und Neofaschisten gehören nicht in den Bundestag; und erst Recht nicht in den Rechtsausschuss.

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Bild: ScreenShot eines Tweets von @StBrander vom 09.12.2017 via HeuteShow.

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