Was machen Sie eigentlich mit dem vielen Altpapier in Ihrer Kanzlei??
Mit dieser Frage leitete Rechtsanwalt Andreas Jede einen Beitrags im WebLog der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner ein. Und stellte den Lesern seinen Harry vor.
Harry ist ein Reißwolf, ein Aktenschredder der Schutzklasse 3. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei; auch in unserer, und wir haben gleich mehrere (kleinere) Vernichter. Es scheint aber wohl nicht der Standard in jeder Kanzlei zu sein. Sonst würde der Kollege nicht darüber schreiben. Es spricht wohl aus seiner (schlechten?) Erfahrung als ehemaliges Vorstandsmitglied der Berliner Rechtsanwaltskammer.
Die hungrigen Kerlchen, die neben den Schreibtischen stehen, sind aber in manchen Fällen überfordert. Wenn nämlich größere Mengen anstehen, die in die Tonne sollen. Dann beauftragen wird die Jungs von den Lichtenberger Werkstätten für Behinderte (LWB). Die kommen mit zwei Mann, wir packen dann unser Papier und unsere Datenträger in einen mitgebrachten Container. Der Deckel wird abgeschlossen. Den Schlüssel wirft der Mitarbeiter dann durch einen Schlitz in diesen Container.
Erst in den Werkstätten kann der Container wieder geöffnet und der Inhalt vernichtet werden. Für diese Dienstleistung bekommen wir dann eine Rechnung und einen solchen Vernichtungsnachweis:
Wenn also jemand dem Rat der Kanzlei Dr. Schmitz & Partner folgt:
Lassen Sie sich doch einfach mal von Ihrem Anwalt seinen Harry zeigen oder fragen ihn nach der Rechnung des zertifizierten Betriebes, der die Datenträger in seinem Auftrag vernichtet.
und sich nach dem Verbleib von bedrucktem und beschriebenem Papier erkundigt, weiß er bei uns, woran er ist.